Waffen- und Munitionsexporte über die Bremischen Häfen im Jahr 2021
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 20/1438 Landtag (zu Drs. 20/1421) 20. Wahlperiode 26.04.22 Mitteilung des Senats vom 26. April 2022 Waffen und Munitionsexporte über die Bremischen Häfen im Jahr 2021 Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 20/1421 eine Kleine Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Bundesregierung trifft die Entscheidungen für den Export von Kriegswaf- fen und sonstigen Rüstungsgütern nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz. Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Rüstungsma- terial ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig. Die Bundesregierung legt dem Deut- schen Bundestag halbjährig einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Um- setzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderhalbjahr aufgezeigt, sowie die von der Bundesregierung erteilten Ex- portgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden. Zwischen Kriegswaf- fen und Rüstungsgütern einerseits und gefährlichen Gütern andererseits gibt es keinen direkten Zusammenhang. Es gibt eine Vielzahl von Rüstungsgütern, die vom Gefahrgutrecht nicht erfasst werden, beispielsweise Panzer, die ohne Munition verschifft werden oder elektronische Raketenleitsysteme. Anderer- seits ist nur ein geringer Anteil der unter den Gefahrklassen 1 und 2 beförder- ten Güter überhaupt Rüstungsgut. Differenzierte Datenerfassungen für Gefahrguttransporte sind generell im Ge- fahrgutbeförderungsrecht (Bundesrecht) nicht vorgeschrieben. Alle Gefahrgü- ter der IMDG-Code Klassen 1 und 2 unterliegen der Meldeverpflichtung nach §§ 41 ff. der bremischen Hafenordnung. Die Meldeinhalte sind mit der auf eu- ropäischem Recht beruhenden Anlaufbedingungsverordnung harmonisiert. Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch Übertragung von Datensätzen in standardisierter Form. Die erhobenen Daten dienen allein der Planung und Durchführung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen. Die Datenerhebung durch die Hafenbehörde ist zweckgebunden zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und Unfallbekämpfung. Insoweit sind nur die Daten über die aktuell im Hafen bereitgestellten gefährlichen Güter erforder- lich. Die Daten sind so lange vorzuhalten, wie die Reise des Schiffes andauert, um bei einem Unfall Auskunft geben zu können. Entsprechende Informationen über die Gesamtsituation bei Waffen- und Mu- nitionstransporten sowie für Zwecke der politischen Bewertung dieser Exporte können dem jeweiligen Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter entnommen werden. 1. Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden im Jahr 2021 landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei ver- –1–
packten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Ver- sandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Na- men, Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDG-Klasse und UN-Nummer)? Die Informationen zu den abgefragten UN-Nummern sind der folgenden Liste zu entnehmen. Der Erhebungszeitraum umfasst das Jahr 2021. Ladungen als Massengut wurden bezogen auf die angefragten UN-Nummern in den Bremi- schen Häfen nicht umgeschlagen. Bei der Listenübersicht handelt es sich nur um Güter, die landseitig per Lkw oder Bahn zum Export in das Hafengebiet eingebracht wurden. In der Spalte „Anzahl der CTU Export“ (CTU=Cargo Transport Unit), ist die Anzahl der eingesetzten Container aufgeführt. Es kann keine Angabe in TEU (Twentyfoot Equivalent Unit) generiert werden, da diese Daten so nicht erfasst werden müssen. In der Spalte „Bruttogewicht in Kilogramm“ ist das Gewicht der verpackten gefährlichen Güter inklusive dem Gewicht seiner Verpackung, allerdings ohne Berücksichtigung des Beförderungsmittels, zum Beispiel des Containers, auf geführt. In der Spalte „Nettoexplosivmasse in Kilogramm sind die Angaben über das Gewicht des Explosivstoffs enthalten, zum Beispiel die Schwarzpulvermenge in Patronenhülsen. In der Spalte „Bestimmungsländer“ sind die Zielländer angegeben, in denen die Entladehäfen der aufgelisteten Gefahrgüter liegen. Statistik der landseitig in das Hafengebiet eingebrachten Exportcontainer in 2021 Anzahl IMDG Klasse UN- Richtiger technischer Name Bruttogewicht Netto-Explo- Bestim- der CTU Unterklasse Nr. inkl. der Ver- sivstoff-Masse mungsländer EXPOR Verträglich- packung in Kg NEQ in Kg T keitsgruppe 1.1 F 0005 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.1 E 0006 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 F 0007 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 G 0009 MUNITION, BRAND, mit o- der ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G 0010 MUNITION, BRAND, mit o- der ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.282 1.4 S 0012 PATRONEN FÜR WAFFEN. 20.328.987,85 1.120.956,14 USA 99,9 %, MIT INERTEM GESCHOSS ISL, OMN, oder PATRONEN FÜR SGP, RSA, HANDFEUERWAFFEN MEX 1.2 G 0015 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G 0016 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 G 0018 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit –2–
Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 1.3 G 0019 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 1.2 K 0020 MUNITION, GIFTIG, mit Zer- leger, Ausstoß- und Treibla- dung 1.3 K 0021 MUNITION, GIFTIG, mit Zer- leger, Ausstoß- und Treibla- dung 1.1 F 0033 BOMBEN, mit Sprengladung 1.1 D 0034 BOMBEN, mit Sprengladung 1.2 D 0035 BOMBEN, mit Sprengladung 1.1 D 0048 SPRENGKÖRPER 1.1 D 0056 WASSERBOMBEN 1.1 D 0081 SPRENGSTOFF Typ A 1.1 D 0082 SPRENGSTOFF Typ B 1.1 D 0083 SPRENGSTOFF Typ C 1.1 D 0084 SPRENGSTOFF Typ D 1.1 F 0136 MINEN, mit Sprengladung 1.1 D 0137 MINEN, mit Sprengladung 1.2 D 0138 MINEN, mit Sprengladung 1.1 F 0167 GESCHOSSE, mit Sprengla- dung 1.1 D 0168 GESCHOSSE, mit Sprengla- dung 1.2 D 0169 GESCHOSSE, mit Sprengla- dung 1.1 F 0180 RAKETEN, mit Sprengla- dung 1.1 E 0181 RAKETEN, mit Sprengla- dung 1.2 E 0182 RAKETEN, mit Sprengla- dung 1.3 C 0183 RAKETEN, mit inertem Kopf 1.2 F 0204 FALLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF 1.1 D 0221 GEFECHTSKÖPFE, TORPEDO, mit Sprengla- dung 1.1 D 0241 SPRENGSTOFF Typ E 1.2 H 0243 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 H 0244 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 H 0245 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung –3–
1.3 H 0246 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 J 0247 MUNITION, BRAND, mit flüs- sigem oder geliertem Brand- stoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.1 D 0284 GRANATEN, Hand oder Ge- wehr, mit Sprengladung 1.2 D 0285 GRANATEN, Hand oder Ge- wehr, mit Sprengladung 1.1 D 0286 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 1.2 D 0287 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 1.2 F 0291 BOMBEN, mit Sprengladung 1.1 F 0292 GRANATEN, Hand oder Ge- wehr, mit Sprengladung 1.2 F 0293 GRANATEN, Hand oder Ge- wehr, mit Sprengladung 1.2 F 0294 MINEN, mit Sprengladung 1.2 F 0295 RAKETEN, mit Sprengla- dung 1.1 F 0296 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 1.4 G 0300 MUNITION, BRAND, mit o- der ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.4 G 0303 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 E 0321 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 F 0324 GESCHOSSE, mit Sprengla- dung 1.2 C 0328 PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS 1.1 E 0329 TORPEDOS, mit Sprengla- dung 1.1 F 0330 TORPEDOS, mit Sprengla- dung 1.5 D 0331 SPRENGSTOFF Typ B 1.5 D 0332 SPRENGSTOFF Typ E 1.4 C 0339 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 1.4 D 0344 GESCHOSSE mit Sprengla- dung 1.2 D 0346 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 1.4 D 0347 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 1.4 F 0348 PATRONEN FÜR WAFFEN mit Sprengladung 1.1 F 0369 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Sprengladung –4–
1.4 D 0370 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Zerleger oder Ausstoßladung 1.1 D 0374 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 1.2 D 0375 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 1.1 J 0397 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 1.2 J 0398 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 1.1 J 0399 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 1.2 J 0400 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 1.4 E 0412 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 C 0414 TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE 1.3 C 0417 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 1.2 C 0436 RAKETEN, mit Ausstoßla- dung 1.3 C 0437 RAKETEN, mit Ausstoßla- dung 1.4 C 0438 RAKETEN, mit Ausstoßla- dung 1.1 J 0449 TORPEDOES, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit oder ohne Sprengladung 1.3 J 0450 TORPEDOS MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit inertem Kopf 1.1 D 0451 TORPEDOS, mit Sprengla- dung 1.2 C 0502 RAKETEN, mit inertem Kopf 1.282 20.328.987,85 1.120.956,14 2. In wie vielen Containern wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern umgeschlagen (bitte in TEU)? Es wird keine Angabe in TEU (Twentyfoot Equivalent Unit) generiert, da diese Daten nicht erfasst werden. In der Spalte „Anzahl CTU“ (CTU = Cargo Trans- port Unit) ist jedoch die Anzahl der Container aufgeführt; im Jahr 2021 wurden 1 282 CTU verschifft. 3. In welchen Zielländern liegen die Entladehäfen der hier aufgelisteten Ge- fahrgutexporte? Die Entladehäfen der hier aufgelisteten Gefahrgutexporte liegen in folgenden Zielländern: USA, Südafrika, Oman, Island, Singapur und Mexico. Siehe auch Antwort zu Frage 1. –5–