Genderprofessuren

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/6323 HESSISCHER LANDTAG                                                                            .28 .09 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 02.09.2021 Genderprofessuren und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Die Landesregierung führte in der Antwort zur Frage (Drucks. 20/5253) aus, dass bei Berufungsverfahren die Hochschulen zur Beachtung der in Artikel 3 Abs. 2 GG garantierten Gleichberechtigung verpflichtet sind und daher die Überrepräsentanz von Frauen im Bereich „Genderprofessuren“ auf die Bewerberlage und damit ein- geschränkte Auswahlmöglichkeiten zurückzuführen ist. Konkret ist damit vermutlich gemeint, dass sich auf „Genderprofessuren“ ausschließlich oder ganz überwiegend Frauen bewerben und daher Männer nur in Aus- nahmefällen berufen werden. Dies ist sicher zutreffend, trifft aber umgekehrt auch in „männerdominierten“ Fachbereichen zu – wie etwa bei Ingenieurswissenschaften oder anderen technischen Fachrichtungen. Nicht beantwortet hat die Landesregierung die Frage, welche Maßnahmen sie ergreift, um die Überrepräsentanz von Frauen – z.B. im Bereich „Genderforschung“ – zu beseitigen, um damit das im HGIG festgelegte Ziel der „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern“ zu verwirklichen. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Das Ziel der Landesregierung ist die Umsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf der Grundlage der oben aufgeführten Vorschriften, wobei die Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben um die verfassungsmäßigen Regelungen zu ergänzen sind: Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung des Landes Hessen in der Fassung vom 11.12.2018 regelt „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberech- tigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Es handelt sich also um ein verfassungsrechtlich garantiertes, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3 Absatz 2 entsprechendes Grundrecht. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass es sich bei Geschlechterforschung und der Umsetzung von politischen Gleichstellungsstrategien um unterschiedliche Dinge handelt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, die Überrepräsentanz von Frauen – z.B. im Bereich „Genderforschung“ – zu beseitigen, um damit im HGIG festgelegte Ziel der „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern“ zu verwirklichen? Es sind keine Maßnahmen vorgesehen. Frage 2.     Plant die Landesregierung zur Umsetzung des unter 1. Genannten Ziels Förderprogramme für Männer, um diese vermehrt zu motivieren, sich für „Genderforschung“ zu interessieren und sich in diesem Bereich wissenschaftlich zu betätigen? Frage 3.     Falls 2. Zutreffend: welche Programme plant die Landesregierung zu Umsetzung des unter 2. ge- nannten Ziels? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Es wird im Bereich „Genderforschung“ insgesamt ein zunehmendes Interesse beobachtet. Wis- senschaftlich herausragende Projekte werden unabhängig vom Geschlecht nach den entsprechen- den Standards evaluiert und ggf. gefördert. Ein spezielles Förderprogramm für Männer ist nicht vorgesehen. Eingegangen am 28. September 2021 · Bearbeitet am 28. September 2021 · Ausgegeben am 1. Oktober 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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