Digitale Schule – Aktueller Stand

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20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/2768 HESSISCHER LANDTAG                                                                               18. 08. 2020 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (AfD) vom 15.05.2020 Digitale Schule – aktueller Stand und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Die ab dem 16. März 2020 ausgesetzte Schulpflicht aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultie- rende Fernunterricht haben etliche Schwachstellen in der Bildungsinfrastruktur sowie des Fortschritts bei der Umsetzung des Digitalpaktes aufgezeigt. Insbesondere wurde sichtbar, dass bei Weitem nicht alle Schulen auf dem gleichen technischen und digitalen Stand sind. Ein homogenes Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler ist aus vielfältigen Gründen nicht möglich. Bislang sind nicht einmal 1.000 von 1.800 allgemeinbildenden Schulen an das Hessische Schulportal ange- schlossen, viele Lehrkräfte tun sich noch schwer, digital zu unterrichten. Hinzu kommen Schülerinnen und Schüler in schwierigen häuslichen Verhältnissen und solche, die keinen IT Zugang zu Hause haben und/oder keine digitalen Endgeräte besitzen. Um zumindest Letzteres abzumildern, gab die Bundesregierung am 23. April 2020 bekannt, 500 Mio. Euro zur Anschaffung von Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Bedürftige Schülerinnen und Schüler sollten gemäß Vorstellung der Bundesregierung 150 Euro Zuschuss für die Anschaf- fung entsprechender Geräte erhalten. Am 1. Mai 2020 gab das Hessische Kultusministerium in einer Presse- mitteilung bekannt, dass Hessen 37 Mio. Euro aus diesem Soforthilfe-Programm erhält und damit digitale Endgeräte, die als Dauerleihgabe an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden sollen, anschaffen wird. Vorbemerkung Kultusminister: Die Digitalisierung der hessischen Schulen hat für die Hessische Landesregierung eine hohe Pri- orität. Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung daher aufbauend auf der Vereinba- rung zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt Schule das Landesprogramm Digitale Schule Hessen entwickelt, um mit einem abgestimmten Maßnahmenpaket zur Verbesserung der techni- schen Ausstattung der Schulen und der pädagogischen Unterstützung, durch Qualifizierungsange- bote für Lehrkräfte und Angebote zur Medienkompetenzförderung junge Menschen auf ein er- folgreiches Leben in der digitalen Gesellschaft vorzubereiten. Die Digitalisierung soll zur best- möglichen individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler sowie zur Entfaltung ihrer Talente und Begabungen beitragen. Gleichwohl galt und gilt die Maxime, dass der begonnene Prozess der Digitalisierung im Schulbereich darauf ausgerichtet war und ist, den Präsenzunter- richt zu ergänzen und diesen methodisch zu bereichern. Die weltweite COVID-19-Pandemie bedeutet für die Schulen in Deutschland, dass der Präsen- zunterricht für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler nur eingeschränkt stattfinden konnte und daher durch unterrichtsersetzende – auch digitale – Angebote und Formate in einem deutlich erhöhten Maß ergänzt werden musste. In dieser beispiellosen Situation stellt der Bund den Län- dern 500 Mio. Euro Bundesmittel im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms auf Basis einer Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 bereit. Hes- sen stehen hieraus rd. 37,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel des Sofortausstattungspro- gramms werden den Schulträgern für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz erforderlichen Zubehörs gewährt. Ziel ist es, die Schulen zu unterstützen, damit schulische Bildung auch digital von zu Hause aus mit mobilen Endgeräten ermöglicht wird, sollte das Infektionsgeschehen dies erfordern. Das Land stockt die Bundesmittel des Sofortausstattungsprogramms mit weiteren rd. 12,8 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Landes „Hessens gute Zukunft sichern“ auf insgesamt 50 Mio. Euro auf. Damit wird zum einen die vom Bund geforderte Eigenbeteiligung in Höhe von Eingegangen am 18. August 2020 · Ausgegeben am 20. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2768 rd. 4,1 Mio. Euro übernommen. Darüber hinaus gibt das Land den Schulträgern die Möglichkeit, im Rahmen der zusätzlichen Landesmittel im Umfang von rd. 8,6 Mio. Euro weitere Endgeräte im Sinne des Sofortausstattungsprogramms zu beschaffen. Für die Zuweisung der Mittel an die Schulträger wurde das Hessische Digitalpakt-Schule-Gesetz im Rahmen des Corona-Kommunal- pakt-Gesetzes dementsprechend geändert. Schulträger haben im Sofortausstattungsprogramm die Möglichkeit der rückwirkenden Finanzie- rung ab dem 16. März 2020. So konnten im Vorgriff auf das Bundesprogramm bereits erste Endgeräte an Schülerinnen und Schüler übergeben werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung wie folgt: Frage 1.    Hat die Landesregierung die angekündigten 37 Mio. Euro aus dem Soforthilfeprogramm des Bun- des bereits erhalten bzw. abgerufen? Die Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt ist in der 27. Kalenderwoche 2020 in Kraft getreten. Die Bundesmittel werden zeitnah bei der Bundeskasse abgerufen und an die Schulträger ausge- zahlt. Frage 2.    Wie hoch ist der Bedarf an digitalen Endgeräten, die bedürftigen Schülerinnen und Schülern in Hessen als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt werden, und wie wird dieser ermittelt? Bitte nach Schulform und Schulamtsbezirk aufschlüsseln. Die Kontingente für die Schulträger wurden auf der Basis eines Verteilschlüssels nach den statis- tischen SGB-II-Daten, aus denen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach dem Bundesteil- habegesetz hervorgeht, ermittelt und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Über die Bereitstellung der Kontingente hat der Schulträger Planungssicherheit über die maximal zu beschaffende Anzahl an Geräten. Die konkrete Verteilung der Geräte an Schülerinnen und Schüler ist nicht zwingend an den SGB-II-Bezug geknüpft, sondern lässt sich vor Ort am besten bestimmen und kann je nach Einbindung der kommunalen Medienzentren in die IT-Infrastruktur der Schul- träger über die Medienzentren selbst oder über die Schulen erfolgen. Frage 3.    Gibt es für die als Dauerleihgabe geplanten digitalen Endgeräte Vorgaben durch das Hessische Kultusministerium und durch wen werden die Geräte beschafft? Die Schulträger beschaffen die Geräte als schulgebundene mobile Endgeräte. Damit gehören sie zur Ausstattung der Schule und sollen in die schulische digitale Infrastruktur integrierbar sein. Insofern wird das Land keine Vorgaben für die Beschaffung machen. Für die Beschaffung können durch die Schulträger bestehende Abrufmöglichkeiten vorrangig bei der ekom21 verwendet werden. Hierdurch wird es möglich, bei aller Unterschiedlichkeit der jeweiligen Ausstattungsbedarfe eine möglichst zentrale und damit kostengünstige Beschaffung zu gewährleisten. Über die bestehenden Vergaberahmenverträge der ekom21 können die Anschaf- fungen zudem sehr zeitnah erfolgen, ohne dass es einer Vielzahl von gesonderten Ausschreibungs- verfahren bedarf. Frage 4.    Bis wann spätestens werden die Schülerinnen und Schüler die Geräte erhalten? Es ist das Ziel, dass möglichst schon zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und sukzessive in den weiteren Schulwochen zu Anfang des Schuljahres Endgeräte durch die Schulträger bereitgestellt werden können. Die Bereitstellung der Geräte hängt von der Dauer des Beschaffungsprozesses und der Verfügbarkeit der Geräte auf dem Markt ab. Frage 5.    Wie viele Schulen sind aktuell an das Hessische Schulportal angeschlossen? Aktuell (Stand 12. Juni 2020) sind rd. 970 Schulen an das Schulportal angeschlossen. Frage 6.    Wie erfüllt die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass seit dem 20. April keine Registrie- rungsanträge mehr entgegengenommen werden, ihren geäußerten Anspruch, wonach alle Schulen bis Sommer 2020 an das Schulportal angeschlossen sein sollen? Die Aussetzung des regulären Schulbetriebs und die damit verbundenen unterrichtsersetzenden Lernsituationen im häuslichen Bereich zur Eindämmung der COVID-19-Infektionen haben zu einem sprunghaften Anstieg der Nutzung des Schulportals Hessen geführt. Dies hat kurzfristig einige Teile des Systems überlastet. Um diese Überlastungen zu beheben, war es erforderlich, weitere Registrierungen temporär auszusetzen, um erforderliche Anpassungen der technischen Basis vorzunehmen, damit das System für die derzeit angeschlossenen Schulen stabilisiert und zukünftig für alle Schulen eine zuverlässige Nutzung ermöglicht wird. Im Rahmen eines vorgezogenen Regelbetriebs soll das Schulportal Hessen ab dem Schuljahr 2020/2021 allen hessischen Schulen zur Verfügung gestellt werden, um die Phasen des häuslichen Lernens bestmöglich unterstützen zu können. Der dazu notwendige Ausbau der IT-Infrastruktur,
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2768           3 der ursprünglich für das Schuljahr 2021/2022 vorgesehen war, wird dementsprechend vorgezo- gen. Frage 7.   Wie viele Anträge auf Förderung im Rahmen des Digitalpaktes wurden bislang durch Schulen ge- stellt? Bitte nach Schulform und Schulamtsbezirk aufschlüsseln. Im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt sind die Schulträger antragsberechtigt. Bis zum Stichtag 30. Juni 2020 wurden 55 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 44,7 Mio. Euro gestellt. Frage 8.   Wie viele der gestellten Anträge wurden bislang beschieden? Bis zum Stichtag 30. Juni 2020 wurden 40 Anträge im Umfang von rd. 24,9 Mio. Euro bewilligt. Frage 9.   Gibt es seit Anfang März 2020 eine erkennbare Steigerung der Anträge auf Förderung im Rahmen des Digitalpaktes? Seit dem Start des Förderverfahrens im Dezember 2019 werden kontinuierlich Anträge gestellt. Frage 10. In welcher Höhe wurden bislang Fördergelder aus dem Digitalpakt abgerufen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Schulamtsbezirk und beantragtem Fördergegenstand. Auf die Anlage wird verwiesen. Da es sich um ein Förderprogramm für Schulträger handelt, erfolgt die Zuordnung der Fördermaßnahmen nach Schulträgerbezirken. Bislang wurden im För- derprogramm Digitalpakt Schule über rd. 200.000 Euro abgerufen. Die dazugehörigen Maßnahmen werden in einer Grund-, einer Real- und zwei beruflichen Schulen sowie einer schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule und in drei Gymnasien (Mittel- und Oberstufe) an Schulstandorten in Fulda und Dieburg umgesetzt. Die beantragten Fördergegenstände umfassen Werkzeuge und Dienste zur Verbesserung beste- hender Angebote und Infrastrukturen, digitale Arbeitsgeräte, Anzeige- und Interaktionsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets sowie den Aufbau der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen. Wiesbaden, 12. August 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlage
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Anlage Schulform             Schulort                   Maßnahme                     Abgerufene Mittel in EUR Anschaffung von Desktop‐ und App‐ Virtualisierungsprodukt für Schülerdesktops in Realschule                 Fulda           Klassenräumen Anschaffung von Desktop‐ und App‐ Virtualisierungsprodukt für Schülerdesktops in      21.420,00 Grundschule                Fulda           Klassenräumen Anschaffung von Desktop‐ und App‐ Virtualisierungsprodukt für Schülerdesktops in Berufliche Schule          Fulda           Klassenräumen Erneuerung eines Computerraums, um Einsatz von VR‐Brillen in NaWi‐Fächern zu Berufliche Schule          Fulda           ermöglichen.                                             30.113,39 Anschaffung von Messinterfaces für den naturwissenschaftlichen Unterricht; Anschaffung von Computertechnik für die Ausstattung von Informatik‐Räumen; Anschaffung von Robotern (inkl. Rechnern) für Gymnasium (Mittel‐ und                     den Robotik‐Unterricht; Videotechnik für Oberstufe)                 Fulda           medienpäd. Projekt                                       32.160,22 Anschaffung von flexibel einsetzbaren Laptops, die über ein Online‐Verleihsystem von den Gymnasium (Mittel‐ und                     Lehrkräften und Schülern innerhalb der Schule Oberstufe)                 Fulda           ausgeliehen werden                                       13.991,00 Vernetzung Schulhaus Edith Stein (Verlegung von Netzwerkkabeln und EDV‐Strom); Neuanschaffung und Einrichtung eines Terminal Servers für das Schulnetzwerk, Gymnasium (Mittel‐ und                     Neuanschaffung von Netzwerktechnik Oberstufe)                 Fulda           (Switches)                                               18.519,29 Schulformübergreifende                     Ausstattung aller Klassenräume mit Active‐ (integrierte) Gesamtschule Dieburg         Boards, zwei Klassensätze Laptops                        95.384,00
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