Qualifizierung Arbeitsloser für die Altenpflege

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/3142 HESSISCHER LANDTAG                                                                            15. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 01.07.2020 Qualifizierung Arbeitsloser für die Altenpflege und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Arbeitsagenturen und Jobcenter leisten einen Beitrag zur Qualifizierung von Altenpflegepersonal. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei wie folgt: Frage 1.     Wie viele Personen arbeiten in der Altenpflege? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist zum Stand Juni 2020 für den Beruf Altenpflege 44.191 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen aus. Diese Zahl bezieht sich aus- schließlich auf die Berufskennziffer 821 Altenpflege. Die Daten der Hessischen Pflegestatistik (2017), die im Hessischen Pflegemonitor veröffentlicht werden, weisen die Beschäftigtenzahlen dagegen für alle einschlägigen Abschlüsse (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) sowie sonstige Pfle- gekräfte (angelernte) aus. Demnach waren im Jahr 2017 im Bereich der stationären und ambulan- ten Langzeitpflege (ambulante Dienste und stationäre Altenpflegeeinrichtungen) insgesamt 80.120 Pflegekräfte beschäftigt (siehe Anlage 1). Neue Daten für 2019 liegen seitens des Hessischen Statistischen Landesamtes noch nicht ausgewertet vor. Frage 2.     Wie viele Stellen sind derzeit in der Altenpflege vakant? Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum Stand Juni 2020 in Hessen 1.399 offene Stellen gemeldet. Frage 3.     Wie viele Personen melden sich auf diese vakanten Stellen? Wie viele Personen sich über die Bundesagentur auf die gemeldeten offenen Stellen beworben haben, wird in der öffentlichen Arbeitsmarktstatistik nicht erfasst. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum Stand Juni 2020 in Hessen für die Berufskennziffer 821 (Altenpflege) 3.109 Personen arbeitslos bei den Agenturen für Arbeit ge- meldet. Frage 4.     Wie bewertet die Landesregierung die Ausbildungskapazität in Hessen und welche Kapazitätser- weiterungen in der generalistischen Ausbildung sind zukünftig geplant? Die Ausbildungskapazitäten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und müssen an- gesichts des demografischen Wandels weiterwachsen. Das Angebot von Absolventinnen und Ab- solventen und von arbeitslos gemeldeten Pflegefachkräften reicht nicht aus, um die stetig steigende Nachfrage nach Fachkräften im Arbeitsmarkt Pflege zu decken. Eingegangen am 15. September 2020 · Bearbeitet am 15. September 2020 · Ausgegeben am 17. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3142 In der von Bund und den Ländern sowie Verbänden geschlossenen „Ausbildungsoffensive“ der Konzertierten Aktion Pflege haben sich die Ausbildungspartner und -partnerinnen darauf geeinigt, bis 2023 die Zahl der Ausbildungsplätze in der neuen Pflegeausbildung um 10 % zu steigern. Für die neue Pflegeausbildung planen die Pflegeschulen bzw. Träger der praktischen Ausbildung im ersten Anlaufjahr mit 4.200 Anfängerinnen und Anfängern, die für die Ermittlung des Finan- zierungsbedarfs für den Finanzierungszeitraum 2020 berücksichtigt wurden. Im Jahr 2019 haben in der dreijährigen Altenpflegeausbildung 1.906 Schülerinnen und Schüler und in der dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege 1.321 (davon 160 Kinderkranken- pflege) Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung aufgenommen. Damit haben in 2019 insgesamt 3.277 Personen die einschlägigen Fachkraftausbildungen in der Pflege aufgenommen. Damit wird deutlich, dass alle Partner in der Planung beabsichtigen, die Ausbildungszahlen zu steigern. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass beide Ausbildungssysteme – Krankenhaus und Alten- pflege – in der Vergangenheit gewachsen sind und insofern das Erfordernis der Einhaltung bun- desrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Lehrerversorgung oder Grenzen bei der Anzahl von Klassenräumen einen Einfluss darauf haben werden, ob in derselben Schnelligkeit weiter gewach- sen werden kann, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die neue Ausbildungsregelung eine höhere Anzahl sicherzustellender betrieblicher Pflichteinsätze vorsieht, deren regionale Verfügbarkeit ebenfalls Einfluss darauf haben können, ob sich alle ge- planten Ausbildungsplätze in vollem Umfang realisieren lassen. Insgesamt liegt von den Pflege- schulen in der Tendenz die Rückmeldung vor, dass sie dieses Jahr mehr Bewerbungen haben als in 2019. Sichere Daten zur Anzahl der Anfänger und Anfängerinnen in 2020 werden frühestens Anfang des vierten Quartals 2020 vorliegen können, wenn alle Herbstkurse gestartet sind. Frage 5.   Wie viel Personal konnte durch die geförderte Weiterbildung für Arbeitslose, durch Umschulung, berufsbezogene oder berufsübergreifende Weiterbildung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter ak- quiriert werden (bitte Entwicklung für die letzten zehn Jahre)? Für den Bereich der 16 Kommunalen Jobcenter hat der Hessische Landkreistag auf der Basis einer Umfrage die Zahlen ermittelt (siehe Anlage 2). Es wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund von EDV-Systemwechseln, Wechsel der Trägerschaft oder wegen besonderer Abbildungsmechanis- men die Daten einiger Kommunaler Jobcenter zum Teil bis zum Jahr 2014 unvollständig sind. Deshalb sollten die Gesamtzahlen erst ab dem Jahr 2014 als vollständig betrachtet werden. Im Zeitraum 2014 bis 2019 konnten von den Kommunalen Jobcentern insgesamt 1.785 Personen für die Altenpflege qualifiziert und akquiriert werden, im Zeitraum von 2010 bis 2019 waren es – mit der Einschränkung der Unvollständigkeit – 2.721 Personen. Für den Bereich der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in gemeinsamer Zuständigkeit hat die Regionaldirektion Hessen die Daten zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 3). Demnach wur- den im Zeitraum 2010 bis 2019 insgesamt 7.662 Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiter- bildung nach § 81ff. SGB III für die Umschulungen zur/zum „Altenpflegerin/Altenpfleger“ und „Altenpflegehelferin/Altenpflegerhelfer“ gefördert, die auch beendet wurden. Im gleichen Zeit- raum 2010 bis 2019 wurden 3.354 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen. Ergänzend können die Daten der Schülerstatistik in den Altenpflegeberufen zur Verfügung gestellt werden. Zum 1. Oktober 2019 (Bestand) befanden sich in der Altenpflegehilfeausbildung 1.586 Auszubildende, von denen 360 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort-und Wei- terbildung (Bildungsgutscheine) waren. In der dreijährigen Altenpflegeausbildung befanden sich 4.671 Auszubildende, von denen 1.404 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiterbildung waren. Insgesamt befanden sich somit in den Altenpflegeberufen in Hessen zum 1. Oktober 2019 1.764 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiter- bildung. Frage 6.   Wie bewertet die Landesregierung die geförderte Weiterbildung zur Qualifizierung in der Alten- pflege? Die von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von der Landesregierung als unverzichtbarer Beitrag zur Fachkräftesi- cherung verstanden. Gleichzeitig begrüßt die Landesregierung, dass die Bundesregierung den Bundesdurchschnittskostensatz für die Maßnahmekosten (Schulgeld bei Bildungsgutscheinen) für die neue Pflegeausbildung auf 7,20 €/ Stunde zum 1. Juli 2020 erhöht hat. Frage 7.   Wie unterstützt die Landesregierung diese Qualifikationsmöglichkeit? Das Land Hessen hat beispielsweise Modellausbildungen zusätzlich mit Landesmitteln gefördert, um insbesondere für die Gruppe der beschäftigten ungelernten Pflegehilfskräfte Formen der kon- zeptionellen Umsetzung der Ausbildung zu erproben, die der Zielgruppe gerechter werden (z.B.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3142              3 Aufwärts in der Altenpflege von der Caritas oder Arbeitsintegrierte Qualifizierung Altenpflege vom Frankfurter Verband). Auch hat die Hessische Landesregierung in der Übergangszeit der Einführung der berufsbezoge- nen ausbildungsintegrierten Sprachförderung bestimmt, dass die Altenpflegeschulen die Kosten für die Sprachförderung durch das Land finanziert bekommen haben, solange sie für diese Maß- nahme noch nicht bei den zuständigen Stellen der Bundesagentur zertifiziert waren. Dies kam insbesondere Umschülerinnen und Umschülern mit Migrationshintergrund zu Gute. Frage 8.   Was will die Landesregierung dafür tun, dass sich noch mehr potenzielle Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine solche Qualifizierung entscheiden? Die Priorität der Hessischen Landesregierung liegt auf der Sicherstellung des Anlaufs der neuen Pflegeausbildung. Umschülerinnen und Umschüler in den Pflegeberufen können ausschließlich in den Strukturen der Regelausbildung zum Berufsabschluss gelangen. Überbetriebliche Ausbil- dungsstätten oder andere Möglichkeiten, über Bildungsträger zum externen Berufsabschluss zu kommen – wie dies in den Berufen des Berufsbildungsgesetzes möglich ist – sieht die bundes- rechtliche Ausbildungsregelung des Pflegeberufegesetzes nicht vor. Deshalb ist es zentral, dass zunächst das Ausbildungssystem an sich einen guten Übergang in die neue Pflegeausbildung schafft. Mit Blick auf die Erschließung des Potentials möglicher Weiterqualifizierung nach dem Zweiten und dem Dritten Sozialgesetzbuch bedarf es zunächst einer neuen AZAV-Zertifizierung der Pfle- geschulen durch die zuständigen Stellen der Bundesagentur. Zertifizierungskosten sind nach der Anlage 2 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung bei der Verhandlung der Pau- schale für den theoretischen und praktischen Unterricht berücksichtigt worden. Es ist noch nicht absehbar, ob alle bisherigen Altenpflegeschulen bis zum Oktober 2020 diese Zertifizierung abgeschlossen haben werden. Die Landesregierung unterstützt die Weiterbildung, indem sie die neuen Finanzierungsregelungen des Pflegeberufegesetzes fristgerecht umsetzt. Die bundesrechtlichen Regelungen schreiben für die neue Pflegeausbildung grundsätzlich den Vorrang des Pflegeausbildungsfonds vor. Demnach ist allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiterbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung/Betrieb zu gewähren. Diese wird bis zur angemessenen Höhe (Bruttoar- beitsgeberkosten) durch die Ausgleichszuweisungen des Pflegeausbildungsfonds und damit von Land, Kostenträgern und Selbstzahlern finanziert. Bei der beruflichen Weiterbildung von Be- schäftigten kann darüber hinaus die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber einen Arbeitsendgeldzu- schuss nach Maßgabe des Qualifizierungschancengesetzes gewähren. Die bundesrechtliche Regelung sieht auch vor, dass die Maßnahmekosten (schulischer Anteil), die die Pflegeschulen für Umschülerinnen und Umschüler durch die Agentur für Arbeit erhalten, bei der Berechnung des Finanzierungsbedarfs mindernd zu berücksichtigen sind. Dabei wird die Differenz zwischen der nachgewiesenen Einnahme der Schulen für die Umschülerin oder den Umschüler und der Höhe der vereinbarten Pauschale für den theoretischen und praktischen Un- terricht im Finanzierungsvolumen des Fonds berücksichtigt und den Schulen erstattet. Damit wird die bundesrechtlich bestimmte Nachrangigkeit der Förderung der Agenturen für Arbeit/Jobcenter umgesetzt und sichergestellt, dass die Pflegeschulen auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der beruflichen Weiterbildung letztlich in Summe die gleiche Pauschale für den theoretischen und praktischen Unterricht erhalten, wie für Erstauszubildende. Dies stellt einen wichtigen Bei- trag des Landes und aller Finanzierungspartner des Pflegeausbildungsfonds dar, weil die Pflege- schulen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Fort- und Weiterbildung im Ver- gleich zu Erstauszubildenden und im Vergleich zur bisherigen Regelung nach dem Hessischen Altenpflegegesetz keinen finanziellen Nachteil mehr haben, wenn sie Bildungsgutscheine um- setzen. Wiesbaden, 15. September 2020 Kai Klose Anlagen
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20/3142 Anlage 2 Drs. 20/3142 Landkreis         2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt                             Bemerkungen 1 Main-Taunus-Kreis                   3          5  7      9  9  8  5  5      4     9   64 Wir weisen einschränkend darauf hin, dass die Ermittlung je nach Träger sicherlich auf verschiedenen Wegen bzw. nach unterschiedlichen Logiken erfolgt, was bei der vergleichenden 2 Landeshauptstadt Wiesbaden          1          6  6      5 13  5 36 16    17      9  114 Betrachtung zu berücksichtigen wäre. Allerdings ist anzumerken, dass wir für die Jahre 2010 – Juli 2013 aufgrund eines Systemwechsels von PROSOZ/S auf 3 Rheingau-Taunus-Kreis         Zahlen erst ab 08/13       2  4  7 13 11      8     9   54 Open PROSOZ keine Angaben mehr machen können. 4 Odenwaldkreis                k.A.m           21   4      4  9  8 15 33      4    32  130 Daten erst ab 2011 5 Vogelsbergkreis                   35         23  12     18 11 15 18 18    14     10  174 6 Landkreis Marburg-Biedenkopf      52         49  52     65 52 31 34 43    32     39  449 7 Landkreis Darmstadt-Dieburg       Zahlen erst ab 2014       2 24 44 15    12      9  106 8 Main-Kinzig-Kreis                 23         61  51     55 58 72 70 46    74     60  570 9 Landkreis Offenbach               10         12  12     15  5 19 18 19    10      6  126 10 Landkreis Fulda                   18           7 13     14 18  9  3  9      3     0   94 11 Kreis Bergstraße                    2          8  8      0  2  3  0  0      0     0   23 Die Ermittlung der Anzahl der geförderten Weiterbildungen basiert ausschließlich auf den hinterlegten Gutscheinlisten. Das Gutscheinverfahren gibt es erst seit der Instrumentenreform SGB II/III zum 01.04.2012. Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 können somit leider nicht mehr festgestellt werden. Die Liste für 2013 liegt leider nicht mehr vor. Eine Auswertung über das alte EDV-Anwenderverfahren OKSozius SGB II/AKDB ist leider nicht möglich, da hier keine branchenbezogene Erfassung der Leistungen nach § 16 SGB 12 Hochtaunuskreis              k.A.m k.A.m          8 k.A.m   7 18 23 20    13     17  106 II i. V. m. § 81 SGB III erfolgte. 13 Landkreis Hersfeld-Rotenburg      18           4 28     10 15  7  4  5      2     3   96 14 Kreis Groß-Gerau             Zahlen erst ab 2012 12     20 20 18 18 19    25     26  158 Zahlen aufrund "Neuoptierer" erst ab 2012 15 Lahn-Dill-Kreis              Zahlen erst ab 2012 24     32 42 47 16 24    26     16  227 Zahlen aufrund "Neuoptierer" erst ab 2012 16 Stadt Offenbach am Main           23         23  23     23 23 23 23 23    23     23  230 Gesamt: 2721 k.A.m = keine Angabe möglich                                        Gesamt ab 2014: 1785
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20/3142 Anlage 3 Drs. 20/3142 Beendete Teilnahmen (kein Abbruch) an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) mit Aus- und Weiterbildungsziel "Altenpflege" Hessen Jahressummen, Datenstand: Juni 2020 FbW insgesamt                                        darunter FbW mit Abschluss darunter                                                   darunter Beschäftigten-                   821                                                       821 Berichtsjahr                  82101            82102                                     82101            82102 qualifizierung               Altenpflege                                               Altenpflege Altenpflege -    Altenpflege -                             Altenpflege -   Altenpflege - Helfer        Fachkraft                                    Helfer        Fachkraft 1              2                3                         4               5               6 2010                   885             718              141                       177             116              61 2011                   820             600              173                       229             143              86 2012                   689             406              280                       318             102             216 2013                   707             418              276                       358             105             253 2014                   669             455              201                       216              40             176 FbW insgesamt 2015                   828             540              283                       286              33             253 2016                   808             344              458                       463              29             434 2017                   750             312              428                       439              23             414 2018                   694             261              422                       431              29             402 2019                   812             335              456                       437              20             416 Aktive Abschlüsse Teilnehmer fBW 2010 - 2019 2010-2019 gesamt gesamt 7.662           4.389            3.118                     3.354             640           2.711
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20/3142 FbW insgesamt                                               darunter FbW mit Abschluss darunter                                                        darunter Beschäftigten-                           821                                                                821 Berichtsjahr                          82101             82102                                           82101           82102 qualifizierung                      Altenpflege                                                        Altenpflege Altenpflege -      Altenpflege -                                  Altenpflege -    Altenpflege - Helfer          Fachkraft                                         Helfer        Fachkraft 1                  2                3                              4               5                6 2010                         655                568               82                            136             100               36 2011                         552                483               65                            161             112               49 2012                         536                375              161                            237              94              143 darunter FbW 2013                         502                349              149                            219              82              137 ohne Beschäftigtenqu    2014                         493                385              108                            123              34               89 alifizierung, d.h. 2015                         501                406               93                            117              28               89 aus Leistungsbezug     2016                         411                233              177                            183              24              159 2017                         320                193              125                            135              18              117 2018                         220                139               75                             87              17               70 2019                         213                136               65                             62                7              55 Aktive Abschlüsse Teilnehmer fBW ohne ohne Beschäftigen- Beschäftigen- qualifizierung, qualifizierung,                               4.403              3.267            1.100                          1.460             516              944 d.h. aus d.h. aus Leistungs- Leistungsbezug bezug 2010 - 2010 - 2019 2019 gesamt gesamt Aktive Abschlüsse Teilnehmer fBw Beschäftigten- Beschäftigten- 3.259              1.122            2.018 qualifizierung           1.894             124            1.767 qualifizierung 2010 - 2019 2010 -2019 gesamt gesamt Erstellungsdatum: 08.07.2020, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 303878, ergänzt durch HSMI Lesehilfe: Die Datenauszug bezieht sich auf Teilnehmer, die die fbW beendet haben (kein Abbruch). Bei der jährlichen Erfassung (Berichtsjahr) werden in der Statistik nicht die Anfänger im jeweiligen Berichtszeitraum ausgewiesen, sondern der Bestand der aktiven Teilnehmer im Berichtsjahr. Diese können im Berichtsjahr, aber auch in Vorjahren begonnen haben. Bei der jährlichen Erfassung der Abschlüsse ermittelt, wieviele Teilnehmer im Bezugsjahr die fbW erfolgreich abgeschlossen haben. Daraus folgt, dass man - bezogen auf das Bezugsjahr - die Tabelle nicht so lesen darf: X Anfänger im Jahr Y, davon z Abschlüsse!
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