Bildungs- und Betreuungsangebote in Hessen
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 11 Frage 57. Gibt es bereits Erkenntnisse, wie viele Schulen zum Schuljahr 2019/20 hinzukommen werden? (bitte mit Standortangabe und Angebotsform) Im Schuljahr 2019/2020 nehmen weitere 45 Schulen am Pakt für den Nachmittag teil. Auf An- lage C57-1 wird verwiesen. Im Schuljahr 2019/2020 werden weitere 19 Schulen neu in einem Ganztagsprofil arbeiten, davon 18 Schulen im Profil 1 und eine Schule im Profil 3. Auf Anlage C57-2 wird verwiesen. Frage 58. Wie haben sich die Standorte seit Einführung in welchem Umfang weiterentwickelt? Im Pilotschuljahr 2015/2016 sind sechs Schulträger mit 57 Schulen/Standorten im Pakt gestar- tet, im Schuljahr 2016/2017 haben 16 Schulträger mit 122 Schulen/Standorten am Pakt teilge- nommen. Im Schuljahr 2017/2018 setzen 21 Schulträger mit 167 Schulen/Standorten den Pakt um, im Schuljahr 2018/2019 nahmen 25 Schulträger mit insgesamt 208 Schulen/Standorten am Pakt für den Nachmittag teil, im Schuljahr 2019/2020 nehmen 26 Schulträger mit insgesamt 253 Schulen/Standorten am Pakt für den Nachmittag teil. An den Standorten hat sich im Schnitt der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, vom Schuljahr 2016/2017 bis zum Schuljahr 2019/2020 von 48 % auf nahezu 63 % gesteigert. Frage 59. Wie viele Schulen haben seitdem vom Pakt für den Nachmittag in ein anderes und wenn ja in welches Profil gewechselt? Seit Einführung des Pakts für den Nachmittag sind zwei Paktschulen vom Pakt für den Nachmit- tag in das Profil 3 gewechselt. Frage 60. Wie viele Schulen haben Abgabe der Anträge und der abgestimmten pädagogischen Konzepte von Schulen und Trägern durch die Schulträger an das HKM für das Schuljahr 2019/2020 ihr Interes- se am Pakt für den Nachmittag übermittelt? (bitte unter Angabe Schulträger und ggf. Kooperati- onspartner) Zum Schuljahr 2019/2020 wurden von 17 Schulträgern Anträge für insgesamt 45 Schulen zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag übermittelt. Die Angaben zu den jeweiligen Koope- rationspartnern der neuen Paktschulen liegen den Schulträgern vor. Auf die Anlage C57-1 wird verwiesen. Frage 61. Welche Vorgaben gibt es seitens der Landesregierung hinsichtlich der Konzepterstellung und des Genehmigungsverfahrens bei der Bewerbung der Schulen um eine Teilnahme bzw. einen Wechsel bei den Ganztagsangeboten am Nachmittag (Profile 1 und 2), Ganztagsschulen (Profil3) sowie Pakt für den Nachmittag bzw. Pakt für den Ganztag a) innerhalb der Schule, b) auf Ebene des Schulträgers? Frage 62. In welcher Art und Weise müssen bereits beteiligte oder geplante Kooperationspartner bei der Konzepterstellung sowie Beschlussfassung über Angebotswechsel und -erweiterungen einbezogen werden? Die Fragen 61 und 62 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Seitens der Hessischen Landesregierung werden in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schu- len in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz Verfahrensregeln zur Antragstellung bei Auf- nahme in ein ganztägiges Profil oder zum Wechsel in ein höheres Profil vorgegeben: Das Ganz- tagskonzept einer Schule ist an den konkreten Bedingungen des Standortes ausgerichtet und greift vorhandene und funktionierende Kooperationen in sozialräumlichen Zusammenhängen auf. Die Kooperation folgt dem Leitgedanken, Bildungsprozesse im sozialen Raum zu gestalten und Teilhabe zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass verbindliche Vereinbarungen zu Pla- nungsstandards und Kooperationsformen getroffen und berücksichtigt werden. Die schulischen Gremien, die Staatlichen Schulämter, die Schulträger und die Jugendhilfe sowie die Ser- viceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen sollen frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebun- den werden. Die Schulen legen das Ganztagskonzept auf der Grundlage der Qualitätskriterien dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt vor. Die Schulleitung beantragt beim Träger der Schule die Einrichtung eines ganztägigen Angebotes sowie die Aufnahme in das jeweilige Profil auf der Grundlage ihres Schulprogramms mit der Begründung und geplanten Verwendung der zusätzlich benötigten Ressourcen. Die Schule weist die in den Antragsvoraussetzungen des Qualitätsrahmens für die Profile ganztägig arbeitender Schulen niedergelegten Anforderungen nach. Bestandteile des Antrages sind das schulische pä- dagogische Ganztagskonzept und der Nachweis der aktuellen Gremienbeschlüsse bzw. die Betei- ligung der schulischen Gremien. Der Schulträger beantragt beim Hessischen Kultusministerium die Zustimmung zur Einrichtung von ganztägig arbeitenden Schulen sowie den Wechsel der Schulen zwischen den Profilen auf
12 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 der Grundlage der jeweiligen Kriterien des Qualitätsrahmens, der in acht Bereichen Kriterien zur Umsetzung des jeweiligen Profils vorgibt. Der Antrag muss aussagekräftige Angaben über die notwendigen sächlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie über die personelle Unter- stützung durch den Schulträger enthalten. Dem Antrag des Schulträgers ist eine Stellungnahme des zuständigen Staatlichen Schulamtes beizufügen. Das Hessische Kultusministerium entscheidet über die Genehmigung nach den Bestimmungen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen sowie den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers. Frage 63. Wie viele Schülerinnen und Schüler sollen jeweils an den Standorten von dem Angebot profitie- ren? Das Land macht keine Sollvorgaben hinsichtlich der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, sondern setzt auf einen bedarfsorientierten freiwilligen Ausbau von ganztägigen Angeboten, der die Bedarfe der Schulgemeinden und Familien aufnimmt und das ganztägige Bildungs- und Be- treuungsangebot daran ausrichtet. Im Schuljahr 2018/2019 hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen mit einem Ganztagsprofil 436.493 betragen. Frage 64. Gibt es bereits Erkenntnisse wie viele Schulen zum Schuljahr 2019/20 hinzukommen werden? (bitte mit Standortangabe und Angebotsform) Auf die Anlagen C57-1 und C57-2 wird verwiesen. Frage 65. Welche Ergebnisse sind der Landesregierung hinsichtlich der externen Evaluierung des Pakts für den Nachmittag durch die Universität Kassel bekannt und welche Schlussfolgerungen werden da- rauf gezogen? Die externe Evaluation des Pakts für den Nachmittag erfolgt durch die Universität Kassel. Am Ende des ersten Quartals 2020 wird dem Hessischen Kultusministerium ein abschließender Be- richt übersandt werden. Frage 66. Wie viele Schulen bieten für Kinder, die Vorklassen besuchen, eine Nachmittagsbetreuung an? Im Schuljahr 2018/2019 gab es 187 öffentliche Schulen mit einem Ganztagsprofil des Landes, an denen Kinder in Vorklassen beschult wurden. Wie viele Schulen mit Vorklassen zusätzlich ein kommunales Betreuungsangebot vorhalten, muss von den Trägern nicht gemeldet werden. Frage 67. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, auch diese Kinder in den Pakt für den Nachmittag zu integrieren? Bei der Entwicklung des Pakts für den Nachmittag wurde die Möglichkeit geschaffen, die Vor- klassenkinder in den Pakt für den Nachmittag zu integrieren. In die Berechnung der landesseiti- gen Ressource zur Umsetzung des Pakts für den Nachmittag fließen die Vorklassenkinder in voller Berechnungshöhe ein. Die Voraussetzung für die Integration in den Pakt für den Nach- mittag ist die Anmeldung durch die Eltern. Frage 68. Wie viele Grundschulen und in welchem Umfang bieten eine Ferienbetreuung an? (bitte mit Standortangabe, zeitlicher Umfang und ggf. Kooperationspartner) Informationen zu Ferienangeboten liegen dem Hessischen Kultusministerium im Rahmen der Umsetzung des Pakts für den Nachmittag vor: Im Schuljahr 2018/2019 boten 184 von 208 Pakt- schulen nach den vorliegenden Rückmeldungen der Schulen eine Ferienbetreuung an. Die Zu- ständigkeit für die Ferienbetreuung im Pakt für den Nachmittag liegt nach § 1 der Kooperati- onsvereinbarung zwischen dem Land und dem jeweiligen Schulträger im Pakt für den Nachmit- tag beim Schulträger. Das Wissen über die jeweils in den Ferien abzudeckenden Bedarfe sowie die Kenntnis, welche Träger vor Ort in die Sicherstellung der Ferienbetreuung eingebunden sind, liegt bei den Schulträgern. Frage 69. Welchen Zeitplan und welches Maßnahmenpaket möchte die Landesregierung auf den Weg brin- gen, um mit Blick auf den auf Bundesebene geplanten Rechtsanspruch auf die Betreuung von Grundschulkinder eine Bildungs- und Betreuungsgarantie von 7.30 bis 17.00 Uhr in Hessen zu realisieren? Derzeit finden auf der Ebene von Bund-Länder-Gesprächen die Beratungen zur Umsetzung des laut Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geplanten Rechtsanspruches auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter statt. Ziel der derzeitigen Absprachen sind Vereinbarungen zu den Bedarfen, die bis 2025 anzuneh- men sind, zum zeitlichen Umfang der Angebote, zu den voraussichtlichen Betriebs- und Investi- tionskosten und zu einer gemeinsamen Vorgehensweise der Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen etablierten und bewährten Länderstrategien zum quantitativen wie qualitativen Aus- bau ganztägiger Angebote.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 13 Frage 70. Mit welchen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen rechnet die Landesregierung, wenn eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie umgesetzt werden soll? Zur Frage der erforderlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen, wenn eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie umgesetzt werden soll, werden derzeit Ge- spräche zwischen den Ländern und mit den beteiligten Bundesministerien geführt. Frage 71. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann gewährleisten und finanzieren, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und notwendigen Ressourcen für eine Bildungs- und Betreuungsangebot von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Aufgrund der noch stattfindenden Verhandlungen und Gespräche auf Ebene der Länder sowie zwischen Bund und Ländern können zum aktuellen Zeitpunkt keine validen und verlässlichen Aussagen getroffen werden. Frage 72. Welcher Zeitplan und welches Maßnahmenpaket soll zur Weiterentwicklung des Pakts für den Nachmittag zum Pakt für den Ganztag auf den Weg gebracht werden? Bis Ende 2024 werden zur Weiterentwicklung des Pakts für den Nachmittag folgende zeitliche Schritte und Maßnahmen auf den Weg gebracht: Der Pakt für den Nachmittag wird als erfolgreiches Kooperationsmodell zwischen dem Land und den Schulträgern quantitativ und qualitativ ausgebaut. Es wird den sieben bisher noch nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulträgern auch zukünftig die Möglichkeit gege- ben, am Pakt für den Nachmittag teilzunehmen. Die 26 bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulträger können wie bisher weitere Schulen zur Teilnahme am Pakt für den Nachmittag vorschlagen. Das Land stellt für den Ausbau die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Insbesondere die im Koalitionsvertrag verankerte Möglichkeit, im Pakt für den Ganztag in einem teilgebundenen Modell zu arbeiten, wird fachlich vom Hessischen Kultusministerium vorbereitet, begleitet und evaluiert, um ein tragfähiges Modell der Teilgebundenheit für die Paktschulen, die diese Ange- botsform wünschen, zu entwickeln. Frage 73. Wie viele zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel werden zur Realisierung bzw. Weiterentwick- lung noch benötigt? Es werden schuljährliche Kontingente in Höhe von 200 Stellen für die weitere Implementierung des Pakts für den Ganztag benötigt. Frage 74. Ab wann wird die Teilnahme am Pakt für Ganztag Voraussetzung für Schulen zum Wechsel in Profil 3? Hierzu wird es seitens des Hessischen Kultusministeriums in der laufenden Legislaturperiode eine Übergangslösung geben. Frage 75. Auf welchem Wege und durch wen prognostiziert die Landesregierung den Bedarf und die Nach- frage der Eltern hinsichtlich derartiger Angebote und wie erfolgt ein Abgleich mit den Anträgen bzw. Meldungen aus den Schulträgerbezirken? Der Bedarf und die Nachfrage der Eltern hinsichtlich Profil 3 zeigen sich in den jährlichen An- trägen bzw. Meldungen aus den Schulträgerbezirken. Der Bedarf und die Nachfrage der Eltern hinsichtlich des Pakts für den Nachmittag zeigen sich in den jährlich zu meldenden Teilnehmer- zahlen. Frage 76. Wie hoch ist prozentual der Bedarf an Betreuungsangeboten an den hessischen Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufe (aufgelistet nach Standorten)? VonSeiten des Hessischen Kultusministeriums werden keine systematischen Bedarfsabfragen zum prozentualen Betreuungsbedarf an den hessischen Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen erhoben. Frage 77. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, inwieweit der Bedarf abgedeckt werden kann und wie viele zusätzliche Angebote notwendig wären, um den Bedürfnissen gerecht zu werden? Die jährlich anwachsenden zusätzlichen Bedarfe spiegeln sich in den vorgelegten Anträgen der Schulen und Schulträger wider. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 58 und 63 verwiesen. Frage 78. Welchen Zeitplan und Maßnahmenkatalog verfolgt die Landesregierung, um den Pakt für den Nachmittag gemeinsam mit den Kommunen, Schulen, Vereinen und Kirchen auf den Weg zu bringen? Auf die Antwort zu Frage 72 wird verwiesen.
14 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 79. Von welchem finanziellen Mehrbedarf und welchem Mehrbedarf an Stellen geht die Landesregie- rung für die Realisierung ihrer Zielsetzung aus, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr ein Betreuungsangebot im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" zu realisieren (aufgeschlüs- selt nach finanziellen Mehrbedarf für die Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm, dem Betreu- ungsangebot und insgesamt) und in welcher Höhe prognostiziert die Landesregierung in ihrer der- zeitigen Planung die Beteiligungskosten der Kommunen? Zu den finanziellen Mehrbedarfen des Landes wird auf die Antwort zu Frage 73 verwiesen. Die Beteiligungskosten der Kommunen ergeben sich aus § 1 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Schulträger im Pakt für den Nachmittag. Demgemäß leis- tet das Land seinen Beitrag rechnerisch für fünf Tage in der Woche bis 14.30 Uhr. Der Schul- träger leistet seinen Beitrag rechnerisch für den Zeitraum von 14.30 bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Frage 80. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann bereitstellen, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und not- wendigen Ressourcen für eine Betreuung von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 71 wird verwiesen. Frage 81. Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Landesregierung einem pädagogisch sinnvollen und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot zugrunde liegen und welche beruflichen Qualifikatio- nen werden an das betreuende Personal gestellt? Die Kriterien für ein pädagogisch sinnvolles und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot sind in acht Qualitätsbereichen im Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen vorgegeben. Die Qualitätsbereiche sind gemäß der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen formuliert und geben zu folgenden Bereichen Orientierung einer prozessgeleiteten Weiterent- wicklung ganztägiger Profile in Hessen: Steuerung der Schule, Unterricht und Angebote, Schulkultur, Lern- und Aufgabenkultur, Kooperation, Partizipation von Schülerinnen, Schülern und Eltern, Schulzeit und Rhythmisierung, Raum- und Ausstattungskonzept sowie Pausen- und Mittagskonzept. Die Personalstruktur ganztägig arbeitender Schulen setzt sich aus unterschiedlichen Berufsgrup- pen des Landes, des Schulträgers sowie freier Träger zusammen: Lehrkräfte, schulpädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie weiteres päda- gogisch tätiges Personal, das Ganztagsangebote oder zusätzliche Angebote an ganztägig arbei- tenden Schulen durchführt. Frage 82. Sollen die schulischen Angebote und die Betreuungsangebote am Nachmittag miteinander ver- zahnt werden, um die die Förderung der Schülerinnen und Schülern von Anfang an nach einem einheitlichen Konzept zu gewährleisten? Eine Verzahnung der schulischen Angebote und der Betreuungsangebote zur Förderung der Schülerinnen und Schüler wird von der Landesregierung gewünscht. Im Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen werden im Qualitätsbereich Schulzeit und Rhythmisierung die Verzahnungs- und Rhythmisierungsschritte des gesamten Schultages in den Blick genommen. Angepasst an das jeweilige Profil werden die Kriterien einer Verzahnung und Rhythmisierung von Unterricht und ganztägigen Angeboten in sukzessiv sich ergänzenden Schritten zur Orien- tierung der Schulen formuliert. Der jeweilige Status der Umsetzung der Verzahnungsschritte ist bei Antragstellung einer Schule auf Aufnahme in ein Landesprogramm nachzuweisen. Darüber hinaus stehen die Modul- und Unterstützungsangebote zum Bildungs- und Erziehungs- plan für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen (BEP) allen Einrichtungen im Elementar- und Primarbereich, den Grundschulen, den pädagogischen Fach- und Lehrkräften, den Personen mit angebotsspezifischer Sachkunde im Pakt für den Nachmittag sowie den Betreuungskräften im Tandem mit den Lehrkräften zur Verfügung. Die Fortbildungsangebote unterstützen und be- gleiten die Arbeit der Fach- und Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten im Elementar- und Pri- marbereich im Sinne des BEP – dieser stellt eine gemeinsame Grundlage dar, auf der die jewei- ligen Angebote vor Ort ausgestaltet werden sollen. Dabei wird stets sichergestellt, dass die Er- gebnisse der gemeinsamen Fortbildung für das gesamte multiprofessionelle Team nutzbar sind und in die weitere Arbeit der Schulen vor Ort einfließen, sodass eine Verzahnung der pädagogi- schen und inhaltlichen Angebote möglich wird. Frage 83. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ein qualitativ und pädagogisch hochwertiges Bildung- und Betreuungsangebot sicherzustellen, in dem eine Hausaufgabenbetreu- ung integriert ist, die es ermöglicht, dass die Kinder und Jugendliche mit fertigen Hausaufgaben nach Hause gehen und so am Nachmittag Freizeit für Vereine, ehrenamtliches Engagement oder Entspannung haben? Die Landesregierung hat in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen geregelt, dass zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in das Landesprogramm oder den Pakt für den Nach-
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 15 mittag sowie die weitere Entwicklung zur Ganztagsschule oder Schule mit Ganztagsangeboten eine (Haus-)Aufgabenhilfe und -betreuung oder eine angeleitete Übungs- und Lernzeit gehört. Entwicklungsprozesse ganztägig arbeitender Schulen zur Einrichtung von Lernzeiten werden vonseiten der Landesregierung im Rahmen der etablierten und bewährten Beratungs- und Unter- stützungsstrukturen durch die Staatlichen Schulämter und die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen begleitet. Frage 84. Wie viele weiterführende Schulen bieten ein Ganztagsangebot an? (bitte unter Angabe des Stan- dortes, Profil und ggf. Kooperationspartner) 596 weiterführende Schulen bieten im Schuljahr 2019/2020 ein Ganztagsangebot (Profil 1, Pro- fil 2, Profil 3) an. Die Angaben zu den Kooperationspartnern liegen den Schulträgern vor. Die Schulträger sind gegenüber dem Hessischen Kultusministerium nicht meldepflichtig, welche Kooperationspartner im Rahmen des Ganztagesangebots ausgewählt werden. Auf Anlage C84 wird verwiesen. Frage 85. In welcher Höhe werden für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des "Pakts für den Nachmittag" Elternentgelte erhoben und in welchem Maße wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Schulträger die Befugnis zur Erhebung von Elternent- gelten an Dritte (freie Träger oder eine Eigengesellschaft) überträgt? (bitte unter Standortangabe, Höhe und Träger) Für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Pakts für den Nach- mittag wurden im Schuljahr 2018/2019 Elternentgelte maximal bis zu 170 Euro erhoben - El- ternentgelte für Ferienbetreuung sind in dieser Angabe nicht berücksichtigt. Zu den Fragen, in welchem Maße und an welchen Standorten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass der Schulträger die Befugnis zur Erhebung von Elternentgelten an Dritte (Träger) überträgt, liegen dem Hessischen Kultusministerium keine zentral erfassten Informati- onen vor. D. Personalbedarf und Fachkräfteentwicklung Frage 86. Wie viele Personen sind in hessischen Kindertagesstätten derzeit für die Betreuung von Kindern eingesetzt a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt? Frage 87. Wie viele Stellen ergibt dies in Vollzeitäquivalenten insgesamt? Frage 88. Wie viele der Beschäftigten sind weiblich, männlich und divers und zwar in absoluten Zahlen und in Prozent? Die Fragen 86, 87 und 88 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet: Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben beziehen sich auf das Pädagogische, Lei- tungs- und Verwaltungspersonal (Fachkräfte) am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen. Siehe Anlage, Tabelle 49 Frage 89. Wie verteilen sich das pädagogische und leitende Personal in Kindertageseinrichtungen und in den schulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten nach Altersgruppen? (bitte aufgelistet nach U3- Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangebote im Schulalter) Eine Differenzierung des pädagogischen und leitenden Personals in Kindertageseinrichtungen ist auf der Grundlage der Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes wie folgt möglich: Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal differenziert Nach Altersgruppen in Tageseinrichtungen Altersgruppen Anzahl des tätigen Personals 0 bis 3 Jahren 2.503 2 bis 8 Jahren (ohne Schulkinder) 12.740 5 bis14 Jahren (nur Schulkinder) 1.372 Kinder aller Altersgruppen 34.112 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Hinweis: Die Jugendhilfestatistik macht deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl des pädagogischen und leitend tätigen Personals in Kindertageseinrichtungen in Kindergruppen beschäftigt ist, die alle Altersgruppen umfassen. Eine trennscharfe Differenzierung in die Bereiche U3 und Ü3 ist somit nicht möglich.
16 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Zum pädagogischen und leitenden Personal in den schulischen Bildungs- und Betreuungsange- boten können vonseiten des Hessischen Kultusministeriums keine Angaben gemacht werden. Frage 90. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind dies aufgeteilt auf Trägergruppen (kommunal, freigemeinnützig, privat) und die einzelnen Gebietskör- perschaften? Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben beziehen sich auf das Pädagogische, Lei- tungs- und Verwaltungspersonal (Fachkräfte) am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen. Siehe Anlage, Tabelle 50 Die Anzahl und die Aufteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Trägergruppen und Gebietskörperschaften sind gegenüber dem Hessischen Kultusministerium nicht anzeigepflichtig. Frage 91. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rechnerisch nach HKJGB für die vorhandenen Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren, von Kinder über drei Jahren und von Kin- dern ab Schuleintritt in Hessen erforderlich? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Frage 92. Wie hoch ist ggf. die Differenz zwischen dem rechnerischen und dem tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Bereichen? (bitte unter Standortangabe, Höhe und Träger) Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Frage 93. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den einzelnen Kommunen und Schulbe- zirken, unterteilt nach U3-Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangeboten in Schulen - bitte getrennt nach Ganztagsangeboten Profil 1 bis 3, Pakt für den Nachmittag -, a) einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang der früh- kindlichen Pädagogik, b) einen Fachschulabschluss, c) einen Abschluss als Kinderpflegekraft oder als Sozialassistentin/Sozialassistent, d) einen anderen gem. § 25b HKJGB anerkannten Abschluss, e) keinen fachlichen Abschluss? Frage 94. Welche Anteile an der Gesamtzahl der Beschäftigten ergeben sich daraus für die Positionen a bis e? (bitte unterteilt nach U3-Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangebote in Schulen bitte getrennt nach Ganztagsangebote Profil 1 bis 3, Pakt für den Nachmittag)? Die Fragen 93 und 94 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Entsprechende Angaben, aufgeschlüsselt nach U3- und Ü3-Bereich, liegen dem Hessischen Sta- tistischen Landesamt nicht vor. Für die Kindertagesbetreuung insgesamt weisen die in Anlage D93 und D94 angefügten Aus- wertungen des Hessischen Statistischen Landesamtes zum Pädagogischen, Leitungs- und Ver- waltungspersonal am 1. März 2018 die entsprechenden Angaben aus. Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: Zur Beantwortung der Fragen müssten in Bezug auf die schulischen Angebote alle Träger über die Kommunalen Spitzenverbände abgefragt werden. Zur Vermeidung erhöhten Verwaltungs- aufwands wurde auf eine Abfrage verzichtet. Frage 95. Wie stellt sich die Personalaufteilung nach Frage 4 aufgeschlüsselt für die einzelnen Trägergrup- pen und die hessischen Gebietskörperschaften dar (bitte mit Quoten angeben)? Ein Bezug zur Frage 4 ist nicht herzustellen. Jedoch lässt sich ein solcher zu den Fragen 93 und 94 herstellen. Dieser lässt sich wie folgt darstellen: Die in den Anlagen D94, D95-1 und D95-2 angefügten Auswertungen des Hessischen Statisti- schen Landesamtes zum Pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen weisen die entsprechenden Angaben aus.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 17 Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: In Frage 4 ist von Personalaufteilung nicht die Rede. Frage 95 ist daher unverständlich und lässt sich nicht eindeutig beantworten. Frage 96. Welche weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. für Essenszubereitung und -ausgabe) sind insgesamt in den Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und bei schulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen tätig, unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kindern nach dem Schuleintritt? Frage 97. Welche Qualifikationen haben diese jeweils und wofür werden sie eingesetzt? Die Fragen 96 und 97 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gefragten Angaben liegen den jeweiligen Schulträgern vor und müssten über die Kommuna- len Spitzenverbände abgefragt werden. Von einer Abfrage wurde zur Vermeidung eines erhöh- ten Verwaltungsaufwands abgesehen. Frage 98. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer im Beruf bei Fachkräften in der Betreuung von Kindern in Hessen unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kinder nach dem Schuleintritt? Angaben zur durchschnittlichen Verweildauer im Beruf bei Fachkräften in der Kindertagesbe- treuung liegen der Landesregierung nicht vor. Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) gibt Hinweise auf eine mittlere Betriebszugehörigkeit in der Frühen Bildung von durchschnittlich 10,3 Jahren. Auch die Quote der Berufswechsler weist nach Angaben des WiFF auf einen verhältnismäßig stabilen Teilarbeitsmarkt mit einer geringeren inneren Dyna- mik hin. Vergleiche: https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB2019/Fachkraefteba rometer_Fruehe_Bildung_2019_web.pdf). Frage 99. Wie hoch ist die Teilzeitquote bei Fachkräften zur Betreuung von Kindern in Hessen (differen- ziert nach Beschäftigungsverhältnissen bis 19,25 und 19,25 bis 38 Wochenstunden) und unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt? Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass über die Hälfte des Personals in Tageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege in Hessen in einer Teilzeitbeschäftigung von unter 21 Wochenstunden tätig ist (55,5 %). 44,5 % der Fachkräfte gehen einer Teilzeitbeschäftigung von 32 und mehr Wochenstunden nach. Personal nach Teilzeitbeschäftigung Wochenstunden absolut prozentual Insgesamt 50.727 100 % 38,5 h und mehr 16.355 32,2 % 32 h bis unter 38,5 h 6.228 12,3 % 21 h bis unter 32 h 15.952 31,5 % 10 bis unter 21 h 10.246 20,2 % Unter 10 h 1.946 3,8 % Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Frage 100. Wie viele Fachkräfte sind befristet beschäftigt? Von insgesamt 50.727 Fachkräften sind 7.054 Personen befristet beschäftigt (Quelle: Statisti- sches Landesamt). Frage 101. Wie stellt sich der Fachkräftebedarf für die nächsten zehn Jahre zur Betreuung von Kindern in Hessen nach Ansicht der Landesregierung dar unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kinder nach dem Schuleintritt? Eine aktuelle landes- und regionenbezogene Studie zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrich- tungen in Hessen wurde 2018 beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben
18 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 und befindet sich aktuell in der Durchführung. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vor. Ergänzend wird zu Frage 101 c mitgeteilt: Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zu einem möglichen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 2025 werden derzeit gemeinsame Überlegungen zum Fachkräftebedarf für die nächsten Jahre angestellt. In diesem Kontext werden verschiedene Modelle zu Betreuungsquoten und -zeiten ab- gewogen. Für die personelle Ausstattung der ganztägigen Betreuung in Schulen werden Lehrkräf- te, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädago- gisch tätiges Personal vorgesehen. Frage 102. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Personalbedarf zu decken? Frage 103. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Teilzeitquote zu senken und die Verweildauer von Fachkräften im Beruf im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu erhöhen? Die Fragen 102 und 103 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt be- antwortet: Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Maßnahmen auf den steigenden Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung reagiert. So wurde im Jahr 2011 die Werbe- und Imagekampagne „Große Zukunft – kleine Helden“ ins Leben gerufen. Diese hat mit dazu beitragen können, dass sich die Zahl der Studierenden an den Fachschulen in der Folge mehr als verdoppelt hat (vgl. Frage 105). Dies war eine wichtige Voraussetzung für den gleich- zeitigen immensen Ausbau der Betreuungsangebote und macht auch deutlich, dass grundsätzlich eine hohe Nachfrage nach einer Ausbildung im Erzieherinnen- und Erzieherberuf und ein hohes Interesse an diesem Arbeitsfeld besteht. Abgesehen vom Ersatzbedarf durch Ruhestände bringen der erforderliche weitere Ausbau der Betreuungsangebote einschließlich des Grundschulbereichs, die angestiegene Geburtenrate und Zuzug durch Migration einen weiterhin steigenden Bedarf an Fachkräften mit sich. Zudem ergibt sich aus qualitativen Weiterentwicklungen der Kindertagesbetreuung ein zusätzlicher Fachkräftebedarf. Andere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls zu beachten. Zudem konkurrieren unterschiedliche Berufsfelder um die Schul- und Hochschulabgängerinnen und -abgänger. Eine Bund-Länder-AG hat in den vergangenen Jahren systematisch fachliche und rechtliche Handlungsoptionen zur Fachkräftesicherung geprüft. In diesem Kontext wurden auch die Hand- lungsstrategien in den Bundesländern erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den 2018 veröffentlichten Bericht der Bund-Länder-AG eingegangen. Die Jugend- und Familienminister- konferenz hat mit einem Beschluss erste Ableitungen daraus vorgenommen. Die Umsetzung wird weiter durch die Bund-Länder-AG begleitet. Auf Landesebene wurde Anfang 2018 eine Unter-AG des LJHA begründet, in der Vertreterin- nen und Vertreter des HMSI, des HKM, des HMWK, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Fachschulen und Träger landesbezogene Ansätze zur Fachkräftegewinnung im Bereich der Kin- dertagesbetreuung in Hessen erörtern. Erste bereits umgesetzte Ergebnisse sind u.a. die Neuge- staltung einer Informationsplattform für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf bzw. Berufe im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie die Konzipierung, Planung und Durchführung von In- formationsveranstaltungen für Berufsberaterinnen und -berater bei den Jobcentern und Ar- beitsagenturen. Es wurde in den Gesprächen zu dieser Thematik deutlich, dass vielfach Infor- mationsdefizite über die Vielfalt an Ausbildungswegen einschließlich der Möglichkeiten zur be- rufsbegleitenden Ausbildung und über Fördermöglichkeiten bestehen. Außerdem wurde die Er- stellung einer landes- und regionenbezogenen Fachkräfteanalyse beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben, um verbesserte Planungsdaten für das Land, die Kommunen und die freien Träger zu erhalten. Sowohl die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene als auch der Koalitionsvertrag auf Landes- ebene haben weitere Ergebnisse dieser fortlaufenden Beratungen aufgegriffen und sehen neue umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Kommunen und freien Trägern bei der Fach- kräftesicherung vor. Seitens der Bundesregierung wird seit 2019 in Kooperation mit den Län- dern eine Fachkräfteoffensive umgesetzt. Gefördert werden u.a. der Ausbau vergüteter, praxis- integrierter Ausbildungen sowie die Freistellung von Praxisanleiterinnen und -leitern in den Ein- richtungen. An verschiedenen Fachschulen in Hessen wird das Modell der praxisintegrierten Ausbildung bereits seit einigen Jahren angeboten. Die Anzahl der Plätze wird statistisch nicht erfasst. Über das aktuelle Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ können 384 zusätzliche Plät- ze in diesem Ausbildungsmodell in Hessen, verteilt auf zwei Ausbildungsgänge, gefördert wer- den. Auf Landesebene ist ein zusätzliches „Erzieherpaket“ vorgesehen. Die Förderung praxisin- tegrierter Ausbildungen durch das Bundesprogramm soll in Hessen im Rahmen des Landespro- gramms Fachkräfteoffensive weiter ausgebaut werden. Geplant ist die finanzielle Förderung von
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 19 Trägern für jeweils mindestens 200 zusätzliche praxisintegrierte, dualisierte Ausbildungsplätze für die im Schuljahr 2020/2021 und 2021/2022 beginnende Ausbildung. Es können somit zu- sätzlich zu den bestehenden Plätzen und den durch das Bundesprogramm geförderten 384 Plät- zen mindestens 400 zusätzliche Plätze, verteilt auf zwei Ausbildungsjahrgänge, geschaffen wer- den. Insgesamt umfasste die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Sozi- alpädagogik in Hessen im Schuljahr 2017/2018 2.734 Personen (s. Anlage D 104). Perspekti- visch soll die Möglichkeit bestehen, das an einigen Standorten bereits vorhandene praxisinte- grierte Ausbildungsmodell landesweit neben dem vollschulischen Modell zu wählen. Zudem soll allen ausbildenden Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Art der Ausbildung die Frei- stellung von Praxisanleitungen ermöglicht werden. Experten sehen insbesondere im Ausbau der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungen und der verbesserten Begleitung in Form der Pra- xisanleitung gute Chancen, neue Zielgruppen für das Berufsfeld zu gewinnen und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Als übergreifender Rahmen dieses „Erzieherpakets“ ist eine neue Werbe- und Imagekampagne für das Berufsfeld Kinder- und Jugendhilfe in Planung. Die Personalbewirtschaftung in Kindertageseinrichtungen obliegt den Einrichtungsträgern. Vor diesem Hintergrund liegt die Verantwortung für die Personalentwicklung mit Blick auf die Teil- zeitquote und die Verweildauer im Beruf allein bei den öffentlichen und freien Trägern der Kin- dertageseinrichtungen. Die genannten Vorhaben und die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in der Kin- dertagesbetreuung haben nicht zuletzt zum Ziel, Träger dabei zu unterstützen, die Arbeitsbedin- gungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Diese in erster Linie in Verantwortung der Träger zu schaffenden Voraussetzungen können auch Einfluss auf die Verweildauer von Fach- kräften im Arbeitsfeld oder deren Stundenanteil haben. Grundsätzlich weist das Hessische Kultusministerium auf die kommunale Zuständigkeit zur Per- sonal-Abdeckung in Betreuungsangeboten hin. Unabhängig davon hat das Land im Pakt für den Nachmittag eine Qualifizierungsreihe für Per- sonal ohne pädagogischen Abschluss entwickelt. Die Qualifizierungsreihe als Angebot für diese Teilgruppe des pädagogisch tätigen Personals zielt auf die Weiterentwicklung der Qualität von Bildungs- und Betreuungsangeboten im Pakt für den Nachmittag. Unter bestimmten Vorausset- zungen kann die Qualifizierungsreihe für vergleichbares Personal aus ganztägig arbeitenden Schulen der Profile 1, 2 und 3 geöffnet werden. Die Umsetzung der jeweiligen inhaltlichen Mo- dule findet dezentral in Verantwortung der Pakt-Schulträger auf der Grundlage von zentralen Rahmenvorgaben statt. Frage 104. Wie viele Ausbildungen für Kinderpflege und Sozialassistenz wurden in den letzten zehn Jahren in Hessen ausgebildet? Eine Ausbildung mit dem Abschluss „staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „staatlich ge- prüfter Kinderpfleger“ existiert in Hessen nicht. In Anlage D104 werden die Absolventendaten der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (Abschluss: „staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Sozi- alassistent“) ausgewiesen. Die Absolventenzahlen des Schwerpunktes „Sozialpädagogik“ der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz sind nach der vorliegenden Statistik in den letzten Jahren gestiegen, bei gleichzeitig insgesamt zurückgehenden Zahlen im Schwer- punkt „Sozialpflege“. Frage 105. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher wurden in den letzten zehn Jahren in Hessen ausgebildet? (bitte aufgelistet nach Träger und nach Ausbildungsmodell) Anlage D104 gibt Auskunft zu den Absolventendaten der Fachschule für Sozialwesen, Fachrich- tung Sozialpädagogik, vormals Fachschule für Sozialpädagogik (Zahl der Anerkennungen als „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. als „staatlich anerkannter Erzieher“). Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Absolventenzahlen bis einschließlich des Schuljahres 2015/2016 als nicht vollständig anzusehen sind. Zum Zeitpunkt der statistischen Er- fassung bis zum Erhebungsschuljahr 2015/2016 war ein Teil der Berufspraktika sowie der da- rauf jeweils folgenden Prüfungen noch nicht beendet, sodass die Zahl der durch die Statistik er- fassten staatlichen Anerkennungen generell zu niedrig liegt. Für das Schuljahr 2016/2017 wurde ein späterer Erhebungstermin gewählt, sodass neben verstärkten Plausibilisierungsprüfungen durch das Hessische Kultusministerium der Anstieg der Absolventenzahl insofern auf den späte- ren Termin zurückzuführen ist. Infolgedessen spiegelt die für das Schuljahr 2017/2018 aufge- führte Zahl der staatlichen Anerkennungen ein realistisches Bild wider.
20 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 106. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, welche Entwicklungen sich hinsichtlich der Differenzen bei den Anfänger- und Absolventenzahlen ergeben und wie lassen sich diese erklären? Differenzen zwischen Anfänger- und Absolventenzahlen sind in allen Schulformen, nicht nur in den beruflichen Schulformen, der Regelfall. Wie bei jedem schulischen Bildungsgang, jeder Ausbildung oder bei jedem Studium bricht auch ein Teil der Studierenden der Fachschule für Sozialwesen die Ausbildung ab bzw. beendet diese nicht erfolgreich. Dem Hessischen Kultusministerium liegen keine Hinweise über verstärkte Abbruchzahlen vor. Die Gründe für Abbrüche haben, wie bei vielen Ausbildungs- und Studiengängen, einen sehr heterogenen Charakter. Frage 107. Wie hoch ist nach Auffassung der Landesregierung der Finanzbedarf, wenn Auszubildenden zum Erzieher bzw. Erzieherin eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden würde? Für die Berechnung des Finanzbedarfs wird der TVAöD, besonderer Teil Pflege, zugrunde ge- legt. Als Ausbildungsvergütung (inklusive der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung) wird demnach eine Höhe von 1.450 € pro Monat pro Studierendem berechnet. Bei der Gesamt- ausbildungsdauer von 3 Jahren entsteht pro Studierendem für die gesamte Dauer der Ausbildung ein Finanzbedarf von 52.200 €. Nach bisherigen Regelungen zur praxisintegrierten Ausbildung, dem vorhandenen vergüteten Ausbildungsmodell, liegt der Finanzbedarf bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Diese haben nach § 25b HKJGB die Möglichkeit, eine Anrechnung zu 100 % der tatsächlichen Arbeitszeit auf den Fachkraftschlüssel vorzunehmen. Der Annahme folgend, dass alle Studierende der Erzieherausbildung in Hessen, unabhängig vom jeweiligen Ausbildungsmodell, eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen, ist die Gesamt- zahl von 8.172 Studierenden im Schuljahr 2018/2019 zugrunde zu legen. Die Gesamtzahl ver- teilt sich auf drei Jahre innerhalb der Erzieherausbildung, sodass man von einer ungefähren Zahl pro Jahrgang von 2.700 Studierenden ausgehen kann. Vorausgesetzt, die Ausbildungszah- len von ca. 8.200 bleiben konstant, entstünde ein jährlicher Gesamtfinanzbedarf von 142.680.000 € (17.400 € x 8.200). Frage 108. Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren ein Studium der Früh- bzw. Kindheitspäda- gogik, der Erziehungswissenschaft und der Sozialen Arbeit aufgenommen und wie viele erfolg- reich absolviert? An den Staatlichen und Privaten Hochschulen des Landes Hessen werden folgende Studienfä- cher im erzieherischen und sozialen Bereich angeboten: Erziehungswissenschaft (Pädagogik), Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Frühpädagogik, Frühkindliche inklusive Bildung, Sozi- alpädagogik, Soziale Arbeit, Soziale Arbeit Transnational, Soziale Arbeit und Lebenslauf sowie Soziale Arbeit PLUS – Migration und Globalisierung. Die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger und die der Absolventinnen und Absolven- ten stellt sich wie folgt dar: Zeitraum: Studienanfänger- Absolventinnen/ 2009 bis 2018 innen/-anfänger Absolventen Private Hochschulen 3.614 568 Staatliche Hochschulen 23.548 16.858 Gesamt 27.162 17.426 In der Anzahl der Absolventinnen/Absolventen sind alle hochschulischen Abschlüsse wie Ba- chelor, Master oder Promotion enthalten. Frage 109. Wie viele Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Fachkräfte in der Kinderbetreuung wurden in den letzten fünf Jahren unter Angabe der Verweildauer a) positiv, b) negativ, c) weder positiv noch negativ beschieden? Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Kinderbe- treuung ist in § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) i.V.m dem Hessi- schen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) geregelt. Nach § 17 HBQFG wird über die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit nach diesem Gesetz eine Landesstatistik geführt. Statistisch erfasst wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 HBQFG der Gegenstand und die Art der Ent- scheidung innerhalb eines Berichtsjahres (1.1.-31.12.), wobei die nach dem Berufsqualifikati-