Jugendmedienschutz an hessischen Schulen und digitaler Nachholbedarf

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/2133 HESSISCHER LANDTAG                                                                            28. 01. 2020 Antwort Landesregierung Große Anfrage Kerstin Geis (SPD), Christoph Degen (SPD), Karin Hartmann (SPD), Manuela Strube (SPD), Turgut Yüksel (SPD), Tobias Eckert (SPD), Bijan Kaffenberger (SPD) und Fraktion Jugendmedienschutz an hessischen Schulen und digitaler Nachholbedarf Drucksache 20/474 Vorbemerkung Fragesteller: Die Auswirkungen von Digitalisierung und Medienentwicklung auf Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulen insgesamt sind in hohem Maße wahrnehmbar. Schülerinnen und Schüler haben heutzutage ungehindert Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten. Gruppen in sozialen Netzwerken definie- ren Mobbing völlig neu und erschweren es Lehrkräften, dies nachzuvollziehen. Gleichzeitig stecken in der Digitalisierung und Medienentwicklung vielfältige Chancen, insbesondere für die Individualisierung. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss Pflichtaufgabe jeder Schule sein. Dies stellt besondere Heraus- forderung für den Jugendmedienschutz dar, der aber bei jeder Nutzung digitaler Medien sichergestellt sein muss. Vorbemerkung Landesregierung: Die Landesregierung misst der Digitalisierung im Schulbereich und dem Medienkompetenzauf- bau eine hohe Bedeutung bei, um Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Teilhabe an der digitalen Gesellschaft vorzubereiten. Die Digitalisierung soll zur bestmöglichen individuel- len Förderung aller Schülerinnen und Schüler sowie zur Entfaltung ihrer Talente und Begabun- gen beitragen. Neue Lernformen und digitale Methoden sollen den Unterricht bereichern, ihn aber nicht bestimmen. Eine digitale Grundausstattung, die zu den pädagogischen Konzepten passt, und auch in diesem Bereich gut ausgebildete Lehrkräfte sollen dabei ineinandergreifen. Mit dem Landesprogramm Digitale Schule Hessen, in dessen Rahmen der Digitalpakt umgesetzt und durch Landesmittel verstärkt wird, werden diese Ziele schrittweise verwirklicht. Das Landesprogramm Digitale Schule Hessen knüpft an die umfassenden erfolgreichen Maß- nahmen der Landesregierung zur Medienbildung und zum Aufbau digitaler Infrastruktur an den hessischen Schulen an. Mit dem Landesprogramm wird der Ausbau der pädagogischen Unterstützung für Schulen for- ciert, damit diese in die Lage versetzt werden, ein auf ihr Schulprofil abgestimmtes Medienbil- dungskonzept zu implementieren. Zusätzlich werden die Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht und zur individuellen Förderung ausgebaut. Außerdem wird mit dem Schulportal den hessischen Schulen eine pädagogische Lern- und Ar- beitsplattform zur Verfügung gestellt, die als sichere Cloud im Internet konzipiert ist und Lehr- kräfte bei der täglichen Unterrichtsvorbereitung unterstützt, den Austausch in Arbeitsgruppen und von Unterrichtsmaterialien ermöglicht und Selbstlernangebote für Schülerinnen und Schüler bereithält. Für die Schaffung einer leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur der Schulen als Voraus- setzung für das Lernen mit digitalen Medien stockt die Landesregierung gemeinsam mit den Schulträgern, aufbauend auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt, die Bundesmittel in Höhe von rund 372 Mio. € über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von rund 500 Mio. € auf. Eine wesentliche Zielsetzung des Landesprogramms ist es ferner, die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken und hierfür die Angebote des Jugendmedienschutzes Eingegangen am 28. Januar 2020 · Ausgegeben am 4. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 auszubauen. Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, mediale Inhalte zu bewerten und verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umzugehen. Im Rahmen der gesamtgesellschaftli- chen Verantwortung für die Medienkompetenzförderung junger Menschen strebt das Land wei- tere Kooperationen mit gesellschaftlichen Partnern an und wird auch den Peer-Education-Ansatz weiterverfolgen, indem ein Konzept zur Ausbildung digitaler Schülerlotsen bzw. Medienscouts in Ergänzung zu den bestehenden vielfältigen Landes- und Kooperationsangeboten des Jugend- medienschutzes entwickelt wird. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Minister der Finanzen und dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: I. Finanzielles und Technisches Frage 1.    In welcher Höhe standen den Schulen von 2015 bis 2018 Landesmittel für den Jugendmedien- schutz zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre und nach Schultypen getrennt auflisten.) Schulen können an regionalen und landesweiten Angeboten zum Jugendmedienschutz teilneh- men. Über das Schulbudget steht es jeder Schule frei, darüber hinaus externe kostenpflichtige Angebote wahrzunehmen. Frage 2.    Für welche Projekte im Bereich Jugendmedienschutz stehen Landesmittel im Einzelnen zur Ver- fügung und in welcher Höhe? Für Maßnahmen der Medienbildung steht jährlich ein Sachmittelbudget im Hessischen Kultus- ministerium von rund 300.000 € zur Verfügung, das für schulische Projekte, Kooperationsmaß- nahmen mit externen Partnern, Fortbildungsangebote sowie Informations- und Unterrichtsmate- rialien eingesetzt wird. Alle Maßnahmen zur Förderung der Medienbildung, die aus diesem Budget finanziert werden, behandeln anteilig auch Themen des Jugendmedienschutzes. Aus diesen Mitteln stehen für die Fortbildungsreihe Jugendmedienschutz jährlich 15.000 € be- reit. Zusätzlich standen im Jahr 2017 für die Fertigung der Handreichung Jugendmedienschutz 10.000 € zur Verfügung. Ebenfalls im Jahr 2017 wurden für die Unterstützung des Online- Trainingsprogramms des Vereins Cool and Safe e.V. rund 7.000 € eingesetzt. Auch die Förderung der Kooperationsprojekte mit dem Hessischen Rundfunk (hr) wird aus die- sem Budget mit rund 31.000 € jährlich finanziert. Im vergangenen Jahr wurde im Umfang von 5.000 € der Jugendmedientag des hr zusätzlich unterstützt. Über die Mittel der Hessischen Lehrkräfteakademie werden darüber hinaus Bildungsangebote und -materialien des hr mit rund 43.000 € jährlich gefördert. Daraus wurde im Jahr 2017 das Projekt „What‘s Web“, die Produktion von Filmen zu Themen des Jugendmedienschutzes im Youtube-Format und begleitenden Unterrichtsmaterialien, mit rund 15.000 € gefördert. Im Jahr 2019 wurden für das Projekt nochmals 2.500 € eingesetzt. Die Landeskoordination und der Referentenpool Jugendmedienschutz umfassen derzeit insge- samt 1,8 Stellen jährlich. Ebenfalls werden über die hessischen Medienzentren (rund 20 Stellen zur Abordnung von Lehrkräften) u.a. auch Veranstaltungen zum Jugendmedienschutz angebo- ten. Hinzu kommen die regionalen Fortbildungsmittel der Staatlichen Schulämter im Umfang von insgesamt 250.000 €. Diese Mittel werden ebenfalls u.a. für Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Jugendmedienschutz eingesetzt. Darüber hinaus werden die Kooperationsangebote der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) im Umfang von rund 140.000 € jährlich aus dem Budget der Hessischen Lehrkräfteakademie finanziert. Diese Angebote beinhalten schwerpunktmäßig Themen des präventiven Jugendmedienschutzes. Beispielhaft sind zu nennen: - „Webklicker – Wir klicken clever! Sicheres Surfen im Internet“: Innerhalb zweier Projekt- tage an Schulen erwerben Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen Kompetenzen im sicheren Umgang mit dem Internet (Förderung 2018 rund 29.000 €); - „News Caching – Informationswege im Web 2.0“: zweitägiges Schulprojekt zum kompeten- ten Umgang mit Informationen aus dem Internet mit integrierter Lehrkräftefortbildung (För- derung 2018 rund 17.000 €); - „Veränderung der Kommunikationskultur durch digitale Medien“: dreiteiliges Medienpro- jekt, in welchem Schülerinnen und Schüler die sichere Nutzung sozialer Netzwerke erlernen und Lehrkräfte in einem begleitenden mediendidaktischen Seminar die Einbindung digitaler Medien in den Unterricht erproben (Förderung 2018 rund 20.000 €).
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133                3 Frage 3.    Wie viele und welche Schulen haben in den letzten drei Jahren Mittel für das Mentorenprogramm „Digitale Helden“ über das Schulbudget abgerufen und in welcher Höhe? a) Welche Partner beteiligen sich in Hessen an dem Projekt und mit welchen Maßnahmen? b) In welcher Höhe stellen die Partner Mittel für Maßnahmen zur Verfügung? c) Wie hoch ist der Landesanteil an diesem Projekt? In den letzten drei Jahren haben ca. 150 Schulen am Mentorenprogramm „Digitale Helden“ teilgenommen. Hierfür haben 31 Schulen Mittel aus dem Schulbudget in einer Gesamthöhe von 18.395 € abgerufen. Die übrigen Schulen haben das Mentorenprogramm aus anderen Mitteln (z.B. aus regionalen Fortbildungsmitteln des Staatlichen Schulamts oder durch externe Partner des Projekts) finanziert. Zu Frage 3 a: Das Mentorenprogramm „Digitale Helden“ der Digitale Helden gGmbH wird durch die LPR Hessen und das Hessische Kultusministerium dauerhaft finanziell unterstützt. Darüber hinaus beteiligen sich Lions Clubs und Stiftungen an der Finanzierung. Der Verein El- tern für Schule e.V., das Netzwerk gegen Gewalt, die hessischen Polizeipräsidien, das Landes- projekt Jugendmedienschutz und die hessischen Medienzentren unterstützen bei der Vernetzung der Digitalen Helden mit den Schulen. Zu Frage 3 b: Die LPR Hessen unterstützt die Digitalen Helden seit 2016 gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium. In den Jahren 2016 bis 2018 war sie Trägerin des Projekts und hat sich insbesondere für die Schulung und Vernetzung vor Ort eingesetzt. Seit dem Jahr 2019 ist die LPR Hessen Kooperationspartnerin der Digitalen Helden bei der Durchführung der sog. Bar-Camps, die weiterhin insbesondere die Vernetzung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte vor Ort gewährleisten sollen. Die LPR Hessen fördert die Digitalen Helden jährlich mit den aus der nachfolgenden Liste ersichtlichen Fördersummen. Seitens des Kultusministeriums wird dafür eine anteilige Förderung zur Verfügung gestellt. Jahr               Gesamtförderung                  LPR-Mittel                HKM-Förderung 2016                         33.511,40 €                  28.511,40 €                   5.000,00 € 2017                         47.015,70 €                  37.015,70 €                  10.000,00 € 2018                         31.049,83 €                  21.049,83 €                  10.000,00 € 2019 geplant                 28.000,00 €                  20.000,00 €                   8.000,00 € Zusätzlich hat das Hessische Kultusministerium im Jahr 2013 eine Anschubfinanzierung in Hö- he von 8.000 € geleistet und im Jahr 2017 eine Informationsbroschüre der Digitalen Helden mit 5.000 € gefördert. Die Stiftung Flughafen Frankfurt am Main hat das Projekt nach Auskunft der Digitalen Helden gGmbH in den Jahren 2015 und 2016 mit 79.920 € gefördert. Zu Frage 3 c: Nach Auskunft der Digitale Helden gGmbH beteiligte sich das Land Hessen im Jahr 2018 kalkulatorisch mit ca. 5 % an den Kosten für hessische Schulen. Frage 4.    Wie viele Schulen haben über die Staatlichen Schulämter Medienbildungsmittel abgerufen und wie viele Mittel standen den Staatlichen Schulämtern für Medienbildung zur Verfügung? (Bitte getrennt nach Schulträgerbezirken auflisten.) Die Staatlichen Schulämter verfügen jährlich über insgesamt 250.000 € regionale Fortbildungs- mittel für Medienbildung. Die Mittelverteilung auf die einzelnen Ämter kann der Anlage 1 ent- nommen werden. Die Mittel werden durch die jeweiligen Schulämter für regionale Fortbil- dungsmaßnahmen eingesetzt, an welchen die Schulen im Amtsbezirk teilnehmen können. Da es sich um Mittel für regionale Fortbildungsmaßnahmen handelt, können diese nicht von einzelnen Schulen abgerufen werden. Jede Schule verfügt darüber hinaus im Rahmen ihres Schulbudgets über Fortbildungsmittel, die sie für schulspezifische Bedarfe einsetzen kann. Frage 5.    Werden die Folgekosten der Schulträger, z.B. Einrichtung einer Organisationseinheit, Sicherstel- lung der laufenden Kosten und Fortbildungen gefördert? Falls nicht, warum werden sie nicht gefördert? Nach dem Hessischen Schulgesetz gilt die Trennung zwischen innerer und äußerer Schulverwal- tung. Demzufolge sind die Schulträger als Sachaufwandsträger für die Einrichtung der digitalen Bildungsinfrastruktur, die IT-Ausstattung der Schulen und für die Sicherstellung von Wartung und Betrieb der Ausstattung zuständig. Die Qualifizierung der Lehrkräfte, die Festlegung der Bildungsinhalte und der pädagogischen Leitlinien zum Medienkompetenzaufbau der Schülerin- nen und Schüler sind Aufgaben des Landes.
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4                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 Das Land unterstützt die Schulträger durch mehrere Fördermaßnahmen bei der Schaffung der digitalen Infrastruktur an Schulen. Durch das Programm „KIP macht Schule“ wird u.a. der Ausbau digitaler Infrastruktur in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen der Schulen unter- stützt. Mit dem Programm Schule@Zukunft wurden die Schulträger bereits seit dem Jahr 2001 bei der IT-Ausstattung der hessischen Schulen mit 2,75 Mio. € jährlich unterstützt. Im Rahmen des Breitbandprogramms des Landes liegt ein Schwerpunkt bei der Glasfaseranbin- dung der Schulen. Frage 6.    Welche Kosten werden hierbei jährlich für die Sicherstellung der digitalen Bildung im Bereich der Infrastruktur auf den Schulträger zukommen? Da der Aufbau digitaler Infrastruktur in der Zuständigkeit der Schulträger liegt und sich an der jeweiligen Medienentwicklungsplanung des einzelnen Schulträgers ausrichtet, können dazu kei- ne Angaben gemacht werden. Frage 7.    Wie viele Schulen hatten Ende 2018 einen Glasfaseranschluss? (Bitte nach Schultypen getrennt angeben.) Ende des Jahres 2018 verfügten 371 Schulen über einen Glasfaseranschluss, davon 150 Grund- schulen, 2 Hauptschulen, 13 Realschulen, 59 Gymnasien, 10 Mittelstufenschulen, 59 Gesamt- schulen, 34 Förderschulen, 41 berufliche Schulen und 3 Schulen für Erwachsene. Frage 8.    Welche Up- und Download-Geschwindigkeiten konnten welche Schulen Ende 2018 nutzen? (Bitte getrennt nach Schulträgerbezirken auflisten.) Soweit die Angaben der Landesregierung bekannt sind, wird auf Anlage 2 verwiesen: Frage 9.    Bis wann sollen die verbliebenen unterversorgten Schulen mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden? Für das Erreichen der Gigabitziele in Hessen sollen in einem ersten Schritt sozioökonomische Einrichtungen – hierzu zählen neben Gewerbestandorten insbesondere Bildungseinrichtungen – prioritär und möglichst bis 2022 mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen werden. Die Aus- bauplanungen erfolgen dabei durch die Projektträger der Breitbandausbauprojekte in den jewei- ligen Landkreisen bzw. Kommunen. Auf folgende Übersicht wird verwiesen: Anzahl Schulen 371 Umsetzungsziel Vorhanden (bis Ende 2018) (354 öffentliche Schulen und 17 Privatschulen) 193 Umsetzungsziel: Bis Ende 2019 (193 öffentliche Schulen und 0 Privatschulen) 331 Umsetzungsziel: Bis Ende 2020 (331 öffentliche Schulen und 0 Privatschulen) 810 Umsetzungsziel: Bis Ende 2022 (804 öffentliche Schulen und 6 Privatschulen) Frage 10. Inwiefern ist die Initiative Schule@Zukunft an der Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen und am technischen Support beteiligt? Im Rahmen des Programms Schule@Zukunft hat das Land die Schulträger seit dem Jahr 2001 bei der IT-Ausstattung der Schulen mit 2,75 Mio. € jährlich unterstützt. Frage 11. Wie soll die fehlende technische Ausstattung an Schulen zukünftig behoben werden? Im Rahmen des zwischen Bund und Ländern geschlossenen Digitalpakts 2019 bis 2024 erhält Hessen rund 372 Mio. € Bundesmittel. Durch einen Eigenanteil von Land und Kommunen im Umfang von 25 % steht ein Fördervolumen von rund 500 Mio. € zur Verfügung, mit welchem die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen und die IT-Ausstattung verbessert werden wird. Frage 12. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen wird die hessische Landesregierung in welchem Zeitraum die Umsetzung des DigitalPakts Schule sicherstellen? Auf die Antwort zu Frage 11 im Teil 1 wird verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass zur Finanzierung des Eigenanteils den öffentlichen Schulträgern und den Ersatzschulträgern ein flankierendes Darlehensprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Höhe von rund 110 Mio. € angeboten wird. Von dem zu erbringenden Eigenanteil wird das Land die hälftige Tilgung der Darlehen sowie die hälftigen Darlehenszinsen tragen. Hessen
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133          5 stellt somit über 60 Mio. € Landesmittel bereit, um die Digitalisierung der Schulen ergänzend zu unterstützen. Bei den Schulträgern verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 12,5 % zzgl. antei- liger Zinsen. Der Digitalpakt Schule wird gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern von 2019 bis 2024 umgesetzt werden. Die operative Abwicklung der Förderanträ- ge wird über die WIBank erfolgen. Die pädagogische und fachliche Steuerung des Programms inklusive der Berichtslegung gegenüber dem Bund obliegt dem Kultusministerium. Antragsbe- rechtigt für die Fördermittel sind die Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden und be- ruflichen Schulen, der Schulen in Landesträgerschaft, der genehmigten Ersatzschulen und der Pflegeschulen. Der Digitalpakt sieht vor, dass die aus Bundesmitteln beantragten Ausstattungsmaßnahmen auf die pädagogischen Konzepte der Schulen abgestimmt sein müssen und Lehrkräften zum Einsatz der beschafften digitalen Ausstattung Fortbildungsangebote zur Verfügung stehen sollen. Die hessischen Schulen werden durch Informationsmaterialien, Fachtagungen des Landes und durch die Staatlichen Schulämter bei der Erarbeitung medienpädagogischer Konzepte unter- stützt. Zusätzlich werden die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte bedarfsgerecht durch weitere Lan- desangebote und durch externe Fortbildungsanbieter ausgebaut. Frage 13. Wie wird die Unterstützung der Schulträger durch die Landesregierung bei den Maßnahmen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule sichergestellt? Die Schulträger werden durch Informationsveranstaltungen und Fachtagungen bei der Umset- zung des Digitalpakts unterstützt. Im Hessischen Ministerium der Finanzen stehen Ansprech- partner für Fragen der finanziellen Abwicklung der Fördermittel, im Hessischen Kultusministe- rium Ansprechpartner für pädagogisch-technische Fragen zur Verfügung. Im täglichen Förder- geschäft fungiert die WIBank als Ansprechpartner für die teilnahmeberechtigten Schulträger. Frage 14. Welche Mittel werden in jeweils welcher Höhe durch die hessische Landesregierung den außer- schulischen Lernpartnern zur Vermittlung der digitalen Bildung zur Verfügung gestellt? Auf die Antwort auf Frage 3 im Teil I wird verwiesen. Das Hessische Kultusministerium kooperiert mit dem hr und der LPR Hessen auf Basis von Ko- operationsverträgen. Zusätzlich bestehen Kooperationsverträge zwischen dem hr bzw. der LPR Hessen und der Hessischen Lehrkräfteakademie. Im Rahmen dieser Kooperationen werden viel- fältige Medienkompetenzprojekte für Schülerinnen und Schüler, Fortbildungsangebote für Lehr- kräfte, Fachtagungen und Wettbewerbe durchgeführt und Bildungsmaterialien erstellt. Die zu fördernden Maßnahmen werden jährlich in Strategietreffen von Fachvertretern des Kultusminis- teriums und der Lehrkräfteakademie mit Vertretern des hr und der LPR Hessen inhaltlich abge- stimmt. Der hr erhielt im Jahr 2018 eine Förderung in Höhe von insgesamt 36.000 € seitens des Hessi- schen Kultusministeriums und in Höhe von 43.300 € seitens der Hessischen Lehrkräfteakade- mie. Zusätzlich wird die Kooperation mit der Abordnung einer Lehrkraft im Umfang einer hal- ben Stelle unterstützt. Die LPR erhielt im Jahr 2018 für die medienpädagogischen Maßnahmen eine Förderung im Umfang von insgesamt 140.000 € durch die Hessische Lehrkräfteakademie. Die Förderung für das Jahr 2019 ist für beide Anstalten in ähnlicher Höhe erfolgt. In der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) befindet sich der Arbeitsbereich „Digitale Bildung“ im Aufbau. Das Digitalisierungsprojekt der Gedenkstätten in Hessen, ange- dacht mit der Gedenkstätte Breitenau Guxhagen als Pilotprojekt, ist eine zentrale Aufgabenstel- lung der HLZ für die nächsten Jahre. Dieses im Aufbau befindliche Pilotprojekt dient dazu, ein Modell zu entwickeln, wie man eine Gedenkstätte mit modernster Technik und multimedialen Anwendungen vor allem für junge Zielgruppen digital aufbereiten und einen neuen Zugang zu einer Gedenkstätte ermöglichen kann. Der digitale Zugang soll Schülerinnen und Schüler, Leh- rerinnen und Lehrer sowie Multiplikatorinnen und Multipikatoren der außerschulischen politi- schen Bildungsarbeit dazu anregen, die Gedenkstätte vor Ort zu besuchen. Der multimediale und visuelle Zugang sollen eng auf die Wirklichkeit in der jeweiligen Gedenkstätte abgestimmt sein. Denkbar sind hier konzeptionelle Ansätze wie eine Spurensuche, die online beginnt und dann in der Gedenkstätte fortgeführt werden soll. Dies kann in Form einer Aufgabenstellung für eine Schulklasse oder eine Projektgruppe erfolgen.
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6                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 Nach Abschluss der Startphase sollen in den folgenden Jahren die weiteren Gedenkstätten Schritt für Schritt auf Grundlage der entwickelten Strukturelemente digital zugänglich gemacht werden. Dem Netzwerk gegen Gewalt, das 2002 von der Landesregierung eingerichtet wurde, steht ein Gesamtbudget von 116.000 € zur Verfügung. Aus diesem Budget werden auch Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen zur Förderung der Medienkompetenz für Fachkräfte (Lehrkräf- te, Mitarbeitende der Jugendhilfe, Polizei) finanziert. II. Einbeziehung der Eltern in den Jugendmedienschutz Frage 1.    Wie werden Eltern standardmäßig und kontinuierlich in die Arbeit des Jugendmedienschutzes an den hessischen Schulen mit einbezogen? Die Einbeziehung der Eltern findet über die Elternarbeit der Lehrkräfte statt. Zu einzelnen ak- tuellen Themen werden durch den Landeskoordinator für den Jugendmedienschutz Elternbriefe erstellt, die über die Schulen den Eltern übermittelt werden. Auf Anfrage finden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Stadt- oder Kreiselternbeiräten und dem Projekt Jugendmedi- enschutz im Hessischen Kultusministerium statt. In den Qualifizierungsmaßnahmen für Lehr- kräfte werden diese auf ihre Arbeit mit Eltern im Bereich des Medienschutzes vorbereitet und mit Materialien unterstützt. Das medienpädagogische Projektkontingent der LPR Hessen umfasst Angebote für die hessi- schen Kindergärten, für Grundschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen, aber auch für außerschulische Einrichtungen. Sämtliche Projekte finden unter der Leitung ausgebil- deter und erfahrener Medienpädagoginnen und -pädagogen statt. Zudem finden die Zielgruppen der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte (Erzieher, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter u.a.) in den Medienkompetenzangeboten der LPR Hessen neben der Zielgruppe der Kinder und Jugend- lichen im Alter von 3 bis 18 Jahren Berücksichtigung. Gerade die Eltern sind eine für die er- folgreiche Medienkompetenzvermittlung elementar wichtige Zielgruppe. Sie sollen informiert und sensibilisiert werden, um sie bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und bei Fragen der Medienerziehung zu beraten. Denn Eltern haben eine entscheidende Vorbildfunktion für ih- re Kinder und prägen deren Medienverhalten in der Regel stark. Insoweit ist es Ziel der LPR Hessen, bei möglichst vielen Projektangeboten die Zielgruppe El- tern zu erreichen. So richten sich auch Angebote, die als primäre Zielgruppe Kinder und Ju- gendliche haben, an Eltern und pädagogisches Fachpersonal. Ein Beispiel ist hier das Projekt „webklicker“, das sich primär an zwei Schultagen an die Schülerinnen und Schüler eines Klas- senverbandes richtet. An den Nachmittagen wird die das Projekt begleitende Lehrkraft genauso geschult, und am Abend des zweiten Tages werden die Eltern im Rahmen eines Elternabends einbezogen. Außerdem werden für die Eltern und Erziehungsberechtigten Elternabende und Informations- veranstaltungen angeboten, die neben einschlägigen Informationen rund um die Medienwelt praktische Tipps liefern. Die Angebote sollen vorbeugend wirken, indem sie Verunsicherungen entgegenwirken und ein Bewusstsein für die wichtige Elternrolle bei der Medienerziehung schaffen. Weiterhin stellt die LPR Hessen Informationsblätter und Broschüren zur Verfügung, die Eltern bei der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützen können, und bewirbt ihre Angebote bei Ver- anstaltungen. Frage 2.    Welche Maßnahmen zur Einbeziehung der Eltern wurden und werden an den hessischen Schulen durchgeführt? Die im Medienschutz ausgebildeten Lehrkräfte bieten regelmäßig Elternabende zum Thema an. Dabei werden sie bei Bedarf durch Referentinnen und Referenten aus dem Landesprojekt Ju- gendmedienschutz unterstützt. Im vom Kultusministerium unterstützen Peer-Education-Konzept werden regelmäßig Elternabende durchgeführt. Für beide Veranstaltungen wird Informations- material für Eltern in verschiedenen Sprachen bereitgestellt. Von den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des elan-Programms (elan – Eltern schulen ak- tive Eltern) des Kultusministeriums und des Landeselternbeirats Hessen wurden zum Thema Ju- gendmedienschutz für Elternvertreterinnen und -vertreter und interessierte Eltern in den Jahren 2015 bis 2018 folgende Veranstaltungen angeboten: - Smartphone, Computer & Co – Ein Thema für die Grundschule?, - Medienerziehung ist wie gesunde Ernährung, - Jugendliche bei Facebook, WhatsApp und Skype: warum, wie viel, wann und was soll das überhaupt?,
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133       7 -   Medienkompetenzen gemeinsam entwickeln, -   Bildung 2030 in der digitalen Welt, -   Programmvorstellung Medienpädagogik, -   Das digitale Kinderzimmer, -   Medienerziehung im digitalen Zeitalter, -   Digitalisierung der Schule - eine Zukunft für unsere Kinder, -   Cybermobbing sowie -   Medienbildung - Gefahren in der digitalen Welt. Darüber hinaus wurden durch die „Digitalen Helden“ folgende Schulungen für elan- Multiplikatorinnen und -Multiplikatoren angeboten: - Unsere Kinder, der Klassenchat und wir, - Medienschutz: So kommunizieren Jugendliche heute sowie - Medienschutz: Smartphone Sicherheit. Die LPR Hessen bietet vielfältige Projektangebote an Schulen zum Teil in Kooperation mit dem Kultusministerium an, die sich (auch) an Eltern richten. Nachfolgend aufgeführt werden die „großen“, in der Regel hessenweit angebotenen Projekte an Schulen, die expliziten Elternange- bote sowie die größeren Aktionen und Veranstaltungen. Alle Angebote werden inhaltlich kurz beschrieben, ausführliche Informationen zu den einzelnen Angeboten finden sich auf der Inter- netseite der LPR Hessen. Projektangebote der LPR Hessen Radio ist mehr als Musik Das Projekt „Radio ist mehr als Musik“ soll Kindern „Lust auf das Hören“ machen und die Aufmerksamkeit auf das Radio als Informations- und Unterhaltungsmedium lenken. Der erste Baustein des Projektes ist eine Fortbildung, die sich an Lehrkräfte zur Vor- und Nachbereitung der Projektwoche richtet. Ziel ist es, die Lehrkräfte in Bezug auf Medien zu sensibilisieren, um ihnen einen kritischen Umgang mit Medien zu ermöglichen. Als zweiten Baustein des Pra- xisprojektes nehmen die Kinder einen eigenen Radiobeitrag auf. Im Rahmen eines Elternabends des dritten Projektbausteins werden den Eltern und Erziehungsberechtigten die Produktion von der ersten Idee bis zur letzten Montageeinheit erläutert und Inhalte und Fragen zur kindlichen Mediennutzung erörtert. Die selbstproduzierten Beiträge werden abschließend im jeweiligen nicht kommerziellen Lokalradio im Rahmen einer Livesendung ausgestrahlt, an der auch die Kinder teilnehmen. Projektsiegel „Internet-ABC-Schule“ für Grund- und Förderschulen Kinder sollten schon frühzeitig den verantwortungsbewussten Umgang mit Computer und Inter- net lernen. Dafür setzt sich die Medienkompetenz-Initiative „Internet-ABC“ ein. Hinter dem Projekt steht der gemeinnützige Verein Internet-ABC e.V., dem die LPR Hessen angehört. Im Internet erhalten Kinder von fünf bis zwölf Jahren sowie Eltern und Pädagogen unter www.internet-abc.de praxisnahe und leicht verständliche Informationen über den sicheren Um- gang mit dem Internet. Im Schuljahr 2013/2014 hat die LPR Hessen in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministe- rium die Initiative „Internet-ABC-Schule“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, Schulen auszuzeich- nen, die in ihrem Selbstverständnis die besondere Bedeutung und Notwendigkeit von Medien- bzw. Internetkompetenz sichtbar betonen. Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme sind die er- folgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die Integration des Internet-ABC in das pädagogi- sche Konzept der Schule sowie die Durchführung eines Elternangebots. Hierbei haben die Schu- len die Möglichkeit, einen Elternabend oder einen Eltern-Kind-Nachmittag zu realisieren. webklicker – Wir klicken clever! Sicher surfen im Netz Das Internetprojekt „webklicker“ für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 setzt sich mit dem sicheren Umgang im Netz auseinander. Innerhalb von zwei kompakten Projekttagen wird den Elf- bis Zwölfjährigen vermittelt, wie man mit Informationen aus dem Internet kritisch umgeht, wie man mögliche Gefahren erkennt und sich davor schützt. Das Projekt ist in vier Kernthemen untergliedert: Always-On, Datenschutz (inklusive Recht am eigenen Bild), Urhe- berrecht und Cybermobbing. Der mittlerweile umfassende und langfristige Erfolg des Projektes wird durch die Einbindung der Lehrkräfte und Eltern gewährleistet. Diese nehmen eine zentrale Rolle bei „webklicker“ ein. Für die teilnehmenden Lehrkräfte wird eine integrierte Lehrerfortbildung angeboten, und für die Eltern findet ein Elternabend statt. Zudem werden die Ergebnisse von „webklicker“ in einem Weblog online zur Verfügung gestellt. So bleiben die Projektergebnisse für alle Schüle-
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8                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 rinnen und Schüler erhalten, und die Website kann für zukünftige Schulprojekte von der Lehr- kraft als Themeneinstieg verwendet werden. Cybermobbing − Jetzt wissen es alle! Cybermobbing ist ein Phänomen, mit dem Schülerinnen und Schüler immer wieder konfrontiert werden, sodass sich Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern in den letzten Jahren zunehmend damit beschäftigen müssen. Dieses Themas nimmt sich die medienpädagogische Vortragsreihe „Cy- bermobbing – Jetzt wissen es alle!“ an. Es handelt sich hierbei um ein medienpädagogisches Angebot für hessische Schulen. Gemeinsam mit einer Schulklasse wird das Thema erarbeitet, wobei schulspezifische Fragestellungen einfließen und in einem Vortrag der Schulgemeinde, al- so von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, präsentiert und diskutiert werden. Clever digital! – Veränderung der Kommunikationskultur durch Social Media „Clever digital! – Veränderung der Kommunikationskultur durch Social Media“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 11, Lehrkräfte und Eltern. Neben sozialen Netz- werken, Chatrooms und Foren werden insbesondere Smartphones und Tablets als mit dem In- ternet vernetzte Endgeräte thematisiert. Das zweitägige Schulprojekt bildet den jeweiligen Durchführungsauftakt. Im Anschluss an den ersten Schülerworkshop findet eine Fortbildung vor Ort in der jeweiligen Schule statt. Nach Durchführung des Schulprojektes wird ein Elternabend abgehalten, der nach Bedarf für die ge- samte Jahrgangsstufe geöffnet werden kann. Eine zentrale Fortbildung wird am Ende eines Durchlaufes regional durchgeführt und bildet als öffentlichkeitswirksamer Medientag mit Work- shops im jeweiligen Landkreis einen Projekthöhepunkt. Spezifische Elternangebote Medienpädagogische Aktionstage für Familien Am Aktionstag können Eltern und ihre Kinder gemeinsam Medienwelten erkunden. Sie können sich kreativ, kritisch und informativ mit dem Internet, Computerspielen und Tablets beschäfti- gen. Es geht darum, sich der Mediennutzung bewusst zu werden und gegebenenfalls einge- schliffene Verhaltensweisen, Unkenntnis und Missverständnisse in den Blick zu nehmen und da- ran unter medienpädagogischer Anleitung zu arbeiten. Das Angebot „Aktionstag Medien“ richtet sich an Familien mit Kindern zwischen acht und zwölf Jahren und findet in der jeweiligen Schule statt. Familien mit Kindern von acht bis zehn Jahren (Grundschule) haben die Möglichkeit, einen Aktionstag Medien zum Thema „Internet für Surfanfänger“ zu buchen, während Familien mit Kindern von zehn bis zwölf Jahren (weiter- führende Schule) aus einem thematischen Schwerpunkt („Internet für junge Surfer“ oder „jump and run – ich schaffe auch das nächste Level“) wählen können. Medienabende für Eltern Kinder wachsen wie selbstverständlich mit Fernsehen, PC und Internet auf. Eltern und Pädago- gen tragen der Tatsache Rechnung, dass die heutigen Lebenswelten von Kindern und Jugendli- chen aufgrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen medial geprägt sind. Um einer elterlichen Ohnmacht in Sachen Mediennutzung und -wirkung entgegenzuwirken und um Fragen zu beantworten wie z.B. „Wie wirken Medien auf Heranwachsende?“, „Was und wie können wir durch Medien lernen?“, „Wie können wir unsere Kinder beim Aufwachsen in Medienwel- ten unterstützen und fördern?“ sowie „Wie kann ein bewusster Medienumgang in der Familie aussehen?“ bietet die LPR Hessen seit mehreren Jahren Elternabende und Informationsveran- staltungen rund um das Thema Medienerziehung an. Grundlage der zwei- bis dreistündigen Me- dienabende sind die Interessen, Bedürfnisse und Unsicherheiten der Eltern mit dem Ziel, durch kreative Methoden der Erwachsenenbildung mit den Eltern über die eigene Medienbiografie und Mediengewohnheiten sowie den Stellenwert der Medien in der Familie zu sprechen und ihnen hilfreiche Informationen zu geben. Aktionen und Veranstaltungen Schultüten-Aktion Bereits seit dem Jahr 2004 erhalten Eltern hessischer Grundschüler auf Initiative der LPR Hes- sen in Abstimmung mit dem Hessischen Kultusministerium jährlich Informationen zur Medien- erziehung. Zu Beginn des Schuljahres erhalten unter dem Titel „Schultütenaktion“ die Eltern der Erstklässler die „FLIMMO – Programmberatung für Eltern“ und die Drittklässler-Familien bekommen Informationen zum „Internet-ABC“. Die Eltern sollen dadurch unterstützt werden, mit den Medienwünschen und -interessen ihrer Schützlinge kompetent umzugehen. Die Aktion findet in Zusammenarbeit mit dem HKM und dem HMSI statt. Jedes Jahr erhalten so rund 120.000 hessische Familien Medientipps in der „Schultüte“.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133            9 Familientag, Familienfest und weitere öffentliche Veranstaltungen (Hessentag etc.). Die LPR Hessen informiert über medienpädagogische Fachthemen, klärt zu Fragen der Medi- enerziehung auf und präsentiert ihre präventiven Medienangebote. Beispielhaft sind hier das Familienfest oder der Familientag des Hessischen Sozialministeriums zu nennen. Auch bei regi- onalen Präventionstagen informiert die LPR Hessen über ihre präventiven Medienangebote und beantwortet Fragen zum Medienalltag von Familien. Material zur Elternarbeit: Elternseite Internet-ABC und Klicksafe Weiterhin werden die Materialien des Vereins Internet-ABC und von klicksafe, die speziell die Eltern im Blick haben (Elternbroschüre zur Internetnutzung, Mediennutzungsvertrag, Tipps für Eltern), verbreitet. Frage 3.   Wie soll die Zusammenarbeit mit den Eltern in den kommenden Jahren ausgebaut und intensiviert werden? Welche konkreten Planungen gibt es dazu bisher? Im Rahmen des Programms Digitale Schule Hessen ist die Einrichtung einer „Servicestelle für verantwortungsvolle Mediennutzung“ geplant. Sie soll ein Anlaufpunkt für Fragen sein und Be- ratung rund um die Stärkung der Medienkompetenz bieten. Der von der Landesregierung einge- setzte „Rat für Digitalethik“, der Leitlinien in allen gesellschaftlichen Bereichen und auch im Hinblick auf Kinder und Jugendliche entwickelt, wird den Aufbau und die inhaltliche Ausgestal- tung begleiten und zielgruppengerechte Angebote konzipieren. Ziel ist es, die Sensibilisierung aller Akteurinnen und Akteure für eine verantwortungsvolle Mediennutzung in einer digitalen Welt zu fördern. Auch Eltern werden sich an die Stelle wenden können. Die LPR Hessen wird ihre bewährte Arbeit für die Zielgruppe Eltern fortsetzen (siehe Antwort auf Frage 2 im Teil II). Alle Angebote werden regelmäßig überprüft und den aktuellen Entwick- lungen angepasst. Frage 4.   Welche Angebote und Kontaktmöglichkeiten für Eltern gibt es, sich über Risiken bei der Nutzung digitaler Medien zu informieren? a) Wie werden Eltern über solche Kontaktmöglichkeiten informiert? b) Wie können die Kontaktmöglichkeiten für Eltern bekannter gemacht werden? Auf die Antwort zu Frage 2 im Teil II wird verwiesen. In der Praxis informieren die Schulen, etwa im Rahmen von Elternabenden, Eltern über aktuelle Themen und Angebote zum Jugendmedienschutz. Die Eltern werden im Rahmen der verschiedenen Medienprojekte der LPR Hessen, bei fami- lienfreundlichen Veranstaltungen und durch Aktionen wie z.B. die Schultütenaktion angespro- chen und über das medienpädagogische Portfolio der LPR Hessen, den richtigen Umgang mit den neuen Medien und entsprechende Risiken bei der Nutzung aufgeklärt. Die Kontaktmöglichkeiten zum Landeskoordinator für den Jugendmedienschutz sind auf der In- ternetseite des Hessischen Kultusministeriums, im Informationsblatt zum Jugendmedienschutz und in der Handreichung zum Jugendmedienschutz veröffentlicht. Die Handreichung zum Ju- gendmedienschutz wurde an alle hessischen Schulen verschickt, die Kontaktmöglichkeiten sind daher in allen Schulen bekannt. Informationsmaterial wurde an die Stadt- und Kreiselternbeiräte gegeben. Die Informationen zu Angeboten und Kontaktmöglichkeiten liegen den runden Tischen der Städte und Kreise vor, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und an denen auch die Stadt- und Kreiselternbeiräte teilnehmen. Die Schulen bieten über Elternabende Informationen zu Risiken bei der Nutzung digitaler Medien für Eltern an. Die Handreichung zum Jugendmedi- enschutz ist auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums abrufbar. III. Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Fachberatung Frage 1.   Wie viele und welche Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte zum Jugendmedienschutz wurden in den letzten drei Jahren für Lehrerinnen und Lehrer in Hessen angeboten? a) Wie viele Plätze standen jeweils zur Verfügung? b) Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden in den letzten drei Jahren zu Jugendmedienschutz- beratern für welche Schultypen fortgebildet? c) Wie lange dauert eine solche Fortbildung durchschnittlich? d) Wer trägt die Kosten für die Fortbildungen und wie hoch sind die Kosten je teilnehmender Lehrkraft? Seit Mai 2016 wurden insgesamt 115 Veranstaltungen in der Datenbank der Hessischen Lehr- kräfteakademie akkreditiert, die sich mit dem Thema „Jugendmedienschutz“ beschäftigten (sie- he Anlage 3). Darüber hinaus bietet der hr Fortbildungen für Lehrkräfte an. Dazu gehören die hr-Medientage und weitere Einzelfortbildungen zur Mediendidaktik und Medienkunde.
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10                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 Zu Frage 1 a: Auf Anlage 3 wird verwiesen. Von den 115 in der Datenbank der Hessischen Lehrkräfteakademie akkreditierten Veranstaltungen liegen zu 57 Veranstaltungen Zahlen vor. In Summe waren dies 4.975 Plätze. Zu allen weiteren Veranstaltungen liegt diese Information nicht als zentral erfasste Angabe vor. Zu Frage 1 b: An den Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Jugendmedienschutz gab es Rückmeldungen zu insgesamt 2.032 Teilnahmen von Lehrkräften. Detaillierte Teilnehmerzahlen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Zu Frage 1 c: Die aufgelisteten Veranstaltungen dauerten in der Regel zwei halbe Tage. Auf Anlage 3 wird verwiesen. Die landesweite Fortbildungsreihe „Jugendmedienschutzberater/in“ umfasst drei Tage: 1. Tag:    Einführung in den Jugendmedienschutz und Entwicklung eines Online-Portfolios; 2. Tag:    Präsentation der Online-Portfolios, Vertiefung der fachlichen Inhalte, Bereitstellung spezifischer Materialien und Übertragung auf den Schul- und Unterrichtsalltag; 3. Tag:    rechtliche Grundlagen, Ausbau der Beratungskompetenz für den Jugendmedienschutz, Reflexion. Zu Frage 1 d: Die in der Ausschreibung ausgewiesenen Teilnahmekosten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die meisten angebotenen Fortbildungen waren kostenfrei. Inwiefern die Schulen Teilnahmekosten übernommen haben, kann nur im Einzelfall durch die Schulleitungen beant- wortet werden. Frage 2.   Welche Inhalte und Bereiche umfassen die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen zum Jugendme- dienschutz für Lehrerinnen und Lehrer? Auf Anlage 3 wird verwiesen. Nachfolgend sind die Inhalte und Themenfelder der zentralen Fortbildungsangebote aufgeführt: Jugendmedienschutzberaterinnen und Jugendmedienschutzberater an hessischen Sekundarschu- len: Themen: - Cybermobbing, - digitale Kommunikation von Kindern und Jugendlichen, - digitale Persönlichkeitsdarstellung im Netz, - Gefahren im Netz (Cybergrooming, Datenschutz, Abofallen, Phishing, Pornografie, Extre- mismus, Gewaltdarstellungen, Suchtgefahren), - Materialien und Materialquellen für Unterrichtsveranstaltungen und Elternarbeit zum Thema Medienschutz, - rechtliche Fragen zum Medienschutz, - Methoden und Hilfen zur Implementierung von Jugendmedienschutz in Schulen sowie - Rollenverständnis der Jugendmedienschutzberaterin bzw. des Jugendmedienschutzberaters. Medienschutz an Grund- und Förderschulen: Themen: - Cybermobbing, - digitale Kommunikation von Kindern, - digitale Persönlichkeitsdarstellung im Netz, - Gefahren im Netz (Cybergrooming, Datenschutz, Abofallen, Phishing, Pornografie, Extre- mismus, Gewaltdarstellungen, Suchtgefahren), - Materialien und Materialquellen für Unterrichtsveranstaltungen zum Thema Medienschutz sowie - Elternarbeit zum Thema Medienschutz. Vorstellung und Einführung der Materialien zum Jugendmedienschutz (Projekt „What’s Web“): Themen: - Vorstellung der Clips „Always On“, „Hate Speech“ und „Gaming“, - Vorstellung der Unterrichtsmaterialien zu den Clips und - Methoden zur Nutzung der Materialien im Unterricht und an Elternabenden.
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