Qualifizierung Arbeitsloser für die Altenpflege
20. Wahlperiode Drucksache 20/3142 HESSISCHER LANDTAG 15. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 01.07.2020 Qualifizierung Arbeitsloser für die Altenpflege und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Arbeitsagenturen und Jobcenter leisten einen Beitrag zur Qualifizierung von Altenpflegepersonal. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen arbeiten in der Altenpflege? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist zum Stand Juni 2020 für den Beruf Altenpflege 44.191 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen aus. Diese Zahl bezieht sich aus- schließlich auf die Berufskennziffer 821 Altenpflege. Die Daten der Hessischen Pflegestatistik (2017), die im Hessischen Pflegemonitor veröffentlicht werden, weisen die Beschäftigtenzahlen dagegen für alle einschlägigen Abschlüsse (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) sowie sonstige Pfle- gekräfte (angelernte) aus. Demnach waren im Jahr 2017 im Bereich der stationären und ambulan- ten Langzeitpflege (ambulante Dienste und stationäre Altenpflegeeinrichtungen) insgesamt 80.120 Pflegekräfte beschäftigt (siehe Anlage 1). Neue Daten für 2019 liegen seitens des Hessischen Statistischen Landesamtes noch nicht ausgewertet vor. Frage 2. Wie viele Stellen sind derzeit in der Altenpflege vakant? Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum Stand Juni 2020 in Hessen 1.399 offene Stellen gemeldet. Frage 3. Wie viele Personen melden sich auf diese vakanten Stellen? Wie viele Personen sich über die Bundesagentur auf die gemeldeten offenen Stellen beworben haben, wird in der öffentlichen Arbeitsmarktstatistik nicht erfasst. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum Stand Juni 2020 in Hessen für die Berufskennziffer 821 (Altenpflege) 3.109 Personen arbeitslos bei den Agenturen für Arbeit ge- meldet. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die Ausbildungskapazität in Hessen und welche Kapazitätser- weiterungen in der generalistischen Ausbildung sind zukünftig geplant? Die Ausbildungskapazitäten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und müssen an- gesichts des demografischen Wandels weiterwachsen. Das Angebot von Absolventinnen und Ab- solventen und von arbeitslos gemeldeten Pflegefachkräften reicht nicht aus, um die stetig steigende Nachfrage nach Fachkräften im Arbeitsmarkt Pflege zu decken. Eingegangen am 15. September 2020 · Bearbeitet am 15. September 2020 · Ausgegeben am 17. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3142 In der von Bund und den Ländern sowie Verbänden geschlossenen „Ausbildungsoffensive“ der Konzertierten Aktion Pflege haben sich die Ausbildungspartner und -partnerinnen darauf geeinigt, bis 2023 die Zahl der Ausbildungsplätze in der neuen Pflegeausbildung um 10 % zu steigern. Für die neue Pflegeausbildung planen die Pflegeschulen bzw. Träger der praktischen Ausbildung im ersten Anlaufjahr mit 4.200 Anfängerinnen und Anfängern, die für die Ermittlung des Finan- zierungsbedarfs für den Finanzierungszeitraum 2020 berücksichtigt wurden. Im Jahr 2019 haben in der dreijährigen Altenpflegeausbildung 1.906 Schülerinnen und Schüler und in der dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege 1.321 (davon 160 Kinderkranken- pflege) Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung aufgenommen. Damit haben in 2019 insgesamt 3.277 Personen die einschlägigen Fachkraftausbildungen in der Pflege aufgenommen. Damit wird deutlich, dass alle Partner in der Planung beabsichtigen, die Ausbildungszahlen zu steigern. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass beide Ausbildungssysteme – Krankenhaus und Alten- pflege – in der Vergangenheit gewachsen sind und insofern das Erfordernis der Einhaltung bun- desrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Lehrerversorgung oder Grenzen bei der Anzahl von Klassenräumen einen Einfluss darauf haben werden, ob in derselben Schnelligkeit weiter gewach- sen werden kann, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die neue Ausbildungsregelung eine höhere Anzahl sicherzustellender betrieblicher Pflichteinsätze vorsieht, deren regionale Verfügbarkeit ebenfalls Einfluss darauf haben können, ob sich alle ge- planten Ausbildungsplätze in vollem Umfang realisieren lassen. Insgesamt liegt von den Pflege- schulen in der Tendenz die Rückmeldung vor, dass sie dieses Jahr mehr Bewerbungen haben als in 2019. Sichere Daten zur Anzahl der Anfänger und Anfängerinnen in 2020 werden frühestens Anfang des vierten Quartals 2020 vorliegen können, wenn alle Herbstkurse gestartet sind. Frage 5. Wie viel Personal konnte durch die geförderte Weiterbildung für Arbeitslose, durch Umschulung, berufsbezogene oder berufsübergreifende Weiterbildung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter ak- quiriert werden (bitte Entwicklung für die letzten zehn Jahre)? Für den Bereich der 16 Kommunalen Jobcenter hat der Hessische Landkreistag auf der Basis einer Umfrage die Zahlen ermittelt (siehe Anlage 2). Es wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund von EDV-Systemwechseln, Wechsel der Trägerschaft oder wegen besonderer Abbildungsmechanis- men die Daten einiger Kommunaler Jobcenter zum Teil bis zum Jahr 2014 unvollständig sind. Deshalb sollten die Gesamtzahlen erst ab dem Jahr 2014 als vollständig betrachtet werden. Im Zeitraum 2014 bis 2019 konnten von den Kommunalen Jobcentern insgesamt 1.785 Personen für die Altenpflege qualifiziert und akquiriert werden, im Zeitraum von 2010 bis 2019 waren es – mit der Einschränkung der Unvollständigkeit – 2.721 Personen. Für den Bereich der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in gemeinsamer Zuständigkeit hat die Regionaldirektion Hessen die Daten zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 3). Demnach wur- den im Zeitraum 2010 bis 2019 insgesamt 7.662 Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiter- bildung nach § 81ff. SGB III für die Umschulungen zur/zum „Altenpflegerin/Altenpfleger“ und „Altenpflegehelferin/Altenpflegerhelfer“ gefördert, die auch beendet wurden. Im gleichen Zeit- raum 2010 bis 2019 wurden 3.354 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen. Ergänzend können die Daten der Schülerstatistik in den Altenpflegeberufen zur Verfügung gestellt werden. Zum 1. Oktober 2019 (Bestand) befanden sich in der Altenpflegehilfeausbildung 1.586 Auszubildende, von denen 360 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort-und Wei- terbildung (Bildungsgutscheine) waren. In der dreijährigen Altenpflegeausbildung befanden sich 4.671 Auszubildende, von denen 1.404 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiterbildung waren. Insgesamt befanden sich somit in den Altenpflegeberufen in Hessen zum 1. Oktober 2019 1.764 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiter- bildung. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die geförderte Weiterbildung zur Qualifizierung in der Alten- pflege? Die von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von der Landesregierung als unverzichtbarer Beitrag zur Fachkräftesi- cherung verstanden. Gleichzeitig begrüßt die Landesregierung, dass die Bundesregierung den Bundesdurchschnittskostensatz für die Maßnahmekosten (Schulgeld bei Bildungsgutscheinen) für die neue Pflegeausbildung auf 7,20 €/ Stunde zum 1. Juli 2020 erhöht hat. Frage 7. Wie unterstützt die Landesregierung diese Qualifikationsmöglichkeit? Das Land Hessen hat beispielsweise Modellausbildungen zusätzlich mit Landesmitteln gefördert, um insbesondere für die Gruppe der beschäftigten ungelernten Pflegehilfskräfte Formen der kon- zeptionellen Umsetzung der Ausbildung zu erproben, die der Zielgruppe gerechter werden (z.B.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3142 3 Aufwärts in der Altenpflege von der Caritas oder Arbeitsintegrierte Qualifizierung Altenpflege vom Frankfurter Verband). Auch hat die Hessische Landesregierung in der Übergangszeit der Einführung der berufsbezoge- nen ausbildungsintegrierten Sprachförderung bestimmt, dass die Altenpflegeschulen die Kosten für die Sprachförderung durch das Land finanziert bekommen haben, solange sie für diese Maß- nahme noch nicht bei den zuständigen Stellen der Bundesagentur zertifiziert waren. Dies kam insbesondere Umschülerinnen und Umschülern mit Migrationshintergrund zu Gute. Frage 8. Was will die Landesregierung dafür tun, dass sich noch mehr potenzielle Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine solche Qualifizierung entscheiden? Die Priorität der Hessischen Landesregierung liegt auf der Sicherstellung des Anlaufs der neuen Pflegeausbildung. Umschülerinnen und Umschüler in den Pflegeberufen können ausschließlich in den Strukturen der Regelausbildung zum Berufsabschluss gelangen. Überbetriebliche Ausbil- dungsstätten oder andere Möglichkeiten, über Bildungsträger zum externen Berufsabschluss zu kommen – wie dies in den Berufen des Berufsbildungsgesetzes möglich ist – sieht die bundes- rechtliche Ausbildungsregelung des Pflegeberufegesetzes nicht vor. Deshalb ist es zentral, dass zunächst das Ausbildungssystem an sich einen guten Übergang in die neue Pflegeausbildung schafft. Mit Blick auf die Erschließung des Potentials möglicher Weiterqualifizierung nach dem Zweiten und dem Dritten Sozialgesetzbuch bedarf es zunächst einer neuen AZAV-Zertifizierung der Pfle- geschulen durch die zuständigen Stellen der Bundesagentur. Zertifizierungskosten sind nach der Anlage 2 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung bei der Verhandlung der Pau- schale für den theoretischen und praktischen Unterricht berücksichtigt worden. Es ist noch nicht absehbar, ob alle bisherigen Altenpflegeschulen bis zum Oktober 2020 diese Zertifizierung abgeschlossen haben werden. Die Landesregierung unterstützt die Weiterbildung, indem sie die neuen Finanzierungsregelungen des Pflegeberufegesetzes fristgerecht umsetzt. Die bundesrechtlichen Regelungen schreiben für die neue Pflegeausbildung grundsätzlich den Vorrang des Pflegeausbildungsfonds vor. Demnach ist allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiterbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung/Betrieb zu gewähren. Diese wird bis zur angemessenen Höhe (Bruttoar- beitsgeberkosten) durch die Ausgleichszuweisungen des Pflegeausbildungsfonds und damit von Land, Kostenträgern und Selbstzahlern finanziert. Bei der beruflichen Weiterbildung von Be- schäftigten kann darüber hinaus die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber einen Arbeitsendgeldzu- schuss nach Maßgabe des Qualifizierungschancengesetzes gewähren. Die bundesrechtliche Regelung sieht auch vor, dass die Maßnahmekosten (schulischer Anteil), die die Pflegeschulen für Umschülerinnen und Umschüler durch die Agentur für Arbeit erhalten, bei der Berechnung des Finanzierungsbedarfs mindernd zu berücksichtigen sind. Dabei wird die Differenz zwischen der nachgewiesenen Einnahme der Schulen für die Umschülerin oder den Umschüler und der Höhe der vereinbarten Pauschale für den theoretischen und praktischen Un- terricht im Finanzierungsvolumen des Fonds berücksichtigt und den Schulen erstattet. Damit wird die bundesrechtlich bestimmte Nachrangigkeit der Förderung der Agenturen für Arbeit/Jobcenter umgesetzt und sichergestellt, dass die Pflegeschulen auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der beruflichen Weiterbildung letztlich in Summe die gleiche Pauschale für den theoretischen und praktischen Unterricht erhalten, wie für Erstauszubildende. Dies stellt einen wichtigen Bei- trag des Landes und aller Finanzierungspartner des Pflegeausbildungsfonds dar, weil die Pflege- schulen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiterbildung im Ver- gleich zu Erstauszubildenden und im Vergleich zur bisherigen Regelung nach dem Hessischen Altenpflegegesetz keinen finanziellen Nachteil mehr haben, wenn sie Bildungsgutscheine um- setzen. Wiesbaden, 15. September 2020 Kai Klose Anlagen
20/3142 =!0%)>(.)-&)!"#$%!&'(&)$&>)1'!'-2&3.(&)*+%(,((-&.-/0'$&,(&)#(1/03+'-,'(&) *+%(,(?.3+'()-")@!0.)5A;9 !"#$%!&'()*+%(,((-&.-/0'$&,(& 1'!'-2&3.()*+%(,((-&.-/0'$&,(& !"#$%$&'(")$*+,)*-)./,$012345#.33 678 797 :#)$0;"#$%$'<,00$0 =>?@6 68>A=8 B$3.0/5$,)3C*.0/* E>A8= 8>8?8 D'10&$0;"#$%$'<,00$0 B$3.0/5$,)3C*.0/* 898 76A D,0/$'&'10&$0;"#$%$'<,00$0 :#)$0;"#$%$5$#"$'<,00$0 6>=EF F>778 D'10&$0;"#$%$5$#"$'<,00$0 6>?E8 6>?@9 -G03),%$3*!"#$%$;$'3G01# 68>EFA 7A>F=F 4&1,(1!"' 567896 :;7<<5 H.$##$I*J$33,345$3*-)1),3),345$3*K10/$31+)
20/3142 Anlage 2 Drs. 20/3142 Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Bemerkungen 1 Main-Taunus-Kreis 3 5 7 9 9 8 5 5 4 9 64 Wir weisen einschränkend darauf hin, dass die Ermittlung je nach Träger sicherlich auf verschiedenen Wegen bzw. nach unterschiedlichen Logiken erfolgt, was bei der vergleichenden 2 Landeshauptstadt Wiesbaden 1 6 6 5 13 5 36 16 17 9 114 Betrachtung zu berücksichtigen wäre. Allerdings ist anzumerken, dass wir für die Jahre 2010 – Juli 2013 aufgrund eines Systemwechsels von PROSOZ/S auf 3 Rheingau-Taunus-Kreis Zahlen erst ab 08/13 2 4 7 13 11 8 9 54 Open PROSOZ keine Angaben mehr machen können. 4 Odenwaldkreis k.A.m 21 4 4 9 8 15 33 4 32 130 Daten erst ab 2011 5 Vogelsbergkreis 35 23 12 18 11 15 18 18 14 10 174 6 Landkreis Marburg-Biedenkopf 52 49 52 65 52 31 34 43 32 39 449 7 Landkreis Darmstadt-Dieburg Zahlen erst ab 2014 2 24 44 15 12 9 106 8 Main-Kinzig-Kreis 23 61 51 55 58 72 70 46 74 60 570 9 Landkreis Offenbach 10 12 12 15 5 19 18 19 10 6 126 10 Landkreis Fulda 18 7 13 14 18 9 3 9 3 0 94 11 Kreis Bergstraße 2 8 8 0 2 3 0 0 0 0 23 Die Ermittlung der Anzahl der geförderten Weiterbildungen basiert ausschließlich auf den hinterlegten Gutscheinlisten. Das Gutscheinverfahren gibt es erst seit der Instrumentenreform SGB II/III zum 01.04.2012. Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 können somit leider nicht mehr festgestellt werden. Die Liste für 2013 liegt leider nicht mehr vor. Eine Auswertung über das alte EDV-Anwenderverfahren OKSozius SGB II/AKDB ist leider nicht möglich, da hier keine branchenbezogene Erfassung der Leistungen nach § 16 SGB 12 Hochtaunuskreis k.A.m k.A.m 8 k.A.m 7 18 23 20 13 17 106 II i. V. m. § 81 SGB III erfolgte. 13 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 18 4 28 10 15 7 4 5 2 3 96 14 Kreis Groß-Gerau Zahlen erst ab 2012 12 20 20 18 18 19 25 26 158 Zahlen aufrund "Neuoptierer" erst ab 2012 15 Lahn-Dill-Kreis Zahlen erst ab 2012 24 32 42 47 16 24 26 16 227 Zahlen aufrund "Neuoptierer" erst ab 2012 16 Stadt Offenbach am Main 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 230 Gesamt: 2721 k.A.m = keine Angabe möglich Gesamt ab 2014: 1785
20/3142 Anlage 3 Drs. 20/3142 Beendete Teilnahmen (kein Abbruch) an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) mit Aus- und Weiterbildungsziel "Altenpflege" Hessen Jahressummen, Datenstand: Juni 2020 FbW insgesamt darunter FbW mit Abschluss darunter darunter Beschäftigten- 821 821 Berichtsjahr 82101 82102 82101 82102 qualifizierung Altenpflege Altenpflege Altenpflege - Altenpflege - Altenpflege - Altenpflege - Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft 1 2 3 4 5 6 2010 885 718 141 177 116 61 2011 820 600 173 229 143 86 2012 689 406 280 318 102 216 2013 707 418 276 358 105 253 2014 669 455 201 216 40 176 FbW insgesamt 2015 828 540 283 286 33 253 2016 808 344 458 463 29 434 2017 750 312 428 439 23 414 2018 694 261 422 431 29 402 2019 812 335 456 437 20 416 Aktive Abschlüsse Teilnehmer fBW 2010 - 2019 2010-2019 gesamt gesamt 7.662 4.389 3.118 3.354 640 2.711
20/3142 FbW insgesamt darunter FbW mit Abschluss darunter darunter Beschäftigten- 821 821 Berichtsjahr 82101 82102 82101 82102 qualifizierung Altenpflege Altenpflege Altenpflege - Altenpflege - Altenpflege - Altenpflege - Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft 1 2 3 4 5 6 2010 655 568 82 136 100 36 2011 552 483 65 161 112 49 2012 536 375 161 237 94 143 darunter FbW 2013 502 349 149 219 82 137 ohne Beschäftigtenqu 2014 493 385 108 123 34 89 alifizierung, d.h. 2015 501 406 93 117 28 89 aus Leistungsbezug 2016 411 233 177 183 24 159 2017 320 193 125 135 18 117 2018 220 139 75 87 17 70 2019 213 136 65 62 7 55 Aktive Abschlüsse Teilnehmer fBW ohne ohne Beschäftigen- Beschäftigen- qualifizierung, qualifizierung, 4.403 3.267 1.100 1.460 516 944 d.h. aus d.h. aus Leistungs- Leistungsbezug bezug 2010 - 2010 - 2019 2019 gesamt gesamt Aktive Abschlüsse Teilnehmer fBw Beschäftigten- Beschäftigten- 3.259 1.122 2.018 qualifizierung 1.894 124 1.767 qualifizierung 2010 - 2019 2010 -2019 gesamt gesamt Erstellungsdatum: 08.07.2020, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 303878, ergänzt durch HSMI Lesehilfe: Die Datenauszug bezieht sich auf Teilnehmer, die die fbW beendet haben (kein Abbruch). Bei der jährlichen Erfassung (Berichtsjahr) werden in der Statistik nicht die Anfänger im jeweiligen Berichtszeitraum ausgewiesen, sondern der Bestand der aktiven Teilnehmer im Berichtsjahr. Diese können im Berichtsjahr, aber auch in Vorjahren begonnen haben. Bei der jährlichen Erfassung der Abschlüsse ermittelt, wieviele Teilnehmer im Bezugsjahr die fbW erfolgreich abgeschlossen haben. Daraus folgt, dass man - bezogen auf das Bezugsjahr - die Tabelle nicht so lesen darf: X Anfänger im Jahr Y, davon z Abschlüsse!