Umgang mit den Folgen von Spielsucht und vorbeugende Maßnahmen
kann? Inwieweit erachtet der Senat ein Werbeverbot für Glücksspiel im Land Bremen für angezeigt? Die zunehmende Popularität des Online-Glücksspiels inklusive Online- Sportwetten dürfte sich mittel- und langfristig in einer veränderten Klientel hilfesuchender Glücksspieler:innen bemerkbar machen. Vor diesem Hin- tergrund belegt zum Beispiel die Klient:innen-Dokumentation der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht über die Jahre hinweg, dass das Spielen an Geldspielautomaten in Spielhallen oder der Gastronomie von den Betroffe- nen am häufigsten als problematisch erlebt wird. Allerdings ist eine stetig abnehmende Tendenz dieser Spitzenwerte seit 2012 zu beobachten. Die Internet-Glücksspiele zeigen im Gegensatz dazu einen Aufwärtstrend und liegen hier seit 2016 auf dem zweiten Rangplatz aller als problematisch erlebten Glücksspielformen. In 2018 berichtete schon jede dritte hilfesu- chende Person von Problemen im Zusammenhang mit Online-Glücksspie- len. Der Auf- und Ausbau internetgestützter Hilfeangebote für glücks- spielsüchtige Personen und ihre Angehörigen sowie die verstärkte flä- chendeckende Umsetzung von schulischen Programmen zur Förderung von Medienkompetenz unter Berücksichtigung des Online-Glücksspiels sowie simulierten Internet-Glücksspielen stellen perspektivisch zwei Op- tionen dar, diesem Entwicklungstrend zu begegnen. Bereits jetzt steht die Glücksspielvermarktung im TV auf Platz 5 aller Wa- ren- und Dienstleistungsgruppen; im TV wird Glücksspiel fast dreimal so stark beworben wie Bier. Die monatlichen Ausgaben für TV-Werbung im Bereich Sportwetten beliefen sich vor einem Jahr auf circa 20 Millionen Euro, gingen bis März auf 11 Millionen runter, um dann stetig wieder zu steigen. Im August auf 20 Millionen Euro, im September sogar auf 29 Mil- lionen Euro. Im bisher unerlaubten Bereich der Online-Casinos und virtuellen Automa- tenspiele lagen die Ausgaben vor einem Jahr bei 30 Millionen, Anfang die- ses Jahres bei rund 15 Millionen und inzwischen liegen sie bei 4 Millionen Euro. Es ist davon auszugehen, dass der Werbemarkt in diesem Segment explodieren wird, sobald die Erlaubnisse erteilt sein werden. Denn hier werden noch weitaus höhere Umsätze gemacht als im Bereich der Sport- wetten. Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass verschiedene Me- dienunternehmen mit Glücksspielanbietern kooperieren, um sich eine zu- sätzliche Einnahmequelle zu sichern. Dies eröffnet den Anbieter:innen weitere beziehungsweise umfassendere Werbemöglichkeiten: Die Bild- Zeitung kooperiert mit dem britischen Sportwettveranstalter BetVictor und bringt nahezu täglich spielanreizende „redaktionelle“ Beiträge für die Le- ser. Pro7/Sat1 kooperiert mit einem anderen Wettanbieter und schaltet auf den konzerneigenen TV-Sendern Werbung für das gemeinsame Wettan- gebot JackOne – im August im Wert von 6 Millionen Euro, im September im Wert von 14 Millionen Euro. Im Bereich der Sportwetten gibt es eine zunehmende Verquickung von Sport und Sportwetten, Botschaft: Wer sich für Sport interessiert, wettet auch. Kinder und Jugendliche, die sich Sportveranstaltungen im Stadion oder im TV ansehen, nehmen die Namen der Sportwettanbieter auf den Banden, Trikots und Cam Carpets wahr. Sie assoziieren Glücksspielanbie- ter:innen mit „ihrem“ Verein. Nahezu alle Vereine der Bundesliga und der 2. Liga haben mit Sportwettanbieter:innen Sponsoringverträge ge- schlossen. Werbepartnerschaften mit aktiven und ehemaligen Profisport- ler:innen tun ihr Übriges. Verträge mit dem DFB (bwin), der DFL (Tipico) und der ARD verleihen diesen Unternehmen den Anschein hoher Vertrau- enswürdigkeit. Die ausufernde Werbung sieht der Senat mit großer Skepsis und Sorge. Hauptabsicht der Werbung ist es, Neukund:innen zu gewinnen und Viel- spielende dauerhaft zu binden. Wissenschaftlichen Befunden zufolge hat – 11 –
Werbung für Glücksspiele das Potenzial, Einstellungsmuster, Verhaltens- intentionen und Konsumentscheidungen zu formen. Mit zunehmender Glücksspielwerbung werden Produkte mit Suchtrisiken normalisiert und glorifiziert, unrealistische Gewinnerwartungen geschürt, Spielbedürfnisse insbesondere bei Minderjährigen ausgelöst und die Rückfallgefährdung bei glücksspielsüchtigen Personen über derartige Trigger deutlich erhöht. Daraus folgt zwangsläufig, dass jegliche Art von Glücksspielwerbung in einem Spannungsverhältnis zu den Zielen der Suchtprävention bezie- hungsweise- des Jugend- und Spielerschutzes sowie einer effektiven Ab- wehr von Suchtgefahren steht. Ausgehend von diesen Erkenntnissen würde der Senat ein weitgehendes Werbeverbot für gefährliche Glücks- spiele (Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online- Casinospiele) im Rundfunk und Internet begrüßen. Ein solches Werbeverbot im Rundfunk und im Internet kann allerdings nur bundeseinheitlich ergehen. Auf der vergangenen Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2021 hat der Senator für Inneres das Thema Werbever- bot für gefährliche Glücksspiele angemeldet, sich mit seiner Forderung je- doch insbesondere aufgrund der Blockadehaltung der B-Länder nicht durchsetzen können. 17. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Verbreitung und Nutzung il- legalen Glücksspiels in Bremen und was unternimmt er dagegen? Die für die Überwachung des Bremischen Glücksspielgesetzes sowie des Bremischen Spielhallengesetzes zuständigen Behörden beziehen die Poli- zei Bremen bei Feststellungen im Hinblick auf illegales Glücksspiel ein, indem diese hinzugezogen, Beweise gesichert und Strafanzeigen gefertigt werden. Gehen Hinweise auf illegales Glücksspiel bei der Polizei ein, wird in jedem Fall eine Erkenntnismitteilung gefertigt, um im Anschluss durch das Fach- kommissariat etwaige weiterführende Maßnahmen prüfen zu können. Liegt ein Straftatbestand im Sinne des § 284 StGB „Unerlaubte Veranstal- tung eines Glücksspiels“ vor, werden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und entsprechende strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt. Gleiches gilt für die Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Bremen und Bremerhaven die nachfolgenden Fallzahlen auf: § 284StGB HB § 285 StGB HB § 284StGB BHV § 285 StGB BHV PKS 661010 PKS 661020 PKS 661010 PKS 661020 2016 11 35 1 0 2017 9 4 1 0 2018 8 22 0 0 2019 14 23 0 0 2020 26 10 0 0 Der Anstieg der Fallzahlen nach § 284 StGB in Bremen ist einerseits auf die Kontrollen in Innenräumen nach dem Gesetz zur Verhütung und Be- kämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen beziehungsweise der einschlägigen bremischen Verordnungen und andererseits auch auf die zunehmenden Kontrollen des Ordnungsamtes seit 2019 im Bereich Sportwetten zurückzuführen. 18. Inwieweit hängen steigende Nutzerzahlen von Glücksspiel- und Wettan- geboten nach Ansicht des Senats mit mangelnden Alternativen in Form von altersgerechten Spiel-, Sport- und Freizeitangeboten in den Stadttei- len zusammen? Inwiefern berücksichtigt das der Senat in seinem Handeln? Das Konsumverhalten hängt im Wesentlichen von der Attraktivität des An- gebots ab. Auch im Glücksspielbereich greift in diesem Zusammenhang – 12 –
die Faustregel, dass ein entsprechendes Angebot erst eine entsprechende Nachfrage schafft: So steigen mit zunehmender Verfügbarkeit von Glücks- spielen in der Regel – zumindest bei kurzfristiger Betrachtungsweise – die Spielteilnahme und die Geldausgaben in der Bevölkerung an. Ein aktuel- les Paradebeispiel hierfür stellt die expansive Entwicklung auf dem Sport- wettmarkt in Deutschland dar, die sich in den letzten Jahren durch eine stetig steigende Verfügbarkeit, eine erhöhte Produktattraktivität sowie in der Konsequenz deutlich wachsende Umsatzzahlen kennzeichnen lässt. Hier gilt es in erster Linie im Rahmen der gesetzgeberischen Möglichkei- ten eines Bundeslandes entgegenzusteuern. – 13 –