"Haus des Jugendrechts" in Hanau

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/6011 HESSISCHER LANDTAG                                                                                08. 09. 2021 Kleine Anfrage Saadet Sönmez (DIE LINKE) vom 23.06.2021 „Haus des Jugendrechts“ in Hanau und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragestellerin: Mehrmals wurde die Fertigstellung des Hauses des Jugendrechts in Hanau schon verschoben. In der Hanauer Altstadt steht weiterhin ein unfertiger Rohbau. Derzeit sieht es nicht danach aus, dass es überhaupt jemals in Betrieb gehen kann. Vorbemerkung Minister der Finanzen: Die Kleine Anfrage betrifft die Entstehung eines Hauses des Jugendrechts in Hanau. Die Häuser des Jugendrechts sind ein Erfolgsmodell. Häusern des Jugendrechts kommt in Hessen eine beson- dere Bedeutung zu. Sie tragen dem Gesichtspunkt der Kriminalprävention und den erzieherischen Bedürfnissen von delinquenten Jugendlichen angemessen Rechnung. In der schwierigen Entwick- lungsphase vom Kind zur/zum jungen Erwachsenen gibt es vielschichtige Bedingungen für Ver- halten von jungen Menschen, das mitunter strafrechtlich relevant sein kann. Zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten bedarf es differenzierter und zugleich ganzheitlicher Lösungsansätze. In den Häusern des Jugendrechts arbeiten die staatlichen Organisationen Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei, Jugendgerichtshilfe sowie gegebenenfalls freie Träger der Jugendhilfe „unter einem Dach“. Die verstärkte und gezielte Kooperation ermöglicht es, auf strafrechtlich relevantes Ver- halten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden „passgenau“ zu reagieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1.     Besteht bei der Landesregierung weiterhin die Absicht, dass in Hanau ein Haus des Jugendrechts entsteht? Ja. Frage 2.     Zu welchem Ergebnis kamen die Gespräche innerhalb der Arbeitsgruppe „Raumbedarf“? Frage 3.     Wie weit sind die Vertragsverhandlungen zwischen dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) und der Baugesellschaft Hanau GmbH? Frage 4.     Welche aktuellen Gründe stehen einer Inbetriebnahme des Hauses des Jugendrechts in Hanau im Wege? Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), ver- handelt über die Anmietung der Liegenschaft „Schlosscarré“ in der Graf-Philipp-Ludwig-Straße 10 und 12/Schlossplatz 5 und 6/Steinstraße 6 und 8 in Hanau zum Zwecke der Nutzung der Liegenschaft als Haus des Jugendrechts mit der Baugesellschaft Hanau GmbH („BG Hanau“). Bei der Liegenschaft „Schlosscarré“ handelt es sich um eine Bestandsimmobilie, die überwiegend als Wohnimmobilie genutzt wurde. Deren zukünftige Nutzung als Büroimmobilie hat erhebliche Umbauten erfordert; die speziellen Anforderungen einer Polizeiliegenschaft erhöhen den Umbau- aufwand zusätzlich. Eingegangen am 8. September 2021 · Ausgegeben am 10. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/6011 Die Anmietung durch das Land Hessen in der Liegenschaft ist auf die Bereiche für Polizei und Staatsanwaltschaft beschränkt. Anders als in anderen Häusern des Jugendrechts erfolgt die Über- lassung der Flächen für die Jugendgerichtshilfe und das Jugendamt unmittelbar durch die BG Hanau auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen. Bei Übergabe des Mietobjektes soll eine ausgebaute, unmittelbar nutzbare Liegenschaft übergeben werden. Gegenstand der derzeit laufenden Verhandlungen ist es, diesen Übergabezustand zu de- finieren und im Mietvertrag – in der sog. Bau- und Ausstattungsbeschreibung – festzuschreiben. Hierbei sind die Anforderungen der Nutzer mit den Gegebenheiten der Liegenschaft in Einklang zu bringen und dabei eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, die einer ausführlichen Abstimmung im Hinblick auf Funktionalität und Wirtschaftlichkeit bedürfen. Insbesondere bei der Umsetzung von Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit, des Schallschutzes und der Sicherheitsausstattung ist eine gangbare und wirtschaftliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Unter Berücksichtigung dieser Interessen wurde die Bau- und Ausstattungsbeschreibung zuletzt in gemeinsamer Zusammenarbeit der Parteien in unterschiedlichen Arbeitsgruppen verfasst. Die Vertragsunterlagen einschließlich der Bau- und Ausstattungsbeschreibung nebst sämtlicher Anlagen befinden sich in der Endabstimmung mit der BG Hanau und den Nutzern Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Bau- und Ausbaumaßnahmen erfolgen sodann durch die BG Hanau in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Als Ziel des Vertragsabschlusses wurde von beiden Parteien das vierte Quartal 2021 formuliert. Frage 5.   Wie sieht der weitere Zeitplan aus bzw. wann geht die Landesregierung davon aus, dass das Haus in Betrieb gehen wird? Die Baumaßnahmen zur Sanierung der Liegenschaft, insbesondere zur Umgestaltung in eine Bü- roimmobilie, wurden seitens der BG Hanau schon unabhängig von einem Mietvertrag mit dem Land Hessen begonnen. Der weitere Ausbau soll unmittelbar im Anschluss an den Mietvertrags- abschluss fortgesetzt werden und soll nach derzeitigen Planungen rund ein Jahr dauern. Eine Übergabe der Mietfläche und damit eine Inbetriebnahme des Hauses des Jugendrechts soll dann unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. Frage 6.   Gibt es einen Zeitpunkt oder Gründe, die dazu führen könnten, dass die Landesregierung von dem Vorhaben Abstand nimmt? Es sind keine Gründe ersichtlich, von dem Vorhaben, in Hanau ein Haus des Jugendrechts zu etablieren, Abstand zu nehmen. Wiesbaden, 3. September 2021 Michael Boddenberg
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