Politisch motivierte Kriminalität im Land im Jahr 2021

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—    Sechs Verfahren wurden durch sonstige Entscheidung beendet, hier- von handelte es sich bei drei Verfahren um solche aufgrund fremden- feindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer). Bei den neun Verurteilungen wurden folgende Sanktionen ausgespro- chen: —    In einem Jugendverfahren mit einer Tatbegehung über das Internet wurden Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel verhängt. —    In sieben Verfahren erfolgten Verurteilungen – auch durch Strafbe- fehl – zu Geldstrafen. Eine der Taten war fremdenfeindlich motiviert. —    In einem Verfahren wurde eine Jugend- oder Freiheitsstrafe verhängt. Der Verurteilung lag eine Tat über das Internet zugrunde. Soweit die Zahl der Verfahrenserledigungen nicht deckungsgleich ist mit der vorgenannten Gesamtanzahl der Verfahren, erklärt sich dieses dadurch, dass am Jahresende nicht alle eingegangenen Verfahren bereits abgeschlossen waren. 6.    Welche bemerkenswerten Entwicklungen in der Justizstatistik über rechtsextremistisch oder „fremdenfeindlich“ motivierte Straftaten des Be- richtsjahres 2021 hat der Senat festgestellt und welche Gründe sieht er für diese Entwicklungen? Bemerkenswert ist zu der Justizstatistik über rechtsextremistisch oder „fremdenfeindlich“ motivierte Straftaten des Berichtsjahres 2021 zum ei- nen ein deutlicher Rückgang der Ermittlungsverfahren wegen des Tatvor- wurfes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisa- tionen. Demgegenüber ist aber zum anderen ein leichter Anstieg der ein- geleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfes der Volksverhet- zung und sonstiger Delikte zu verzeichnen. Die gegenläufige Entwicklung bei diesen Tatbeständen dürfte damit zu erklären sein, dass infolge der pandemiebedingten Einschränkungen die Taten hauptsächlich über das Internet begangen wurden. Zwar werden auch hier verfassungswidrige Symbole gepostet. Diese finden sich aber oftmals auch im öffentlichen Raum. Hier dürfte es während der Pandemie zu Rückgängen gekommen sein. Die Volksverhetzung als Äußerungsdelikt hingegen wurde in dieser Zeit zunehmend über soziale Medien verbreitet. 7.    Aufgrund welcher einzelnen rechtsextremistisch und „fremdenfeindlich“ motivierten Straftaten kam es im Jahr 2021 zu einer Verurteilung (auch durch Strafbefehl)? Bitte folgende Angaben machen: a)   Tatzeit (Jahr), b)   Tatort (Stadtteil/Örtlichkeit), c)   Tathergang (kurze Zusammenfassung), d)   verletzte Rechtsnormen, e)   Geschlecht und Alter von Verurteilten, f)   Geschlecht und Alter von Opfern, g)   verhängte Sanktion. In den folgenden Fällen rechtsextremistisch und „fremdenfeindlich“ moti- vierter Straftaten kam es im Jahr 2021 zu einer Verurteilung (auch durch Strafbefehl): Tatzeit Tatort          Tathergang                  Rechtsnorm Verurteilte Per- Geschädigte   Sanktion son 2019    Bahnhofsvor-    „Sieg Heil“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich,        Allgemeinheit 70 Tagessätze zu halle           von Bahnreisenden                      44 Jahre                       je 10,00 € 2019    Bahnhofsvor-    „Sieg Heil“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich,        Allgemeinheit 80 Tagessätze zu halle           von Bahnreisenden                      28 Jahre                       je 10,00 € – 41 –
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Tatzeit   Tatort          Tathergang                     Rechtsnorm  Verurteilte Per- Geschädigte     Sanktion son 2020      Bahnhofsvor-    „Sieg Heil“-Ruf in Richtung    § 86a StGB  männlich,        Allgemeinheit   80 Tagessätze zu halle           von Polizeibeamten                         25 Jahre                         je 10,00 € 2019      Klinikum Bre-   Bezeichnung der Geschädig- §§ 86a, 185     männlich,        Weiblich, 46    Gesamtfreiheits- men-Ost, Inter- ten unter anderem als „Ihr     StGB        53 Jahre         Jahre; Allge-   strafe von 1 Jahr, net,            dreckiges Judenpack“, Ver-                                  meinheit; Weib- Bewährungszeit 4 Hemelingen,     öffentlichung von Lichtbil-                                 lich, 55 Jahre, Jahre Bahnhofsvor-    dern von Adolf Hitler und                                   Männlich, 56 halle           von Hakenkreuzen auf Face-                                  Jahre book, „Sieg Heil“-Ruf in Richtung von Nachbarn, Be- zeichnung der Nachbarn un- ter anderem als „Judensau“, „Heil Hitler“-Ruf in Richtung von Polizeibeamten 2020      Bahnhofsvor-    „Heil Hitler“-Ruf in Richtung § 86a StGB   männlich, 31     Allgemeinheit   80 Tagessätze zu halle           von Passanten                              Jahre                            je 10,00 € 2020      Ostertor        Hitler-Gruß mit Ruf „Sieg      §§ 86a, 185 männlich, 58     Allgemeinheit   90 Tagessätze zu Heil“ , Anstecknadel mit Ha- StGB          Jahre                            je 10,00 € kenkreuzabbildung an Schirmmütze, Bezeichnung von Polizeibeamten unter an- derem als „Scheiß Jude“, „Niggerschwein“ 2019-2020 Hauptbahnhof, Grunzgeräusche eines affen- §§ 86a, 130,     männlich 44-45 Allgemeinheit;    220 Tagessätze zu Straßenbahn     artigen Wesens in Richtung 185 StGB        Jahre            Männlich, 42    je 10,00 € von POC; Äußerung „Du                                       Jahre und Nigger! Du scheiß Ausländer!                                Männlich, 24 Ihr dürft gar nicht hier sein,                              Jahre ihr gehört alle abgeschoben! Ihr habt hier keine Rechte!“ in Richtung des Ge- schädigten und „Heil Hitler“- Ruf in Richtung des Geschä- digten und Bezeichnung als „scheiß Schwarzer“ 2019      Bahnhofs-       Hitler-Gruß in Richtung um- § 86a StGB     männlich, 22     Allgemeinheit   90 Tagessätze zu vorstadt        stehender Passanten                        Jahre                            je 30,00 € 2021      Ostertor        Hitler-Gruß in Richtung um- § 86a StGB     männlich, 36     Allgemeinheit   40 Tagessätze zu stehender Passanten                        Jahre                            je 10,00 € 2021      Vegesack        „Sieg Heil“-Ruf in Richtung    § 86a StGB  männlich, 54     Allgemeinheit   90 Tagessätze zu eines Streifenwagens                       Jahre                            je 10,00 € 2020      Altstadt        Hitler-Gruß mit Ausruf „Heil § 86a StGB    männlich, 35     Allgemeinheit   Gesamtfreiheits- Hitler“                                    Jahre                            strafe von 10 Mo- naten, Bewährungszeit 4 Jahre 2021      Bahnhofs-       Hitler-Gruß in Richtung um- § 86a StGB     männlich, 29     Allgemeinheit   90 Tagessätze zu vorstadt        stehender Passanten                        Jahre                            je 10,00 € 2020      Altstadt        Äußerung gegenüber den          § 185 StGB  männlich, 50    Männlich, 24    80 Tagessätze zu Geschädigten „Alle abschie-                Jahre            Jahre und Weib- je 30,00 € ben die Schwarzen! Am bes-                                  lich, 34 Jahre ten, alle raus!“ – 42 –
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Tatzeit Tatort           Tathergang                    Rechtsnorm Verurteilte Per- Geschädigte   Sanktion son 2020    Internet         Kommentierung eines Arti- § 111 StGB     männlich, 50     Männlich, 64  Verwarnung mit kels mit „(...) dann ne Kugel            Jahre            Jahre         Strafvorbehalt, in den Kopf… wie geil wäre                                              vorbehaltene das denn? ...Voll das Dreck-                                            Strafe: 30 Tagess- schwein!!!!! Knallt ihn                                                 ätze zu je 20,00 € , ab!!!!!!!“                                                              Bewährungszeit: 2 Jahre 2021    Blumenthal       Anbringen eines Plakats mit § 86a StGB   männlich, 46     Allgemeinheit 90 Tagessätze zu einem Hakenkreuz und ei-                 Jahre                          je 30,00 € nem Reichsadler an der zum Hausflur gerichteten Seite der Wohnungstür 8.    Wie viele Personen aus welchen Phänomenbereichen waren im Jahr 2021 von bremischen Polizeibehörden als „Gefährder“ eingestuft und inwieweit gab es hierbei Zu- oder Abgänge? Im Bereich der PMK-rechts war im Jahr 2021 eine niedrige einstellige An- zahl an Personen als „Gefährder“ eingestuft. Zu- oder Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-religiöse Ideologie war eine niedrige zweistellige An- zahl an Personen als „Gefährder“ eingestuft. Zugänge gab es im niedrigen einstelligen sowie Abgänge im höheren einstelligen Bereich. Im Bereich der PMK-links/ausländische Ideologie/nicht zuzuordnen gab es keine Personen, die als „Gefährder“ eingestuft waren. Zu- oder Ab- gänge gab es keine. 9.    Wie viele Personen aus welchen Phänomenbereichen waren im Jahr 2021 von bremischen Polizeibehörden als „Relevante Person“ eingestuft und in- wieweit gab es hierbei Zu- oder Abgänge? Im Bereich der PMK-links war im Jahr 2021 eine niedrige einstellige An- zahl an Personen als „Relevante Person“ eingestuft. Zu- oder Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-rechts war eine niedrige einstellige Anzahl an Perso- nen als „Relevante Person“ eingestuft. Zugänge gab es im niedrigen ein- stelligen Bereich, Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-ausländische Ideologie war eine niedrige einstellige Anzahl an Personen als „Relevante Person“ eingestuft. Zu- oder Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-religiöse Ideologie war eine niedrige zweistellige An- zahl an Personen als „Relevante Person“ eingestuft. Zugänge gab es im niedrigen einstelligen Bereich, Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-nicht zuzuordnen gab es keine Personen die als „Re- levante Person“ eingestuft waren. Zu- oder Abgänge gab es keine. 10. Gegen wie viele Personen aus welchem Phänomenbereich lagen zum letz- ten Stichtag offene Haftbefehle vor? Bitte aufschlüsseln nach Phänomen- bereich und Prio 1 bis 3. Die aktuelle, bundesweit über das BKA abgestimmte Erhebungssystema- tik findet auf alle Phänomenbereiche der PMK Anwendung, letztmalig zum Stichtag 30. September 2021. Hierbei erfolgt unter anderem auf Grundlage des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts eine Priorisie- rung anhand der nachfolgenden Kategorien: —     Priorität 1: Terrorismusdelikte —     Priorität 2: Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug – 43 –
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—      Priorität 3: Sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug Bei der letzten Erhebung im September 2021 lagen zu 31 Personen insge- samt 44 Haftbefehle vor. Auf einzelne Personen entfallen hierbei mehrere Haftbefehle wie nachfolgend dargestellt: Personen               Haftbefehle je Person              Haftbefehle gesamt 3                      2                                  6 1                      3                                  3 1                      4                                  4 1                      6                                  6 Insgesamt verteilen sich die vorgenannten Haftbefehle wie folgt: Personen               Phänomenbereich                    Prio 1     Prio 2     Prio 3 1                      PMK-links                          ./.        ./.        1 14                     PMK-rechts                         ./.        5          17 PMK-ausländische Ideo- 2                                                         ./.        ./.        2 logie 14                     PMK-religiöse Ideologie            7          4          8 ./.                    PMK-nicht zuzuordnen               ./.        ./.        ./. Wann, mit welchem Haftgrund und wegen welchen Delikts wurden die in der Vorfrage genannten Haftbefehle ausgestellt? Die relevante Datenlage wird nachfolgend tabellarisch dargestellt. PMK         Datum          Haftgrund            Delikt links       29.10.20       Strafvollstreckung   § 185 StGB Beleidigung rechts      17.09.21       Strafvollstreckung   § 303 Sachbeschädigung rechts      03.05.21       Strafvollstreckung   § 263 StGB Betrug rechts      29.04.21       Strafvollstreckung   § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechts      02.09.21       Strafvollstreckung   § 223 StGB Körperverletzung rechts      27.03.21       Strafvollstreckung   §142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort rechts      28.03.21       Strafvollstreckung   §123 StGB Hausfriedensbruch rechts      30.03.21       Strafvollstreckung   §184 StGB Verbreitung pornographischer Inhalte rechts      26.03.21       Strafvollstreckung   §142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort rechts      28.03.21       Strafvollstreckung   u.a. § 168 Störung der Totenruhe rechts      12.07.21       Strafvollstreckung   §177 StGB Sexueller Übergriff/Nötigung/Vergewalti- gung rechts      18.08.21       Strafvollstreckung   §86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungs- widriger und terroristischer Organisationen rechts      14.01.21       Strafvollstreckung   §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls rechts      18.06.21       Sicherung des Straf- §30 BtmG verfahrens, U-Haft- befehl §§112 StPO ff rechts      29.09.20       Strafvollstreckung   §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechts      18.03.21       Strafvollstreckung   §242 Diebstahl rechts      24.09.21       Strafvollstreckung   §263 StGB Betrug rechts      27.09.21       Strafvollstreckung   §265a StGB Erschleichen von Leistungen rechts      31.08.21       Strafvollstreckung   §265a StGB Erschleichen von Leistungen rechts      10.08.21       Strafvollstreckung   §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechts      09.09.21       Strafvollstreckung   §242 Diebstahl rechts      17.08.21       Strafvollstreckung   §40 SprengG Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbar Einfuhr rechts      17.08.21       Strafvollstreckung   §86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen – 44 –
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PMK        Datum        Haftgrund             Delikt ausländi-  19.02.20     Sicherung des Straf-  §171 StGB Verletzung der Fürsorge und Erziehungs- sche Ide-               verfahrens, U-Haft-   pflicht ologie                  befehl §§112 StPO ff ausländi-  24.08.21     Strafvollstreckung    §265a StGB Erschleichen von Leistungen sche Ide- ologie religiöse  06.04.21     Strafvollstreckung    §263 StGB Betrug Ideologie religiöse  08.05.18     Strafvollstreckung    §242 StGB Diebstahl Ideologie religiöse  08.05.18     Strafvollstreckung    §243 StGB Besonders schwerer Diebstahl Ideologie religiöse  22.07.05     Schengen II U-Haft-   §211 StGB Mord Ideologie               befehl, intern. Fahn- dung religiöse  01.11.19     Strafvollstreckung    §244 StGB Diebstahl mit Waffen Ideologie religiöse  29.11.19     Strafvollstreckung    §224 StGB Gefährliche Körperverletzung Ideologie religiöse  30.10.19     Strafvollstreckung    §243 StGB Besonders schwerer Diebstahl Ideologie religiöse  05.11.18     Strafvollstreckung    89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie                                     denden Straftat religiöse  03.04.17     Sicherung des Straf-  §224 StGB Gefährliche Körperverletzung Ideologie               verfahrens U-Haftbe- fehl §§ 121 StPO ff religiöse  28.04.20     Schengen II, intern.  §129a/b Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereini- Ideologie               Fahndung U-Haftbe-    gung fehl religiöse  02.09.21     Strafvollstreckung    §265a StGB Erschleichen von Leistungen Ideologie religiöse  13.07.17     Sicherung des Straf-  §212 StGB Totschlag Ideologie               verfahrens religiöse  15.03.17     Sicherung des Straf-  u.a. §129a Bildung terroristischer Vereinigungen Ideologie               verfahrens religiöse  20.12.18     Sicherung des Straf-  §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie               verfahrens            denden Straftat religiöse  22.06.20     Sicherung des Straf-  §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie               verfahrens            denden Straftat religiöse  17.10.16     Sicherung des Straf-  §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie               verfahrens            denden Straftat religiöse  29.04.19     Regelung des Asyl-    §53 AufenthG Ausweisung Ideologie               gesetzes, Haftbefehl zur Ausweisung religiöse  16.08.19     Sicherung des Straf-  §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie               verfahrens            denden Straftat religiöse  07.09.17     Regelung des Asyl-    §58a AufenthG Abschiebungsanordnung Ideologie               gesetzes, Haftbefehl zur Abschiebung 11. Was sind jeweils die Gründe, weshalb diese Haftbefehle unvollstreckt blie- ben? Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhe- bung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Mo- mentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassener Haftbefehle können diese zum Stich- tag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil dieser Erhebung. Die bundesweite Befassung mit dem festgestellten Personenpotenzial er- folgt darüber hinaus insbesondere in den Arbeitsgruppen des Gemeinsa- men Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums sowie des Gemein- samen Terrorismusabwehrzentrums. – 45 –
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Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, sind hierbei von besonderer Relevanz und werden in- sofern einer intensiveren Betrachtung unterzogen. Hierbei wird regelmä- ßig im Rahmen einer personenbezogenen Einzelfallbetrachtung gemein- sam erörtert, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise ge- zielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, um dies zu verhindern. PMK                                 vollstreckt/unvollstreckt, weil links                        1      keine aktuellen Ermittlungsansätze/ Fahndung dauert an rechts                       6      festgenommen rechts                       8      keine aktuellen Ermittlungsansätze/Fahndung dauert an rechts                       6      Person hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf rechts                       1      Abschiebung erfolgt rechts                       1      Person hält sich in der Türkei auf ausländische Ideologie       1      Person hält sich im syrischen Kriegsgebiet auf ausländische Ideologie       3      festgenommen religiöse Ideologie          9      Abschiebung erfolgt religiöse Ideologie          1      Person hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf religiöse Ideologie          1      Person ist im Krieg für den IS gefallen religiöse Ideologie          6      Person hält sich im Kriegsgebiet des IS auf 12. Bei welchen im Jahr 2021 durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen politisch motivierter Straftaten oder bei Personen mit PMK-Bezügen wur- den Waffen, Munition, waffenähnliche Gegenstände oder zur Durchfüh- rung von Brand- und oder Sprengstoffanschlägen geeignete Gegenstände gefunden? Bitte folgende Angaben machen: a)     Stadtteil, b)     Art der Waffe beziehungsweise des Gegenstandes, c)     verletzte Rechtsnormen, d)     Phänomenbereich, e)     Geschlecht und Alter von Beschuldigten, f)     Verfahrensstand bei Staatsanwaltschaft beziehungsweise Gericht Die in der Frage gewünschten Informationen zu durchgeführten Haus- durchsuchungen werden in nachfolgender Tabelle dargestellt. Nr  VG-Nr. Stadtteil       Waffenart       Rechtsnormen      PMK      Geschlecht Alter   StA-Ausgang in der Woh- Ermittlungen 201678/                nung verteilte § 241 StGB/Be- 1              Innenstadt                                    rechts   männlich     65    dauern an Az. 21                     Küchenmes- drohung 602 Js 64794/21 ser drei Patro- § 52 Absatz 3 230749/                nenhülsen,                                                    Noch kein Ein- 2              Lüssum                      WaffG/Illegaler rechts     männlich     34 21                     eine Platzpat-                                                gang bei StA Waffenbesitz rone Revolver (Zu- fallsfund bei einem unbe- § 306a                                        Ermittlungen 32552/2                teiligten Mit- 3              NI                          StGB/Schwere      rechts   männlich     62    dauern an Az. 0                      bewohner, Brandstiftung                                 220 Js 37264/21 Waffener- laubnis be- stand) – 46 –
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13. Wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“? a)   Wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen? Eine Auswertung kürzlich beschlagnahmter Beweismittel dauert noch an. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, lässt sich derzeit nicht valide prognostizieren. b)   Inwieweit hat sich der Verdacht, dass die Tat von Personen aus der rechtsextremistischen Szene begangen wurde, aufgrund der bei den im September erfolgten Hausdurchsuchungen und in deren Nach- gang gewonnenen Erkenntnisse erhärtet? Im Rahmen der ersten Durchsuchungsmaßnahmen wurden bei meh- reren beschuldigten Personen Beweismittel mit einem rechtsextremen Bezug aufgefunden, die eine entsprechende Orientierung der be- schuldigten Personen nahelegen. c)   Werden die Ermittlungen auch weiterhin lediglich als schwere Brand- stiftung geführt und, wenn ja, aus welchen Gründen wird nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt? Die Ermittlungen werden als schwere Brandstiftung geführt, zu- reichende tatsächlich Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt bestehen derzeit nicht. Die bislang getroffenen Feststellungen vermö- gen nach gegenwärtiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft insbe- sondere die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht ausreichend zu tragen. d)   Wie viele Besucher:innen des Konzerts wurden als Zeug:innen ver- nommen? Bislang wurden fünf Besucher:innen des Konzerts zeugenschaftlich vernommen. e)   Wurde der personelle Aufwand, mit dem die Ermittlungen geführt werden, im Zuge der Einrichtung der SOKO „Linksextremismus“ re- duziert? Die Einrichtung der SOKO „Linksextremismus“ hatte keine Auswir- kungen auf den Personalansatz der Ermittlungsgruppe, die nach dem Brandanschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“ ein- gerichtet wurde. 14. Wann wird der Senat den Beschluss der Bürgerschaft vom 5. Mai 2021 um- setzen und neben der klassischen Polizeilichen Kriminalstatistik auch die dort nicht enthaltenen Landesdaten zur politisch motivierten Kriminalität nach dem Vorbild Berlins veröffentlichen? Die bundesweiten Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht. Der Senat strebt für das kommende Jahr 2023 an, die Landesdaten zur politisch motivierten Kriminalität zeitgleich mit der Poli- zeilichen Kriminalstatistik des Landes Bremen zu veröffentlichen und hier- bei queerfeindliche Straf- und Gewalttaten gesondert auszuweisen. 15. Inwieweit wird die seitens der Verfassungsschutzbehörden aus Anlass der Querdenken-Bewegung vorgenommene Neueinrichtung eines Phäno- menbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ mit dem bundesweiten Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindli- che und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" im KPMD-PMK nachvollzogen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Mai 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ und darin das Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindli- – 47 –
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che und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" einge- richtet. Diesem Phänomenbereich werden Bestrebungen zugeordnet, die darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit des Staates erheblich zu beein- trächtigen und durch ein aktives, glaubhaftes und nachdrückliches Vorge- hen auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokra- tischen Grundordnung gerichtet sind, ohne dabei die Wesensmerkmale extremistischer Bestrebungen eines anderen Phänomenbereichs, wie bei- spielsweise dem Rechtsextremismus, aufzuweisen. Insbesondere fallen da- runter solche extremistische Bestrebungen, die sich durch eine agitato- rische Verächtlichmachung des Staates sowie dessen Repräsentanten ge- gen das Demokratieprinzip richten, die durch ihre Demokratiefeindlich- keit angetrieben zu extremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten aufrufen oder sich unter Verkennung des Artikels 20 Absatz 4 Grundge- setz auf ein vermeintliches Widerstandsrecht berufen und sich dabei, bei- spielsweise durch Aufrufe zur Gründung von Bürgerwehren, gegen das Rechtsstaatsprinzip richten. Das zuvor dargestellte Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindli- che und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" wird aktuell nicht im bundeseinheitlichen KPMD-PMK abgebildet. Soweit hier Veränderungen hinsichtlich der Erfassungsrichtlinien vorgenommen wer- den sollen, sind diese im Rahmen der zuständigen Gremienorganisation abzustimmen. Straftaten die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden im Bundesland Bremen aktuell daher bislang mit dem Stichwort „Corona“ recherchierbar gemacht. Unabhängig davon wird die Extremismusbewertung von Kriminaltakti- schen Anfragen in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) durch das LfV Bremen vorgenommen. Auch wenn der neue Phänomenbe- reich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ noch nicht in das bundeseinheitliche KPMD-PMK aufgenommen wurde, wer- den KTA-PMK die in Zusammenhang mit diesem Phänomenbereich ste- hen dennoch als extremistisch eingestuft und gehen dementsprechend in die Statistik ein.“ 16. Inwieweit erfolgt eine regelmäßige polizeiliche Bestreifung der öffentli- chen Telegram-Gruppen/Kanäle mit Bremen-Bezug, in denen es wieder- holt zu Hasspostings und anderen staatsschutzrelevanten Straftaten kommt? Durch das LKA Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden mehrere Kanäle, insbesondere beim Instant-Messaging-Dienst „Tele- gram“, anlassbezogen beobachtet. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann eine genauere Beschreibung und Darstellung nicht erfolgen. Die Tabelle 4.1 sowie der Beschluss zu Frage 15 sind als Anlage beigefügt. – 48 –
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Tabelle 4.1: Politisch motivierte Straftaten betreffend Gewalt gegen Personen (ohne Hasskriminalität) im Land Bremen im Jahr 2021 Lfd.   4a)                4b)                       4c)      4d)     4e)                        4f)           4g)     4h)      4i) Nr.    Tatort             Tathergang                Zähl-    Phäno-  Unterthemenfelder          TV/BS: Ge-    GS:     Lfd. Nr. Ver- delikt 1 men-                               schlecht      Ge-     der pol. fahrens- bereich                            (Alter)       schlech Presse-  stand bei 2 t       mittei-  Staatsan- (Alter) lung     walt- schaft/ Gericht PLZ      Ort Einstellung m(19),                         gemäß § 170 m(18), w(18),                  Abs. 2 StPO m(20),                         am Teilnehmer einer STGB             Antifaschismus; gegen      m(18), w(21), m(47),           17.01.2022 1      28195    Bremen    Demonstration greifen              L                                                        251 § 252            sonstige politische Gegner m(18),        m(30)            (mangels einen Rollstuhlfahrer an. m(25), w(18),                  hinreichende w(18), w(27),                  n m(21)                          Tatverdachts) . Das Verfahren wurde am Im Rahmen einer 25.06.2021 Versammlung kommt es gemäß § 170 zwischen                                   gegen sonstige politische STGB                                                                       Abs. 2 StPO 2      28203    Bremen    Versammlungsteilnehm               N       Gegner;                    m(49)         /       326 § 223                                                                      eingestellt ern und einem                              Gesundheitswesen (mangels Anwohner zu hinreichende Streitigkeiten. n Tatverdachts) . Das Teilnehmer einer                                                      m(29), Verfahren ist Demonstration werden                                                  m(21), STGB                                                      w(59),           noch bei der 3      28195    Bremen    durch Teilnehmer einer             L       gegen rechts               m(19),                282 § 224                                                     m(63)            Staatsanwalt Gegenveranstaltung                                                    m(23), w(22), schaft geschubst.                                                            m(19) anhängig.
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Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO bzgl. zwei Beschuldigte n am Eine Flasche wurde auf                       gegen den Staat, seine STGB                                             w(18), m(20),               29.07.2021; 4      28195   Bremen     ein Polizeifahrzeug                (N) 1 L   Einrichtungen und                         /         326 § 125A                                           m(27)                       gegen einen geworfen.                                    Symbole; Polizei Beschuldigte n Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO am 05.08.2021. Das Widerstandshandlung gegen den Staat, seine                                  Verfahren ist gegen                                                                                  m(26), STGB                 Einrichtungen und                                       noch bei der 5      28203   Bremen     Polizeibeamt:innen im              L                                     m(31)         n.a.(n.a. 522 § 113                Symbole;                                                Staatsanwalt Rahmen einer                                                                           ) Umstrukturierung; Polizei                               schaft Spontanversammlung. anhängig. Das Widerstandshandlung Verfahren ist gegen                                        gegen den Staat, seine                    m(32), STGB                                                                         noch bei der 6      28203   Bremen     Polizeibeamt:innen im              L         Einrichtungen und           m(31)         n.a.(n.a. 522 § 113                                                                        Staatsanwalt Rahmen einer                                 Symbole; Umstrukturierung                 ) schaft Spontanversammlung. anhängig. Widerstandshandlung                                                                                  Einstellung gegen                                        gegen den Staat, seine                                  gemäß § 170 STGB 7      28203   Bremen     Polizeibeamt:innen im              L         Einrichtungen und           /             m(32)     522 Abs. 2 StPO § 113 Rahmen einer                                 Symbole; Umstrukturierung                               am Spontanversammlung.                                                                                  19.01.2022. Widerstandshandlung                                                                                  Einstellung gegen                                        gegen den Staat, seine                                  gemäß § 170 STGB 8      28203   Bremen     Polizeibeamt:innen im              L         Einrichtungen und           /             m(29)     522 Abs. 2 StPO § 113 Rahmen einer                                 Symbole; Umstrukturierung                               am Spontanversammlung.                                                                                  19.01.2022. Widerstandshandlung                                                                    m(32),        Am gegen den Staat, seine gegen                   STGB                                                           m(37),        18.01.2022 9      28203   Bremen                                        L         Einrichtungen und           m(35)                   522 Polizeibeamt:innen im   § 113                                                          n.a.(n.a.     wurde durch Symbole; Umstrukturierung Rahmen einer                                                                           )             die 1 Geklammerte Eintragungen der KTA-PMK sind nach dem verpflichtenden Meldedatum für die Meldung an das BKA angepasst worden.
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