Energieprognose Bayern 2030 Anfrage 1: Kosten und Auftragsvergabe Anfrage 2: Festlegung der Rahmenbedingungen Anfrage 3: Szenarienergebnisse Anfrage 4: Erfahrungen mit früheren Energieprognosen des IER Anfrage 5: Energiepolitische Vorstellungen der Staatsregierung im Wandel der Zeit

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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode                                                                                                  Drucksache    15/11351 22.09.2008 Schriftliche Anfragen                                                         Energieprognose Bayern 2030 – Anfrage 2: Festlegung der Rahmenbedingungen der Abgeordneten Ruth Paulig BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN                                                                           Die „Energieprognose Bayern 2030“ vom Oktober 2007 vom 12.06.2008                                                                wurde erstmals im Juni 2008 im Rahmen des Energiekon- gresses der Bayerischen Staatsregierung der breiteren Öf- Energieprognose Bayern 2030 –                                                 fentlichkeit vorgestellt. Sie wurde vom Institut für Energie- Anfrage 1: Kosten und Auftragsvergabe                                         wirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Uni- Anfrage 2: Festlegung der Rahmenbedingungen                                   versität Stuttgart, unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Alfred Anfrage 3: Szenarienergebnisse                                                Voß erstellt, der schon mehrfach für die Staatsregierung als Anfrage 4: Erfahrungen mit früheren Energieprognosen                          Gutachter tätig war. der IER Anfrage 5: Energiepolitische Vorstellungen der Staatsre-                      Ich frage die Staatsregierung: gierung im Wandel der Zeit 1.    Teilt die Staatsregierung die Auffassung des Gutachters IER, wonach bis zum Jahr 2030 nicht mit Engpässen Energieprognose Bayern 2030 –                                                       hinsichtlich der Verfügbarkeit von Reserven und Res- Anfrage 1: Kosten und Auftragsvergabe                                               sourcen an fossilen und nuklearen Energieträgern ge- rechnet werden muss? Die „Energieprognose Bayern 2030“ vom Oktober 2007 wurde erstmals im Juni 2008 im Rahmen des Energiekon-                         2.    Teilt die Staatsregierung die Annahme des Gutachters gresses der Bayerischen Staatsregierung der breiteren Öf-                           IER, wonach sich die Ölpreise im Jahr 2030 (je nach fentlichkeit vorgestellt. Sie wurde vom Institut für Energie-                       Szenario) zwischen 40 und 68 $2005/Barrel bewegen wirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Uni-                           werden? versität Stuttgart, unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Alfred Voß erstellt, der schon mehrfach für die Staatsregierung als                  3.    Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussagen anderer Gutachter tätig war.                                                                Wissenschaftler (etwa der „energy watch group“ oder der „Deutschen Bank research“), wonach der „peak-oil“ Ich frage die Staatsregierung:                                                      bereits in 2006 stattfand, oder in den nächsten Jahren unmittelbar bevorsteht? 1.    Wie hoch waren die Kosten für das vom IER der Uni- versität Stuttgart erstellte Gutachten „Energieprognose                 4.    Teilt die Staatsregierung die Auffassung der Gutachters Bayern 2030“?                                                                 IER, dass der Ausbau der Windenergie und der Photo- voltaik in Bayern sich sowohl unabhängig von den zu 2. a) Wie hoch waren die Kosten für die Broschüre „Ener-                            erwartenden Energiepreisen, vom Atomausstieg und gieprognose Bayern 2030 – Kurzfassung der Ergebnis-                           von den vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen ent- se?                                                                           wickeln wird? b) In welcher Auflage wurde diese Broschüre gedruckt? 5.    Wie beurteilt die Staatsregierung diese Einschätzung 3.    Wie viele Angebote wurden im Zuge der Ausschrei-                              des Gutachters, angesichts der Tatsache, dass derselbe bung dieses Gutachtens abgegeben?                                             Gutachter noch vor 7 Jahren im Rahmen des Energie- dialogs die Ansicht vertrat, dass der Ausbau der erneu- 4.    Was waren die ausschlaggebenden Kriterien für die                             erbaren Energien im Stromsektor beim Atomausstieg Vergabe des Gutachtens an das IER in Stuttgart?                               um ein Mehrfaches höher wäre? 5.    Wurden die Rahmenbedingungen, die den Szenarien                         Energieprognose Bayern 2030 – zugrundeliegen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber                      Anfrage 3: Szenarienergebnisse festgelegt? Die „Energieprognose Bayern 2030“ vom Oktober 2007 6.    Wie hoch waren die Kosten für den Energiekongress                       wurde erstmals im Juni 2008 im Rahmen des Energiekon- der Staatsregierung am 04.06.2008 in München, bei                       gresses der Bayerischen Staatsregierung der breiteren Öf- dem diese Energieprognose das erste Mal der breiteren                   fentlichkeit vorgestellt. Sie wurde vom Institut für Energie- Öffentlichkeit vorgestellt wurde?                                       wirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Uni- versität Stuttgart unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Alfred Voß ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Seite 2                           Bayerischer Landtag     · 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/11351 erstellt, der schon mehrfach für die Staatsregierung als Gut-   gierung tätig. Das Vorläuferszenario der Energieprognose achter tätig war.                                               Bayern 2030 wurde im Zusammenhang mit dem „Energie- dialog Bayern“ 2001 erstellt. Schon diese Prognose hat im Ich frage die Staatsregierung:                                  Bereich der der erneuerbaren Energien viele irritiert. 1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage im Gut-     In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: achten, wonach die Stromproduktion aus Windkraft im Jahr 2030 in Bayern voraussichtlich 0,4 TWh betragen      1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Fehlprognose des wird, angesichts der Tatsache, dass voraussichtlich in          IER von 2001 bei der Windenergie, bei der die für 2020 Bayern im Jahr 2008 bereits 0,4 TWh Windstrom pro-              prognostizierte Stromgewinnung aus Windenergie duziert werden?                                                 (0,09 TWh) bereits im Jahr 2008 um den Faktor 4 über- b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Aussage, im             troffen wurde? Vergleich zur Annahme des Bundesverbands der Ener-           b) Was waren nach Meinung der Staatsregierung die gie- und Wasserwirtschaft, der für Deutschland schon            Gründe für diese extreme Fehleinschätzung? von 2008 bis 2014 eine Verdoppelung der Windstrom- erzeugung erwartet?                                       2. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Fehleinschätzung c) Geht die Staatsregierung davon aus, dass in den kom-            des IER von 2001 bei der Sonnenenergie, bei der die für menden 22 Jahren kein nennenswerter Zubau bei der               2020 prognostizierte Stromgewinnung aus Sonnenener- Windenergie in Bayern erfolgt?                                  gie (0,429 TWh) bereits im Jahr 2008 um den Faktor 3 übertroffen wurde? 2. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage im Gut-        b) Was waren nach Meinung der Staatsregierung die achten, wonach die Stromproduktion aus Photovoltaik             Gründe für diese extreme Fehleinschätzung? im Jahr 2030 in Bayern voraussichtlich 1,4 TWh betra- gen wird, angesichts der Tatsache, dass voraussichtlich   3. a) Teilt die Staatsregierung die Einschätzung des IER von in Bayern im Jahr 2008 bereits 1,4 TWh Sonnenstrom              2001, wonach bei der Sonnenenergie bis 2020 nur 2,1 produziert werden?                                              TWh in Bayern überhaupt technisch realisierbar seien? b) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Aussage, im          b) Wenn nein, welches Potenzial der photovoltaischen Vergleich zur Annahme des Bundesverbands der Ener-              Stromgewinnung hält die Staatsregierung heute für das gie- und Wasserwirtschaft, der für Deutschland schon            Jahr 2020 für technisch realisierbar? von 2007 bis 2014 mehr als eine Verdoppelung der PV- Stromerzeugung erwartet?                                  Energieprognose Bayern 2030 – c) Geht die Staatsregierung davon aus, dass in den kom-      Anfrage 5: Energiepolitische Vorstellungen der Staatsre- menden 22 Jahren kein nennenswerter Zubau bei der                       gierung im Wandel der Zeit Photovoltaik in Bayern erfolgt? Beim Energiekongress der Staatsregierung im Jahr 2004 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage im Gut-     wurde im „Gesamtkonzept Bayern zur Energiepolitik“ fest- achten, wonach der Anteil der Stromproduktion auf Ba-     gestellt, dass die deutsche Ökosteuer untauglich, wider- sis erneuerbarer Energien in Bayern im Jahr 2030 bei      sprüchlich und eine Fehlkonstruktion sei. Ferner hat die 23 % liegen würde, angesichts der Prognose des Bun-       Staatsregierung damals gefordert, dass das Erneuerbare- desverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, der       Energien-Gesetz bis zum 31.12.2007 zu befristen sei und bis bereits für 2014 einen bundesweiten Anteil von 28 %       spätestens dahin eine grundlegende Neuregelung anzustre- für möglich hält?                                         ben sei. b) Geht die Staatsregierung davon aus, dass Bayern im Vergleich der Bundesländer in wenigen Jahren beim         Beim Energiekongress des Jahres 2008 und in dessen Veröf- Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch        fentlichungen wurden diese Positionen nicht mehr vertreten. in den nächsten Jahren unter den bundesdeutschen Durchschnitt rutscht, nachdem sie in den letzten Jahren   Die weitere Nutzung der Atomkraft hielt die Staatsregierung bereits von der ehemaligen Spitzenposition auf Platz 5    jedoch sowohl 2004 wie auch 2008 für erforderlich. zurückgefallen ist? In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: Energieprognose Bayern 2030 –                                   1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Ökosteuer im Jahr Anfrage 4: Erfahrungen mit früheren Energieprognosen                  2008? des IER                                              b) Welche Initiativen gegen die Ökosteuer bzw. zu ihrer Umgestaltung hat die Staatsregierung in den vergange- Das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energiean-          nen Jahren unternommen? wendung (IER) der Universität Stuttgart, unter Leitung von         c) Plant die Staatsregierung weitere Initiativen zur Ab- Prof. Dr.-Ing. Alfred Voß, hat nicht nur die Energieprognose          schaffung oder zur Umgestaltung der Ökosteuer? Bayern 2030 erarbeitet. Das IER war bereits in der Vergan- genheit mehrfach mit Szenarien für die Bayerische Staatsre-     2. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Erneuerbare-En-
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Drucksache 15/11351                               Bayerischer Landtag    · 15. Wahlperiode                             Seite 3 ergien-Gesetz im Jahr 2008?                              Zu 6.: b) Welche Initiativen ergriff die Staatsregierung, um zu ei- Die Kosten für den Energiekongress der Staatsregierung am ner Beendigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes         4. Juni 2008 betrugen 77.414,99 Euro (inkl. MWSt). zum Jahresende 2007 zu kommen? c) Plant die Staatsregierung weitere Initiativen zur Ab-     Anfrage 2 schaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur      Allgemeines grundlegenden Neuregelung? Die Staatsregierung stellt keine eigenen Prognosen der ener- 3.     Hält die Staatsregierung es für möglich, dass sie im Be- giewirtschaftlichen Entwicklung an, sondern gibt solche als zug auf den Atomausstieg ihre Position verändert?        wissenschaftliche Gutachten bei einschlägigen Instituten in Auftrag. Die Studien geben insofern Einschätzungen des Gutachters und nicht eigene Meinungen der Staatsregierung wieder. Ziel des Gutachtens „Energieprognose Bayern 2030“ ist es, die Auswirkungen der in der Vergangenheit beobachteten Antwort                                                         Veränderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedin- des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,           gungen auf die Entwicklung der Energieversorgung und -an- Verkehr und Technologie                                         wendung in Bayern bis zum Jahr 2030 zu untersuchen. Hier- vom 06.08.2008                                                  zu wurde der methodische Grundansatz der Szenarioanalyse gewählt. Szenarien sind dabei keine Prognosen, sondern fik- Anfrage 1                                                       tive Zukunftsentwürfe, die Entwicklungen beschreiben, die Zu 1.:                                                          sich bei Annahme bestimmter Entwicklungen hinsichtlich Die Kosten für das vom Institut für Energiewirtschaft und       energierelevanter Einflussfaktoren (z. B. BIP, Bevölke- Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stutt-        rungs-, Verkehrs-, Technologie-, Energiepreisentwicklung, gart erstellte Gutachten „Energieprognose Bayern 2030“ be-      gesetzliche und politische Rahmenbedingungen) einstellen. trugen 98.500 Euro (inkl. MWSt.).                               Dabei werden weder die Vergangenheit fort- noch die Zu- kunft als Ziel festgeschrieben, sondern mögliche Entwick- Zu 2.:                                                          lungen des Energiesystems (Mengen und Strukturen) unter a) Die Kosten für den Druck der Broschüre „Energieprog-         Berücksichtigung von Unsicherheiten analysiert. Besonde- nose Bayern 2030 – Kurzfassung der Ergebnisse“ betru-      ren Unsicherheiten wird durch unterschiedliche Annahmen gen 1.053 Euro.                                            (Szenarien/Varianten) Rechnung getragen. b) Die Broschüre wurde in einer Auflage von 1.300 Stück         Zu diesem Zweck untersucht das Gutachten „Energieprog- gedruckt.                                                  nose Bayern 2030“ insgesamt acht verschiedene Szenarien: zwei Referenzszenarien mit mittlerer Energiepreisentwick- Zu 3.:                                                          lung jeweils mit und ohne Kernenergienutzung, zwei for- Das Gutachten „Energieprognose Bayern 2030“ wurde in ei-        cierte Klimaschutzszenarien jeweils mit und ohne Kernener- ner sogenannten Freihändigen Vergabe mit Öffentlichem           gienutzung sowie vier weitere Szenarien mit zwei abwei- Teilnahmewettbewerb vergeben. In diesem Fall geht der           chenden Energiepreisannahmen (niedrigere und höhere Freihändigen Vergabe eine öffentliche Aufforderung voran,       Energiepreisentwicklung als in den Referenzszenarien), sich um Teilnahme zu bewerben. Die Bekanntmachung des           ebenfalls jeweils mit und ohne Kernenergie. entsprechenden Teilnahmewettbewerbs erfolgte am 1. Sep- tember 2006 im Bayerischen Staatsanzeiger. Im Rücklauf          Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Annahmen gingen drei Teilnahmeanträge ein. Alle Bewerber wurden          der Untersuchung wurden vom Gutachter mit dem Auftrag- zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Es wurden darauf-       geber abgestimmt. Bei den zugrunde gelegten Annahmen hin drei Angebote abgegeben.                                    handelt es sich überwiegend nicht um eigene Analysen des Gutachters, sondern um Expertisen spezialisierter anderer Zu 4.:                                                          Institute oder Stellen. Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot er- teilt.                                                          Zu 1.: Im Gutachten wird in Kapitel 2.1 „Versorgungssicherheit im Zu 5.:                                                          globalen Kontext“ sehr detailliert auf die Reserven- und Res- Der mit dem IER am 1. Februar 2007 geschlossene Vertrag         sourcensituation, insbesondere von Erdöl und Erdgas, einge- sieht vor, dass Auftragnehmer und Auftraggeber die wesent-      gangen. Dabei werden auch die Probleme und Unsicherhei- lichen Grundannahmen des Gutachtens bis spätestens              ten bei der Abschätzung der Reserven (nachgewiesene tech- 30. März 2007 abstimmen. Zu diesem Zweck legt der Auf-          nisch-ökonomisch gewinnbare Vorkommen) und der zusätz- tragnehmer eine Darstellung seiner bisherigen Arbeiten an       lichen Ressourcen (unter heutigen Bedingungen noch nicht dem Gutachten vor. Das Abstimmungsgespräch fand am 28.          technisch-ökonomisch gewinnbar), sowohl bezüglich der März 2007 statt. In diesem Zusammenhang wurden Ände-            konventionellen als auch der sog. unkonventionellen Vor- rungen bzw. Konkretisierungen vorgenommen.                      kommen diskutiert. Die Aussage des Gutachters, dass von
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Seite 4                           Bayerischer Landtag      · 15. Wahlperiode                              Drucksache 15/11351 den Reserven- und Ressourcenmengen her gesehen Verfüg-           nen wieder verstärkt. Die Auffassung, dass der Höhepunkt barkeitseinschränkungen im Prognosezeitraum nicht gege-          der Ölförderung erst im nächsten oder übernächsten Jahr- ben sind, basiert auf der Analyse, dass selbst in den Szenari-   zehnt zu erwarten ist, erscheint daher plausibel und vertret- en, die von einem weltweit bis zum Jahr 2030 weiter stei-        bar genden Ölverbrauch ausgehen, die kumulierten Verbrauchs- mengen bis 2030 weniger als 50 % der konventionellen Re-         Zu 4.: serven und weniger als 20 % der gesamten Reserven und            Der Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik ist ent- Ressourcen an Öl ausmachen (wobei die Reserven- und Res-         scheidend nicht von der allgemeinen Energiepreisentwick- sourcensituation beim Erdöl am ungünstigsten ist).               lung, sondern von der Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) abhängig. Eine solche Bewertung erscheint bei aller Unsicherheit der Zukunft als gutachterliche Auffassung nachvollziehbar und        Diese Förderung bewirkt für die betreffenden Anlagen eine vertretbar.                                                      betriebswirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, die sich ohne Förderung nur bei weit höheren Preisen der konventionellen Zu 2.:                                                           Konkurrenzenergien einstellen würde. Die Steuerungswir- Die Entwicklung des Ölpreises – und aufgrund seiner Funk-        kung des Energiepreisniveaus wird deshalb hier durch die tion als Energie-Leitpreis – damit auch der Energiepreise        Steuerungswirkung der EEG-Förderung überlagert. insgesamt ist mit großen Unsicherheiten verbunden. Auch mit wissenschaftlichen Methoden ist eine verlässliche Vor-       Lediglich in dem Szenario, in dem durch das Kernenergie- hersage weder kurz- und mittelfristig noch letztendlich auch     verbot einerseits und die CO2-Begrenzung andererseits eine langfristig möglich.                                             Deckung des Strombedarfs nur noch durch CO2-Abschei- dung und verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien möglich Den Unsicherheiten dieses wichtigen Bestimmungsfaktors           ist, werden diese auch über das durch EEG und Energie- für die Entwicklung von Energiesystemen trägt die „Ener-         preisniveau gesteuerte Maß hinaus ausgebaut. Dementspre- gieprognose Bayern 2030“, wie für solche Untersuchungen          chend weist das Klimaschutzszenario ohne Kernenergie ei- üblich, durch die Zugrundelegung unterschiedlicher Ener-         nen deutlich höheren Anteil erneuerbarer Energien an der giepreisannahmen Rechnung. Zweck der Varianten ist es da-        Stromerzeugung auf, gleichzeitig aber auch die höchsten bei nicht primär, auf diese Weise wenigstens mit einer An-       Kosten der Strombereitstellung. nahme die künftige Preisentwicklung richtig zu treffen, son- dern vor allem die Reaktionen des Energiesystems auf unter-      Zu 5.: schiedliche Preisentwicklungen zu analysieren.                   Gegenüber den Klimaschutzszenarien des Energiedialogs Bayern ist in der „Energieprognose Bayern 2030“ im Klima- Konkret wurden der „Energieprognose Bayern 2030“ drei            schutzszenario ohne Kernenergie als weitere Option die mögliche Preisentwicklungen zugrunde gelegt, für die der         CO2-Abtrennung und -Deponierung bei fossilen Kraftwer- Gutachter drei seinerzeit vorliegende repräsentative Energie-    ken mit in die Szenarioanalysen einbezogen worden. Diese studien der Internationalen Energieagentur bzw. von              Option wird nach Einschätzung des Gutachters zukünftig EWI/Prognos herangezogen hat.                                    günstigere CO2-Minderungskosten aufweisen als verschie- dene Optionen der erneuerbaren Energien, insbesondere die Das Gutachten zeigt auf, welche Daten der Energieprognose        Windstromerzeugung in windschwachen Gebieten und die für Bayern sich in welcher Richtung und Intensität bei unter-    Stromerzeugung aus Photovoltaik, sodass sie für die Errei- schiedlichen Energiepreisentwicklungen ändern. Dabei las-        chung der CO2-Minderungsziele im Klimaschutzszenario sen die Szenarioergebnisse zumindest tendenziell auch            ohne Kernenergie vorrangig genutzt werden wird. Der Anteil Rückschlüsse auf Auswirkungen noch stärker veränderter           der erneuerbaren Energien fällt in dieser Studie deshalb ge- Energiepreisannahmen zu.                                         ringer aus. Dieser Erkenntnisgewinn aus der Prognosestudie wird nicht        Anfrage 3 – wie die Fragestellerin möglicherweise meint – dadurch ent-     Zu den allgemeinen Ausführungen wird auf die Antworten wertet, dass die zugrunde gelegten Preisannahmen aus heuti-      zur Anfrage 2 – Festlegung der Rahmenbedingungen - ver- ger Sicht mit Blick auf die seitherige tatsächliche Energie-     wiesen. preisentwicklung zu niedrig erscheinen. Zu 1.: Zu 3.:                                                           a) Im Gutachten „Energieprognose Bayern 2030“ wird da- Die Frage, ob der sog. „peak-oil“ bereits überschritten ist           von ausgegangen, dass energiewirtschaftliche und klima- bzw. kurz bevorsteht, wird in der Fachwelt durchaus unter-            politische Ziele möglichst unter Einsatz marktwirtschaft- schiedlich eingeschätzt. Zu berücksichtigen ist, dass die der-        licher Instrumente bzw. gesamtwirtschaftlich kosteneffi- zeit begrenzten weltweiten Förderkapazitäten auch das Er-             zient erreicht werden sollen. Dies gilt grundsätzlich auch gebnis relativ verhaltener Investitionen in Exploration und           für die Abschätzung, ob und in welchem Umfang erneu- Förderanlagen in der langen Phase relativ niedriger Ölpreise          erbare Energien – hier zur Stromerzeugung – zum Ein- zwischen Mitte der 80er-Jahre und Anfang dieses Jahrzehnts            satz kommen. sind. Durch die gestiegenen Ölpreise wurden die Exploratio-           Demgegenüber wird die tatsächliche Stromerzeugung
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Drucksache 15/11351                              Bayerischer Landtag     · 15. Wahlperiode                            Seite 5 aus erneuerbaren Energien in Deutschland entscheidend            ser heute teuersten Form der Stromerzeugung stärker auf durch die jeweiligen Förderbedingungen des Erneuerba-            die Entwicklung effizienterer und kostengünstiger Tech- re-Energien-Gesetzes (EEG) gesteuert, das sich                   nologien fokussiert wird, da auch die Photovoltaik nur so grundsätzlich am Prinzip der Kostendeckung für die je-           auf Dauer einen nachhaltigen Beitrag zur künftigen weiligen Technologien orientiert, z. T. unabhängig da-           Stromversorgung leisten kann. von, ob die energie- und klimapolitischen Ziele mit die- sen Technologien am kosteneffizientesten erreicht wer- den.                                                         Zu 3.: a) In der „Energieprognose Bayern 2030“ wurden für das Der Gutachter der „Energieprognose Bayern 2030“                  Jahr 2030 je nach Szenario Anteile der erneuerbaren kommt mit seinem gesamtwirtschaftlichen Ansatz zu                Energien an der Stromproduktion in Bayern zwischen rd. dem Ergebnis, dass es selbst im Szenario mit forciertem          22 % und 28 % ermittelt. Grundlage der Abschätzung bil- Klimaschutz und ohne Kernenergie eine Reihe von                  deten zum einen als wesentlicher Bestimmungsfaktor die volkswirtschaftlich effizienteren Maßnahmen zur Errei-           bei Erstellung des Gutachtens geltenden Förderbedin- chung der Anforderungen gäbe als einen stark forcierten          gungen des EEG und darüber hinaus Kriterien einer ge- Ausbau der Windenergie in Bayern.                                samtwirtschaftlich kostenoptimierten Stromerzeugung. Deshalb wurde in der „Energieprognose Bayern 2030“               Unter Berücksichtigung und in Erwartung weiter verbes- unterstellt, dass das technische Stromerzeugungspotenzi-         serter Rahmenbedingungen, wie z. B. durch die zwi- al bei der Windenergie, das zudem durch Netz-Erforder-           schenzeitliche EEG-Novellierung, strebt die Staatsregie- nisse der Frequenz- und Spannungsstabilität begrenzt ist,        rung in 2020 einen höheren Anteil der erneuerbaren bis zum Jahr 2030 nur zur Hälfte erschlossen wird, auch          Energien an der Stromerzeugung in Bayern zwischen 25 um die volkswirtschaftlichen Mehrbelastungen in Bayern           und 30 % an. in Grenzen halten zu können. b) Die Staatsregierung geht davon aus, dass Bayern mit die- b) Die Staatsregierung hat keine Informationen, welche              sen Zielanteilen der erneuerbaren Energien im Strombe- Grundannahmen – insbesondere auch zur künftigen Ent-             reich nicht unter den Bundesdurchschnitt zurückfallen wicklung der gesetzlichen Einspeisevergütung für Wind-           wird, obwohl die Windkraft, die aufgrund der Potenziale strom – der Prognose des Bundesverbandes der Energie-            in Norddeutschland den mit Abstand größten Zubauanteil und Wasserwirtschaft (BDEW) zugrunde liegen, sodass              an der künftigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener- die Ergebnisse nicht beurteilt werden können. Davon ab-          gien für Deutschland insgesamt leisten soll, in Bayern gesehen lassen sich Aussagen zur Entwicklung der er-             nur relativ begrenzt zur Verfügung steht. neuerbaren Energien in Deutschland nicht einfach auf Bayern übertragen. So weist z. B. Bayern im Vergleich zu Gesamtdeutschland insbesondere in den attraktiven Windgeschwindigkeitsklassen deutlich unterdurch-             Anfrage 4 schnittliche Potenziale für die Windstromerzeugung auf.      Zu 1. und 2.: Standorte für die Nutzung von Windkraft offshore, die        Wie zur Anfrage 2 der Fragestellerin in Bezug auf die „Ener- für Deutschland insgesamt den größten Teil des Wind-         gieprognose Bayern 2030“ ausgeführt, handelte es sich auch kraftzubaus erbringen soll, gibt es in Bayern nicht.         bei den Untersuchungen des Gutachters für den „Energiedia- log Bayern“ im Jahr 2001 nicht um eine Vorhersage künfti- c) Die Staatsregierung geht davon aus, dass aufgrund der –      ger Energiemarkt-Entwicklungen, sondern um sog. Szenari- auch mit der aktuellen EEG-Novelle erneut – verbesser-       en, d. h. eine Analyse möglicher Entwicklungen des Ener- ten Förderbedingungen die Windenergie auch in Bayern         giesystems bei Zugrundelegung bestimmter energierelevan- stärker ausgebaut werden kann, als es das IER in der         ter Basisannahmen. Prognose (nach anderen Kriterien) ermittelt hat. Die Staatsregierung sieht hierfür Möglichkeiten durch neue       Je nach Szenarioannahmen hatte der Gutachter für die Wind- Anlagen an für Natur, Landschaft und Bevölkerung ver-        energie in 2020 eine mögliche Stromerzeugung zwischen 0,9 träglichen Standorten sowie durch Ersatz kleinerer Anla-     und 3,2 TWh ermittelt, für die Photovoltaik eine Stromer- gen durch größere Anlagen (Repowering).                      zeugung zwischen 0,4 und 2,1 TWh. Zu 2.:                                                          Des Weiteren wurde zur Anfrage 2 dargelegt, dass speziell a) und b) Die Ausführungen zu Frage 1 hinsichtlich der          die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weitestge- Windenergie gelten im Wesentlichen entsprechend auch         hend von der Förderung durch das EEG abhängig ist, deren für die Photovoltaik.                                        Steuerungswirkung die der allgemeinen Energiemarktbedin- c) Auch bei der Photovoltaik geht die Staatsregierung da-       gungen überlagert. von aus, dass diese – trotz der in den nächsten Jahren stär- keren Vergütungsabsenkung für neue Anlagen – stärker         Die Förderung durch das EEG wurde seit der Studie für den ausgebaut werden wird, als in der „Energieprognose Bay-      „Energiedialog Bayern“ durch zum Teil deutliche Anhebun- ern 2030“ ermittelt.                                         gen der Einspeisevergütungssätze insbesondere im Rahmen Sie hält es aber für erforderlich, dass die Förderung die-   der EEG-Novelle 2004 erheblich verstärkt.
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Seite 6                           Bayerischer Landtag       · 15. Wahlperiode                            Drucksache 15/11351 Zu 3.:                                                            Die Staatsregierung hat sich in den vergangenen Jahren auf Für die Photovoltaik hatte der Gutachter in der Studie 2001       Bundesebene für eine Begrenzung der staatlichen Belastun- für Bayern ein technisches Endenergiepotenzial zwischen           gen durch Steuern, Abgaben und Umlagen eingesetzt. Auf 2,7 und 59,2 TWh/a, abhängig von technologischen Ent-             europäischer Ebene fordert die Staatsregierung eine EU-wei- wicklungen, angesetzt.                                            te Harmonisierung der Energiebesteuerung. Ein technisches Potenzial ist dadurch gekennzeichnet, dass        Zu 2.: es technisch realisierbar ist, unabhängig von Kosten und          Das EEG hat dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Wirtschaftlichkeit. Energiepolitisch von Bedeutung ist aus        Deutschland großen Schub gegeben. Dies ist positiv und un- Sicht der Staatsregierung jedoch, ob eine Technologie tech-       terstützt maßgeblich das auch von der Staatsregierung seit je- nisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Dies ist, wie ausge-   her verfolgte Ziel, diese Energien verstärkt zu nutzen. führt, bei der Photovoltaik entscheidend von der Höhe der gesetzlichen Förderung abhängig, die politisch auf Bundese-       Andererseits belastet diese Förderung aufgrund der Kosten- bene bestimmt wird.                                               umlage auf die Stromverbraucher diese mit steigenden Mil- liardenbeträgen, während auf der anderen Seite durch teil- weise zu hohe gesetzliche Vergütungssätze immer wieder Anlage 5                                                          politisch ungewollte Mitnahmeeffekte entstehen und wirt- Zu 1.:                                                            schaftlich nur begrenzte Anreize zur Kostensenkung bei den Die Staatsregierung hat das Konzept der Ökosteuer der rot-        geförderten Technologien bestehen. grünen Bundesregierung von Anfang an kritisiert und kriti- siert es auch heute noch. Zum einen leidet es durch die Ver-      Die Staatsregierung hat sich deshalb bei allen Novellierun- knüpfung von Umweltzielen und erhöhten Zuschüssen zur             gen des Gesetzes, so auch bei der letzten, für sachgerechte Rentenversicherung an einem Grundwiderspruch. Wird we-            Verbesserungen der Förderung eingesetzt, gleichzeitig aber niger Energie verbraucht und erfüllt die Ökosteuer damit ihr      auch für eine Begrenzung der Kostenbelastung der Strom- Lenkungsziel, geht das Aufkommen zurück, sodass weniger           verbraucher durch stärkere Anreize zur Kostensenkung und Geld für die Rentenversicherung zur Verfügung steht. Zum          Einbeziehung wettbewerblicher Elemente in die Förderrege- anderen ist die Ökosteuer auch aus ökologischer Sicht nicht       lung. zielgenau, da sie sich nicht an den Schadstoffen, sondern an den einzelnen Energieträgern orientiert, die unabhängig von       Zu 3.: ihrer Klimarelevanz unterschiedlich belastet werden.              Die Staatsregierung hat, wie ausgeführt, ihre Auffassung zu den vorgenannten Themen nicht geändert. Sie sieht sich auch Zudem führt eine höhere Energiebesteuerung im nationalen          in ihrer Auffassung heute mehr denn je bestätigt, dass ein Alleingang zu vielfältigen Wettbewerbsverzerrungen zu             Ausstieg aus der Kernenergienutzung, wie er von der frühe- Lasten der deutschen Wirtschaft mit ökonomisch wie zum            ren Bundesregierung politisch festgelegt wurde, Deutsch- Teil ökologisch negativen Wirkungen. Am augenfälligsten           land und im besonderen Bayern nicht nur energie- und ge- zeigt die Problematik des Tanktourismus, dass nationale Al-       samtwirtschaftlich schweren Schaden zufügen, sondern auch leingänge bei der Energiebesteuerung nicht zielführend sind       die klimapolitischen Ziele unerreichbar machen würde. bzw. deutsche Verbraucher sowie die deutsche Wirtschaft gegenüber ihren ausländischen Wettbewerbern benachteili- gen.
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