Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen von Lehrkräften im Schuljahr 2019/2020

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20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/3118 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 14. 08. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 30.06.2020 Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen von Lehrkräften im Schuljahr 2019/2020 und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Mit ihrer Antwort auf die Drucksachen 19/3432 sowie 20/945 teilte die Landesregierung mit, dass Eingaben, bei denen erschwerte Arbeitsbedingungen u.ä. geltend gemacht werden und meist als Überlastungsanzeigen gekennzeichnet werden, zum Anlass genommen werden, die konkrete schulische Situation zu analysieren, um Optimierungspotenzial zu identifizieren sowie festzustellen, welche Maßnahmen passgenau die jeweilige Schule unterstützen können. Diese Verfahrensschritte würden am besten vor Ort im Zusammenspiel zwischen Schule und Staatlichem Schulamt gestaltet. Im Folgenden bezieht sich der Fragesteller auf alle „Überlastungsanzeigen und Gefährdungsanzeigen“, unab- hängig davon, ob die im Arbeitsschutzgesetz dafür definierten Kriterien erfüllt sind oder nicht. Vorbemerkung Kultusminister: Auf die Kleinen Anfragen, Drucks. 20/945, 19/3432, 19/6566 wird verwiesen. Jedwede „Überlastungs- und Gefährdungsanzeige“ wird ernst genommen. Um die jeweilige Schule passgenau und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend zu unterstützen, findet nach Eingang der entsprechenden Eingabe eine Analyse der schulischen Situation und der als belastend wahrgenommenen Arbeitsbedingungen statt. Nach systematischer Identifizierung des Optimie- rungspotenzials werden zwischen Schule und zuständigem Staatlichem Schulamt schulspezifische Vereinbarungen getroffen. Die hieraus resultierenden Maßnahmen sind eine Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung des Systems Schule. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viele als Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen gesendete Schreiben aus hessischen Schulen gingen seit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 bis zum Ende des Schuljahres bei der Landesregierung bzw. den Schulaufsichtsbehörden ein? Im Schuljahr 2019/2020 gingen 30 als „Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen“ bezeichnete Schreiben im Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern ein. Frage 2.     Von welchen Schulen kamen diese als Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen gesendeten Schrei- ben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulform und Ort) Eine Auflistung nach Schulformen und Schulamtsbezirken ist Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3.     Bei wie vielen dieser Eingaben handelte es sich um eine erstmalige, bei wie vielen um eine erneute Fortschreibung? Eine Auflistung der erneuten Eingaben ist Anlage 1 zu entnehmen. Frage 4.     Wie viele Personen haben die Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen zum Beispiel durch eine Unterschrift unterstützt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulform und Ort.) Für den Umgang mit der Anzeige ist die Anzahl der Unterschriften oder die Größe des Kollegiums ohne Bedeutung. Jede „Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige“ wird ernst genommen. Eingegangen am 14. August 2020 · Bearbeitet am 14. August 2020 · Ausgegeben am 17. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3118 Mehrheitlich wurden „Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen“ von dem örtlichen Personalrat der Schule gestellt. Die Anzeigen sind beispielsweise von der oder dem Vorsitzenden des Perso- nalrats oder einigen Personalratsmitgliedern mit dem Zusatz „für den Personalrat“ oder „im Auf- trag der Personalversammlung“ gezeichnet. Hinzu kommen einige wenige Anzeigen einzelner Lehrkräfte. Frage 5.    Welche Gründe für eine Überlastung oder Gefährdung der Lehrkräfte wurden in den entsprechen- den Schreiben angeführt, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Einflussbereichs des Kultusmi- nisteriums? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulform und Ort.) Eine Übersicht der in den Eingaben angegebenen Gründe ist der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 6.    Wie viele der seit 2014 angezeigten Überlastungen und Gefährdungen konnten durch die in der Antwort zu Frage 9 der Drucksache 19/6566 sowie erneut auf Frage 8 der Drucksache 20/945 benannten Möglichkeiten, ohne dass die Frage beantwortet wurde, abgebaut werden? (Sofern die Landesregierung hierüber keine konkreten Zahlen vorliegen hat, ist dies bitte so zu benennen.) Grundlage des Prozesses ist die seitens der Schule anhand der konkret angezeigten Überlastungen und Gefährdungen vorgenommene Priorisierung. Sodann werden im Zusammenwirken zwischen der Schule und dem Staatlichen Schulamt schulindividuelle Lösungsmöglichkeiten identifiziert. Die Umsetzung der aus der Begleitung und Beratung resultierenden Maßnahmen werden im Nach- gang in den jährlichen Schulentwicklungsgesprächen zwischen Schule und Staatlichem Schulamt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Gegebenenfalls erfolgen weitere Anpassungen der Prozess- schritte in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht. Die Staatlichen Schulämter nutzen darüber hinaus die direkten Kontakte zu den Schulen, um diese auch präventiv zu etwaigen Belastungen zu beraten und rechtzeitig zu unterstützen. Schulen haben ihrerseits jederzeit und unabhängig von einer vorher gestellten Überlastungsanzeige die Möglich- keit, über die in jedem Staatlichen Schulamt institutionalisierten Kernteams, die sich aus der Lei- terin oder dem Leiter der pädagogischen Unterstützung, Schulpsychologinnen und -psychologen sowie den Schulberaterinnen und -beratern zusammensetzen, umfangreiche Unterstützungsmaß- nahmen abzurufen. Frage 7.    Welche konkreten Maßnahmen wurden für den Abbau der unter Frage 6 benannten Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen und den damit verbundenen Überlastungsquellen und Gefährdungsquel- len angewendet? Ergänzend zu den bereits bei Frage 5 in der Kleinen Anfrage, Drucksache 19/3432, genannten konkreten Maßnahmen sind seitens des Landes weitere Maßnahmen etabliert worden, die den Gestaltungsspielraum der Schulen erhöhen und die Kollegien entlasten. Beispielhaft sind hier zu nennen:  die Anrechnung von einer Unterrichtsstunde zur Entlastung von Mentorinnen und Mentoren an Schulen für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst seit 1. Februar 2019,  die Schaffung von 200 zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Jahr 2019 und weiteren 100 Stellen im Jahr 2020,  die Bereitstellung weiterer 140 Stellen für unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozial- pädagogische Fachkräfte (UBUS) im Jahr 2020.  die Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb des Lehramts an Grund- und Förderschulen für Lehrkräfte mit Zweiter Staatsprüfung für Gymnasien oder Haupt- und Realschule, die 115 Lehrkräfte im Jahr 2020 erfolgreich absolviert haben. Neben diesen Maßnahmen des Landes ist es die Aufgabe der Staatlichen Schulämter im direkten Kontakt mit der jeweiligen Schule individuelle Lösungen und konkrete Entlastungen auszuloten. Dabei kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, die die Schule selbst umsetzen oder die sie als Unterstützung abrufen kann. Frage 8.    Welche besonderen Belastungen und Gefährdungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere an Schulen tätige Berufsgruppen sind durch die COVID-19-Pandemie und damit im Zusammenhang stehende Änderungen von Unterrichtsprozessen und Planungen des schulischen Alltags im vergan- genen Schuljahr entstanden? Die Covid-19-Pandemie hat auch Schulleitungen, Lehrkräfte und alle anderen in Schulen Tätige vor enorme Herausforderungen gestellt. Waren zunächst die Anpassungen der Schul- und Unter- richtsorganisation für den Betrieb ohne Präsenzunterricht sicherzustellen, so galt es schließlich, eine sukzessive Rückkehr zum Regelbetrieb organisatorisch und inhaltlich zu bewältigen. Inwie- weit sich die Beteiligten hierdurch belastet fühlten, hängt von vielen auch individuellen Faktoren
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3118      3 ab, wie zum Beispiel den Vorerfahrungen mit elektronischen Medien, der Anzahl der zur Risiko- gruppe gehörenden Lehrkräfte an einer Schule oder der Einbindung in Abschlussprüfungen. Das Land Hessen hat aus Fürsorgegründen für Beschäftigte verschiedene Maßnahmen etabliert, um diese in ihrer pandemiebedingt veränderten Arbeitssituation zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise:  eine Telefon-Hotline, die durch den Medical-Airport-Service angeboten wird, zur Unterstüt- zung bei der Überwindung persönlicher Krisen im Zusammenhang mit der Pandemie sowie  die Teilnahme an einem der umfangreichen digitalen Präventions-Angebote, z.B. Webinar „Mit gezielter Bewegung stabil durch die Krise“. Wiesbaden, 7. August 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen
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Anlage 1 zu HA 20/3118 Anzahl der Anzeigen Landkreis   Landkreis  Landkreis    Stadt       Landkreis    Landkreis  Landkreis Hochtaunus-   Landkreis  Lahn-Dill- Main-Kinzig-  Landkreis  Landkreis     Rheingau-     Schwalm- Bergstraße Darmstadt-    Fulda   Frankfurt am Groß-Gerau Gießen und     Hersfeld- kreis und den Kassel und Kreis und     Kreis      Marburg-   Offenbach Taunus-Kreis      Eder-Kreis und den   Dieburg und               Main     und den Main- den Vogels- Rotenburg Wetteraukreis  die Stadt   den                   Biedenkopf und die Stadt und die Stadt   und den Schulamtsbezirk für den/die               Odenwald-    die Stadt                        Taunus-Kreis bergkreis     und den                  Kassel   Landkreis                           Offenbach     Wiesbaden     Landkreis kreis    Darmstadt                                                     Werra-                           Limburg-                             am Main                    Waldeck- Meißner-                          Weilburg                                                       Frankenberg Kreis Schulform:                                                                                                                                                                                                                      Summe Grundschule / Grundstufe an Gesamtschule                  10         2          1                                                                                                                                                  13 Realschule                                                                                                                                                                                                 1                        1 Förderschule                                                                                                                                                                                               1                        1 Integrierte Gesamtschule                                                        7            2                                                                                                                                      9 Kooperative Gesamtschule mit Oberstufe                                          1            1                                                                                                             2                        4 Gymnasium und gymnasiale Oberstufenschule                                                                                                      1         1                                                                          2 Summe                                          0          10         2          9            3             0          0           0            1         1           0           0           0             4             0         30 Stand: 31. Juli 2020 davon erneute Anzeigen Landkreis   Landkreis  Landkreis    Stadt       Landkreis    Landkreis  Landkreis Hochtaunus-   Landkreis  Lahn-Dill- Main-Kinzig-  Landkreis  Landkreis     Rheingau-     Schwalm- Bergstraße Darmstadt-    Fulda   Frankfurt am Groß-Gerau Gießen und     Hersfeld- kreis und den Kassel und Kreis und     Kreis      Marburg-   Offenbach Taunus-Kreis      Eder-Kreis und den   Dieburg und               Main     und den Main- den Vogels- Rotenburg Wetteraukreis  die Stadt   den                   Biedenkopf und die Stadt und die Stadt   und den Schulamtsbezirk für den/die               Odenwald-    die Stadt                        Taunus-Kreis bergkreis     und den                  Kassel   Landkreis                           Offenbach     Wiesbaden     Landkreis kreis    Darmstadt                                                     Werra-                           Limburg-                             am Main                    Waldeck- Meißner-                          Weilburg                                                       Frankenberg Kreis Schulform:                                                                                                                                                                                                                      Summe Grundschule / Grundstufe an Gesamtschule                   6                    1                                                                                                                                                   7 Realschule                                                                                                                                                                                                 1                        1 Förderschule                                                                                                                                                                                               1                        1 Integrierte Gesamtschule                                                        6            1                                                                                                                                      7 Kooperative Gesamtschule mit Oberstufe                                          1                                                                                                                          2                        3 Gymnasium und gymnasiale Oberstufenschule                                                                                                                                                                                           0 Summe                                          0           6         0          8            1             0          0           0            0         0           0           0           0             4             0         19 Stand: 31. Juli 2020
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Anlage 2 zu KA 20/3118 Gründe für sog. Überlastungs-             Gestiegenes Arbeitspensum        Mehrarbeit durch Inklusion, zu   Mehrarbeit durch die Integration Räumliche        Erschwerte und Gefährdungsanzeigen:                  durch Zunahme der dienstlichen   wenig Zeit/Stunden für inklusive von Seiteneinsteigerinnen und    Gegebenheiten,   Arbeitsbedingungen bedingt Aufgaben: insbesondere durch     Beschulung, fehlende räumliche   Seiteneinsteigern                bauliche Mängel, duch sozial schwieriges Förderpläne,                     und personelle Kapazitäten                                        Sauberkeit,      Einzugsgebiet Lernstandserhebungen,                                                                              Lärmbelästigung verstärkte Kommunikation und Kooperation mit außerschulischen Betreuungskräften, Mehraufwand durch Verwaltungstätigkeiten, Mentorentätigkeit Schulform: Grundschule/Grundstufe an Gesamtschule                   13                               13                                 9                            3                  6 Realschule                                                1                                1                                 0                            1                  0 Förderschule                                              1                                0                                 1                            1                  1 Integrierte Gesamtschule                                  9                                9                                 4                            7                  3 Kooperative Gesamtschule mit Oberstufe                    3                                3                                 2                            3                  1 Gymnasium und gymnasiale Oberstufenschule                 1                                1                                 1                            0                  1 Summen:                                                  28                               27                                17                           15                 12 Stand: 31. Juli 2020
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