Psychische Beeinträchtigungen und psychopathologische Zustände bei Flüchtlingen und asylsuchenden Personen - Teil II

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20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/6067 HESSISCHER LANDTAG                                                                               23. 09. 2021 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD), Arno Enners (AfD), Dirk Gaw (AfD) und Dimitri Schulz (AfD) vom 30.06.2021 Psychische Beeinträchtigungen und psychopathologische Zustände bei Flüchtlingen und asylsuchenden Personen – Teil II und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Wie zahlreiche Personen, die seit dem Jahr 2015 als Flüchtlinge und Asylsuchende nach Deutschland eingereist sind, wies auch der Attentäter von Würzburg, der Somalier Abdirahman J., eine massive psychische Beein- trächtigung auf, wegen der er sich noch kurz vor dem von ihm begangenen Attentat in psychiatrischer Behand- lung befunden hat. Ebenso litt der aus Eritrea stammende Habte A., der am 29. Juli 2019 im Frankfurter Hauptbahnhof eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug stieß, nachweislich an einer schizophrenen Psychose. Nebst einer Vielzahl an auslösenden Faktoren dürften die z.T. massiven psychischen Beeinträchtigungen von geflüchteten und asylsuchenden Personen auf die Fluchterfahrung im Allgemeinen sowie kriegstraumatische Erlebnisse im Besonderen zurückzuführen sein. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einver- nehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1.     Welche Ursachen im Einzelnen können für das verstärkte Auftreten von psychischen Beeinträchti- gungen bzw. Krankheitsbildern auf Seiten von Personen mit Fluchthintergrund/asylsuchenden Per- sonen ausgemacht werden? Frage 2.     Bei wie vielen der unter dem Punkt 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Psychische Beeinträchtigungen und psychopathologische Zustände bei Flüchtlingen und asylsuchenden Personen – Teil I“ erfragten Personen ist die psychische Beeinträchtigung/ Belastung bzw. der psychopathologische Zustand nachweislich durch einen BtM-Missbrauch (mit-)verursacht worden? Frage 3.     Aus welchen Herkunftsländern stammen die unter dem Punkt 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Psy- chische Beeinträchtigungen und psychopathologische Zustände bei Flüchtlingen und asylsuchenden Personen – Teil I“ erfragten Personen (bitte unterteilt nach einzelnen Herkunftsländern sowie in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen an der erfragten Gesamtpersonengruppe gesondert auf- schlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3 liegen keine statistisch erhobenen und auswertbaren Daten vor. Generell ist jedoch festzuhalten, dass psychisch erkrankte Personen nicht per se gefährlicher als nicht erkrankte Personen sind. Allerdings können bestimmte psychische Erkrankungen dann zu einer erhöhten Gefährlichkeit führen, wenn sie nicht ärztlich und therapeutisch behandelt sind. Einen Zusammenhang zu bilden, der sich allein auf die Faktoren Migration, Aufenthaltsstatus, psychischer Erkrankung und Gefährlichkeit beschränkt, ist fachlich falsch. Frage 4.     Wie viele der unter dem Punkt 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Psychische Beeinträchtigungen und psychopathologische Zustände bei Flüchtlingen und asylsuchenden Personen – Teil I“ erfragten Personen sind a) wegen der Begehung von Gewalttaten oder b) der Begehung anderer Straftaten auffällig geworden (bitte in absoluten Zahlen wie prozentualen Anteilen an der betreffenden Ge- samtpersonengruppe gesondert aufschlüsseln)? Eingegangen am 23. September 2021 · Bearbeitet am 23. September 2021 · Ausgegeben am 24. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/6067 Frage 5.   Um welche Delikte handelt es sich bei den unter dem Punkt 4 b erfragten Straftaten und von wie vielen der unter Punkt 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Psychische Beeinträchtigungen und psycho- pathologische Zustände bei Flüchtlingen und asylsuchenden Personen – Teil I“ erfragten Personen wurden diese jeweils begangen (bitte nach der Art der begangenen Straftat gesondert aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Ermittlungsverfahren gegen die von der Fragestellung erfassten Personengruppen werden statis- tisch nicht gesondert erfasst. Eine händische Auswertung der Verfahrensakten bei den Staatsan- waltschaften wäre nur mit einem unverhältnismäßigen zeitlichen und personellen Aufwand möglich. Wiesbaden, 18. August 2021 In Vertretung: Anne Janz
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