Politisch motivierte Kriminalität im Land im Jahr 2021
— Sechs Verfahren wurden durch sonstige Entscheidung beendet, hier- von handelte es sich bei drei Verfahren um solche aufgrund fremden- feindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer). Bei den neun Verurteilungen wurden folgende Sanktionen ausgespro- chen: — In einem Jugendverfahren mit einer Tatbegehung über das Internet wurden Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel verhängt. — In sieben Verfahren erfolgten Verurteilungen – auch durch Strafbe- fehl – zu Geldstrafen. Eine der Taten war fremdenfeindlich motiviert. — In einem Verfahren wurde eine Jugend- oder Freiheitsstrafe verhängt. Der Verurteilung lag eine Tat über das Internet zugrunde. Soweit die Zahl der Verfahrenserledigungen nicht deckungsgleich ist mit der vorgenannten Gesamtanzahl der Verfahren, erklärt sich dieses dadurch, dass am Jahresende nicht alle eingegangenen Verfahren bereits abgeschlossen waren. 6. Welche bemerkenswerten Entwicklungen in der Justizstatistik über rechtsextremistisch oder „fremdenfeindlich“ motivierte Straftaten des Be- richtsjahres 2021 hat der Senat festgestellt und welche Gründe sieht er für diese Entwicklungen? Bemerkenswert ist zu der Justizstatistik über rechtsextremistisch oder „fremdenfeindlich“ motivierte Straftaten des Berichtsjahres 2021 zum ei- nen ein deutlicher Rückgang der Ermittlungsverfahren wegen des Tatvor- wurfes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisa- tionen. Demgegenüber ist aber zum anderen ein leichter Anstieg der ein- geleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfes der Volksverhet- zung und sonstiger Delikte zu verzeichnen. Die gegenläufige Entwicklung bei diesen Tatbeständen dürfte damit zu erklären sein, dass infolge der pandemiebedingten Einschränkungen die Taten hauptsächlich über das Internet begangen wurden. Zwar werden auch hier verfassungswidrige Symbole gepostet. Diese finden sich aber oftmals auch im öffentlichen Raum. Hier dürfte es während der Pandemie zu Rückgängen gekommen sein. Die Volksverhetzung als Äußerungsdelikt hingegen wurde in dieser Zeit zunehmend über soziale Medien verbreitet. 7. Aufgrund welcher einzelnen rechtsextremistisch und „fremdenfeindlich“ motivierten Straftaten kam es im Jahr 2021 zu einer Verurteilung (auch durch Strafbefehl)? Bitte folgende Angaben machen: a) Tatzeit (Jahr), b) Tatort (Stadtteil/Örtlichkeit), c) Tathergang (kurze Zusammenfassung), d) verletzte Rechtsnormen, e) Geschlecht und Alter von Verurteilten, f) Geschlecht und Alter von Opfern, g) verhängte Sanktion. In den folgenden Fällen rechtsextremistisch und „fremdenfeindlich“ moti- vierter Straftaten kam es im Jahr 2021 zu einer Verurteilung (auch durch Strafbefehl): Tatzeit Tatort Tathergang Rechtsnorm Verurteilte Per- Geschädigte Sanktion son 2019 Bahnhofsvor- „Sieg Heil“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich, Allgemeinheit 70 Tagessätze zu halle von Bahnreisenden 44 Jahre je 10,00 € 2019 Bahnhofsvor- „Sieg Heil“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich, Allgemeinheit 80 Tagessätze zu halle von Bahnreisenden 28 Jahre je 10,00 € – 41 –
Tatzeit Tatort Tathergang Rechtsnorm Verurteilte Per- Geschädigte Sanktion son 2020 Bahnhofsvor- „Sieg Heil“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich, Allgemeinheit 80 Tagessätze zu halle von Polizeibeamten 25 Jahre je 10,00 € 2019 Klinikum Bre- Bezeichnung der Geschädig- §§ 86a, 185 männlich, Weiblich, 46 Gesamtfreiheits- men-Ost, Inter- ten unter anderem als „Ihr StGB 53 Jahre Jahre; Allge- strafe von 1 Jahr, net, dreckiges Judenpack“, Ver- meinheit; Weib- Bewährungszeit 4 Hemelingen, öffentlichung von Lichtbil- lich, 55 Jahre, Jahre Bahnhofsvor- dern von Adolf Hitler und Männlich, 56 halle von Hakenkreuzen auf Face- Jahre book, „Sieg Heil“-Ruf in Richtung von Nachbarn, Be- zeichnung der Nachbarn un- ter anderem als „Judensau“, „Heil Hitler“-Ruf in Richtung von Polizeibeamten 2020 Bahnhofsvor- „Heil Hitler“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich, 31 Allgemeinheit 80 Tagessätze zu halle von Passanten Jahre je 10,00 € 2020 Ostertor Hitler-Gruß mit Ruf „Sieg §§ 86a, 185 männlich, 58 Allgemeinheit 90 Tagessätze zu Heil“ , Anstecknadel mit Ha- StGB Jahre je 10,00 € kenkreuzabbildung an Schirmmütze, Bezeichnung von Polizeibeamten unter an- derem als „Scheiß Jude“, „Niggerschwein“ 2019-2020 Hauptbahnhof, Grunzgeräusche eines affen- §§ 86a, 130, männlich 44-45 Allgemeinheit; 220 Tagessätze zu Straßenbahn artigen Wesens in Richtung 185 StGB Jahre Männlich, 42 je 10,00 € von POC; Äußerung „Du Jahre und Nigger! Du scheiß Ausländer! Männlich, 24 Ihr dürft gar nicht hier sein, Jahre ihr gehört alle abgeschoben! Ihr habt hier keine Rechte!“ in Richtung des Ge- schädigten und „Heil Hitler“- Ruf in Richtung des Geschä- digten und Bezeichnung als „scheiß Schwarzer“ 2019 Bahnhofs- Hitler-Gruß in Richtung um- § 86a StGB männlich, 22 Allgemeinheit 90 Tagessätze zu vorstadt stehender Passanten Jahre je 30,00 € 2021 Ostertor Hitler-Gruß in Richtung um- § 86a StGB männlich, 36 Allgemeinheit 40 Tagessätze zu stehender Passanten Jahre je 10,00 € 2021 Vegesack „Sieg Heil“-Ruf in Richtung § 86a StGB männlich, 54 Allgemeinheit 90 Tagessätze zu eines Streifenwagens Jahre je 10,00 € 2020 Altstadt Hitler-Gruß mit Ausruf „Heil § 86a StGB männlich, 35 Allgemeinheit Gesamtfreiheits- Hitler“ Jahre strafe von 10 Mo- naten, Bewährungszeit 4 Jahre 2021 Bahnhofs- Hitler-Gruß in Richtung um- § 86a StGB männlich, 29 Allgemeinheit 90 Tagessätze zu vorstadt stehender Passanten Jahre je 10,00 € 2020 Altstadt Äußerung gegenüber den § 185 StGB männlich, 50 Männlich, 24 80 Tagessätze zu Geschädigten „Alle abschie- Jahre Jahre und Weib- je 30,00 € ben die Schwarzen! Am bes- lich, 34 Jahre ten, alle raus!“ – 42 –
Tatzeit Tatort Tathergang Rechtsnorm Verurteilte Per- Geschädigte Sanktion son 2020 Internet Kommentierung eines Arti- § 111 StGB männlich, 50 Männlich, 64 Verwarnung mit kels mit „(...) dann ne Kugel Jahre Jahre Strafvorbehalt, in den Kopf… wie geil wäre vorbehaltene das denn? ...Voll das Dreck- Strafe: 30 Tagess- schwein!!!!! Knallt ihn ätze zu je 20,00 € , ab!!!!!!!“ Bewährungszeit: 2 Jahre 2021 Blumenthal Anbringen eines Plakats mit § 86a StGB männlich, 46 Allgemeinheit 90 Tagessätze zu einem Hakenkreuz und ei- Jahre je 30,00 € nem Reichsadler an der zum Hausflur gerichteten Seite der Wohnungstür 8. Wie viele Personen aus welchen Phänomenbereichen waren im Jahr 2021 von bremischen Polizeibehörden als „Gefährder“ eingestuft und inwieweit gab es hierbei Zu- oder Abgänge? Im Bereich der PMK-rechts war im Jahr 2021 eine niedrige einstellige An- zahl an Personen als „Gefährder“ eingestuft. Zu- oder Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-religiöse Ideologie war eine niedrige zweistellige An- zahl an Personen als „Gefährder“ eingestuft. Zugänge gab es im niedrigen einstelligen sowie Abgänge im höheren einstelligen Bereich. Im Bereich der PMK-links/ausländische Ideologie/nicht zuzuordnen gab es keine Personen, die als „Gefährder“ eingestuft waren. Zu- oder Ab- gänge gab es keine. 9. Wie viele Personen aus welchen Phänomenbereichen waren im Jahr 2021 von bremischen Polizeibehörden als „Relevante Person“ eingestuft und in- wieweit gab es hierbei Zu- oder Abgänge? Im Bereich der PMK-links war im Jahr 2021 eine niedrige einstellige An- zahl an Personen als „Relevante Person“ eingestuft. Zu- oder Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-rechts war eine niedrige einstellige Anzahl an Perso- nen als „Relevante Person“ eingestuft. Zugänge gab es im niedrigen ein- stelligen Bereich, Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-ausländische Ideologie war eine niedrige einstellige Anzahl an Personen als „Relevante Person“ eingestuft. Zu- oder Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-religiöse Ideologie war eine niedrige zweistellige An- zahl an Personen als „Relevante Person“ eingestuft. Zugänge gab es im niedrigen einstelligen Bereich, Abgänge gab es keine. Im Bereich der PMK-nicht zuzuordnen gab es keine Personen die als „Re- levante Person“ eingestuft waren. Zu- oder Abgänge gab es keine. 10. Gegen wie viele Personen aus welchem Phänomenbereich lagen zum letz- ten Stichtag offene Haftbefehle vor? Bitte aufschlüsseln nach Phänomen- bereich und Prio 1 bis 3. Die aktuelle, bundesweit über das BKA abgestimmte Erhebungssystema- tik findet auf alle Phänomenbereiche der PMK Anwendung, letztmalig zum Stichtag 30. September 2021. Hierbei erfolgt unter anderem auf Grundlage des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts eine Priorisie- rung anhand der nachfolgenden Kategorien: — Priorität 1: Terrorismusdelikte — Priorität 2: Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug – 43 –
— Priorität 3: Sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug Bei der letzten Erhebung im September 2021 lagen zu 31 Personen insge- samt 44 Haftbefehle vor. Auf einzelne Personen entfallen hierbei mehrere Haftbefehle wie nachfolgend dargestellt: Personen Haftbefehle je Person Haftbefehle gesamt 3 2 6 1 3 3 1 4 4 1 6 6 Insgesamt verteilen sich die vorgenannten Haftbefehle wie folgt: Personen Phänomenbereich Prio 1 Prio 2 Prio 3 1 PMK-links ./. ./. 1 14 PMK-rechts ./. 5 17 PMK-ausländische Ideo- 2 ./. ./. 2 logie 14 PMK-religiöse Ideologie 7 4 8 ./. PMK-nicht zuzuordnen ./. ./. ./. Wann, mit welchem Haftgrund und wegen welchen Delikts wurden die in der Vorfrage genannten Haftbefehle ausgestellt? Die relevante Datenlage wird nachfolgend tabellarisch dargestellt. PMK Datum Haftgrund Delikt links 29.10.20 Strafvollstreckung § 185 StGB Beleidigung rechts 17.09.21 Strafvollstreckung § 303 Sachbeschädigung rechts 03.05.21 Strafvollstreckung § 263 StGB Betrug rechts 29.04.21 Strafvollstreckung § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechts 02.09.21 Strafvollstreckung § 223 StGB Körperverletzung rechts 27.03.21 Strafvollstreckung §142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort rechts 28.03.21 Strafvollstreckung §123 StGB Hausfriedensbruch rechts 30.03.21 Strafvollstreckung §184 StGB Verbreitung pornographischer Inhalte rechts 26.03.21 Strafvollstreckung §142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort rechts 28.03.21 Strafvollstreckung u.a. § 168 Störung der Totenruhe rechts 12.07.21 Strafvollstreckung §177 StGB Sexueller Übergriff/Nötigung/Vergewalti- gung rechts 18.08.21 Strafvollstreckung §86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungs- widriger und terroristischer Organisationen rechts 14.01.21 Strafvollstreckung §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls rechts 18.06.21 Sicherung des Straf- §30 BtmG verfahrens, U-Haft- befehl §§112 StPO ff rechts 29.09.20 Strafvollstreckung §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechts 18.03.21 Strafvollstreckung §242 Diebstahl rechts 24.09.21 Strafvollstreckung §263 StGB Betrug rechts 27.09.21 Strafvollstreckung §265a StGB Erschleichen von Leistungen rechts 31.08.21 Strafvollstreckung §265a StGB Erschleichen von Leistungen rechts 10.08.21 Strafvollstreckung §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechts 09.09.21 Strafvollstreckung §242 Diebstahl rechts 17.08.21 Strafvollstreckung §40 SprengG Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbar Einfuhr rechts 17.08.21 Strafvollstreckung §86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen – 44 –
PMK Datum Haftgrund Delikt ausländi- 19.02.20 Sicherung des Straf- §171 StGB Verletzung der Fürsorge und Erziehungs- sche Ide- verfahrens, U-Haft- pflicht ologie befehl §§112 StPO ff ausländi- 24.08.21 Strafvollstreckung §265a StGB Erschleichen von Leistungen sche Ide- ologie religiöse 06.04.21 Strafvollstreckung §263 StGB Betrug Ideologie religiöse 08.05.18 Strafvollstreckung §242 StGB Diebstahl Ideologie religiöse 08.05.18 Strafvollstreckung §243 StGB Besonders schwerer Diebstahl Ideologie religiöse 22.07.05 Schengen II U-Haft- §211 StGB Mord Ideologie befehl, intern. Fahn- dung religiöse 01.11.19 Strafvollstreckung §244 StGB Diebstahl mit Waffen Ideologie religiöse 29.11.19 Strafvollstreckung §224 StGB Gefährliche Körperverletzung Ideologie religiöse 30.10.19 Strafvollstreckung §243 StGB Besonders schwerer Diebstahl Ideologie religiöse 05.11.18 Strafvollstreckung 89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie denden Straftat religiöse 03.04.17 Sicherung des Straf- §224 StGB Gefährliche Körperverletzung Ideologie verfahrens U-Haftbe- fehl §§ 121 StPO ff religiöse 28.04.20 Schengen II, intern. §129a/b Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereini- Ideologie Fahndung U-Haftbe- gung fehl religiöse 02.09.21 Strafvollstreckung §265a StGB Erschleichen von Leistungen Ideologie religiöse 13.07.17 Sicherung des Straf- §212 StGB Totschlag Ideologie verfahrens religiöse 15.03.17 Sicherung des Straf- u.a. §129a Bildung terroristischer Vereinigungen Ideologie verfahrens religiöse 20.12.18 Sicherung des Straf- §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie verfahrens denden Straftat religiöse 22.06.20 Sicherung des Straf- §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie verfahrens denden Straftat religiöse 17.10.16 Sicherung des Straf- §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie verfahrens denden Straftat religiöse 29.04.19 Regelung des Asyl- §53 AufenthG Ausweisung Ideologie gesetzes, Haftbefehl zur Ausweisung religiöse 16.08.19 Sicherung des Straf- §89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefähr- Ideologie verfahrens denden Straftat religiöse 07.09.17 Regelung des Asyl- §58a AufenthG Abschiebungsanordnung Ideologie gesetzes, Haftbefehl zur Abschiebung 11. Was sind jeweils die Gründe, weshalb diese Haftbefehle unvollstreckt blie- ben? Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhe- bung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Mo- mentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassener Haftbefehle können diese zum Stich- tag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil dieser Erhebung. Die bundesweite Befassung mit dem festgestellten Personenpotenzial er- folgt darüber hinaus insbesondere in den Arbeitsgruppen des Gemeinsa- men Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums sowie des Gemein- samen Terrorismusabwehrzentrums. – 45 –
Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, sind hierbei von besonderer Relevanz und werden in- sofern einer intensiveren Betrachtung unterzogen. Hierbei wird regelmä- ßig im Rahmen einer personenbezogenen Einzelfallbetrachtung gemein- sam erörtert, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise ge- zielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, um dies zu verhindern. PMK vollstreckt/unvollstreckt, weil links 1 keine aktuellen Ermittlungsansätze/ Fahndung dauert an rechts 6 festgenommen rechts 8 keine aktuellen Ermittlungsansätze/Fahndung dauert an rechts 6 Person hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf rechts 1 Abschiebung erfolgt rechts 1 Person hält sich in der Türkei auf ausländische Ideologie 1 Person hält sich im syrischen Kriegsgebiet auf ausländische Ideologie 3 festgenommen religiöse Ideologie 9 Abschiebung erfolgt religiöse Ideologie 1 Person hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf religiöse Ideologie 1 Person ist im Krieg für den IS gefallen religiöse Ideologie 6 Person hält sich im Kriegsgebiet des IS auf 12. Bei welchen im Jahr 2021 durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen politisch motivierter Straftaten oder bei Personen mit PMK-Bezügen wur- den Waffen, Munition, waffenähnliche Gegenstände oder zur Durchfüh- rung von Brand- und oder Sprengstoffanschlägen geeignete Gegenstände gefunden? Bitte folgende Angaben machen: a) Stadtteil, b) Art der Waffe beziehungsweise des Gegenstandes, c) verletzte Rechtsnormen, d) Phänomenbereich, e) Geschlecht und Alter von Beschuldigten, f) Verfahrensstand bei Staatsanwaltschaft beziehungsweise Gericht Die in der Frage gewünschten Informationen zu durchgeführten Haus- durchsuchungen werden in nachfolgender Tabelle dargestellt. Nr VG-Nr. Stadtteil Waffenart Rechtsnormen PMK Geschlecht Alter StA-Ausgang in der Woh- Ermittlungen 201678/ nung verteilte § 241 StGB/Be- 1 Innenstadt rechts männlich 65 dauern an Az. 21 Küchenmes- drohung 602 Js 64794/21 ser drei Patro- § 52 Absatz 3 230749/ nenhülsen, Noch kein Ein- 2 Lüssum WaffG/Illegaler rechts männlich 34 21 eine Platzpat- gang bei StA Waffenbesitz rone Revolver (Zu- fallsfund bei einem unbe- § 306a Ermittlungen 32552/2 teiligten Mit- 3 NI StGB/Schwere rechts männlich 62 dauern an Az. 0 bewohner, Brandstiftung 220 Js 37264/21 Waffener- laubnis be- stand) – 46 –
13. Wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“? a) Wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen? Eine Auswertung kürzlich beschlagnahmter Beweismittel dauert noch an. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, lässt sich derzeit nicht valide prognostizieren. b) Inwieweit hat sich der Verdacht, dass die Tat von Personen aus der rechtsextremistischen Szene begangen wurde, aufgrund der bei den im September erfolgten Hausdurchsuchungen und in deren Nach- gang gewonnenen Erkenntnisse erhärtet? Im Rahmen der ersten Durchsuchungsmaßnahmen wurden bei meh- reren beschuldigten Personen Beweismittel mit einem rechtsextremen Bezug aufgefunden, die eine entsprechende Orientierung der be- schuldigten Personen nahelegen. c) Werden die Ermittlungen auch weiterhin lediglich als schwere Brand- stiftung geführt und, wenn ja, aus welchen Gründen wird nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt? Die Ermittlungen werden als schwere Brandstiftung geführt, zu- reichende tatsächlich Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt bestehen derzeit nicht. Die bislang getroffenen Feststellungen vermö- gen nach gegenwärtiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft insbe- sondere die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht ausreichend zu tragen. d) Wie viele Besucher:innen des Konzerts wurden als Zeug:innen ver- nommen? Bislang wurden fünf Besucher:innen des Konzerts zeugenschaftlich vernommen. e) Wurde der personelle Aufwand, mit dem die Ermittlungen geführt werden, im Zuge der Einrichtung der SOKO „Linksextremismus“ re- duziert? Die Einrichtung der SOKO „Linksextremismus“ hatte keine Auswir- kungen auf den Personalansatz der Ermittlungsgruppe, die nach dem Brandanschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“ ein- gerichtet wurde. 14. Wann wird der Senat den Beschluss der Bürgerschaft vom 5. Mai 2021 um- setzen und neben der klassischen Polizeilichen Kriminalstatistik auch die dort nicht enthaltenen Landesdaten zur politisch motivierten Kriminalität nach dem Vorbild Berlins veröffentlichen? Die bundesweiten Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht. Der Senat strebt für das kommende Jahr 2023 an, die Landesdaten zur politisch motivierten Kriminalität zeitgleich mit der Poli- zeilichen Kriminalstatistik des Landes Bremen zu veröffentlichen und hier- bei queerfeindliche Straf- und Gewalttaten gesondert auszuweisen. 15. Inwieweit wird die seitens der Verfassungsschutzbehörden aus Anlass der Querdenken-Bewegung vorgenommene Neueinrichtung eines Phäno- menbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ mit dem bundesweiten Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindli- che und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" im KPMD-PMK nachvollzogen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Mai 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ und darin das Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindli- – 47 –
che und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" einge- richtet. Diesem Phänomenbereich werden Bestrebungen zugeordnet, die darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit des Staates erheblich zu beein- trächtigen und durch ein aktives, glaubhaftes und nachdrückliches Vorge- hen auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokra- tischen Grundordnung gerichtet sind, ohne dabei die Wesensmerkmale extremistischer Bestrebungen eines anderen Phänomenbereichs, wie bei- spielsweise dem Rechtsextremismus, aufzuweisen. Insbesondere fallen da- runter solche extremistische Bestrebungen, die sich durch eine agitato- rische Verächtlichmachung des Staates sowie dessen Repräsentanten ge- gen das Demokratieprinzip richten, die durch ihre Demokratiefeindlich- keit angetrieben zu extremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten aufrufen oder sich unter Verkennung des Artikels 20 Absatz 4 Grundge- setz auf ein vermeintliches Widerstandsrecht berufen und sich dabei, bei- spielsweise durch Aufrufe zur Gründung von Bürgerwehren, gegen das Rechtsstaatsprinzip richten. Das zuvor dargestellte Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindli- che und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" wird aktuell nicht im bundeseinheitlichen KPMD-PMK abgebildet. Soweit hier Veränderungen hinsichtlich der Erfassungsrichtlinien vorgenommen wer- den sollen, sind diese im Rahmen der zuständigen Gremienorganisation abzustimmen. Straftaten die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden im Bundesland Bremen aktuell daher bislang mit dem Stichwort „Corona“ recherchierbar gemacht. Unabhängig davon wird die Extremismusbewertung von Kriminaltakti- schen Anfragen in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) durch das LfV Bremen vorgenommen. Auch wenn der neue Phänomenbe- reich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ noch nicht in das bundeseinheitliche KPMD-PMK aufgenommen wurde, wer- den KTA-PMK die in Zusammenhang mit diesem Phänomenbereich ste- hen dennoch als extremistisch eingestuft und gehen dementsprechend in die Statistik ein.“ 16. Inwieweit erfolgt eine regelmäßige polizeiliche Bestreifung der öffentli- chen Telegram-Gruppen/Kanäle mit Bremen-Bezug, in denen es wieder- holt zu Hasspostings und anderen staatsschutzrelevanten Straftaten kommt? Durch das LKA Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden mehrere Kanäle, insbesondere beim Instant-Messaging-Dienst „Tele- gram“, anlassbezogen beobachtet. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann eine genauere Beschreibung und Darstellung nicht erfolgen. Die Tabelle 4.1 sowie der Beschluss zu Frage 15 sind als Anlage beigefügt. – 48 –
Tabelle 4.1: Politisch motivierte Straftaten betreffend Gewalt gegen Personen (ohne Hasskriminalität) im Land Bremen im Jahr 2021 Lfd. 4a) 4b) 4c) 4d) 4e) 4f) 4g) 4h) 4i) Nr. Tatort Tathergang Zähl- Phäno- Unterthemenfelder TV/BS: Ge- GS: Lfd. Nr. Ver- delikt 1 men- schlecht Ge- der pol. fahrens- bereich (Alter) schlech Presse- stand bei 2 t mittei- Staatsan- (Alter) lung walt- schaft/ Gericht PLZ Ort Einstellung m(19), gemäß § 170 m(18), w(18), Abs. 2 StPO m(20), am Teilnehmer einer STGB Antifaschismus; gegen m(18), w(21), m(47), 17.01.2022 1 28195 Bremen Demonstration greifen L 251 § 252 sonstige politische Gegner m(18), m(30) (mangels einen Rollstuhlfahrer an. m(25), w(18), hinreichende w(18), w(27), n m(21) Tatverdachts) . Das Verfahren wurde am Im Rahmen einer 25.06.2021 Versammlung kommt es gemäß § 170 zwischen gegen sonstige politische STGB Abs. 2 StPO 2 28203 Bremen Versammlungsteilnehm N Gegner; m(49) / 326 § 223 eingestellt ern und einem Gesundheitswesen (mangels Anwohner zu hinreichende Streitigkeiten. n Tatverdachts) . Das Teilnehmer einer m(29), Verfahren ist Demonstration werden m(21), STGB w(59), noch bei der 3 28195 Bremen durch Teilnehmer einer L gegen rechts m(19), 282 § 224 m(63) Staatsanwalt Gegenveranstaltung m(23), w(22), schaft geschubst. m(19) anhängig.
Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO bzgl. zwei Beschuldigte n am Eine Flasche wurde auf gegen den Staat, seine STGB w(18), m(20), 29.07.2021; 4 28195 Bremen ein Polizeifahrzeug (N) 1 L Einrichtungen und / 326 § 125A m(27) gegen einen geworfen. Symbole; Polizei Beschuldigte n Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO am 05.08.2021. Das Widerstandshandlung gegen den Staat, seine Verfahren ist gegen m(26), STGB Einrichtungen und noch bei der 5 28203 Bremen Polizeibeamt:innen im L m(31) n.a.(n.a. 522 § 113 Symbole; Staatsanwalt Rahmen einer ) Umstrukturierung; Polizei schaft Spontanversammlung. anhängig. Das Widerstandshandlung Verfahren ist gegen gegen den Staat, seine m(32), STGB noch bei der 6 28203 Bremen Polizeibeamt:innen im L Einrichtungen und m(31) n.a.(n.a. 522 § 113 Staatsanwalt Rahmen einer Symbole; Umstrukturierung ) schaft Spontanversammlung. anhängig. Widerstandshandlung Einstellung gegen gegen den Staat, seine gemäß § 170 STGB 7 28203 Bremen Polizeibeamt:innen im L Einrichtungen und / m(32) 522 Abs. 2 StPO § 113 Rahmen einer Symbole; Umstrukturierung am Spontanversammlung. 19.01.2022. Widerstandshandlung Einstellung gegen gegen den Staat, seine gemäß § 170 STGB 8 28203 Bremen Polizeibeamt:innen im L Einrichtungen und / m(29) 522 Abs. 2 StPO § 113 Rahmen einer Symbole; Umstrukturierung am Spontanversammlung. 19.01.2022. Widerstandshandlung m(32), Am gegen den Staat, seine gegen STGB m(37), 18.01.2022 9 28203 Bremen L Einrichtungen und m(35) 522 Polizeibeamt:innen im § 113 n.a.(n.a. wurde durch Symbole; Umstrukturierung Rahmen einer ) die 1 Geklammerte Eintragungen der KTA-PMK sind nach dem verpflichtenden Meldedatum für die Meldung an das BKA angepasst worden.