Jugendmedienschutz an hessischen Schulen und digitaler Nachholbedarf
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 11 Digitale Helden: Die Lehrerfortbildung ist eine eintägige Fortbildung für je zwei Lehrkräfte ei- ner teilnehmenden Schule mit den folgenden Themen: - Grundkenntnisse im Datenschutz und über Persönlichkeitsrechte, Smartphonesicherheit und zur Prävention von Sexting & Onlinemobbing, - bewusster Umgang mit dem Internet und sozialen Netzwerken, - Erstellung eigener Präsentationsmaterialien, - Präsentation vor Schulklassen und Eltern, - Reflexion des eigenen Mediennutzungsverhaltens (eigene Beiträge innerhalb der Digitale Helden Community), - Aufbau von Strukturen für die Schülerberatung sowie - Teamarbeit & kollegiale Beratung. Frage 3. Sind die Fortbildungen im Umgang mit digitalen Medien für Lehrkräfte freiwillig oder verpflich- tend? Die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen ist grundsätzlich freiwillig. Es besteht inso- fern eine Verpflichtung, als in den Kerncurricula und Lehrplänen Inhalte zum Umgang mit digi- talen Medien vorgeschrieben sind und in § 86 Absatz 2 des Hessischen Schulgesetzes eine Ver- pflichtung der Lehrkraft zur regelmäßigen Fortbildung festgeschrieben ist. Frage 4. Wie ist das Verhältnis von Nachfrage und Angebot von Fortbildungen? Ist es ausgeglichen oder überwiegt eines davon? Die meisten Fortbildungen der landesweiten Reihe „Jugendmedienschutzberater/in an hessi- schen Schulen“ sind ausgebucht. In wenigen Fällen mussten Anfragen von Lehrkräften zur Teilnahme auf das kommende Jahr verschoben werden. Bei den 57 Veranstaltungen, die zentral erfasst wurden, standen maximal 4.975 Plätze zur Ver- fügung. Insgesamt gab es von 2.032 Lehrkräften Rückmeldungen zur Teilnahme. Hinzu kom- men die Veranstaltungsplätze, zu denen die Lehrkräfteakademie nicht die maximale Kapazität kennt. Bei den angebotenen Veranstaltungen gab es folglich genügend Plätze zur Teilnahme. Frage 5. Welche medienpädagogische und mediendidaktische Vorbildung erhalten angehende Lehrerinnen und Lehrer im Studium? Inwiefern sind der Erwerb mediendidaktischer (Basis-) Kompetenzen und medienpädagogischer Standards in der Lehrerausbildung verankert? Der Rahmen für die Ausgestaltung der Studieninhalte wird durch die §§ 15 und 16 der Verord- nung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) definiert. Medienpä- dagogische und mediendidaktische Kompetenzen sind in allen lehramtsbezogenen Studiengängen obligatorisch. Explizit beschrieben sind diese Kompetenzen in § 15 Abs. 3 Punkt 8 sowie § 15 Abs. 4 Punkt 7 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes. Auf Grundlage dieser Regelungen sind von den Universitäten für die lehramtsbezogenen Studiengänge unterschiedliche Veranstaltungen konzipiert worden, die nachfolgend dargestellt werden. In der Lehramtsausbildung der Technischen Universität Darmstadt (TUD) finden medienpäda- gogische und mediendidaktische Veranstaltungen statt, implementiert vor allem in der Ausbil- dung am Institut für Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik. Lehrkräfte auf die Herausfor- derung der digital vernetzen Medien vorzubereiten, ist das zentrale Anliegen, aus dem heraus für den MINT-orientierten Studiengang Lehramt an Gymnasien, welcher im Wintersemester 2017/2018 startete, ein neues Modul „Medienpädagogik“ entwickelt wurde. Dieses Modul ist Teil des neuen Lehramts-Vernetzungsbereichs, welcher fächerübergreifende Kompetenzen der Studierenden in den Vordergrund rückt. Das Modul ist ein Pflichtmodul und somit fest im Lehramtsstudium verankert. Ziel der Einführung eines Pflichtmoduls „Medienpädagogik“ in der Lehramtsausbildung ist es, die fachübergreifende medienpädagogische und mediendidaktische Ausbildung von Lehramtsstudierenden an der TUD zu verbessern. Bereits vor der Umstellung des Studiengangs hatten die Lehramtsstudierenden an der TUD die Möglichkeit, das Modul „In- formationspädagogik“ zu wählen (im Wahlpflichtbereich), welches einen umfassenden Erwerb medienpädagogischer und mediendidaktischer Kompetenzen ermöglichte. Die Inhalte und Ver- mittlungsformen entsprechen in allen medienpädagogischen Modulen dabei dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen medienpädagogischen Debatte. Die TUD hat den Bereich mit einer Pro- fessur für Allgemeine Pädagogik mit dem Schwerpunkt Medienpädagogik ausgestattet. Gleichzeitig wird das „Portfolio Medienbildungskompetenz für hessische Lehrkräfte“, das Lehrkräfte auf freiwilliger Basis führen, um damit die während ihrer Aus- und Fortbildung er- worbenen Qualifikationen im Medienbereich zu dokumentieren, auch an der TUD eingesetzt, um Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, in den fünf Kompetenzfeldern – Medientheorie und Mediengesellschaft, Didaktik und Methodik des Medieneinsatzes, Mediennutzung, Medien und Schulentwicklung, Lehrerrolle und Personalentwicklung – Veranstaltungen zu besuchen und diese im Portfolio einzutragen. Daran anknüpfend arbeiten die Studierenden an der TUD auf
12 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 verschiedenen elektronischen Plattformen, insbesondere „mahara“ – einem internetbasierten System –, um E-Portfolios (digitale Sammelmappen) anzulegen. Die Lehramtsstudierenden füh- ren beispielsweise für ihre schulischen und außerschulischen Praxisphasen in „mahara“ ein elektronisches Praxisphasenportfolio. In den Fachdidaktiken der TUD gibt es zudem eine Vielzahl von Veranstaltungen, die das Ler- nen mit und über Medien in den Fokus rücken. So wird beispielsweise im Fach Physik erfolg- reich der Tablet-Unterricht in der Fachdidaktik Physik für Lehramtsstudierende (Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen) angeboten. Darin werden insbesondere fachdi- daktische Konzepte, z.B. grafische Modellierungen, eingeübt. In allen an der Lehramtsausbil- dung beteiligten Fachbereichen lassen sich daher Veranstaltungen zum Thema „Lernen in einer digitalen Welt“ ausweisen. Zusätzlich finden am Zentrum für Lehrerbildung Workshops für Lehramtsstudierende im Rahmen des Programms „PraxisPlus“ statt, in denen Lehramtsstudie- rende freiwillig Zusatzqualifikationen insbesondere im Bereich der Mediennutzung erwerben können. Flankierend zu den Workshops am Zentrum für Lehrerbildung finden sogenannte „Hands-on Workshops“ in der Abteilung Medienpädagogik des Instituts für Allgemeine Päda- gogik statt. Erlernt werden beispielsweise Kompetenzen zum Erstellen von Erklärvideos oder OER-Materialien. Als Open Educational Resources (OER) werden freie Lern- und Lehrmateria- lien mit einer offenen Lizenz bezeichnet. Eine Weiterentwicklung der medienpädagogischen Kompetenz erfahren Lehramtsstudierende auch durch den Folgeantrag MINTplus2 der TUD im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbil- dung: Zukünftige Lehrkräfte sind herausgefordert, digital gestützte Lehr-Lern-Situationen ent- sprechend ihrer Fachkultur zu entwickeln und damit gleichermaßen das Lernen in heterogenen Gruppen anzuregen wie auch Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur digitalen Kompetenz zu unterstützen. Die kompetente Verbindung und Vernetzung pädagogischer, insbesondere me- diendidaktischer und fachwissenschaftlicher wie fachdidaktischer Erkenntnisse wird mit diesem Projekt in den Mittelpunkt gestellt. Das Teilprojekt begegnet den im KMK-Strategiepapier „Bil- dung in der digitalen Welt“ markierten Herausforderungen an die Lehramtsausbildung. Die in regelmäßigen Veranstaltungen stattfindende kollaborative Konzeption und Entwicklung von di- gitalen Lehr- und Lernmaterialien durch Studierende wird als Fortbildung in einem vernetzten „Blended-Learning“-Angebot zusätzlich für interessierte Lehrkräfte geöffnet. Dies bietet Raum für fallbasierte Beratung bei der Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, ins- besondere an den Campusschulen. Die Veranstaltungen für Lehrkräfte können im „Portfolio Medienbildungskompetenz für hessische Lehrkräfte“ gesammelt werden. Jährlich wird eine Ta- gung zur Veröffentlichung der erstellten Lehr- und Lernmaterialien zur Digitalisierung (Werk- zeuge, Strukturveränderung und Inhalte) organisiert und durchgeführt. Mediendidaktische und medienpädagogische Inhalte werden an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU) im Rahmen verschiedener Projekte (z.B. Qualitätsoffensive Lehrerbildung) und ausgewählter Module in den Lehramtsstudiengängen an der GU vermittelt. Dabei ist zu beach- ten, dass es sich überwiegend um freiwillige oder Wahlpflichtangebote handelt. Dadurch besteht für alle Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, sich Medienkompetenzen anzueignen. Eine nachhaltige Verankerung im Curriculum und für alle Lehramtsstudierenden über Pflichtveran- staltungen ist jedoch aktuell nicht gegeben. Im Bereich der Lehre gibt es verpflichtende Einzelveranstaltungen und Wahlpflichtseminare zum Umgang mit und/oder Einsatz von digitalen Medien (u.a. videobasierte Lehrkonzepte, Peer Videos, Inverted Classroom, Blended Learning, Selbstlernszenarien, E-Prüfungen): - Projekt Level: In dem im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Län- dern geförderten Projekt Level (2015 bis 2018) bzw. The Next Level (2019 bis 2023) wer- den Blended-Learning-Szenarien entwickelt, erprobt und auf ihre Wirksamkeit hin beforscht. Den Kern des Projekts bilden authentische Unterrichtsvideos, die im Projektkontext erstellt und für den Einsatz in der Lehrkräfteaus-, -weiter- und -fortbildung didaktisch aufbereitet und online zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird die professionelle Unterrichts- wahrnehmung in Verbindung mit medientechnischen, pädagogischen und (fach-)didaktischen Kompetenzen von (angehenden) Lehrkräften entwickelt. In der Lehrkräfteausbildung an der GU werden Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich (ebenso Fortbildungsformate für Lehrkräfte in der 3. Phase der Lehrerbildung) angeboten, in denen die Videos und die ent- sprechenden Online-Lernmodule eingesetzt werden, die zur genannten Kompetenzentwick- lung beitragen. - Bildungswissenschaften: Im Modul „BW-B“ (Vertiefungsmodul Unterrichten) kann der Stu- dienbereich 4 „Medien im Unterricht“ optional gewählt werden. Er beinhaltet den Umgang mit (digitalen) Medien von Lehrkraft- und Schülerseite sowie deren lernförderlichen Einsatz. - In den Fachdidaktiken sind mediendidaktische Themen (Umgang mit digitalen Medien, Ein- satz von digitalen Medien) im Pflicht- und Wahlpflichtbereich in unterschiedlichem Umfang verankert. Bei der erfolgten Überarbeitung der Studienordnungen wurden mediendidaktische Aspekte berücksichtigt.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 13 Auch in den Praxisphasen wird der Erwerb von mediendidaktischen Kompetenzen integriert: Das „Projekt DigiCoPs“ (Digitales Coaching in Praxisphasen) in Kooperation zwischen Level und einer Pilotgruppe pädagogischer Mitarbeitender wurde aufgenommen. Ziel des Projektes ist es, etablierte Elemente aus Level in die Praxisphasen (schulpraktische Studien bzw. Praxisse- mester) zu integrieren. Die Kompetenzentwicklung und Selbstreflexion von Lehramtsstudieren- den in den Praxisphasen werden durch eine videobasierte Begleitveranstaltung im Blended- Learning-Format unterstützt werden. Das Praxissemester wird seit dem Wintersemester 2018/19 von einem Onlinetutorium auf der Videoplattform VIGOR begleitet. Dieses ergänzt die Beratungstätigkeit der Lehrenden und der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung. Studierende erleben somit eine Form me- diendidaktischer Begleitung. Darüber hinaus gibt es Zusatzangebote im Studium: Das „Medienkompetenzzertifikat“ (teilwei- se integriert in das Curriculum durch akkreditierte Lehrveranstaltungen aus den Studienanteilen insgesamt elf Credit Points, Ringvorlesung für alle Teilnehmenden und weitere akkreditierte Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen) bietet allen Lehramtsstudierenden eine optionale Profilbildung im Umgang und Einsatz mit digitalen Medien. Über das „Workshop-Angebot von PRO-L“ wird die professionsbezogene Entwicklung von Lehramtsstudierenden gestärkt und eine praktische Vorbereitung auf die Berufspraxis ermög- licht. Die Veranstaltungen stehen als freiwilliges Zusatzangebot allen Lehramtsstudierenden of- fen (2016 bis 2019: 1.398 Teilnehmende in 140 Workshops). Ein Themenschwerpunkt des Pro- gramms sind Workshops im Bereich „digital & kreativ“, u.a. mit Inhalten zu folgenden The- men: Einführung in die Unterrichtsgestaltung mit dem Smartboard, Smartboard für Fortge- schrittene, Gamification im Unterricht, Weblogs im Unterricht, Erklärvideos Pubertät 2.0 – Einblicke in das digitale Schülerleben. Fortbildungsangebote wurden für Lehramtsstudierende geöffnet: Diese können an verschiedenen ausgewählten Veranstaltungen der Goethe-Lehrerakademie zu digitalen Themen teilnehmen (Beispiel: Semestervortrag am 27.06.2019, Prof. Dr. M. Appel: „Ruiniert uns das Internet? Über Chancen und Risiken von Social Media und Co.“). Durch den festgelegten hohen Anteil an fachdidaktischen Studienanteilen in der Lehrerbildung in Hessen sind mediendidaktische Kompetenzen an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) fest in allen Lehramtsstudiengängen verankert. Dabei werden allgemeine didaktische Kompeten- zen zur Unterrichtsplanung und -durchführung unter Nutzung von Medien nicht nur vermittelt, sondern diese auch in den jeweiligen Unterrichtsfächern unter fachspezifischen Gesichtspunkten vertieft. Medien und Mediengebrauch sind dabei immer an den didaktischen Zielen zu orientie- ren bzw. dienen dazu, diese zu unterstützen. Auf Ebene der konkreten Module finden sich in nahezu allen Fächern an der JLU solche, die einen kritischen Umgang mit Medien, auch digitalen, explizit einfordern. Dabei handelt es sich sowohl um Pflicht- wie auch um Wahlpflichtmodule. Eine systematische Erfassung von Lehrveranstaltungen, die unabhängig von den Modulordnun- gen mediendidaktische und medienpädagogische Inhalte vermitteln, findet aus administrativen Gründen bislang nur in Ansätzen und mit einem Fokus auf E-Learning statt. Eine explizite Ausweisung solcher Lehrveranstaltungen im Sinne des „Portfolio Medienbildungskompetenz für hessische Lehrkräfte“ ist angedacht. Eine detaillierte Erfassung von Lehrveranstaltungen mit medienpädagogischen Inhalten erfolgt derzeit noch nicht, sodass eine konkrete Auswertung noch nicht möglich war. Neue digitalgestützte Unterrichtsmethoden wurden bislang von den einzelnen Fächern an der JLU unterschiedlich stark in die Lehre aufgenommen. Die MINT-Fächer sind in diesem Bereich an der JLU derzeit schon aktiver als andere Fächer. Das Lehramt für Grundschulen ist im Bereich des Kompetenzerwerbes im Bereich der Digitali- sierung an der JLU besonders gut aufgestellt, da das Fach Mathematik dies als eigenen Schwer- punkt in Forschung und Lehre betreibt. Da Mathematik ein Pflichtfach im Lehramtsstudium für Grundschulen darstellt, sind die entsprechenden Lehrveranstaltungen für alle Studierenden die- ses Studienganges obligatorisch. Eine Analyse des Lehrangebots der Universität Kassel (UKS) von Sommersemester 2016 bis zum Wintersemester 2018/2019 zeigt, dass insgesamt 85 digitalisierungsbezogene Veranstaltun- gen angeboten wurden. Besonders viele Lehrveranstaltungen sind dem bildungs- und gesell- schaftswissenschaftlichen Kernstudium zugeordnet oder werden vom Institut für Germanistik durchgeführt.
14 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 Das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) der UKS beteiligt sich an der hessenweiten Steuergruppe „Medien in der Lehrerbildung“, in der das „Portfolio Medienbildungskompetenz für hessische Lehrkräfte“ unter Berücksichtigung des KMK-Strategiepapiers „Bildung in der digitalen Welt“ erarbeitet wurde. Das ZLB ist in der phasenübergreifenden Expertengruppe „Portfolio Medien- bildungskompetenz für hessische Lehrkräfte“ vertreten, in der in regelmäßigen Treffen über den aktuellen Stand der Umsetzung des Portfolios in den drei Phasen der Lehrerbildung an den je- weiligen Standorten informiert sowie eine gemeinsame hessenweite Strategie hinsichtlich inhalt- licher und technischer Umsetzung erarbeitet wird. Vor diesem Hintergrund wurde erfolgreich ein Antrag zur „Verankerung des Portfolios Medienbildungskompetenz für hessische Lehrkräfte in der Lehramtsausbildung der Universität Kassel“ im Rahmen des Studienstrukturprogramms des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gestellt. Im Projekt werden seit dem Wintersemester 2019/2020 die im Portfolio Medienbildungskompetenz beschriebenen Kompe- tenzen den Lehrveranstaltungen an der UKS zugeordnet und im Veranstaltungskatalog abgebil- det, damit die Studierenden ihre Kompetenzen im Bereich Digitalisierung gezielt ausbauen und dokumentieren können. Im Studienteil Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften des Studienganges „Lehramt für Gymnasien“ der Philipps-Universität Marburg (UMR) bietet die Schulpädagogik im Wahl- pflichtbereich das Modul „Medien, Schule und Gesellschaft“ an. Inhaltlich fokussiert das Modul die Bedeutung von Medien in der aktuellen Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften. Die Verflechtung von Medien- und Lebenswelt sowie deren Relevanz für pä- dagogische Prozesse werden thematisiert. Dabei werden die Erkenntnisse und schulpraktischen Erfahrungen der vorherigen Praxismodule in die Reflexion einbezogen. Die Studierenden er- werben grundlegende medienpädagogische und mediendidaktische Kompetenzen. Im Sommer- semester 2019 wurden dazu folgende Seminare angeboten: - aktuelle Themen der Medienpädagogik, - Einführung in die Medienpädagogik, - Spielen und Lernen, - Medienpädagogische Kompetenz für Lehrkräfte sowie - Digitalisierung der Schule? Auswirkungen & Entwicklungen. Die Studierenden erwerben darüber hinaus in fachdidaktischen Modulen mediendidaktische Kompetenzen, die ausgehend von der Spezifität des jeweiligen Faches den Einsatz digitaler Me- dien thematisieren. Die Lehrenden im Studiengang haben die Möglichkeit, ihren Studierenden ein Zertifikat auszustellen, das den Erwerb von Medienbildungskompetenzen in Anlehnung an das „Portfolio Medienbildungskompetenz für hessische Lehrkräfte“ nachweist. Aktuell sind die fachdidaktischen Module noch nicht systematisch erfasst und aufeinander bezogen. Die UMR hat es sich für die zweite Phase der Qualitätsoffensive Lehrerbildung zur Aufgabe gemacht, curriculare Modelle für die systematische Abbildung von Querschnittsthemen zu ent- wickeln. Geleitet durch die Integration von Fachlichkeit und Professionalisierung sollen diese Modelle gewährleisten, dass gesellschaftliche Herausforderungen fachlich/fachdidaktisch und bildungswissenschaftlich als schulpraktische Aufgabe adressiert werden können. Das heißt für den Bereich der Digitalisierung, dass Studierende systematisch ihre Kompetenzen ausgehend von den besonderen Methoden und Zugangsweisen ihres Faches und den besonderen fachdidak- tischen Herausforderungen aufbauen und bildungswissenschaftlich reflektieren. Leitend sind hierfür die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und das „Portfolio Medienbildungs- kompetenz für hessische Lehrkräfte“ sowie die Leitidee der Marburger Lehrerbildung zur In- tegration von Fachlichkeit und Professionalisierung. Darüber hinaus wird in Kooperation mit Partnerschulen die Umsetzung von Projekten zur Nut- zung digitaler Medien im Fachunterricht erprobt und evaluiert. Das Zentrum für Lehrerbildung bietet im Rahmen der finanziell geförderten Kooperation durch die Lehrkräfteakademie extracurriculare Workshops an, in denen digitale Medien in der Schule thematisiert, Methoden erprobt und reflektiert sowie grundsätzliche medienpädagogische Fragen diskutiert werden (z.B. Smartboard-Nutzung, Podcasting, Bedeutung von Selfies, Gamification, Wertevermittlung in digitalen Medien). In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf, dem Stu- dienseminar für Gymnasien in Marburg und dem regionalen Medienzentrum hat das Zentrum für Lehrerbildung eine Arbeitstagung „Forum für Unterrichts- und Schulentwicklung“ am 26.02.2019 mit über 400 Teilnehmenden aus allen hessischen Regionen zum Thema „Bildungs- prozesse in der digitalen Welt gestalten“ durchgeführt. Der Einsatz digitaler Medien ist Teil aller Studienordnungen der Lehrämter an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK):
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 15 L1 – Lehramt an Grundschulen: - Veranstaltung Musik – Medien – Technologie (zwei Semesterwochenstunden SWS) im be- rufsbezogenen Wahlpflichtbereich, - L2 – Lehramt an Hauptschulen und Realschulen – und L5 – Lehramt an Förderschulen: Pflicht-Veranstaltungen „Tontechnik und Recording“ und „Musiksoftware für die Schulpra- xis“ (jeweils eine SWS), - Veranstaltung „Musik mit digitalen Medien“ (fünf SWS) im berufsbezogenen Wahlpflichtbe- reich, - L3 – Lehramt an Gymnasien: Pflichtveranstaltungen „Studiopraxis 1 und 2“ (jeweils eine SWS), Wahlveranstaltung „Musiksoftware 1-3“ (jeweils eine halbe SWS). In diesen Veranstaltungen erwerben die Studierenden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen sowohl zum eigenen musikbezogenen Umgang mit digitalen Medien als auch für ei- nen reflektierten Einsatz digitaler Medien im Musikunterricht und in der praktischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern. Frage 6. Besteht für die Lehrenden an den Hochschulen in den Lehramtsstudiengängen eine Verpflichtung, digitale Medien in der Lehre einzusetzen oder sich hochschuldidaktisch fortzubilden? Wenn nein, wie beurteilt die Landesregierung dies? Eine entsprechende Verpflichtung besteht nicht. Angesichts einer Evidenz der Wichtigkeit auch digitalen Unterrichts, der umfangreichen Aktivitäten der lehramtsausbildenden Hochschulen im Bereich der digitalen Lehre und der hochschuldidaktischen Fortbildung sowie mit Blick auf die Lehrfreiheit hält die Landesregierung eine solche bislang für nicht erforderlich. Frage 7. Wie viele IT-Fachberater und Fachberaterinnen sind mit wie vielen Stunden an welchen staatli- chen Schulämtern beschäftigt? An allen Staatlichen Schulämtern ist je eine Fachberaterin bzw. ein Fachberater für Medienbil- dung als Teil des multithematischen Teams zur pädagogischen Beratung von Schulen mit derzeit sechs Stunden je Schulamt abgeordnet. Ab 1. Februar 2020 ist eine Verdopplung auf je zwölf Stunden geplant. Frage 8. Wie viele Anfragen von Schulen und Eltern erhalten die Fachberater und -beraterinnen pro Schul- jahr durchschnittlich? Das zentrale Angebot der Fachberatung Medienbildung besteht in der Unterstützung von Schu- len bei der Erarbeitung von Medienbildungskonzepten. Dafür bietet die Fachberatung Schulen nach einem Auswahlprozess für den Zeitraum eines Schuljahres eine Prozessbegleitung an. Wie viele Anfragen im Rahmen dieses Beratungsangebots bzw. darüber hinaus bei der Fachbe- ratung eingehen, liegt als zentral erfasste Information nicht vor. Frage 9. Wie werden Schulen, Eltern und die einzelnen Lehrkräfte über das Beratungsangebot der Fachbe- rater und -beraterinnen informiert? Das Beratungsangebot ist auf der Seite der Staatlichen Schulämter unter: https://schulaemter.hessen.de sowie in Informationsbroschüren veröffentlicht. Frage 10. Wie wird sichergestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer die Nutzung digitaler Medien beherrschen? Mit einer Neuausrichtung des Fortbildungs- und Beratungssystems für Schulen wurde die Medi- enbildung als prioritäres Thema des Landes verankert. Die vielfältigen landesweiten und regio- nalen Angebote werden inhaltlich aufeinander abgestimmt. Schulen steht eine Checkliste Medienbildung als Instrument der schulinternen Bestandsaufnahme und Orientierung zur Verfügung. Die Fachberatung Medienbildung der Staatlichen Schulämter unterstützt Schulen gezielt bei der Entwicklung und Implementierung schulischer Medienbildungskonzepte und der Nutzung digita- ler Medien im Unterricht. Die Lehrkräfteakademie bietet regelmäßige Fortbildungen für die schulischen IT-Beauftragten aller Schulstufen an, führt Schulberatung und Fortbildungsmaßnahmen zum Einsatz von Lern- plattformen und E-Learning-Szenarien durch, qualifiziert die Fachberaterinnen und -berater der Staatlichen Schulämter, erprobt virtuelle Klassenzimmerangebote und stellt Unterrichtsmateria- lien für den Unterricht mit digitalen Medien zur Verfügung. Auch die kommunalen Medienzentren bieten regionale Fortbildungsangebote insbesondere zum technischen Umgang mit digitalen Medien (Tablets, Whiteboards usw.) an. Sie beraten Schulen
16 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 bei der Beschaffung von schul- und unterrichtsgeeigneter Hard- und Software und sind in den Beratungsprozess der Fachberatung Medienbildung der Staatlichen Schulämter eingebunden. Die Lehrkräfteakademie kooperiert mit allen hessischen Universitäten auf vertraglicher Basis zur phasenübergreifenden Medienkompetenzförderung in der Lehrerbildung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Integration digitaler Medien sowohl der fachwissenschaftlichen als auch fachdidaktischen Ausbildung der jeweiligen Fächer. In einer Steuergruppe aus Vertretern der einzelnen Phasen werden Maßnahmen in den einzelnen Ausbildungsphasen abgestimmt. Gemeinsam mit den Universitäten wurde ein phasenübergreifendes Portfolio Medienbildungs- kompetenz entwickelt, das Lehrkräften in allen Ausbildungsphasen als freiwillig zu führendes Instrument zur Verfügung steht. Es beschreibt die von Lehrkräften zu erwerbenden Kompeten- zen im Bereich Medienbildung und zum Einsatz digitaler Medien und orientiert sich bereits an den Vorgaben der KMK-Strategie. Es dient Studierenden, Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Lehrkräften zur Selbstreflexion sowie Schulleitungen zur Einschätzung der erworbenen Kompetenzen. In den hessischen Studienseminaren werden die Ausbilderinnen und Ausbilder im Rahmen des Projekts „Medienfortbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder für die Arbeit mit digitalen Me- dien“ qualifiziert. Eine weitere Maßnahme setzt sich mit dem Einsatz interaktiver Whiteboards im Unterricht und in der Lehrerbildung auseinander. Hierzu wurden alle Studienseminare mit interaktiven Boards ausgestattet. Zusätzlich werden an mehr als der Hälfte der Seminare derzeit Möglichkeiten des mobilen Lehrens und Lernens mit Tablets vermittelt. Frage 11. Wird erwartet, dass sich Lehrerinnen und Lehrer medienpädagogische Inhalte und den Umgang mit digitalen Medien auch selbst aneignen und wie wird das konkret unterstützt? Die Nutzung digitaler Medien ist zum selbstverständlichen Teil des privaten und beruflichen Lebens geworden. Insofern ist die eigenständige Aneignung von Funktionen der regelmäßig im Alltag gebrauchten digitalen Medien selbstverständlich. Aufgabe der Schulleitung ist die systematische Fortbildungsplanung des Kollegiums. Für die Teilnahme einzelner Lehrkräfte oder (eines Teils) des Kollegiums an Fortbildungsangeboten stehen Mittel aus dem Schulbudget zur Verfügung. Das Portfolio Medienbildungskompetenz ermöglicht den Lehrkräften in allen Ausbildungspha- sen die Überprüfung der erworbenen Kompetenzen und dient somit der Selbstreflexion. Frage 12. Welche Maßnahmen gibt es, die Lehrerinnen und Lehrer zukünftig bei der Vermittlung von Chancen und Risiken digitaler Medien und der Begleitung in digitalen Konfliktsituationen besser zu unterstützen? Die Fortbildungsmaßnahmen des Landes werden regelmäßig evaluiert und daraufhin aktualisiert und den Bedürfnissen angepasst. Zusätzlich wird die Gesamtlage im Bereich der Gefahren im Umgang mit digitalen Medien untersucht und bewertet; gegebenenfalls werden Fortbildungen und Angebote ergänzt. Im Einzelnen bedeutet dies derzeit, dass das Angebot im Bereich Peer- Education in Hessen ausgeweitet wird. Weitere Einheiten zur Youtube-Reihe des hr in Koopera- tion mit dem Kultusministerium (Projekt „What’s Web“) werden vorbereitet und die Struktur der Qualifizierungsmaßnahme „Medienschutz an Grund- und Förderschulen“ wird nach Rück- meldungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern weiterentwickelt. Materialien und Hilfen für den digitalen Notfall in Schulen werden entwickelt. Frage 13. Wie sollen „digitale Schülerlotsen“ bzw. „Medienscouts“ ausgebildet werden? Zum Einsatz und zur Ausbildung digitaler Schülerlotsen bzw. Medienscouts werden die beste- henden Angebote evaluiert. Die Evaluationsergebnisse fließen in ein landesweites Konzept zum Ausbau entsprechender Angebote ein. Frage 14. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in Hessen bereits zu „digitalen Schülerlotsen“ bzw. „Medienscouts“ ausgebildet worden? Seit August 2017 wurden in Hessen 1.092 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Programm Digitale Helden und ca. 60 Medienscouts in Wiesbaden bzw. im Rheingau-Taunus-Kreis ausge- bildet. In diesem Zeitraum fanden die Ausbildungen an ca. 149 Schulen statt. Insgesamt gab es diese beiden Programme bisher an 155 Schulen; ggf. organisieren Schulen, die nicht mehr im Programm sind, selbstständig ein Peer-to-Peer-Projekt für den Jugendmedienschutz. Es wurden 1.152 Schülerinnen und Schüler als Multiplikatoren (Digitale Helden oder Medienscouts) aus- gebildet, des Weiteren 184 Lehrkräfte im Projekt Digitale Helden. Mit den Programmen wur- den schätzungsweise 44.163 Schülerinnen und Schüler erreicht.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 17 Frage 15. Wie können „digitale Schülerlotsen“ bzw. „Medienscouts“ Lehrerinnen und Lehrer unterstützen? Schülerinnen und Schüler können in Programmen wie den Digitalen Helden Gefahren des Inter- nets selbst vermitteln, wodurch ein Austausch auf Augenhöhe entsteht. Das vereinfacht in vielen Fällen die Wissensvermittlung, da die Medienscouts ein ähnliches Nutzerverhalten wie ihre Al- tersgenossen haben. Sie können ihren Altersgenossen gängige Fragen beantworten, konkrete Hilfe leisten und sich in Netzwerktreffen austauschen. Sie können Klassenbesuche und Eltern- abendbeiträge organisieren und sich zur eigenen Weiterbildung in Netzwerktreffen gemeinsam mit ihren Lehrkräften austauschen. Ebenso können Schülerinnen und Schüler aktiv für die ein- fache Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule eingesetzt werden. Bei digitalen Konfliktfällen, die Intervention und Nachsorge erfordern, sind jedoch geschulte Lehrkräfte erforderlich. Frage 16. Warum setzt die Landesregierung vor allem auf „digitale Schülerlotsen“ bzw. „Medienscouts“ und nicht auf mehr Fachpersonal? Der Peer-Education-Ansatz, wonach Schülerinnen und Schüler ihren Altersgenossen Wissen et- wa über den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien vermitteln, ist insofern hilf- reich, als bei den Jugendlichen so ein Austausch auf Augenhöhe entsteht. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Diese Angebote sollen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte zur Förderung der Medienkompetenz ergänzen und unterstützen, nicht ersetzen. Frage 17. Ist die Initiative Schule@Zukunft an Lehrerbildung in Medienkompetenz beteiligt und wenn ja, inwiefern? Die im Jahr 2001 durch die Landesregierung ins Leben gerufene Medieninitiative Schu- le@Zukunft umfasst neben der finanziellen Unterstützung der Schulträger bei der IT- Ausstattung auch phasenübergreifende Maßnahmen der Lehrerbildung. Auf die Antwort zu Frage 10 im Teil III wird verwiesen. Frage 18. Werden außerschulische Lernpartner auch zukünftig medienbildende Inhalte als Kooperations- partner der hessischen Schulen durchführen und wenn ja, welche außerschulischen Lernpartner sind das aktuell und könnten es künftig noch sein? Der hr pflegt bereits eine langjährige Zusammenarbeit zur Förderung der Medienbildung, kultu- rellen Bildung und Zuhörbildung mit hessischen Schulen. Geregelt wird diese in einer Rahmen- vereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Hessischen Rundfunk, die am 10. Februar 2016 erneuert wurde. In jährlichen Kooperationsvereinbarungen und Strategie- treffen mit dem Kultusministerium und der Hessischen Lehrkräfteakademie werden aktuelle Themen besprochen und Angebote für Schulen abgestimmt. Die Koordination der gemeinsamen Fortbildungen und Projekte übernimmt der Bereich „Netzwerk Rundfunk & Schule“ beim hr. Zur Unterstützung der Medienkompetenz bietet der hr diverse Medienprojekte und Wettbewerbe an. Dazu gehören u.a. der Videowettbewerb „Meine Ausbildung“, das Schulradioprojekt „School.fm“ und seit 2018 der Jugendmedientag „COME ON“, der 2019 als ARD-Jugend- medientag stattfand. Weitere Beispiele sind die bereits erfolgreich durchgeführten Projekte „grenzenlos.hr.de", „95neuethesen“ oder das Funkkolleg mit wechselnden Themen. Zu nennen ist ferner das Pro- jekt „hr-Medienchecker““ für hessische Schulen, bei dem hr-Expertinnen und Experten inner- halb einer Schultour Themen wie Fake News, Nachrichten und Social Media mit Schülerinnen und Schülern bearbeiten. Für diese Tour sind Fortbildungen für Lehrkräfte und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien vorgesehen. Auf dieser Basis wird der hr auch künftig als außer- schulischer Lernpartner medienbildende Inhalte als Kooperationspartner an hessischen Schulen behandeln. Einen Eindruck von der aktuellen Zusammenarbeit erlaubt die Internetseite https://www.hr.de/wissen-plus/hr-at-schule/index.html. Der hr hat gemeinsam mit weiteren Rundfunk- und Landesmedienanstalten 2002 die Stiftung Zuhören gegründet. Die Stiftung Zuhören unterstützt in Hessen die Medienbildung insbesondere durch das Konzept „Hörclubs“ und durch Projekte wie „earsinnig hören“ und „Klangforscher“. Zu diesen Projekten werden Fortbildungen seitens des hr durchgeführt. Die Angebote richten sich insbesondere an Grundschulen. Über das Projekt „lilo lausch verbindet“ werden darüber hinaus Kindertagesstätten in Hessen im Bereich der Sprach-, sowie der Zuhörbildung und Medi- enbildung unterstützt. Alle Angebote der Stiftung sind unter http://neu.stiftung-zuhoeren.de/ ab- rufbar. Die LPR Hessen bietet vielfältige medienpädagogische Projekte für Schulen. Sie richtet sich da- bei an alle relevanten Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. Hierfür greift sie auf externe qualifizierte Medienpädagoginnen und -pädagogen zurück, die im Auftrag der LPR Hessen diese Angebote umsetzen. Durch regelmäßige Evaluationen ist eine hohe Qua- lität der Angebote gewährleistet. Die LPR Hessen aktualisiert und überprüft ihr medienpädago-
18 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 gisches Portfolio an Projekten, Veranstaltungen und Materialien jährlich und baut das Angebot entsprechend den Bedarfen und den aktuellen Entwicklungen im Bildungs- und Medienbereich aus. Das Netzwerk gegen Gewalt bietet Fortbildungs- und Vernetzungstreffen auch für die Zielgrup- pe Lehrkräfte an. Eine Fortführung der Arbeit ist weiterhin geplant. Kooperationen mit weiteren externen Partnern, etwa Stiftungen, z.B. zur Vernetzung von Schu- len und Unterstützung der Schulentwicklungsarbeit mit digitalen Medien, werden laufend ge- prüft. IV. Chancen und Risiken der Nutzung von digitalen Medien Frage 1. Wie sehen die Maßnahmen aus, Schülerinnen und Schülern die Chancen der Nutzung von digita- len Medien zu vermitteln? Alle Kooperationsprojekte sind darauf ausgerichtet, Chancen und Risiken der Mediennutzung ausgewogen an Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Dies gilt auch für den Medienkompe- tenzaufbau im Fachunterricht. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18 in Teil III verwie- sen. Frage 2. Auf welchen Chancen liegt hierbei der Schwerpunkt? Schülerinnen und Schüler sollen die Vorteile der digitalen Kommunikation – wie den schnellen Zugang zu umfassenden Informationen – und der als grenzenlos empfundenen Kommunikation erfahren und beurteilen lernen. Auch die eigenständige Erarbeitung von Lerninhalten und das eigens definierte Lerntempo beim Einsatz digitaler Medien bieten Chancen für die individuelle Förderung, die in allen Schulformen und Jahrgangsstufen genutzt werden sollen. Frage 3. Wie sehen Maßnahmen aus, Schülerinnen und Schülern die Risiken der Nutzung von digitalen Medien zu vermitteln? Das Hessische Kultusministerium stellt vielfältige Maßnahmen zum Jugendmedienschutz und Medienkompetenzaufbau bereit, die konsequent weiterentwickelt und den aktuellen Bedarfslagen der Schulen angepasst werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung von Schulen und der Qualifizierung der Lehrkräf- te. Dazu zählen die Fortsetzung der landesweiten Fortbildungsreihe für Lehrkräfte zur Ausbil- dung zu „Jugendmedienschutzberaterinnen und -beratern“ sowie die Bereitstellung von Informa- tionsmaterialien und Handreichungen zu aktuellen Fragestellungen der digitalen Kommunikati- on, die mit Unterstützung des Landeskoordinators Jugendmedienschutz des Hessischen Kultus- ministeriums für Schulen aufbereitet werden. Der Landeskoordinator Jugendmedienschutz be- treut die mehrtägige Fortbildungsreihe, die einen Überblick über zentrale und aktuelle Frage- stellungen des schulischen Jugendmedienschutzes gibt. Sie steht zwischenzeitlich auch zur Qua- lifikation von Medienschutzberaterinnen und -beratern an Grund- und Förderschulen bereit. An allen Staatlichen Schulämtern stehen mit den Fachberaterinnen und Fachberatern für die Medienbildung auch Ansprechpersonen für den Jugendmedienschutz zur Verfügung. Ebenso sind die hessischen Medienzentren medienpädagogische Anlaufstellen in der Region. Das Netzwerk gegen Gewalt ist eine Gewaltpräventionsinitiative der Hessischen Landesregie- rung und will Erwachsene bei ihrer Aufgabe und Verantwortung unterstützen, junge Menschen zu einem kompetenten Umgang mit den Medien anzuleiten. Das Projekt GuD (Gewaltpräventi- on und Demokratielernen) unterstützt Schulen bei der nachhaltigen Implementierung von ge- waltpräventiven und demokratieförderlichen Programmen. Kooperationen ergeben sich bei- spielsweise bei den Themen Cybermobbing und sexualisierte Gewalt im Internet. Bei dem Medienkompetenzaufbau kooperiert das Land auch mit externen Partnern. Mit dem hr und der LPR Hessen bestehen Kooperationsverträge zur Förderung von schulischen Projekten zum Medienkompetenzaufbau von Schülerinnen und Schülern sowie für einschlägige Fortbil- dungsmaßnahmen für Lehrkräfte. Gemeinsam mit der LPR Hessen wird das Medienkompetenz- projekt Internet-ABC umgesetzt. Es richtet sich an Grund- und Förderschulen und fördert die Grundregeln im Umgang mit dem Internet. Dabei bezieht es die Eltern mit ein. Den teilneh- menden Internet-ABC-Schulen steht ergänzend ein Fortbildungsangebot der Hessischen Lehr- kräfteakademie zur Verfügung. Mit dem hr werden multimediale Medienprojekte für Schülerinnen und Schüler, wie z. B. Hör- spiele und Filmwettbewerbe, sowie Medientage für Lehrkräfte angeboten. Darüber hinaus werden pädagogische Materialien digital zur Verfügung gestellt und medienpädagogische Fortbildungs- maßnahmen für Lehrkräfte in Form von pädagogischen Tagen veranstaltet, die sich auch mit Fra-
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 19 gen des Jugendmedienschutzes befassen. Beispielsweise macht das gemeinsame Projekt „What’s Web“ des hr und des Hessischen Kultusministeriums auf Chancen und Gefahren im Netz durch jugendnahe Videoclips aufmerksam, die in Zusammenarbeit mit der YouTube-Videokünstlerin Coldmirror entstanden sind. Sie behandeln Themen wie Netiquette, Cybermobbing, Gaming oder Datenschutz und sollen zur Aufklärung und Selbstreflexion beitragen. Zusätzlich stehen themen- spezifische Materialien für den Einsatz der Filme im Unterricht zur Verfügung. Des Weiteren werden Schülerinnen und Schüler in Peer-to-Peer-Projekten zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Jugendmedienschutz ausgebildet. Dazu zählen das Programm Digi- tale Helden, das mit Unterstützung des Hessischen Kultusministeriums umgesetzt wird, und das regionale Projekt Medienscouts in Wiesbaden bzw. im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Handreichung zum Jugendmedienschutz befasst sich ausführlich mit den Herausforderungen des schulischen Jugendmedienschutzes und bietet umfangreiche Hilfen für Lehrkräfte sowie pä- dagogische Materialien für den Einsatz im Fachunterricht an. Sie beinhaltet u.a. Leitlinien für eine schulische Handynutzung. Darüber hinaus wurde den Staatlichen Schulämtern ein Musterschreiben für Eltern zur Verfü- gung gestellt, um Schulen bei der Elterninformation über eine verantwortungsvolle Nutzung von Handys, Smartphones und sonstigen internetfähigen Mobilgeräten durch Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Das Schreiben enthält allgemeine Empfehlungen und konkrete Tipps für Eltern, auch zu der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen Kinder ein eigenes Gerät zur Ver- fügung haben sollten. Alle Informationen, Publikationen und Unterrichtsmaterialien finden sich auf der Seite des Hes- sischen Kultusministeriums im Bereich Förderangebote/Jugendmedienschutz: https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz) Frage 4. Auf welchen Risiken liegt hierbei der Schwerpunkt? Bei den Informations- und Unterstützungsangeboten für Schulen wird darauf Wert gelegt, dass diese die jeweils aktuellen Phänomene der digitalen Kommunikation behandeln. Dazu zählen der- zeit Risiken durch Fehlverhalten, wie z.B. Cybermobbing, Cybergrooming oder Hate Speech, Da- tendiebstahl, Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen, Sexting sowie Gewaltdarstellungen im Netz. Weitergehende Informationen enthält die Handreichung für Jugendmedienschutz (https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz). Frage 5. Wie viele Unterrichtstunden pro Woche und pro Monat sind für den Jugendmedienschutz an Schulen vorgesehen? (Bitte aufgeteilt nach Schuljahr, Jahrgängen und Schultypen.) Die Themen des Jugendmedienschutzes werden wie andere Inhalte der Medienbildung im Fach- unterricht vermittelt. Die Handreichung zum Jugendmedienschutz des Kultusministeriums bietet Lehrkräften dafür Materialien mit Themen des Jugendmedienschutzes an, die den Fachcurricula zugeordnet sind. Dieser fächerintegrative Ansatz wird durch die Strategie der Kultusminister- konferenz „Bildung in der digitalen Welt“ bestärkt. Frage 6. Wie sollen Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Beurteilung des Wahrheitsgehalts von In- halten („Fake News“) sensibilisiert werden? Die Kerncurricula und Lehrpläne enthalten dazu verbindliche Vorgaben. Lehrkräfte wählen zur Vermittlung geeignete Materialien und Methoden aus. Das Projekt Jugendmedienschutz bietet hierzu verschiedentliche Materialien an. Das Thema ist Teil der Inhalte der Qualifizierungsmaß- nahme „Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater“. Auch fanden in Kooperation mit dem Ar- beitskreis Medien Rhein/Main Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte zum Thema statt. Der mit Unterstützung des Kultusministeriums durchgeführte Jugendmedientag „COME ON“ des Hessischen Rundfunks hatte 2018 u.a. das Thema Fake News zum Inhalt. Im Übrigen wird auf das Projekt „hr-Medienchecker“ des Hessischen Rundfunks für hessische Schulen hingewiesen; siehe dazu die Antwort zu Frage 18 in Teil III. Frage 7. Wie sollen Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Cyber-Mobbing konkret sensibilisiert werden und wie wird dies seitens der Landesregierung unterstützt? Das Hessische Kultusministerium bietet verschiedene Maßnahmen an. Zentral sind die Ausbil- dung von Lehrkräften als Multiplikatoren im Bereich des Medienschutzes und die Bereitstellung von Informationen in Broschüren, auf Internetseiten, in Videoclips und in Software für Schüle- rinnen und Schüler, wie z.B. Cool & Safe, die Lehrkräfte bei der Behandlung im Unterricht un- terstützen.
20 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2133 Das Peer-Education-Angebot des Projekts Jugendmedienschutz transportiert das Thema direkt zu Schülerinnen und Schülern. Methoden wie die Mediation in Klassengemeinschaften und der Klassenrat beinhalten die Sensibilisierung und den Umgang mit Mobbing und Cybermobbing. Angebote der Digitalen Helden oder des regionalen Projekts der Medienscouts behandeln u.a. das Thema Cyber-Mobbing und sensibilisieren und stärken die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im persönlichen Umgang mit dem Thema Mobbing. Weiterhin können sie als Multipli- katoren weitere Schülerinnen und Schüler zu dem Thema beraten. Das Projekt „SOS Digitaler Notfall“ der Digitalen Helden bietet Schülerinnen und Schülern und auch Fachkräften, insbesondere bei akuten Anliegen bzw. Vorfällen, Ansprechstellen speziell für das jeweils vorliegende Phänomen an und vermittelt an geeignete Beratungsstellen weiter. Beim Hessischen Landeskriminalamt, den Polizeipräsidien sowie in den Polizeidirektionen sind für die polizeiliche Jugendarbeit Jugendkoordinatorinnen und Jugendkoordinatoren eingesetzt. Sie stehen u.a. als Ansprechpersonen für Schulen zur Verfügung und unterstützen durch Vor- tragstätigkeiten u.a. Eltern und Lehrkräften auch zum Thema Mobbing. Bei akuten Mobbingfäl- len werden auch betroffene Schulklassen aufgesucht, um die Lehrkräfte zu unterstützen. Frage 8. Wie bzw. mit welchen Maßnahmen sollen Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Datenschutz sensibilisiert werden? Zentral sind auch hier die Ausbildung von Lehrkräften als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich des Medienschutzes und die Bereitstellung von Informationen in Broschüren, auf Web- seiten, in Videoclips, z.B. in der in Kooperation von hr und Kultusministerium produzierten Reihe „What’s Web“, und in Onlineprogrammen für Schülerinnen und Schüler, wie z.B. Cool & Safe, die Lehrkräfte bei der Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht unterstützen. Auch in den Kerncurricula und Lehrplänen sind hierzu Inhalte vorgegeben, die von Lehrkräften im Fachunterricht behandelt werden. Lehrkräfte sollen als Vorbild für eine kritische Nutzung digitaler Medien stehen. Frage 9. Wie können ein theoretisches Verständnis von Gefahren auf Social Media (z.B. Facebook, Twit- ter, Snapchat, Instagram, Google+) und ein richtiger Umgang damit praktisch umgesetzt wer- den? Das Peer-Education-Angebot des Projekts Jugendmedienschutz transportiert das Thema Digitale Kommunikation direkt zu Schülerinnen und Schülern. Lehrkräfte sollen als Vorbild für eine kri- tische Nutzung digitaler Medien stehen. Zur Unterstützung von Lehrkräften und für den Einsatz im Unterricht stellt z.B. der hr Bil- dungsmedien bereit dazu gehören u.a. die sechsteilige Reihe „What‘s Web“, in der in einem ju- gendgemäßen YouTube-Format einzelne Themen des Jugendmedienschutzes bearbeitet werden. Ergänzend zu den Filmen stehen Materialien für Lehrkräfte zur Behandlung der Themen im Un- terricht bereit. Das Angebot wurde gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium und der Hessischen Lehrkräfteakademie entwickelt. Frage 10. Ist der Landesregierung bekannt, ob an hessischen Schulen Kurse der gemeinnützigen Agentur “medienblau” aus Leipzig zur Vermittlung von digitalen Kenntnissen in Anspruch genommen wurden, und wie beurteilt sie die Fortbildungen dieser Agentur? a) An welchen Schulen in Hessen fanden bisher Fortbildungen für Lehrkräfte der Agentur statt? (Bitte aufgeteilt nach Jahren, Jahrgängen und Schultypen darstellen.) b) Werden die Fortbildungen für Lehrkräfte aus Landesmitteln gefördert und wenn ja, in wel- cher Höhe jährlich? Die medienblau gGmbH ist eine Agentur, die für die LPR Hessen seit über 18 Jahren medien- pädagogische Projekte anbietet. Darüber hinaus führt medienblau bundesweit Projekte und Fortbildungen zur aktiven Medienarbeit durch. Die Medienpädagoginnen und -pädagogen der Agentur kommen ursprünglich aus Kassel, sind dann im Jahr 2005 mit ihrer Agentur nach Leipzig gezogen, wobei insbesondere die Produktion von Bildungsmedien dort stattfand. Die hessischen Medienpädagogik-Angebote wurden weiterhin über ein Büro in Hessen abgewickelt. Seit 2017 hat die Agentur ihren Hauptsitz nach Kassel verlegt und ist dort mit mehreren festan- gestellten Mitarbeitern auch für die LPR Hessen aktiv. Das Büro in Leipzig wurde aufgelöst. Die Agentur medienblau wird von der LPR Hessen regelmäßig mit der Durchführung von An- geboten beauftragt. Alle Angebote werden regelmäßig evaluiert. Von den Medienpädagoginnen und -pädagogen erstellte Projektberichte, von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Lehrkräf- te, Schülerinnen und Schüler) ausgefüllte Fragebögen sowie regelmäßige Evaluationsgespräche mit den Medienpädagoginnen und -pädagogen sowie der Geschäftsführung von medienblau las- sen Rückschlüsse auf die hohe Qualität der Arbeit von medienblau zu. Die LPR Hessen bewer- tet die Arbeit von medienblau als sehr positiv. Dafür spricht insbesondere der große Erfolg des Projektes „webklicker – Wir klicken clever!“, das von medienblau durchgeführt wird.