Autobahnsperrungen während der IAA 2019

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1319 HESSISCHER LANDTAG                                                                            27. 12. 2019 Kleine Anfrage Klaus Gagel (AfD), Arno Enners (AfD), Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 07.10.2019 Autobahnsperrungen während der IAA 2019 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Während des ersten Publikumsbesuchertages der diesjährigen IAA hatte ein Bündnis aus verschiedenen soge- nannten „Aktionsbündnissen“ wie „#Aussteigen“ oder „Sand im Getriebe“ Streckensperrungen auf den Haupt- verkehrsadern in und um Frankfurt am Main bei den zuständigen Ämtern beantragt. Die Streckensperrungen führten zu großen Störungen während des ersten Besucherwochenendes, auch am Sonntag fanden unangemel- dete Störungen und Blockaden der Messezugänge durch die oben genannten „Aktionsbündnisse“ statt. Insgesamt gingen auch aufgrund der Demonstrationen die Besucherzahlen der IAA 2019 auf 560.000 Messebe- sucher zurück. Das sind 250.000 weniger als vor zwei Jahren und weniger als die Hälfte im Jahr 2007, als noch über eine Million Besucher zur größten deutschen Automobilausstellung IAA kamen. Die IAA rutschte im weltweiten Vergleich der Besucherzahlen von Automessen von Rang 4 auf aktuell Rang 7. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit der Ministerin der Justiz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1.     Welche Behörde erteilte die Genehmigungen für die Sperrungen der A648 und A661 rund um Frankfurt am Main am 14. September 2019 auf Ersuchen der oben genannten „Aktionsbündnisse“? Die Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 Grundgesetz geschützt. Hiernach haben alle Deut- schen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versam- meln. Daher unterliegt eine grundgesetzliche geschützte Versammlung als solches keiner Ge- nehmigungspflicht; es können lediglich Auflagen erteilt werden. Die hierfür zuständige Versammlungsbehörde hat am 14. September 2019 keine Auflagen hin- sichtlich der Demonstrationsroute erteilt. Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement als die für die Bundesautobahnen in Hessen zuständige Straßenverkehrsbehörde hat als reine Folgeentscheidung die Sperrungen der Stre- ckenabschnitte für die Dauer der Demonstration verkehrsrechtlich angeordnet. Ein Abwägungs- spielraum kam Hessen Mobil hinsichtlich der Frage des „Ob“ nicht mehr zu. Frage 2.     Was war der von den „Aktionsbündnissen“ angegebene Grund für die beantragten Streckensper- rungen auf den Bundesautobahnen rund um Frankfurt am Main? Der von den Organisatoren der IAA-Sternfahrt angegebene Grund für die begehrten Strecken- sperrungen auf den betreffenden Abschnitten der Bundesautobahnen war die angemeldete Demonstrationsroute. Frage 3.     Was sieht die Straßenverkehrs-Ordnung hinsichtlich der Nutzung der Bundesautobahnen vor? Frage 4.     Wurde aus Sicht der Landesregierung die Straßenverkehrs-Ordnung aufgrund der Streckensperrun- gen für Fahrradbetrieb auf der A648 und A661 rund um Frankfurt am Main am 14. September 2019 missachtet? Eingegangen am 27. Dezember 2019 · Bearbeitet am 6. Januar 2020 · Ausgegeben am 9. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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