Öffentliche Auftragsvergabe als Instrument für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft fördern

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT                                                Drucksache 20/1008 Landtag                                                                         (zu Drs. 20/924) 20. Wahlperiode                                                                         15.06.21 Mitteilung des Senats vom 15. Juni 2021 Öffentliche Auftragsvergabe als Instrument für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft fördern Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 20/924 eine Kleine Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfolge bei der Nachhaltigkeit der Öffentlichen Beschaffung in Bremen? Wie soll diese ausgebaut werden? Der Senat bewertet die bisherigen Erfolge bei der nachhaltigen Beschaffung als sehr positiv. Die rechtlichen Vorgaben für die bremische Verwaltung gehen deutlich über den vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen auf Bundes- und EU-Ebene hinaus. Hervorzuheben sind aus Sicht des Senats die Regelungen zum Mindest- und Tariflohn sowie die sozialen und ökologischen Aspekte der öffentlichen Beschaffung im Bremischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz - TtVG) vom 1. Dezember 2009, ergänzt durch die Vorga- ben für bestimmte Warengruppen zur Einhaltung der Vorgaben der Internati- onalen Arbeitsorganisation (ILO) in der bremischen Verordnung über die Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisa- tion bei der öffentlichen Auftragsvergabe (Bremische Kernarbeitsnormenver- ordnung - BremKernV) vom 2. Mai 2019. Die Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde (VVBe- sch) vom 14. Mai 2019 benennt darüber hinaus die soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit als allgemeinen Beschaffungs- und Vergabe- grundsatz der öffentlichen Hand in der FHB und konkretisiert in der dazuge- hörigen Anlage 2 die Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen an Artikel, Warengruppen und Dienstleistungen. Speziell mit Blick auf die ökologische Beschaffung stellt die aktuelle Studie des Umweltbundesamtes zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ (2020) fest, dass die Freie Hansestadt Bremen (FHB) weitreichende Vorgaben und Handlungshilfen entwickelt hat und Vorreiterin bei den rechtlichen Regelungen zur Beachtung von Umweltas- pekten in der öffentlichen Beschaffung ist. Mit Beschluss des „Aktionsplan für Gesunde Ernährung in der Gemeinschafts- verpflegung der Stadtgemeinde Bremen“ und den dazugehörigen Aktivitäten gilt die Stadtgemeinde Bremen bundesweit ebenfalls als Vorreiterin bei der nachhaltigen Transformation des Ernährungssystems. Der Senat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, Nachhaltigkeitsaspekte bei öffentlichen Beschaffungsvorgängen zu stärken. Ein Schwerpunkt ist dabei die Ausweitung der Anwendungsbereiche der rechtlichen Vorgaben auf weitere Produktgruppen. –1–
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Im Besonderen weist der Senat auf die anstehende Ausschreibung der IT- Hardware durch Dataport hin. Diese erfolgt unter Einbeziehung von „Electro- nics Watch“ und der expliziten Anforderung, dass die Bieter Konzepte zur so- zialen Nachhaltigkeit vorlegen müssen, die bei der Vergabe durch eine Kontrollgruppe unter Beteiligung der FHB bewertet und verifiziert werden. Weitere aktuelle Beispiele des Senats zum weiteren Ausbau der nachhaltigen Beschaffung sind: —    das von der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW) geför- derte Projekt „Bremen handelt fair - lokal und global vernetzt“, bei dem unter anderem durch die Implementierung zirkulären Wirtschaftens in den Beschaffungsvorgängen der zentralen Beschaffungsstelle eine stärkere Schonung von Ressourcen erreicht werden soll; —    der „Aktionsplan 2025 – Gesunde Ernährung in der Stadtgemeinde Bre- men“ mit dem die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung schrittweise auf bis zu 100 Prozent Bioprodukte umgestellt wird; —    der Dialog für nachhaltige Beschaffung zwischen dem Senator für Finan- zen, der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie themenbezogen weiteren Vertretungen des bre- mischen Senats und Nicht-Regierungsorganisationen, wie dem Bremer entwicklungspolitischen Netzwerk (BeN) und dem BUND Landesverband Bremen. 2.   Welche Gründe gibt es dafür, dass die Stelle für die ökologische Beschaf- fung seit Jahren dezentral von mehreren Personen übernommen wird? Wäre es nicht sinnvoll, diese Stelle mit der Kompetenzstelle für soziale Be- schaffung bei Immobilien Bremen zu bündeln und damit zu einer Kompe- tenzstelle für nachhaltige Beschaffung weiterzuentwickeln, anstatt sie bei der Senatorin für Klima, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Woh- nungsbau anzusiedeln? Die fachliche Zuständigkeit für die Grundsatzfragen der ökologischen öffentli- chen Beschaffung liegt gemäß der Geschäftsverteilung des Senats bei der Se- natorin für Klimaschutz, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Dies umfasst auch die Zuständigkeit für die Anlage 2 „Umwelt- und Energieeffi- zienzanforderungen an Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche“ zur VVBesch, während die fachliche Zuständigkeit für die VVBesch als solche beim Senator für Finanzen liegt. Die fachliche Zuständigkeit für das TtVG so- wie für die BremKernV ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa angesiedelt. Diese Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit der Ressorts im Bereich der nachhaltigen Beschaffung hat sich bewährt. Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Verwaltungs- vorschriften obliegt den dezentralen sowie insbesondere den zentralen Be- schaffungsstellen. Zur weiteren Verankerung der sozialen Kriterien in Vergabeverfahren und zur Unterstützung der Beschaffungsstellen bei der Um- setzung der sozialen Anforderungen an Beschaffungsprozesse wurde im Fi- nanzressort beim Einkaufs- und Vergabezentrum der Immobilien Bremen AöR (EVZ) im Jahr 2016 eine Kompetenzstelle für sozial verantwortliche Beschaf- fung eingerichtet. Die Kompetenzstelle berät die zentralen Beschaffungsstellen bei der Umsetzung der sozialverträglichen Beschaffung, informiert welche so- zialen Standards bei Ausschreibungen implementiert werden können und steht national sowie international im engen Austausch mit staatlichen Akteuren und Nicht-Regierungsorganisationen. Bei der Verankerung ökologischer Aspekte in Beschaffungsverfahren reichen die Erfahrungen der FHB bis in die 1990er Jahre zurück. Im Rahmen der Zu- ständigkeit für die Grundsatzfragen der ökologischen öffentlichen Beschaffung unterstützt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – je nach Anliegen und inhaltlichem Schwerpunkt – zum einen durch die zentrale Anlaufstelle im Ressort und zum anderen dezentral –2–
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durch die jeweiligen Fachexpert:innen, beispielsweise zu energetischen Frage- stellungen, zu Aspekten der nachhaltigen Mobilität, zur Umstellung der Ge- meinschaftsverpflegung auf Bio-Produkte, zur Umstellung auf Mehr- weglösungen. Eine „Bündelung“ bei Immobilien Bremen AöR stuft der Senat daher aus fachlichen Gründen als nicht sinnvoll ein. 3.   Welche nutzungsberechtigten Einrichtungen sind bisher nicht am BreKat angeschlossen? Wieso nutzen einige der öffentlichen Firmen, Eigenbe- triebe und Gesellschaften gegebenenfalls nicht den BreKat? Wer ist frei- geschaltet und nutzt den BreKat dennoch nicht? Welche Gründe ergeben sich für eine Nichtnutzung? Die in Anlage 1 beigefügten Übersichten zeigen, welche nutzungsberechtigten Gesellschaften, Eigenbetriebe, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts am Bremischen Einkaufskatalog (BreKat) angeschlossen sind und wie das Nut- zungsverhalten in den Jahren 2019 und 2020 war. Die in der Anlage 1 enthal- tenen Nutzungsinformationen basieren auf Auswertungen aus dem BreKat. Den bremischen Gesellschaften der öffentlichen Hand ist gemäß § 5 Absatz 1 der VVBesch die Nutzung des BreKat freigestellt. Von den 39 Gesellschaften, die über einen eigenen Personalkörper verfügen, sind bislang sechs am BreKat angeschlossen. Für vier weitere Gesellschaften wird zudem durch andere Ein- richtungen über den BreKat beschafft. Die Bremer Straßenbahn AG ist mit ei- ner sogenannten OCI-Schnittstelle an den BreKat angeschlossen, sodass dort ein Zugriff auf die Warenkataloge erfolgen kann. Die Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen (GeNo) ist seit 2019 an den BreKat angeschlossen. Der- zeit befindet sich das EVZ in Gesprächen mit der Geschäftsführung der GeNo, um die Nutzung des Angebots des EVZ auf der Grundlage einer Kooperations- vereinbarung deutlich auszubauen. Von den zwölf nutzungsberechtigten Ei- genbetrieben, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts, exklusive Data- port AöR, die als Mehrländeranstalt bei dieser Betrachtung entfällt, sind zehn an den BreKat angeschlossen. Die bremenports GmbH & Co KG ist nicht an BreKat angeschlossen, nutzt aber die bestehenden Rahmenverträge des EVZ. Hinsichtlich der Dienststellen der Kernverwaltung weist der Senat darauf hin, dass alle Dienststellen an den BreKat angeschlossen sind und mit der Novellie- rung der VVBesch seit Juni 2019 auch zur Nutzung verpflichtet sind. Zwischen der Polizei Bremen und dem EVZ werden derzeit Gespräche über Nutzung des BreKat geführt für alle Bestellungen, die über die unter 3.1 beschriebene Zu- sammenarbeit über polizeispezifischen Bedarf mit dem Logistikzentrum Nie- dersachsen hinausgehen. Weiterhin nutzungsberechtigt sind auch die Fraktionen und Gruppen der Bre- mischen Bürgerschaft. Am BreKat angeschlossen sind bisher die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das EVZ plant zudem im Rahmen von mehreren ressortbezogenen Veranstal- tungen in diesem und im nächsten Jahr über die „Nachhaltige Beschaffung“ und das Angebot das EVZ zu informieren, um gegebenenfalls bestehende In- formationsdefizite zu schließen und die Akzeptanz und den Nutzungsgrad des BreKat noch weiter zu erhöhen. 3.1.   Weshalb und seit wann bestellt die Polizei Bremen über zentrale Stellen in Niedersachsen? Im Jahr 2015 wurde eine Kooperation im Bereich der Leistungserbringung für die Polizei Bremen und die Polizei Niedersachsen zwischen der FHB, vertreten durch den Senator für Inneres, und dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Minister für Inneres und Sport, geschlossen. Die Kooperation hatte das Ziel der Qualitäts- und Funktionalitätssicherung der jeweiligen polizeilichen Auf- gabenwahrnehmung, des Abbaus von unwirtschaftlichen, parallel vorgehalte- nen Strukturen, der Vereinfachung und Zusammenführung von Prozessen und Dienstleistungen sowie der Begrenzung der durch den technologischen Wan- del ausgelösten Kostensteigerungen durch die Nutzung von länderübergrei- fenden Synergieeffekten. Im Jahr 2017 wurde dies durch eine Nutzungs- –3–
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vereinbarung der Polizei Bremen mit dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) über die Beschaffung polizeispezifischer Waren näher ausgestaltet. Vorteil neben der einheitlichen Uniformierung/Ausstattung der Polizeien der Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen ist auch die schnelle und unkomplizierte Möglichkeit der Direktbestellung über das Internet durch die Uniformträger:in- nen. Dies spart Ressourcen der Behörde. Angeschlossene Behörden erhalten zudem einen Anteil aus der Gewinnausschüttung. Durch die Beschaffung über das LZN werden Synergien geschaffen, die es ermöglichen, Kleidung und Aus- rüstung wirtschaftlich zu beschaffen, die insbesondere den qualitativen Anfor- derungen an eine polizeiliche Nutzung gerecht werden. 3.2.   Welche nutzungsberechtigten Einrichtungen sollen noch freigeschaltet werden? Grundsätzlich besteht das Ziel, alle nutzungsberechtigten Einrichtungen der FHB an den BreKat anzuschließen. Entsprechende Maßnahmen zur Einbin- dung weiterer nutzungsberechtigter Einrichtungen sind in Vorbereitung (ver- gleiche Antwort zu Frage 3). In Abhängigkeit von Zweck und Tätigkeitsprofil einer Gesellschaft könnten einem Anschluss an den BreKat im Einzelfall wett- bewerbs- und beihilferechtliche Gründe entgegenstehen. Hierzu stehen die Verantwortlichen für den BreKat im engen Austausch mit dem Beteiligungsre- ferat beim Senator für Finanzen. 3.3.   Weshalb sind die Bremer Hochschulen zur Erhöhung des Auftragsvolu- mens noch nicht am BreKat freigeschaltet? Warum findet kein Monito- ring über den Umfang der Nutzung der zentralen Rahmenverträge durch die Hochschulen Bremens statt? Die Hochschulen einschließlich der Universität sind bislang nicht an den Bre- Kat angeschlossen. Die Hochschulen sind nicht an das Bremer Verwaltungs- netz (BVN) angebunden. Dieses Zugangsproblem kann unter Beachtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung derzeit nur über personengebundene Zertifi- kate gelöst werden, die auf den betreffenden Arbeitsplatzrechnern installiert sein müssen. Mit diesen Zertifikaten ist ein Zugang über ein Gateway zum Bre- Kat möglich. Allein für die Universität Bremen müssten jährlich über 1 000 per- sonenbezogene Zertifikate ausgestellt und verwaltet werden, wodurch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstünde. Eine technische Lö- sung – ohne entsprechende Zertifikate – ist bisher nicht möglich. Ein weiterer Grund ist die nicht gegebene Möglichkeit der Einbindung des in den Hoch- schulen verwendeten ERP-Systems SAP MM. Im Zuge des Projektes zur Ein- führung der elektronischen Rechnung ist diese Anbindung zwar mittlerweile technisch möglich, sie wird im ersten Schritt aber nur für die Kernverwaltung umgesetzt. Durch die fehlende Anbindung an den BreKat ist ein Monitoring über den Um- fang der Nutzung der zentralen Rahmenverträge nicht möglich. 3.4.   Eine Mehrheitsbeteiligung des Landes Bremens ist eine vergaberechtli- che Voraussetzung für eine Beteiligung am BreKat und an den bremi- schen Rahmenverträgen. Gibt es Bestrebungen und wäre es zur Erhöhung des Auftragsvolumens nicht auch sinnvoll, Institutionen priva- ten Rechts freizuschalten? Mehrheitsbeteiligungen sind juristische Personen des privaten Rechts und wä- ren als Institutionen des privaten Rechts im Sinne der Fragestellung anzusehen. Gemäß § 5 Absatz 1 der VVBesch können Mehrheitsbeteiligungen, die die Vo- raussetzungen des § 99 oder des § 100 GWB erfüllen, den BreKat nutzen. Einrichtungen des öffentlichen Rechts – Ämter, Behörden und andere Dienst- stellen, zum Beispiel Schulen und Gerichte, sowie Eigenbetriebe, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, – stellen juristische Personen des öffentli- –4–
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chen Rechts dar und sind begrifflich keine Mehrheitsbeteiligung, sondern ge- hören klassisch zur mittelbaren Staats- beziehungsweise Kommunalverwal- tung. Eine Beteiligung von juristischen Personen des privaten Rechts, die nicht zur FHB gehören, an der zentralen Beschaffung könnte im Einzelfall unter den Vo- raussetzungen des § 108 Absatz 6 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) als Einkaufskooperation möglich sein. Dies schließt Ein- richtungen oder Institutionen in privater Rechtsform ein, sofern sie über eine Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 GWB verfügen und öf- fentliche Aufträge im Sinne von §§ 103 bis 105 GWB vergeben und die weiteren Voraussetzungen des § 108 Absatz 6 GWB erfüllt sind. Über Mehrheitsbeteiligungen hinaus (siehe dazu auch Frage 3.2) können auch Zuwendungsempfänger zugleich öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sein. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) empfiehlt, institutionelle Zuwendungsempfänger in die zentrale Be- schaffung einzubeziehen, um vergaberechtskonforme Beschaffungen der Zu- wendungsempfänger im Rahmen der Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen. Mit der Neufassung der VVBesch hat der Senat dem in § 5 Ab- satz 2 Rechnung getragen. Danach müssen die Bewilligungsbehörden in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden auch auf die Möglichkeit dieser Beteili- gung hinweisen und Bescheinigungen über den Status als institutionell geför- derte Einrichtung, die sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert, zur Vorlage bei den zentralen Beschaffungsstellen ausstellen. 4.     Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass bislang kein Monitoring über das Beschaffungswesen Bremens stattfindet? Warum werden Pro- dukthersteller bislang nicht nach den aufgestellten sozialen und ökologi- schen Nachhaltigkeitskriterien auch über die Bestellung oder Beschaffung hinaus kontrolliert? Gibt es Pläne für ein zukünftiges Moni- toringmodell? Die Regelung des § 18 Absatz 1 TtVG ermöglicht es, in einem konkreten Verga- beverfahren zusätzliche Anforderungen unter anderem an soziale und ökologi- sche Aspekte der zu beschaffenen Leistung zu stellen. Die Regelung des § 19 TtVG schreibt bei der Durchführung eines konkreten Vergabeverfahrens die Berücksichtigung von Umwelteigenschaften einer Ware, die Gegenstand einer Leistung ist, vor. Diese Anforderungen dürfen jedoch nur jeweils bezogen auf das betreffende Vergabeverfahren und nur dann gestellt werden, wenn sie mit dem konkreten Auftragsgegenstand in Verbindung stehen; dies ergibt sich aus § 128 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und entspre- chend auch aus § 18 Absatz 1 des Bremischen Tariftreue- und Vergabegeset- zes. Zudem muss die Aufstellung entsprechender Anforderungen dis- kriminierungsfrei und angemessen sein. Daher ist aus rechtlichen Gründen je- weils im Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Weise diese Anforderungen in einem Vergabeverfahren aufgestellt werden. Ein Monitoring über die konkrete Bestellung oder Beschaffung hinaus ist rechtlich nicht möglich, da sich die so- zialen und ökologischen Anforderungen an ein Unternehmen nur auf die kon- kret zu beschaffende Leistung und auch nur über den Zeitraum der Ausführung des betreffenden öffentlichen Auftrags erstrecken dürfen. Durch die VVBesch werden das Ziel und auch der Zweck ausgesprochen, auf die Nachhaltigkeit von Produkten und Ressourcen zu achten. So erfolgt in die- sem Ablauf der Produktbeschaffung oder auch Ressourcengebrauch bereits vor Bereitstellung des Produktes oder der Ressourcennutzung ein Prüfprozess, der sich mehrstufig darstellt (näheres dazu in Frage 8). Mit dem EVZ und der Anwendung der VVBesch wird bereits ein großes Tab- leau genutzt, um die Beschaffung mit einem ganzheitlichen und integrativen Ansatz zu versehen. Mit Blick auf die ökologischen Kriterien schreibt die An- lage 2 der VVBesch bei vielen Produktgruppen die Beschaffung von Produkten gemäß den Anforderungen von Typ-I-Umweltzeichen, zum Beispiel Blauer En- gel, EU-Blume, vor. Die Kriterien zur Erlangung dieser Umweltzeichen sind –5–
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durch herstellerunabhängige Zeichengeber festgelegt und wissenschaftlich abgesichert; sie wurden im Rahmen offener, transparenter Verfahren erlassen und sind öffentlich verfügbar. Über die erfolgreiche Zertifizierung wird die Ein- haltung der Umweltanforderungen seitens der Bieter nachgewiesen. Weiterge- hende Monitoringmodelle sind derzeit nicht in Planung. 5.     Warum können das Land und die Stadtgemeinde Bremen ihr gesamtes Auftragsvolumen nicht feststellen und wie soll dieser Zustand überwun- den werden? Eine eigene umfassende statistische Erfassung der in der FHB vergebenen öf- fentlichen Aufträge erfolgt bisher nicht, vergleiche hierzu auch die Antwort zu Frage 4. Mit der erfolgten Änderung der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öf- fentlicher Aufträge und Konzessionen auf Bundesebene ergibt sich seit Herbst letzten Jahres jedoch über die bisherige Meldepflicht von EU-weit vergebenen Aufträgen für die meisten öffentlichen Aufträge eine deutlich erweiterte Mel- deverpflichtung, da diese Aufträge nun gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Ver- ordnung bereits ab einem Auftragswert von 25 Euro netto gemeldet werden müssen und beim Statistischen Bundesamt erfasst werden. Lediglich für die so- genannten Sektorenaufträge, Bereiche der Versorgung mit Wasser, Elektrizi- tät, Gas, Wärme, Verkehr, und bei Konzessionen gilt die Meldepflicht nach wie vor nur für EU-weit vergebene Aufträge. Im Rahmen dieser Meldung müssen die Auftraggeber unter anderem auch an- geben, ob sie umweltbezogene oder soziale Aspekte bei ihrem Vergabeverfah- ren berücksichtigt haben. 5.1.   Wie häufig werden Aufträge an Behindertenwerkstätten oder Blinden- werkstätten nach § 8 Absatz 4 Nummer 16, UVgO und §§ 224 sowie 226 SGB IX vergeben? Soll dies ausgebaut werden? An den Eigenbetrieb Werkstatt Bremen werden drei öffentliche Aufträge sei- tens der Polizei und Staatsanwaltschaft vergeben. Es handelt sich um Dienst- leistungen im Bereich der Fahrzeugpflege und -reinigung, der Beweis- stücksicherung sowie der Pflege von Außenanlagen. Die Werkstattbeschäftig- ten arbeiten hier in Form von Außenarbeitsgruppen. Die Elbe-Weser-Welten gGmbH in Bremerhaven erhalten ebenfalls von den Bremerhavener Behörden und stadteigenen Unternehmen Aufträge, zum Bei- spiel für das Drucken von Briefbögen und Blöcken für den Magistrat. Bei der Lebenshilfe e. V. in Bremerhaven zählen zu den öffentlichen Aufträgen die Fahrzeuginnenreinigung für den Zoll und der Betrieb der Feuerwehrkan- tine. Die Dienstleistungen werden ebenfalls in Form von Außenarbeitsgruppen erbracht. Insgesamt nehmen die öffentlichen Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen in der FHB nur einen geringen Anteil an der Beschäfti- gungssicherung für Menschen mit Behinderung ein. Dieser liegt bei weniger als 5 Prozent. Um arbeitsmarktnahe und inklusive Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der anerkannten Werkstätten anbieten zu können, ist dieser Anteil ausbaufähig. Hierfür werden die Möglichkeiten und Maßnahmen seitens der Ressorts – bis hin zu landesspezifischen Richtli- nien – geprüft und bewertet. Das Ziel der Senatorin für Soziales, Jugend, In- tegration und Sport, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einen Inklusionsbetrieb beziehungsweise in das Budget für Arbeit zu unterstüt- zen, ist hierbei maßgeblich. Blindenwerkstätten als Sondereinrichtungen gibt es in der FHB nicht. Soweit die Anspruchsvoraussetzungen für die Aufnahme in eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Einzelfall vorliegen, arbeiten diese Men- schen – zielgruppenübergreifend und inklusiv – ebenfalls in einer der drei ge- nannten Werkstätten. –6–
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6.     Hält der Senat es für erstrebenswert, die Bestellungen aus dem BreKat und die öffentlichen Vergabeverfahren auf dem Transparenzportal Bre- mens nach niederländischem Vorbild darzustellen und soll dies einge- führt werden? Im Jahr 2020 sind über den BreKat 44 886 Bestellvorgänge ausgelöst worden, Tendenz steigend. Hierbei handelt es sich, entsprechend dem Produktportfolio von Immobilien Bremen gemäß Anlage 1 zur VVBesch, im Wesentlichen um Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs. Eine Veröffentlichung jedes einzelnen Bestellvorgangs steht vor dem Hintergrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwands und dem damit verbundenen geringen Erkennt- nisgewinn für die interessierte Öffentlichkeit in keinem vernünftigen Verhält- nis. Die Rahmenverträge aus denen die Bestellungen erfolgen sind vorab öffentlich ausgeschrieben worden, wodurch sich abhängig vom Wert der Ver- träge vielfältige Veröffentlichungspflichten nach der Unterschwellenvergabe- verordnung oder der Vergabeverordnung ergeben. Alle veröffentlichungs- pflichtigen     Verträge   sind    auf   der    Vergabeplattform    der   FHB (https://vergabe.bremen.de) einsehbar. 7.     Was passiert mit der Arbeitskleidung, den Elektro- und IT-Produkten so- wie den Möbeln, Sportgeräten und KFZ aus der öffentlichen Beschaffung nach der Nutzung? Wie hoch ist die Recyclingquote? Ist die Beseitigung ebenfalls sozial und ökologisch nachhaltig? Welche Kriterien existieren dafür? Diese Frage beantwortet der Senat separat für die drei zentralen Beschaffungs- stellen, die für die genannten Warengruppen verantwortlich sind. Umweltbetrieb Bremen: Im Regelfall werden die Fahrzeuge für die bremische Verwaltung geleast. Die Ausschreibung erfolgt gemäß der „EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge“ (Clean Vehicles Directive, kurz CVD). Im Anschluss an den Leasingzeitraum werden die Fahrzeuge zur Wei- ternutzung an den Leasinggeber zurückgegeben (bestehender Rahmenver- trag). Grundsätzlich sind alle fahrzeugführenden Stellen selbstverantwortlich für die Rückführung beziehungsweise Beseitigung, dies gilt insbesondere für Beschaffung von nichtgeleasten Fahrzeugen. Dataport: Dataport strebt eine möglichst langfristige Nutzung der eingesetzten Informa- tionstechnik an und empfiehlt den Kund:innen eine turnusmäßige Nutzungs- zeit für Rechner von fünf Jahren. Die durchschnittliche Nutzungszeit für von Dataport verantworteten Geräten in der Verwaltung der FHB beträgt 5,65 Jahre. Monitore und Drucker sollten zeitlich unbegrenzt eingesetzt und erst im Falle eines altersbedingten Defektes ersetzt werden. Soweit wirtschaftlich ver- tretbar, werden alle Geräte im Störungsfall repariert. Intakte turnusmäßig ausgetauschte Geräte werden – nach einer zertifizierten Löschung – nach der Nutzung in der Verwaltung an gemeinnützige Organisa- tionen gespendet und damit in der Regel einer weiteren mehrjährigen Nutzung zugeführt. Ausgesonderte Geräte werden einer zertifizierten Erstbehandlungs- stätte nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Elektroschrottgesetz zugeführt. Die bei der Lieferung anfallende Verpackung wird recycelt. EVZ bei Immobilien Bremen: Die Notwendigkeit, Ressourcen zu schonen und Produkte nach der eigentli- chen Erstnutzung weiterhin zu verwenden, soll im EVZ unter anderem durch die Implementierung zirkulären Wirtschaftens in die Beschaffungsvorgänge er- reicht werden. Hierzu sind noch keine Ausschreibungen erfolgt, aber es sind erste Ansätze vorhanden und das zirkuläre Wirtschaften wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen – dies ist eine bewusste strategische Entschei- dung des EVZ, um die bisherigen Verfahren nachhaltiger zu gestalten, die Wie- derverwendbarkeit von Ressourcen zu ermöglichen und die sozialen Folgen –7–
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der Entsorgungspolitik abzufedern (Entsorgung unserer Abfälle in Ländern des Globalen Südens). In der Textilbeschaffung wurden potenzielle Bieter seitens des EVZ im Rahmen von Bieterdialogen darauf vorbereitet, dass das Erfordernis, zirkulär zu produ- zieren, zukünftig Eingang in die Leistungsbeschreibungen für die Ausschrei- bung von Rahmenverträgen finden wird. Nationale Firmen stehen auf diesem Gebiet aber noch relativ am Anfang – im Gegensatz zum Beispiel zu holländi- schen Schuh- und Bekleidungsherstellern. 8.     Welche Regelungen existieren innerhalb Bremens, die Kreislaufwirt- schaft durch die Beschaffung von Immobilien Bremen, Dataport, dem Umweltbetrieb und der Senatskanzlei zu fördern? Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, die öffentliche Beschaffung nach ökologi- schen und sozialen Kriterien – und damit auch im Sinne einer Kreislaufwirt- schaft – auszurichten. Hierzu sind insbesondere die im Vergaberecht vorgesehenen Möglichkeiten einer öffentlichen Beschaffung unter Einbezug auch von ökologischen Aspekten zu nutzen (vergleiche Ziel 5 der Entwick- lungspolitischen Leitlinien der FHB). In § 18 Absatz 1 und § 19 TtVG wird den öffentlichen Auftraggebern der FHB, unter anderem Immobilien Bremen, Dataport, Umweltbetrieb Bremen und Se- natskanzlei, die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der öffentlichen Beschaffung ökologische und innovative Aspekte – und damit auch die Anforderungen einer Kreislaufwirtschaft – maßgeblich zu berücksichtigen. Zudem ist in § 6 der VVBesch die „Nachhaltigkeit“ als allgemein gültiger Beschaffungs- und Vergabegrundsatz verankert. Ziel und Zweck der nachhaltigen Beschaffung ist die Herstellung einer ange- messenen Balance zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen As- pekten, und zwar in jeder Stufe des Beschaffungsprozesses, insbesondere aber bei der Ermittlung des Bedarfs, bei der Leistungsbeschreibung sowie bei der Bestimmung der Eignungs- und Wertungskriterien. Speziell zu den ökologi- schen Aspekten einer nachhaltigen Beschaffung verweist die VVBesch in § 9 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 auf das Bremische Klimaschutz- und Energiege- setz (BremKEG) vom 26. März 2015 und auf § 19 TtVG. Konkretisierend sieht § 9 Absatz 2 zudem vor, dass bei der Beschaffung auch geeignete Kriterien des Umwelt- und Ressourcenschutzes wie Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Re- cyclingfähigkeit, Wiederverwertbarkeit, Schadstoffarmut, Emissionsarmut und Energieeffizienz zu berücksichtigen sind. Damit sind wesentliche Bausteine ei- ner Kreislaufwirtschaft von der VVBesch erfasst und müssen in Ausschreibun- gen entsprechend Berücksichtigung finden. Für einzelne Artikel, Warengruppen und Dienstleistungsbereiche werden in § 9 Absatz 3 Satz 1 und der Anlage 2 der VVBesch darüber hinaus sehr kon- krete ökologische Mindestanforderungen vorgegeben, die ebenfalls im Kontext einer Kreislaufwirtschaft gesehen werden können. Zu diesen ökologischen Mindestanforderungen, die unter anderem auf den Typ-I-Umweltzeichen wie dem Blauen Engel basieren, zählen zum Beispiel Vorgaben zur Verpackung, zur Lebensdauer, zu Recyclingmaterialien und zur Reparierbarkeit. Einweg- produkte sind häufig schon innerhalb der von der VVBesch ebenfalls geregel- ten zentralen Beschaffung ausgeschlossen, zum Beispiel dürfen ausschließlich nachfüllbare Kugelschreiber beschafft werden. Bei der Ausschreibung neuer Rahmenverträge erfolgt sukzessive eine Umstellung von plastikbasierten Pro- dukten auf Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen, zum Beispiel Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft, oder auf Produkte aus Recyclingmaterialien. Auch bei Artikeln, Warengruppen und Dienstleistungs- bereichen, die nicht in der Anlage 2 der VVBesch aufgeführt sind, sind gemäß § 19 TtVG und dem BremKEG Umwelteigenschaften im Beschaffungspro- zess/Vergabeverfahren zu berücksichtigen. 8.1.   Was ist darüber hinaus geplant? –8–
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Mit Blick auf die Anforderungen der VVBesch einschließlich der Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen sind diese bereits hinreichend anspruchsvoll. Dies wurde 2020 durch die Studie des Umweltbundesamtes zu den „Regelun- gen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ bestätigt. Ein praktisches Beispiel ist die Kooperation des EVZ mit dem AFZ im Bereich Büromöbel. Dabei wurde eine Recherche zu zirkulärem Wirtschaften durchge- führt und praxisrelevante Beispiele für die Möbelbeschaffung herausgearbei- tet, die Eingang in künftige Möbelbeschaffungen finden sollen. Hierzu finden derzeit konkrete Planungen statt. Des Weiteren wurden Möglichkeiten zur Herstellung zirkulärer Werbemittel in Kooperation mit Werkstatt Bremen erar- beitet, die ebenfalls in die Praxis umgesetzt werden sollen. Im Rahmen eines geplanten Projektes in den Jahren 2022/2023 ist beabsichtigt, das zirkuläre Wirtschaften durch Veranstaltungen innerhalb der Verwaltung bekannter zu machen und Beispiele für Anwendungen in der bremischen Beschaffungspra- xis aufzuzeigen. 8.2.   Existiert ein Austausch zur nachhaltigen Beschaffung mit anderen Kom- munen im nationalen oder internationalen Zusammenhang, zum Beispiel mit Gemeinden in den Niederlanden? Die FHB ist im Rahmen von einzelnen kommunalen, regionalen, bundes- und europaweiten Veranstaltungen mit Beiträgen eingebunden und pflegt auf diese Weise auch die Vernetzung und den Austausch mit anderen Kommunen und Regionen auf nationaler und auch internationaler Ebene. Im Zusammenhang eines von der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW) geförderten Projekts wurde im Auftrag des EVZ und der Senatskanzlei eine Studie erstellt, um Möglichkeiten der Integration von Prinzipien der Kreis- laufwirtschaft in die öffentliche Beschaffung aufzuzeigen. Die Studie wird/wurde in 2021 in verschiedenen deutsch- und englischsprachigen Webi- naren und Veranstaltungen vorgestellt und mit Fachleuten und Beschaffer:in- nen aus Deutschland und Europa diskutiert. Die darin beschriebenen Best- Practice-Beispiele für erfolgreiche zirkuläre Beschaffung werden auf dem Ab- schlusskongress des Projektes Ende September in Bremen vorgestellt. Die Stadtgemeinde Bremen ist zudem Mitglied im Netzwerk der „EU Cities for Fair and Ethical Trade“ und ist in diesem Rahmen im Austausch mit europäi- schen Städten und Kommunen, die bereits erfolgreich Elemente der Kreislauf- wirtschaft in ihr Beschaffungswesen integriert haben. Des Weiteren hat das EVZ (Leitung, Textilbeschaffungsstelle, Kompetenzstelle sozialverantwortliche Beschaffung) im Sommer 2019 eine Reise zu einer hol- ländischen Firma unternommen, um sich über bereits vorhandene zirkuläre Vorgänge in der Wirtschaft zu informieren und deren Erzeugnisse in Augen- schein zu nehmen. Über Dataport ist die FHB zum Thema nachhaltige Beschaffung mit den weite- ren Trägerländern im ständigen Austausch – speziell für die zentrale Beschaf- fung von IT. Daneben beteiligt sich Dataport seit mehreren Jahren aktiv bei der „IT-Konferenz für sozial nachhaltige Hardware Beschaffung“ der „Service- stelle Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW). Auch über die Mitgliedschaft bei „Electronics Watch“ und die Zusammenarbeit mit „WEED e. V.“ findet ein Austausch statt. Mit dem Fokus auf die Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung auf Bio-Pro- dukte ist die Stadtgemeinde Bremen Gründungsmitglied im seit 2014 beste- henden „Netzwerk Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise“ und auf europäischer Ebene aktives Mitglied im „Organic Cities Network Europe“ (OCNE), das versucht, städtische Ernährungsinteressen, Ernährungssicherheit und die nachhaltige Entwicklung des Ernährungssystems in die europäische Agrarpolitik einzubringen. –9–
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Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch das Ressort für Klimaschutz, Um- welt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, beteiligt sich seit vielen Jahren aktiv an nationalen und internationalen Projekten zum Themenbereich Beschaffung und (Elektro-)Mobilität. Hierzu zählt unter anderem das Projekt „Clean Fleets“, das Behörden und Fahrzeugflottenbetreiber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für saubere Straßenfahrzeuge sowie bei der Beschaffung oder dem Leasing von sauberen und energieeffizienten Fahrzeugen unterstützt hat. Ein weiteres Beispiel ist das durch die Stadtgemeinde Bremen koordinierte Ho- rizon-2020-Projekt „ELIPTIC“ (Electrification of Public Transport in Cities), das Wege zur weiteren Elektrifizierung des ÖPNV untersucht hat. Zudem hatte die FHB in den Jahren 2018/2019 turnusmäßig einen der zwei den Ländern vorbehaltenen Sitze in der Jury Umweltzeichen inne und war im Juni 2019 Gastgeber der Jurysitzung. 9.    Findet ein Austausch zwischen den unterschiedlichen Beschaffungsstel- len statt? Ein regelmäßiger Austausch findet durch den Arbeitskreis nachhaltige Be- schaffung statt, der mehrmals im Jahr tagt und durch die Kompetenzstelle für sozialverantwortliche Beschaffung koordiniert wird. Dort erfolgt ein Austausch über Themen zur nachhaltigen Beschaffung und zukünftige Handlungsfelder werden diskutiert. Zudem gibt es auch einen regelmäßigen Austausch zwi- schen den zentralen Beschaffungsstellen. Im Bereich der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung stärkt die Stadtge- meinde Bremen zudem den Austausch von Akteuren der öffentlichen Gemein- schaftsverpflegung, insbesondre Verpflegungsverantwortliche, Küchenmit- arbeitende, aber auch pädagogisches Personal, sowie mit den Akteuren der Bio-Wertschöpfungsketten, viele auch von Landwirtschaft, Produktion, Handel, insbesondere durch Netzwerkveranstaltungen. 10.   Wie viele Weiterbildungen zur nachhaltigen Beschaffung finden statt? Im ressortübergreifenden Fortbildungsprogramm des Senators für Finanzen wurden von der zentralen Service- und Koordinierungsstelle für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen (zSKS) im Zeitraum 2018 bis 2020 insgesamt fünf Vergabeschulungen, jeweils zwei in 2018 und 2019 sowie eine in 2020, mit insgesamt 96 Teilnehmer:innen aus dem bremischen öffentlichen Dienst durch- geführt. In den Schulungen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vergabewesens dargestellt, wobei auch Nachhaltigkeitsaspekte thematisiert werden. Weitere Schulungen sind geplant, können aber aktuell wegen der Ein- schränkungen durch die Coronapandemie nicht durchgeführt werden. Ergän- zend dazu nehmen die Einkäufer:innen der zentralen Beschaffungsstellen auch an überregionalen Fortbildungen zur nachhaltigen Beschaffung teil, in der Re- gel fachbezogen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das EVZ veranstaltet zudem regelmäßig Weiterbildungen zur nachhaltigen Be- schaffung für die Dienststellen und andere Bedarfsträger. Zu den etwa vier bis fünf eigenen Veranstaltungen des EVZ kommen weitere bundesweite oder eu- ropäische Veranstaltungen, etwa durch die SKEW. Des Weiteren hat das EVZ in 2020/2021 mehrere Workshops zu zirkulärem Wirtschaften in Kooperation mit dem Fairtrade Advocacy Office (FTAO) in Brüssel ausgerichtet. Darüber hinaus plant der Senat derzeit ein Kompetenzzentrum für nachhaltige Ernährung (Training Kitchen), in welchem Köch:innen von öffentlichen Ge- meinschaftseinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen künftig lernen, wie sie biologische, regionale, saisonale und frische Menüs zubereiten, das Klima schonen und Abfall vermeiden können. Ein wichtiger Baustein im Weiterbil- dungskonzept der geplanten Training Kitchen ist dabei die möglichst regionale Beschaffung von Bio-Lebensmitteln. Ziel ist es, die Teilnahme an Qualifizie- rungsangeboten der Training Kitchen in das reguläre Fortbildungsprogramm für Küchenmitarbeitende sowie für das pädagogische Personal aufzunehmen. Ergänzung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist die Anlage 1 beigefügt. – 10 –
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