Bewegungsmangel und Sportunterricht
20. Wahlperiode Drucksache 20/494 HESSISCHER LANDTAG 25. 07. 2019 Kleine Anfrage Dirk Gaw (AfD), Gerhard Schenk (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 10.04.2019 Bewegungsmangel und Sportunterricht und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Bewegungsmangel ist laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in entwickelten Ländern die Epidemie des 21. Jahrhunderts. In Deutschland bewegen sich 80 Prozent der Kinder zu wenig. Dies zeigt eine aktuelle Langzeitanalyse. Demnach verbringen die 6- bis 17-jährigen pro Tag im Schnitt nur knapp 50 Minuten mit moderater bis anstrengender Bewegung. Gesund wären laut WHO mindestens 60 Minuten. Die motorischen Fähigkeiten der heutigen Kinder sind im Vergleich zu Gleichaltrigen von vor 40 Jahren um etwa zehn Prozent schlechter. Auffällig sei, dass der Unterschied zwischen den Geschlechtern in den letzten sechs Jahren größer geworden sei. Mädchen, und insbesondere Mädchen aus Familien mit einem niedrigen sozialen Status, schnitten in Sachen Bewegung deutlich schlechter ab als Jungen. http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/sport-80-prozent-der-kinder-in-deutschland-bewegen-sich- zu-wenig-a-1258863.html. Gemäß Lehrplan hat die Landesregierung aktuell für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 insgesamt 108 Schulsport- stunden (3 pro Woche) und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 72 Schulsportstunden (2 pro Woche) vorgesehen. Vorbemerkung Kultusminister: Das Kultusministerium beobachtet kontinuierlich die wesentlichen Studien zum Bewegungsver- halten von Kindern und Jugendlichen. Aus den Studienergebnissen der vergangenen Jahre wird deutlich, dass es einen gesamtgesellschaftlichen Handlungsbedarf gibt, da sich viele Menschen in Deutschland zu wenig bewegen oder falsch ernähren. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die sich in ihrer Freizeit zum Teil zu wenig bewegen. Es ist vor diesem Hinter- grund nicht allein Aufgabe des Staates, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Auch andere Ak- teure sind aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, vor allem aber die Eltern, wenn es etwa um die konkrete Ausgestaltung der Freizeit oder den Schulweg ihrer Kinder geht. Die Landesregierung entzieht sich ihrer Mitverantwortung nicht. Sie fördert und unterstützt Bewegung in vielfältiger Weise, etwa mit Maßnahmen der Nahmobilitätsstrategie, der Förde- rung des organisierten Sports oder den verschiedenen Investitionsprogrammen zur Unterstüt- zung des kommunalen Sportstättenausbaus. Der Schule und dem Schulfach Sport kommt eine besondere Rolle bei der Unterstützung und Förderung der körperlichen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu. Ausreichend Bewe- gung und sportliche Aktivität gehören zu den Bedingungen einer gelingenden geistigen Entwick- lung, des Erlernens sozialer Kompetenzen sowie der Stärkung der Persönlichkeit junger Men- schen. Dieser Verantwortung trägt das Kultusministerium durch gezielte Maßnahmen und Vor- gaben Rechnung, so z.B. durch eine Stundentafel, die bis zur achten Jahrgangsstufe eine dritte Sportstunde vorsieht, oder durch intensive Bemühungen, das Sportunterrichtsangebot etwa im Rahmen von Stellenbesetzungen, von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten, der Nutzung aller Möglichkeiten der Stundentafel und der vermehrten Nutzung nicht-schulischer Sportstätten schnellstmöglich zu erhöhen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um einem Bewegungsdefizit bei Schülern ent- gegenzuwirken (bitte aufschlüsseln nach bisherigen Maßnahmen ab Schuljahr 2012/2013 und ge- planten Maßnahmen in allen hessischen Schulformen)? Das Land Hessen steht weiterhin fest zum obligatorischen Sportunterricht und stellt diesen lan- desweit sicher. Mit im Durchschnitt drei Unterrichtsstunden pro Woche bis zur Jahrgangsstufe 8 Eingegangen am 25. Juli 2019 · Bearbeitet am 25. Juli 2019 · Ausgegeben am 26. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/494 ist ein kontinuierliches Bewegungslernen sichergestellt. Darüber hinaus stellen verschiedene Ak- teure zahlreiche Maßnahmen sicher, um das Bewegungsverhalten der Schülerinnen und Schüler in Hessen zu fördern. Dazu zählen neben dem Land u.a. die Schulen, Kommunen und Sport- vereine. Mit dem Landesprogramm Schule & Gesundheit bietet Hessen eine diesbezügliche Zertifizie- rung von Schulen an. Bestandteil dieser Zertifizierungen ist der Teilbereich Bewegung und Wahrnehmung, dessen Ziel es ist, Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung als Teil der Schulentwicklung zu gewährleisten. Aktuell verfügen über 400 hessische Schulen über ein ent- sprechendes Teilzertifikat. Seit dem Jahr 2012 werden in jährlich wechselnden Regionen Gesundheitsspiele durchgeführt, an denen sich ein oder mehrere größere Sportvereine beteiligen. Ziel ist es, die Akteure der Re- gion miteinander zu vernetzen und Schülerinnen und Schülern Sport, Bewegung und Gesund- heitsthemen näherzubringen. In mehreren Regionen haben sich daraus regionale Gesundheits- spiele entwickelt. Seit dem Jahr 2011 baut das Land kontinuierlich seine Fortbildungsaktivitäten rund um das Thema Bewegung aus. Hierzu zählen die Fortbildungsserien „Einfach bewegend“ und „Beweg dich, Schule“ mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auf die Bewegungsförderung als Schulent- wicklungsaufgabe abzielt. Das seit dem Jahr 1992 bestehende Programm zur Förderung der Zu- sammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde 2018 für die Sportvereine durch eine Mit- telerhöhung noch attraktiver gestaltet, so dass jetzt mit einer Zunahme an Kooperationsangebo- ten zu rechnen ist. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist die Erprobung eines „Bewegungschecks“ vorgesehen. Inner- halb der Schule sollen die motorischen Fähigkeiten der Grundschulkinder erfasst und auf dieser Basis Rückmeldeschreiben an die Eltern verfasst werden. Gerade für die motorisch förderbe- dürftigen Kinder sollen dann über die Sportkreise eigene Angebote entstehen. Frage 2. Welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen plant die Landesregierung, um dem höheren Be- wegungsdefizit bei Mädchen entgegenzuwirken? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Mädchen genauso gerne wie Jungen bewegen. Lediglich die Bewegungsformen und die Motivationslage unterscheiden sich teilweise. Diesen Unterschieden wird der Sportunterricht gerecht. Spezielle Angebote für Mädchen bestehen im Rahmen der schulischen AG-Angebote. Frage 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele der in den Stundentafeln vorgesehenen Sportstunden an hessischen Schulen tatsächlich stattfanden? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Schulamtsbezirk, Anzahl der nicht stattgefundenen Unterrichtsstunden pro Schuljahr beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 bis heute) Unterrichtsplanungen und -ausfälle werden vor Ort an den hessischen Schulen erfasst. Eine zen- trale landesweite Erfassung und Auswertung erfolgt nicht. Dies würde bedeuten, dass Schulen täglich Änderungen erfassen und elektronisch einpflegen müssten, was insbesondere bei größe- ren Schulen mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Auch eine nachträgliche zentrale Erfassung implizierte einen überproportional hohen Verwaltungsaufwand. Frage 4. Welche Gründe liegen der Landesregierung für die Nichterteilung der unter 3. aufgeführten Unterrichtsstunden vor? Dafür kann es sehr unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise Erkrankungen, die in aller Regel kurzfristig auftreten. Frage 5. Wie viele Sport-Fachlehrer befanden sich im Schuljahr 2017/2018 und im laufenden Schuljahr an hessischen Schulen im Einsatz? (Bitte um Aufschlüsselung nach Schulform und Schulamtsbezirk.) Statistisch werden die Lehrkräfte mit einer Sport-Qualifikation erfasst, die im Schuljahr 2017/2018 bzw. 2018/2019 im Unterricht der Sekundarstufe I eingesetzt wurden. Das Klassen- lehrerprinzip steht einer Auswertung für die Grundschulen entgegen. Die entsprechende Auf- schlüsselung für die Sekundarstufe I kann Anlage 1 entnommen werden. Frage 6. Wie viele Lehrer unterrichteten im Schuljahr 2017/2018 und im laufenden Schuljahr das Fach Sport fachfremd? (Bitte um Aufschlüsselung nach Schulform und Schulamtsbezirk.) Die entsprechende Aufschlüsselung für die Sekundarstufe I kann Anlage 2 entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/494 3 Frage 7. Wie viele Wochen-Unterrichtsstunden entfielen bzw. entfallen durchschnittlich jeweils auf die zu 5. und 6. bezifferten Lehrkräfte? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform und Schulamtsbezirk.) Die Daten zu den durchschnittlich erteilten Unterrichtsstunden der zu 5. und 6. bezifferten Lehrkräfte können den Anlagen 3a und 3b entnommen werden. Frage 8. Welche verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen bestehen für die zu 5. und 6. benannten Lehrkräfte? Die verpflichtenden Fortbildungen für Sportunterricht erteilende Lehrkräfte ergeben sich für die beiden genannten Personengruppen aus der Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung - AufsVO). Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 AufsVO ist eine Ausbil- dung als Ersthelfer erforderlich, die nach Satz 2 der Vorschrift alle vier Jahre aufgefrischt wer- den muss. Für Lehrkräfte, die Wassersport unterrichten, ist gemäß § 21 Abs. 5 Satz 2 AufsVO der Nachweis der Rettungsfähigkeit erforderlich. Dieser muss gemäß § 21 Abs. 5 Satz 3 Aufs- VO alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Werden Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial unterrichtet, bedarf dies einer sportartspezifischen Qualifikation gemäß § 21 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 AufsVO. Zu diesen Sportarten gehören etwa der alpine Skilauf oder das Klettern. Im Klettern besteht eine Verpflichtung zur Auffrischung der sicherungstechnischen Fähigkeiten der Lehrkräfte alle fünf Jahre. Frage 9. Welche fakultativen Weiterbildungsmaßnahmen werden seitens des Hessischen Kultusministe- riums für die unter 5. und 6. benannten Sport-Lehrkräfte angeboten? Die Angebote der Zentralen Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) sind unter https://zfs.bildung.hessen.de/ abrufbar. Frage 10. Wie viele der zu 5. und 6. benannten Lehrkräfte nahmen an den unter 8. und 9. benannten Wei- terbildungsmaßnahmen im Schuljahr 2017/2018 und im laufenden Schuljahr wahr. Pro Schuljahr werden rund 250 Fortbildungsmaßnahmen mit rund 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der ZFS oder in Kooperation mit ihr angeboten. Die Zahl der Angebote ist insgesamt deutlich höher, da darüber hinaus weitere Fortbildungsmaßnahmen von den 15 Staat- lichen Schulämtern sowie den landesweiten Kooperationspartnern wie dem Landessportbund Hessen, der Bildungsakademie Sport Hessen, von den hessischen Sportfachverbänden sowie den Sportkreisen in Hessen angeboten werden. Mit diesen Institutionen bestehen kontinuierliche Arbeitsbeziehungen. Wiesbaden, 19. Juli 2019 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel Anlagen
Anlage1 zu KA 20/494 Sportlehrkräfte nach Schultypgruppen 2017/2018 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Berufliche Schulen Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Summe Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 1 63 125 120 43 352 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 1 75 59 83 78 296 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 1 63 59 61 21 205 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 15 63 137 38 253 SSA für den Landkreis Fulda 1 61 41 25 128 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 1 1 19 53 100 80 254 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 25 83 83 94 285 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 1 2 9 98 21 131 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 1 10 52 124 102 289 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 39 38 62 23 162 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 40 87 92 51 270 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 86 62 53 65 266 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 1 40 108 38 73 260 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 80 58 68 29 235 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 1 69 138 28 101 337 Summe 2 8 687 1.035 1.172 819 3.723 Sportlehrkräfte nach Schultypgruppen 2018/2019 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Berufliche Schulen Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Summe Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 1 59 124 123 38 345 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 1 79 57 79 80 296 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 68 60 60 25 213 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 16 69 146 42 273 SSA für den Landkreis Fulda 1 65 42 21 129 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 1 20 51 100 84 256
Anlage1 zu KA 20/494 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 23 91 90 98 302 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 2 8 97 22 129 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 11 51 128 99 289 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 36 40 69 20 165 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 38 87 102 55 282 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 1 76 63 53 61 254 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 1 43 111 36 82 273 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 70 61 72 32 235 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 1 61 139 32 108 341 Summe 2 5 667 1.054 1.208 846 3.782
Anlage 2 zu KA 20/494 Fachfremde Lehrkräfte im Sportunterricht nach Schultypgruppen 2017/2018 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Summe Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 4 2 8 3 17 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 6 1 10 1 18 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 9 2 3 4 18 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 3 1 27 10 41 SSA für den Landkreis Fulda 5 1 6 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 9 1 3 4 17 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 3 1 6 10 20 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 2 4 2 8 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 7 8 15 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 5 1 7 4 17 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 8 7 11 10 36 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 1 12 2 4 4 23 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 1 7 5 13 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 8 3 5 16 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 26 9 4 29 68 Summe 1 101 27 105 99 333 Fachfremde Lehrkräfte im Sportunterricht nach Schultypgruppen 2018/2019 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Summe Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 1 9 3 5 3 21 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 13 2 11 5 31 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 11 1 6 4 22
Anlage 2 zu KA 20/494 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 3 1 42 11 57 SSA für den Landkreis Fulda 5 3 8 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 8 1 4 12 25 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 2 2 10 13 27 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 2 1 13 3 19 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 1 1 4 7 13 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 7 1 9 8 25 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 5 6 11 13 35 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 7 1 2 4 14 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 1 5 3 9 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 8 3 3 14 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 27 8 3 27 65 Summe 1 109 28 131 116 385
Anlage 3a zu Ka 20/494 Durchschnittliche Unterrichtsstunden der Sportlehrkräfte nach Schultypgruppen 2017/2018 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Berufliche Schulen Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 4 20,7 20,6 21,6 21,2 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 19 22,9 19,5 19,9 22,4 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 4 22,1 19,4 21,2 20,4 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 22,6 17,8 21 20,9 SSA für den Landkreis Fulda 14 22 19,9 20,8 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 23 25 23,6 19,2 19,8 21,7 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 22 20,8 19,9 22,1 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 20 23,5 21,4 22,1 22 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 4 17,3 18,5 20,3 19,4 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 22,1 21,2 20,5 22,4 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 21,8 20,2 21,2 20,7 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 23,2 20,5 22,7 21,3 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 2 20,3 19,6 21,3 20,7 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 22,2 20,2 21,2 20,1 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 24,5 21,8 20,9 21 20,2 Durchschnittliche Unterrichtsstunden der Sportlehrkräfte nach Schultypgruppen 2018/2019 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Berufliche Schulen Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 4 20,6 20,8 21,7 20,4 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 25 22 19,6 19,6 21,2 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 22 20,1 21,5 20,6 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 20,1 17,5 20,7 22 SSA für den Landkreis Fulda 27 22,6 20,3 21,8 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 18 20,7 19,2 19,5 21,2 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 24,4 20,8 20 21,8 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 26,5 21 21,1 20,2 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 17 18,1 20,7 20,4 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 20 20,7 19,8 20,7 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 22,1 20,7 21,5 20,7 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 5 23 21,3 21,8 21,6 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 7 19,6 19,8 21,1 20,9 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 22,8 20,4 21,5 19,9 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 22,5 20,8 20,8 20,5 19,6
Anlage 3b zu KA 20/494 Durchschnittliche Unterrichtsstunden der fachfremden Lehrkräfte nach Schultypgruppen 2017/2018 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 19 21 21,6 29,7 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 25,3 13 17,8 16 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 22,3 17,5 22,8 15 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 23,7 12 20,2 21,6 SSA für den Landkreis Fulda 21,2 20 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 23,6 20 24 20,8 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 12 11 21,8 19,7 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 26,3 22,8 23 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 19 18 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 22,6 28 18,9 24,3 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 24,1 16,4 18,5 19,3 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 26,5 21,5 15 25,3 20,5 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 25 18,1 21,4 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 22,8 19,3 19,4 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 20,3 17,8 20,1 19,3 Durchschnittliche Unterrichtsstunden der fachfremden Lehrkräfte nach Schultypgruppen 2018/2019 (Sekundarstufe I) Schulformbezogene Schulformübergreifende Schulaufsicht Förderschulen Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamtschulen SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 17 18,8 19,3 21,4 15 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 22,2 20 18,7 20,4 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 20,3 20 21,1 16,8
Anlage 3b zu KA 20/494 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 12,2 13 20,7 23 SSA für den Landkreis Fulda 23,8 22,3 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 21,5 19 21,5 17,3 SSA für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 16,5 16,5 17,9 17,7 SSA für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 26,8 6 20,1 24,3 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 12 24 21 11 SSA für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 16,4 25 20,4 19,3 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 21 18,7 19,5 17,4 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 21,2 10 24 21,8 SSA für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 26 19,8 21 SSA für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 24,1 22,3 20,3 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 21,3 16,1 12,3 16,5