Finanzierung, Bereitstellung und Weiterführung des Förderprogramms "Gemeindeschwester 2.0"

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/213 HESSISCHER LANDTAG                                                                           08. 04. 2019 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 25.02.2019 Finanzierung, Bereitstellung und Weiterführung des Förderprogramms „Gemeindeschwester 2.0“ und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1.     Wie viele Gemeindeschwestern wurden in welchen Kommunen im Jahr 2018 gefördert? Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Angaben auf Kreisebene beschränkt. Frage 2.     Wie viele Gemeindeschwestern wurden seit Förderbeginn in welcher Kommune eingestellt? Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 3.     In wie vielen Fällen wurden die dafür notwendigen Anträge durch Hausärztinnen und - ärzte bzw. die Kommunen gestellt? Es haben bisher fünf Kommunen, 6 Hausärztinnen und Hausärzte und ein Medizinisches Ver- sorgungszentrum (MVZ) Anträge gestellt. Frage 4.     Wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? Es wurden bisher zwei Anträge abgelehnt. Ein Antrag wurde aufgrund der zu Beginn eingeführ- ten Begrenzung „eine Gemeindeschwester pro Landkreis“ abgelehnt. Zu einem späteren Zeit- punkt wurde diese Begrenzung aufgehoben. Der Antragsteller wurde entsprechend informiert. Der zweite Antrag wurde aufgrund fehlender Inhalte im Konzept abgelehnt. Es war weder vor- gesehen, dass die Gemeindeschwester in bestehenden Hilfsangebote vermittelt, noch eine Netz- werkfunktion wahrnimmt. Frage 5.     Zu welchem Anteil wurden die für das Förderprogramm „Gemeindeschwester 2.0“ bereitgestell- ten 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 ausgeschöpft? Im Jahr 2018 wurden Fördermittel von insgesamt 45.265,66 € ausgezahlt. Das entspricht 2,5 %. (s. hierzu auch Anlage 1) Frage 6.     In welchem Umfang haben sich die hessischen Kommunen an der Finanzierung der Gemeinde- schwestern beteiligt? Gemäß der Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ vom 09.03.2018 zählen die Personal- kosten der Gemeindeschwester äquivalent zur Entgeltgruppe 6 TV-H sowie die Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Qualifikation zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) oder Weiterqualifikation für Case Management-Aufgaben entstehen, zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, die im angemessenen Umfang vollumfänglich seitens der Landesregierung erstattet werden. Fahrtkosten zu den Hausbesuchen, Büromaterial, sowie Arbeitsmaterial oder Personal- kosten über die Entgeltgruppe 6 hinaus, werden von den Kommunen selbst getragen. Eingegangen am 8. April 2019 · Bearbeitet am 8. April 2019 · Ausgegeben am 10. April 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/213 Frage 7.  Welche Festlegungen existieren zur Vergütung der Gemeindeschwester? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Frage 8.  In welcher Weise hat das Land Hessen als Fördermittelgeber sichergestellt, dass die entstehenden Arbeitsverhältnisse der Gemeindeschwester existenzsichernd sind? Die Eingruppierung zur Entgeltgruppe 6 wurde entsprechend der Tätigkeitsmerkmale gemäß TV-H (Teil A) vorgenommen. Frage 9.  Anhand welcher Kennzahlen wird der Erfolg des Projekts gemessen? Das Förderprogramm startete im März 2018. Ende März 2019 erhält die Landesregierung erst- malig entsprechende Sachberichte sowie Dokumentationsbögen der Zuwendungsempfänger. Im Dokumentationsbogen sind die Anzahl der Hausbesuche nach Klient, der Anlass der Betreuung und der Fokus des Hilfebedarfs festzuhalten. Erst dann kann eine Beurteilung erfolgen. Frage 10. Beabsichtigt die Landesregierung das Projekt über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen, auszubauen oder zu beenden? Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wurde festgelegt, dass Gemeindeschwestern weiterhin gefördert werden sollen. Die bisher gemachten Erfahrungen werden bei der Weiter- entwicklung entsprechend Berücksichtigung finden. Wiesbaden, 29. März 2019 Kai Klose Anlage
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KA 20/213 Anlage 1 Anlage 1 Übersicht über das Förderprogramm „Gemeindeschwester 2.0" K om m unen                      A n za h l d e r                F ö rd e rz e itra u m E in s te llu n g  A u szah lun g 2 0 1 8 G e m e in d e s c h w e s te r Kreis Bergstraße                 1 Gem eindeschwester            seit 01.06.2018        Seit Juni 2018               21.770,00 € Vogelsbergkreis                  1 Gem eindeschwester            seit 01.10.2018                                     11.796,66 € 1 Gem eindeschwester            ab 2019, noch nicht eingestellt Stadt Rüsselsheim                2 Gem eindeschwester            ab 01.10.2018 Gemeinde Nauheim                 1 G em eindeschwester           2019                   Seit 15.02.2019 Marburg                          1 Gem eindeschwester            ab 01.02.2019 A rztp ra x e n Hersfeld-Rotenburg              1 Gem eindeschwester            seit 01.06.2018        Seit Juni 2018                3.150,00 € M arburg-Biedenkopf              1 G em eindeschw ester/         seit 01.10.2018        Seit O ktober 2018            8.549,00 € 20 Std. pro W oche Rheingau-Taunus-Kreis            1 G em eindeschw ester/         ab 01.03.2019 12 Std. pro W oche Landkreis Fulda                 1 G em eindeschw ester/         ab 01.12. 2018 20 Std. pro W oche Hersfeld-Rotenburg              1 G em eindeschw ester/         ab 01.02.2019 20 Std. pro W oche Odenwaldkreis                   1 G em eindeschw ester/         ab 01.03.2019 20 Std. pro W oche Ober-Ramstadt                    1 Gem eindeschwester            seit 01.10.2018        Seit 01.10.2018 Anzahl                           14 S u m m e A u szah lun g 2 0 1 8                                                                                  4 5 .2 6 5 ,6 6 €
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