Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 49 im Kreis Limburg-Weilburg sowie im Bereich des Marktfleckens Merenberg
20. Wahlperiode Drucksache 20/6238 HESSISCHER LANDTAG 22. 09. 2021 Kleine Anfrage Tobias Eckert (SPD) vom 06.08.2021 Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 49 im Kreis Limburg-Weilburg sowie im Bereich des Marktfleckens Merenberg und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/4447 wurde ausgeführt, dass durch das Polizeipräsidium Westhessen in den Jahren 2017 bis 2020 im Bereich der B 49 weder im Kontext mit Lkw noch für andere Kraftfahrzeuge Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen worden seien. Polizeilich sei aus diesem Bereich weder eine Beschwerdelage noch eine auf nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführende erhöhte Verkehrsunfalllage bekannt, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dort erforderlich machten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Verkehrsüberwachungstätigkeit in Hessen richtet sich in ihrer Ausgestaltung und Schwer- punktsetzung nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) „Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden“. Dieser Erlass schreibt die Einrichtung von Messstellen für Geschwindigkeitsmessanlagen vorrangig an Ver- kehrsunfallhäufungspunkten und an sonstigen Gefahrenstellen vor. Solche Verkehrsunfallhäufun- gen werden durch die Polizei mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa) und den Vorgaben des gemeinsamen Erlasses des HMdIS und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) „Erfassung und Analyse von Verkehrsunfällen“ folgend festgestellt. Erkannte Unfallhäufungen werden durch Vertreter der Polizei, der Straßen- verkehrsbehörden und der Straßenbaulastträger in lokalen Unfallkommissionen behandelt, die re- gelmäßig – in der Regel zweimal jährlich – zusammentreten und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen zur Verringerung der jeweiligen Verkehrsunfallgefahren vorschlagen. Dabei kom- men insbesondere straßenbauliche Maßnahmen, Maßnahmen der Straßenausstattung, verkehrs- rechtliche Anordnungen, verkehrspolizeiliche Maßnahmen und andere Maßnahmen, wie fortge- setzte Beobachtung, vertiefende Analyse, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und andere mehr in Betracht. Die Umsetzung solcher Maßnahmen wird durch die jeweils Verantwortlichen fortlau- fend überprüft und in den Kommissionssitzungen berichtet. Für Verkehrsüberwachungsmaßnah- men besteht eine Zuständigkeit sowohl der Polizei als auch der jeweiligen örtlichen Ordnungsbe- hörden. Die Beantwortung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage 20/4447 bezog sich auf den in der jeweiligen Fragestellung benannten Bereich. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchen Bereichen der Bundesstraße 49 in Fahrtrichtung Limburg wurden in den vergangenen fünf Jahren Geschwindigkeitsmessungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen? Die Messstellen befinden sich jeweils in den nachfolgend genannten Bereichen: in Höhe der Überführung K 448 (Gem. Ordnungsbehördenbezirk Löhnberg / Merenberg), Ausfahrt Beselich – Heckholzhausen (Polizeipräsidium Westhessen), Ahlbacher Spange (Polizeipräsidium Westhessen), Anschlussstelle BAB 3 Limburg-Nord (Stadt Limburg & Polizeipräsidium Westhessen). Die Messergebnisse blieben insgesamt unauffällig; nur vereinzelt wurden erhebliche Geschwin- digkeitsüberschreitungen festgestellt.
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/6238 Frage 2. In welchen Bereichen der Bundesstraße 49 in Fahrtrichtung Gießen wurden in den vergangenen fünf Jahren Geschwindigkeitsmessungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen? Die Messstellen befinden sich jeweils in den nachfolgend genannten Bereichen: in Höhe der Überführung L 3453 (Gem. Ordnungsbehördenbezirk Löhnberg / Merenberg), Anschlussstelle BAB 3 Limburg-Nord (Stadt Limburg), Ahlbacher Spange (Stadt Limburg & Polizeipräsidium Westhessen), Ausfahrt Obertiefenbach – Süd (Polizeipräsidium Westhessen), Ausfahrt Obertiefenbach – Mitte Polizeipräsidium Westhessen), Knotenpunkt Weilburger Kreuz (Polizeipräsidium Westhessen), Knotenpunkt Löhnberg (Polizeipräsidium Westhessen). Die Messergebnisse blieben insgesamt unauffällig; nur vereinzelt wurden erhebliche Geschwin- digkeitsüberschreitungen festgestellt. Frage 3. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, ob die innerhalb der vergangenen fünf Jahre durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesstraße 49 im Kreis Limburg- Weilburg zu einer Veränderung der jeweiligen Beschwerdelage bzw. der Verkehrsunfalllage am Messstandort geführt haben? a) Falls nein, wieso wurden keine entsprechenden Daten erhoben, die ja Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsmessung sein sollen? b) Falls ja, wie haben sich die Lagen entwickelt und werden auch künftig Geschwindigkeitsmes- sungen an den jeweiligen Standorten fortgeführt? Die Fragen 3 a und 3 b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Messungen im Sinne der Anfrage wurden durch das Polizeipräsidium Westhessen, den gemein- samen Ordnungsbehördenbezirk Löhnberg / Merenberg und die Stadt Limburg durchgeführt. Im Rahmen der fortlaufenden statistischen Auswertung auftretender Verkehrsunfälle lässt sich seitens des Polizeipräsidiums Westhessen ein Rückgang der Verkehrsunfallzahlen an den zu Fra- gen 1 und 2 für die Polizei genannten Messstandorten feststellen. Zur Sicherstellung und Verste- tigung dieses Rückgangs werden die bestehenden Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen fortgeführt. Das Polizeipräsidium Westhessen bezieht tagesaktuelle Beschwerden- sowie die Ver- kehrsunfalllage fortlaufend in die Planung und Durchführung von Geschwindigkeitsüberwa- chungsmaßnahmen ein. Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk Löhnberg/Merenberg kann keinen Rückgang der Ge- schwindigkeitsüberschreitungen feststellen und setzt die Geschwindigkeitsüberwachung fort. Der Stadt Limburg liegt keine Beschwerdelage die Bundesstraße 49 betreffend vor. Im Jahr 2020 wurde eine Messstelle an der Ahlbacher Spange eingerichtet, da hier ein Unfallschwerpunkt be- steht und die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten durch die Zusammenführung der Bundesstraßen als gegeben angesehen wurde. Ein nachhaltiger Rückgang der Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund von Messungen konnte bisher nicht verzeichnet werden. Frage 4. Ist es zutreffend, dass in den vergangenen fünf Jahren im Bereich des Marktfleckens Merenberg entlang der B49 keine Geschwindigkeitsmessungen durch das Polizeipräsidium Westhessen durch- geführt wurden? Ja. Frage 5. Wurden in den vergangenen fünf Jahren durch andere Stellen im Bereich des Marktfleckens Meren- berg entlang der Bundesstraße 49 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, etwa in Fahrtrichtung Limburg vor der Abfahrt Merenberg? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk Löhnberg/Merenberg führt Geschwindigkeitsmessun- gen auf der B 49 in Fahrtrichtung Limburg in Höhe der Überführung der K 448 durch. Durch- schnittlich fuhren ca. 13 % der gemessenen Fahrzeuge zu schnell. Eingegangen am 22. September 2021 · Bearbeitet am 22. September 2021 · Ausgegeben am 24. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/6238 3 Frage 6. In welchen regelmäßigen Abständen werden die Beschwerdelage sowie die Verkehrsunfalllage im Bereich der Bundesstraße 49 im Kreis Limburg-Weilburg analysiert, um notwendige Standorte für Geschwindigkeitsmessungen zu identifizieren? Durch die örtlich zuständigen verkehrspolizeilichen Dienststellen des Polizeipräsidiums Westhes- sen erfolgt eine kontinuierliche Evaluierung der Beschwerde- und insbesondere der Verkehrsun- falllage zur fortlaufenden Überprüfung und Bewertung notwendiger Messstandorte. Die kommu- nalen Behörden werden im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit beteiligt, so dass die notwendi- gen Datengrundlagen für eigene Bewertungen und Maßnahmen sichergestellt sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 13. September 2021 Peter Beuth