Maßnahmen der Landesregierung gegen Antisemitismus
20. Wahlperiode Drucksache 20/5948 HESSISCHER LANDTAG 20. 09. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 14.06.2021 Maßnahmen der Landesregierung gegen Antisemitismus und Antwort Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung Fragesteller: In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bürgermeister aus verschiedenen Ländern – darunter auch der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung – dazu verpflichtet, „für jüdisches Leben, den Schutz jüdischer Gemeinden in ihren Städten und ein friedliches Zusammenleben einzutreten“. Anlass für die Erklärung war der „alarmierende Anstieg von gewalttätigen und verbalen Angriffen gegen Juden“ sowie die jüngsten antiisraeli- schen Demonstrationen, auf denen vielfach antisemitische Parolen skandiert wurden. In diesem Zusammenhang forderte der hessische Antisemitismusbeauftragte die Einführung von Bannmeilen um Synagogen und andere jüdische Einrichtungen. In diesen Schutzzonen sollen öffentliche Versammlungen gesetzlich verboten oder nur noch in Ausnahmefällen zugelassen werden. Weiterhin forderte der Antisemitismusbeauftragte „verschärfte Strafen“ für die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet, in den sozialen Medien und im E-Mail-Verkehr. Zudem sollten sämtliche auf die Vernichtung Israels abzielende Äußerungen, Aufrufe, Symbole und Motive verboten werden. Hierzu gehören u.a. Landkarten, auf denen der Staat Israel erkennbar entfernt sei. Vorbemerkung Chef der Staatskanzlei: Die Bekämpfung jeder Form von Antisemitismus ist ein zentrales Anliegen der Hessischen Lan- desregierung. Sie verurteilt jede antisemitische Haltung, Äußerung und Straftat. Darüber hinaus unterstützt und fördert sie über die verschiedenen Ressorts Programme, Projekte und Maßnahmen in Kooperation mit zahlreichen Bildungsträgern, Schulen, Vereinen und Institutionen, die sich dem Kampf gegen Antisemitismus widmen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Aufklärungs- und Präventionsarbeit gefördert, um antisemi- tische Einstellungen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegentreten zu können. Eine diesbe- zügliche Darstellung erfolgte bereits in den Kleinen Anfragen Drucksache 20/5791 (Dr. Dr. Rahn, AfD, betreffend Anti-israelische Demonstrationen – Teil 3) sowie Drucksache 20/5856 (Dr. Dr. Rahn, AfD, betreffend Antisemitische Straftaten – Teil 2). Die Landesregierung bekräftigte ihr Engagement für jüdisches Leben und den Kampf gegen An- tisemitismus durch die Einsetzung eines Landesbeauftragten, durch die Einrichtung einer Melde- stelle am Demokratiezentrum Marburg, die Übernahme der IHRA-Definition für den Bereich der Hessischen Landesregierung und die Mitarbeit des Landes an der Gemeinsamen Empfehlung des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauf- tragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule (Be- schluss des Präsidiums des Zentralrats der Juden in Deutschland vom 18. März 2021, Beschluss der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten vom 26. April 2021, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Juni 2021). Die Landesregierung unterstützt ferner die jüdischen Gemeinden und Einrichtungen bei der Ver- stärkung ihrer Sicherheitsmaßnahmen: Dies betrifft eine angemessene architektonische und bau- liche Sicherung der Gebäude in Verbindung mit angemessenen polizeilichen Schutzmaßnahmen. So werden derzeit die erforderlichen baulich-technischen Maßnahmen auf der Grundlage einer individuellen Gefährdungsbewertung und Sicherungsempfehlungen des Hessischen Landeskrimi- nalamtes durchgeführt, um den Schutz von Personen in jüdischen Einrichtungen sowie den Schutz der Einrichtungen selbst zu erhöhen. Auf diese Weise soll die Ausübung jüdischen Lebens ohne Angst vor Straftaten möglich sein. Das Ziel der Förderung durch hessische Landesmittel ist die Unterstützung der jüdischen Gemeinden und sonstigen jüdischen Einrichtungen unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband in der freien Ausübung ihrer Religion. Im letzten Jahr stellte die Hessische Landesregierung 4,6 Mio. € zur Verfügung, um jüdische Einrich- tungen in Hessen noch besser zu sichern. Weitere 4 Mio. € stehen für das laufende Jahr zur Verfügung. Auch im Jahr 2022 ist eine finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 4 Mio. € vorgesehen. Auf Initiative Hessens hat die Innenministerkonferenz auf ihrer 214. Sitzung das Sicherheitsver- sprechen für jüdisches Leben in Deutschland erneuert und beschlossen, gemeinsam mit den An- tisemitismusbeauftragten bisherige Präventionsangebote weiterzuentwickeln und neue Wege zu finden, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen. Eingegangen am 20. September 2021 · Ausgegeben am 21. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5948 Hervorzuheben ist ferner die Kooperation #KeineMachtdemHass der hessischen Justiz mit Part- nern aus der Zivilgesellschaft sowie mit der hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien gegen Hass und Hetze im Netz. So ist die Verfolgung von Hate Speech der Landesregierung ein überaus wichtiges Anliegen. Hessen war eines der ersten Länder, das eine staatsanwaltschaftliche Zentralisierung für bedeu- tende Hate Speech-Verfahren eingeführt hat. Diese Aufgabe wird von der hessischen Zentralstelle für die Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) wahrgenommen. Zudem hat die Landesregierung im September 2019 den Aktionsplan „Hessen gegen Hetze“ be- schlossen. Darin ist unter anderem der Aufbau eines Meldesystems enthalten, um Hass und Hetze im Netz schnell identifizieren und die Informationen den Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen zu können. Die Kooperation #KeineMachtdem-Hass“ (https://keinemachtdemhass.de/) ist Teil des Aktionsplans. Das Ministerium der Justiz arbeitet gemeinsam mit den Medienunternehmen Hessischer Rundfunk und Radio/Tele FFH, mit den In- stitutionen der Zivilgesellschaft HateAid und #ichbinhier sowie mit der Universität Kassel zusam- men, um gemeinsam ein Zeichen gegen Hass und Hetze zu setzen. Im Januar 2020 erfolgte darüber hinaus die Freischaltung der Online-Plattform https://hessenge- genhetze.de/, über die Bürgerinnen und Bürger schnell, unkompliziert und, falls gewünscht, ano- nym Hate Speech und strafbare Falschinformationen im Internet melden können. Damit wurde das Meldesystem weiter ausgebaut. Diese Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, ein nieder- schwelliges Angebot für jede Bürgerin und jeden Bürger zu realisieren und somit Hate Speech oder hasserzeugende Falschinformationen zu bekämpfen. Zudem gibt es seit Dezember 2020 die App „MeldeHelden“, die im Rahmen der Kooperation #KeineMachtdemHass entstanden ist. Mit der App können Bürgerinnen und Bürger auffällige – und vor allem strafbare – Inhalte schnell und einfach melden. Die übermittelten Inhalte werden von den Staatsanwältinnen und Staatsan- wälten der ZIT auf Straffälligkeit geprüft. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Opferberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass in der Vergangenheit die Kommunen nicht aus- reichend „für jüdisches Leben, den Schutz jüdischer Gemeinden in ihren Städten und ein friedliches Zusammenleben“ eingetreten sind? Nein. Frage 2. Falls erstens zutreffend: Welche Defizite bestehen oder bestanden in der Durchsetzung der unter 1 genannten Zielvorgabe? Entfällt. Frage 3. Falls erstens zutreffend: Hat die Landesregierung die unter zweitens aufgeführten Defizite bei den Kommunen beanstandet? Entfällt. Frage 4. Falls drittens zutreffend: Mit welchem Erfolg? Entfällt. Frage 5. Auf welche Weise plant die Landesregierung die Forderung des hessischen Antisemitismusbeauf- tragten bezüglich einer Einführung von Bannmeilen um Synagogen und andere jüdische Einrich- tungen umzusetzen? Frage 6. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass bei Umsetzung der unter fünftens genannten Maßnahme auch andere Religionsgemeinschaften die Einführung von Bannmeilen um ihre Einrichtungen for- dern könnten? Frage 7. Hält die Landesregierung die Forderung des hessischen Antisemitismusbeauftragten bezüglich „ver- schärfter Strafen“ für die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet, in den sozialen Medien und im E-Mail-Verkehr angesichts der bestehenden Strafandrohung und vor dem Hintergrund der erst kürzlich in Kraftgetretenen Gesetzesänderungen für sinnvoll und angemessen? Frage 8. Falls siebtens zutreffend: Auf welche Weise plant die Landesregierung, die unter siebtens genannte Forderung des hessischen Antisemitismusbeauftragten umzusetzen? Frage 9. Auf welche Weise plant die Landesregierung, die Forderung des hessischen Antisemitismusbeauf- tragten bezüglich eines Verbotes sämtlicher auf die Vernichtung Israels abzielenden Äußerungen, Aufrufe, Symbole und Motive umzusetzen? Die Fragen 5 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5948 3 Der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen An- tisemitismus hat im Vorfeld der Sitzung der „Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Be- kämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ (BLK) im Juni 2021 ein Dis- kussionspapier verfasst. Dieses wird derzeit von den Mitgliedern der BLK beraten. Die Landesregierung prüft fortwährend, inwieweit Gesetze geändert oder ergänzt werden müssen und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um jüdisches Leben zu fördern und Antisemi- tismus zu bekämpfen. Soweit sich die Fragen auch auf die Anwendung vorhandenen Strafrechts durch Gerichte beziehen sollten, weist die Landesregierung darauf hin, dass die rechtsprechende Gewalt nach Artikel 92 und 97 des Grundgesetzes unabhängigen Richtern anvertraut ist. Zu der danach gewährleisteten sachlichen Unabhängigkeit zählt die Weisungsfreiheit in Bezug auf die Entscheidung der Tat-, Schuld- und Rechtsfolgenfrage. Dienstvorgesetzten verbietet es sich daher nach unserer Verfas- sungsordnung, richterliche Entscheidungen zu überprüfen, abzuändern oder auch nur zu kom- mentieren. Wiesbaden, 17. September 2021 Axel Wintermeyer