Sanierung hessischer Justizvollzugsanstalten

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20. Wahlperiode                                                                   Drucksache 20/940 HESSISCHER LANDTAG                                                                         02. 09. 2019 Kleine Anfrage Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten) vom 12.07.2019 Sanierung hessischer Justizvollzugsanstalten und Antwort Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1.     Welcher konkrete Sanierungsbedarf besteht an den einzelnen Justizvollzugsanstalten in Hessen (bitte aufschlüsseln nach Bedarf und Justizvollzugsanstalten)? Frage 5.     Welche Kosten sind für die Sanierungs- beziehungsweise Neubaumaßnahmen veranschlagt? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Justizvollzugsanstalt) a) bereits laufende Maßnahmen, b) zukünftige Maßnahmen. Die Fragen 1 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im hessischen Justizvollzug entstehen immer wieder Sanierungsbedarfe. Schwerpunkte bilden die Bereiche Brandschutz, Sicherheit, Trinkwasser und Hygiene. Soweit vollzuglich und wirtschaftlich geboten, sind sie als Hochbaumaßnahmen zu planen und umzusetzen. In der Regel reicht es jedoch, Sofortmaßnahmen der Bauunterhaltung zu ergreifen. Ob und inwieweit größere Sanierungs-, Neu-, oder Umbaumaßnahmen erforderlich werden, erweist sich erst nach konkreteren Prüfungen durch Fachplaner des zu beteiligenden Landesbe- triebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Neben den bereits begonnenen und geplanten Hochbaumaßnahmen zur Erhaltung und Moderni- sierung finden in dieser Legislaturperiode verstärkt und zielgerichtet weitere Sanierungsmaß- nahmen statt. Folgende Hochbaumaßnahmen sind bereits im Hochbauhaushalt veranschlagt: Haushalt    Haushaltsansatz JVA                      Maßnahme Gesamtkosten          2019 JVA Butzbach             Außenumwehrung                                 999.000 €        750.000 € Umbau Pforten- und Besucherge- JVA Darmstadt                                                         5.438.000 €     2.000.000 € bäude JVA Frankfurt III        Sanierung Trinkwasserversorgung              2.711.000 €        750.000 € Neubau Gebäude C                            10.272.000 €     5.500.000 € Neubau Sicherheitszentrale und Modernisierung Sicherheitstech-              1.382.000 €        127.000 € nik Grundsanierung, Vorabmaß- JVA Kassel I                                                          5.993.500 €     2.500.000 € nahmen JVA Rockenberg           Sanierung Bäckerei                           1.542.000 €     1.000.000 € JVA Schwalmstadt         Kampfmittelräumung Wallgraben               10.900.000 €        763.000 € Sanierung abwassertechnische 1.448.000 €        800.000 € Anlagen JVA Weiterstadt          Sanierung Sicherheitstechnik                19.534.000 €     2.000.000 € JVA Wiesbaden            Sanierung Sporthalle                         1.548.000 €        500.000 € Sanierung abwassertechnische 1.653.000 €        800.000 € Anlagen bauliche Brandschutzmaßnahmen               15.867.000 €     2.694.000 € Eingegangen am 2. September 2019 · Bearbeitet am 2. September 2019 · Ausgegeben am 5. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/940 Frage 2.  Welcher konkrete Neubaubedarf von Justizvollzugsanstalten besteht in Hessen (Bitte aufschlüsseln nach Bedarf)? Derzeit besteht keine konkrete Notwendigkeit zum Neubau einer weiteren Justizvollzugsanstalt in Hessen. Frage 3.  Wird die Landesregierung die einzelnen erforderlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen wäh- rend der aktuellen Legislaturperiode umsetzen? Frage 4.  Falls ja: Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Zeitpunkt. Falls nein: Warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Umsetzung von Baumaßnahmen setzt neben anderen Umständen insbesondere auch voraus, dass durch den Haushaltsgesetzgeber die Priorität nach den Notwendigkeiten der Justiz vorge- nommen wird und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Frage 6.  Sieht die Landesregierung angesichts der noch nicht durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten die Sicherheitsbelange oder das Resozialisierungsangebot als ge- fährdet an? Frage 7.  Falls nein: Warum nicht? Die Fragen 6. und 7. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der bauliche Zustand der Justizvollzugsanstalten wird regelmäßig überprüft, um Mängel zu einem Zeitpunkt zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu einer Gefährdung der Sicherheit oder der Resozialisierung führen können. Wiesbaden, 30. August 2019 Eva Kühne-Hörmann
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