Förderpläne
20. Wahlperiode Drucksache 20/926 HESSISCHER LANDTAG 25. 02. 2020 Kleine Anfrage Moritz Promny (Freie Demokraten) vom 08.07.2019 Förderpläne und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Die individuelle Förderung ist ein zentrales Instrument, um die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer bzw. seiner Begabungen, Fähigkeiten aber auch Herausforderungen und Besonderheiten zu unterstützen und zu be- gleiten. Daher obliegt es der Schule jedes Kind individuell zu fördern und bei drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sind die Förderpläne ein Instrument, um diesen Anforderungen zu entsprechen. Vorbemerkung Kultusminister: Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule (§ 3 Abs. 6 HSchG, § 5 VOGSV). Individuelle Förderung erfolgt im Unterricht, in Förderkursen und Ganz- tagsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler z.B. durch die entsprechende Didaktik und Metho- dik, festzulegende Zeitfenster und individuelle Lernmaterialien. Nicht für alle Schülerinnen und Schüler ist ein individueller Förderplan erforderlich, sondern nur für diejenigen, die eine Unterstüt- zung und Förderung nach § 6 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) benötigen. Die Planung, Durchführung und Reflexion von individueller Förderung kann z.B. in einem un- terrichtsbegleitenden Lernplan, wie er in der Binnendifferenzierung für alle Schülerinnen und Schüler angewandt wird, dokumentiert werden. Der Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers wird ausgehend von den vorhandenen Kompetenzen im Rahmen von Beobachtungen, Gesprächen, Testungen und weiteren förderdiagnostischen Mitteln festgestellt. Dies kann regelmäßig in die Unterrichts- und Förderzeit integriert werden und liegt in der Hand der unterrichtenden Lehrkraft. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Kriterien gelten hinsichtlich der Erstellung von Förderplänen und wo sind diese hinterlegt? Die Kriterien zur Erstellung von Förderplänen werden in den §§ 5 und 6 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 (ABl. 2018 S. 2), beschrieben. Die individuelle Förderplanung wird zudem detailliert beschrieben in § 5 der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom 15. Mai 2012 (ABl. S. 230), zuletzt geän- dert durch Artikel 4 der Verordnung vom 1. April 2015 (ABl. S. 113). Frage 2. Für wen müssen in welchem Rahmen Förderpläne erstellt werden? Die Fälle für eine verpflichtende Erstellung eines individuellen Förderplans sind in § 6 Abs. 3 VOGSV geregelt. Demnach sind Förderpläne insbesondere zu erstellen 1. für Kinder, die eine Vorklasse besuchen oder an einer besonderen Fördermaßnahme teilneh- men, 2. im Fall eines drohenden Leistungsversagens und bei drohender Nichtversetzung sowie im Fall der Nichtversetzung, Eingegangen am 25. Februar 2020 · Bearbeitet am 25. Februar 2020 · Ausgegeben am 27. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/926 3. bei vorliegenden Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen nach § 40, 4. bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nach § 49 des Schulgesetzes, 5. bei gehäuftem Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern nach § 77. Schulen können über die Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 VOGSV hinaus ergänzend für weitere Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen Förderpläne erstellen. Frage 3. Welche Vorlagen und Unterstützungsangebote erhalten die Lehrkräfte bei der Erstellung von För- derplänen? Die Formate für individuelle Förderpläne erstellen die Schulen nach ihrem Bedarf selbst. Sie sollen den Entwicklungsstand, die Lernausgangslage sowie Stärken und Schwächen der Schülerin oder des Schülers, individuelle Förderziele sowie konkrete Maßnahmen der Schule mit den ent- sprechenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beinhalten. Die Einbeziehung der Schüle- rin oder des Schülers und der Eltern sind einschließlich einer Kenntnisnahme zu dokumentieren. Es gibt zahlreiche Beispiele für Vorlagen zu den Fällen nach § 6 Abs. 3 VOGSV. Schulen können sich an die Projektbüros Individuelle Förderung des Kultusministeriums wenden, um sich bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Formats unterstützen zu lassen. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die anhaltende Kritik der Lehrkräfte, dass die Maßgaben zur Erstellung von Förderplänen und die anschließende Umsetzung eine nicht zu bewältigende Aufgabe sei? Lehrkräfte und Schulleitungen beschreiben die Erstellung der individuellen Förderpläne als an- spruchsvolle Aufgabe. Die Funktion und Wirkung von Förderplänen wird jedoch als grundsätzlich angemessenes pädagogisches Instrument gesehen. Sowohl in Arbeitsgruppen zur individuellen Förderung als auch auf Fortbildungsveranstaltungen werden die individuellen Förderpläne als das notwendige Format für die gemeinsame Vereinbarung zwischen Lehrkraft, Schülerin oder Schüler und Eltern genannt, um grundlegende, fachlich profunde Maßnahmen und Angebote für eine individuelle Förderung festzulegen. Frage 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Erstellung und Fortschreibung von Förderplänen weniger bürokratisch zu gestalten? Zum einen arbeitet das Kultusministerium an einem Informationspaket, das den Schulen Hilfe- stellungen für die Erstellung und den Umgang mit individuellen Förderplänen geben soll, zum anderen wird die Möglichkeit eines Formates zur digitalen Bearbeitung geprüft. Frage 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Anwendung der in den Förderplänen hinterlegten Maßnahmen? Berichte und Erkenntnisse liegen aus Fortbildungsveranstaltungen und aus Arbeitsgruppen zur individuellen Förderung vor und beinhalten zusammengefasst folgende Aspekte: Die Maßnahmen und Angebote der Förderpläne sind höchst vielfältiger Natur. Förderpläne sind bedarfsgerecht für die Schülerin oder den Schüler angelegt und nehmen im- mer sowohl die Stärken als auch die Förderbedarfe in den Blick. Insbesondere kleinschrittige Ziele, konzentrierte und fokussierte Förderung und gut umsetz- bare Aufträge an die Schülerin oder den Schüler und die Eltern bewirken einen nachhaltigen Erfolg. Die vereinbarten Maßnahmen im Unterricht und im Rahmen von unterrichtsergänzenden För- derangeboten werden von den Lehrkräften entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation umge- setzt. Es ist ein hoher Fortbildungsbedarf für die Lehrkräfte aller Schulformen, insbesondere im gymnasialen Bereich, festzustellen. Frage 7. In welchem Rahmen erfolgt diesbezüglich eine Qualitätssicherung? Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Um- setzung der Förderangebote und -maßnahmen auf der Grundlage eines schulischen Förderkon- zepts. Der Bedarf an Fortbildung und Beratung wird von der Schule festgestellt und in einem Fortbildungskonzept dargelegt.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/926 3 Frage 8. In welcher Art und Weise wurde oder wird das Instrumentarium Förderpläne evaluiert? Es besteht die Möglichkeit, dass die Schule eine externe Evaluation durch die Hessische Lehr- kräfteakademie durchführen lässt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Frage 9. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten gibt es nach Auffassung der Landesregierung? Durch den Anspruch der individuellen Förderung für jede Schülerin und jeden Schüler ist es unumgänglich, individuelle Pläne zu erstellen. Für individuelle Förderpläne nach § 6 VOGSV kann eine digitalisierte Bearbeitung von großem Nutzen sein. Ebenso ist die fachliche Optimie- rung im Umgang mit individuellen Förderplänen ein Anliegen der Landesregierung. Frage 10. Welche Unterstützungsangebote erhalten die Schulen bei Umsetzung der Förderpläne? Für alle Bereiche, die die Erstellung eines individuellen Förderplans betreffen, werden Fortbil- dungs- und Beratungsangebote von drei Projektbüros zur Individuellen Förderung angeboten. Die Formate bewegen sich von Einzelveranstaltungen und Modulreihen zu schulischen Förderkonzep- ten über Fachtage bis hin zur Gestaltung von pädagogischen Tagen an der Schule oder Abrufan- geboten bzw. bedarfsorientierter Beratung. Ebenso unterstützen die Staatlichen Schulämter durch entsprechende Fachberatungen und die Beratungs- und Förderzentren (BFZ). Wiesbaden, 14. Februar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz