Pilotphase der Familienklassen in Hessen

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/1483 HESSISCHER LANDTAG                                                                              15. 01. 2020 Kleine Anfrage Manuela Strube (SPD) vom 31.10.2019 Pilotphase der Familienklassen in Hessen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragestellerin: Im Schuljahr 2019/20 wird an ausgewählten Grundschulen das Modell der Familienklassen im Rahmen einer Pilotphase eingeführt und erprobt. Hierbei besuchen ausgewählte Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit mindestens einer oder einem Erziehungsberechtigten an einem Tag in der Woche eine spezielle Klasse. Dort werden sie von einer Lehrkraft, Förderlehrkraft oder UBUS-Kraft sowie von einer Multifamilientrainerin oder einem Multifamilientrainer begleitet. Staatssekretär Dr. Manuel Lösel kündigt dazu in einem Video vom 18.01.2019 an, dieses Modell zukünftig „in die Fläche zu bringen“. Vorbemerkung Kultusminister: Familienklassen sind ein in der Praxis erprobtes, präventives Förderinstrument zur Verbesse- rung der schulischen und familiären Problemfelder von Grundschulkindern und ihren Familien. Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien, die sich in einer herausfordernden Situation befinden, erfahren oft vielfältige Hilfe durch Schule und Jugendhilfe. Das Konzept der Fami- lienklasse führt schulische Maßnahmen und solche der Jugendhilfe vor Ort in der Schule zu- sammen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1.     Wie viele Familienklassen gibt es im Schuljahr 2019/2020 in Hessen? (Bitte getrennt nach Schul- amtsbezirken sowie Schulen auflisten.) Im Schuljahr 2019/2020 gibt es im Rahmen des Pilotprojektes „Familienklassen in Hessen“ ins- gesamt 22 Familienklassen, davon bei den einzelnen Pilotschulträgern eine im Kreis Bergstraße, zwei in der Stadt Gießen, eine im Landkreis Kassel, 13 im Lahn-Dill-Kreis (sechs Einzelstand- orte, sieben Verbundstandorte mit insgesamt 34 Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises), zwei im Main-Kinzig-Kreis und drei im Wetteraukreis. Die einzelnen z.T. sehr kleinen Schulen werden aus Datenschutzgründen nicht namentlich ge- nannt, um eine Identifizierbarkeit der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu verhindern. Frage 2.     Wie viele Kinder und wie viele zugehörige Erziehungsberechtigte nehmen im Schuljahr 2019/20 in Hessen an Familienklassen teil? (Bitte getrennt nach Schulamtsbezirken sowie nach Schulen und Jahrgangsstufen aufgliedern.) Das Konzept der Familienklasse sieht vor, dass sechs bis acht Grundschulkinder und jeweils eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter einmal wöchentlich fünf Schulstun- den an einem festgelegten Schulvormittag gemeinsam verbringen. Falls für die Eltern nicht die Möglichkeit einer Teilnahme besteht, können mit ihrer Zustimmung ein Großelternteil oder eine andere Bezugsperson, die der Familie des Kindes angehört, an der Familienklasse teilnehmen. Der Besuch der Familienklasse ist auf drei bis sechs Monate angelegt und endet, wenn die Ent- wicklung des Kindes im Unterricht dies zulässt. Angaben zu der Anzahl der Kinder und Erziehungsberechtigten an einzelnen Schulen und in einzelnen Jahrgangsstufen können nicht gemacht werden, da sie über das Jahr stark variiert. Selbst wenn dies anders wäre, bestünden wiederum datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Eingegangen am 15. Januar 2020 · Bearbeitet am 15. Januar 2020 · Ausgegeben am 17. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1483 Veröffentlichung der Zahlen, da es nicht ausgeschlossen wäre, dass Rückschlüsse auf die Teil- nahme bestimmter einzelner Schülerinnen und Schüler aus ihnen gezogen werden könnten. Frage 3.   Ist eine gesetzliche Freistellung der Erziehungsberechtigten bei Arbeitgebern bereits möglich oder geplant, um die Teilnahme der Erziehungsberechtigten am Programm gewährleisten zu können? Nein. Frage 4.   Welche sozialen Träger sind an der Umsetzung der Familienklassen beteiligt? (Bitte getrennt nach Schulamtsbezirken aufgliedern.) Die sozialen Träger, welche die Multifamilientrainerin oder den -trainer stellen, werden regio- nal von den Pilotschulträgern aus privaten und öffentlichen Jugendhilfeträgern ausgewählt. Frage 5.   Von wem wird die Vermittlung des regulären Lerninhaltes in den Familienklassen im Schuljahr 2019/2020 in Hessen vorgenommen? Bitte getrennt nach Lehrkraft, Förderlehrkraft und UBUS-Kraft sowie nach Schulamtsbezirken aufgliedern. Die Vermittlung der regulären Lerninhalte in den Familienklassen wird von der schulischen Kraft im Leitungstandem der Familienklasse begleitet. Dies kann eine Lehrkraft oder eine so- zialpädagogische Fachkraft für unterrichtsbegleitende Unterstützung (UBUS-Kraft) sein. Die Entscheidung für den Einsatz der schulischen Kräfte obliegt der jeweiligen Schule. Die an einer Familienklasse teilnehmenden Kinder erhalten für den Unterrichtstag, an dem die Familienklasse stattfindet, von der Klassenlehrkraft oder der Fachlehrkraft einen Lernplan mit den Lerninhalten der eigenen Klasse zur individuellen Bearbeitung. Frage 6.   Welche Kosten entstehen durch die Einführung der Familienklassen im Schuljahr 2019/2020? Bitte getrennt nach Kostenträgern aufgliedern. Die Finanzierung tragen das Land Hessen und die regionalen Jugendhilfeträger gemeinsam. Das Land Hessen stellt für das Pilotprojekt Familienklassen in Hessen im Schuljahr 2019/2020 ins- gesamt 300.000 € zur Verfügung. Daraus werden pro Familienklasse 7.000 € dauerhaft für die Multifamilientrainerin oder den -trainer und 1.500 € dauerhaft an die einzelnen Schulen gezahlt. Zur Anschubfinanzierung werden im ersten Pilotjahr einmalig 2.000 € an die Schulen gezahlt. Die restlichen Kosten für die Multifamilientrainerin oder den -trainer übernimmt der Koopera- tionspartner. Das Land sieht zudem fünf Deputatsstunden pro Woche für jede Familienklasse im Rahmen der Lehrerstellenzuweisung zur individuellen Förderung vor. Hierfür kann die Schule insbesondere die sozial-indizierte Lehrerzuweisung, sozialpädagogische Fachkräfte, die Förder- stunden für Prävention und Inklusion oder die 104- bzw. 105%ige Lehrerzuweisung nutzen. Frage 7.   Wie lange dauert die Pilotphase der Familienklassen? (Bitte Start- und Endzeitpunkt angeben.) Die Pilotphase der Familienklassen umfasst das Schuljahr 2019/2020 und hat am 1. August 2019 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt hat regional die Vorbereitung und Einrichtung der Familienklasse begonnen. Mit Ende des Schuljahres wird auch das Pilotprojekt am 31. Juli 2020 enden. Frage 8.   Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die Effektivität der Maßnahme durch die Lan- desregierung vor der hessenweiten Einführung bewertet? Die Idee der Familienklassen wurde auf der Grundlage der Multifamilientherapie von Prof. Dr. med. Eia Asen in Großbritannien entwickelt. Sie beinhaltet eine simultane Arbeit mit mehreren Familien in der Schule und verbindet eine handlungsorientierte Intervention mit dem Gruppen- kontext. Familienklassen gehen von der Idee aus, dass eine gelingende Kooperation zwischen Lehrkräften, Eltern und Kindern die Schullaufbahn der Kinder positiv beeinflusst. 2010 wurde im Lahn-Dill-Kreis die erste Familienklasse gegründet. Der Erfolg der Familienklassen ist durch die Evaluation des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes belegt. Aufgrund der positiven Erfah- rungen aus England und im Lahn-Dill-Kreis sind in Deutschland immer mehr Träger und An- bieter aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern von der Wirksamkeit der Familienklassen überzeugt. Seit dem 7. März 2014 gibt es eine Bundesarbeitsgemeinschaft Multifamilientherapie e. V., die ca. 50 Mitglieder aus Schule, Jugendhilfe und Kliniken umfasst. Ein Anliegen der Bundes- arbeitsgemeinschaft ist die Absprache und Einhaltung von Qualitätsmerkmalen in der Ausbil- dung und Arbeit von Multifamilientrainerinnen und -trainern.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1483               3 Frage 9.  Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Evaluierung der Pilotphase wann und durch wen durchzuführen? Im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums entwickelt die Hessische Lehrkräfteakademie ein Konzept zur Evaluation des Pilotprojektes, welche den Schwerpunkt auf das Thema Unterrich- ten mit den Aspekten Lernen, Leistung, Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und Hausaufgaben legen wird. Frage 10. Plant die Landesregierung nach der Pilotphase weitere Familienklassen einzurichten und wenn ja, wie viele zusätzliche Familienklassen plant die Landesregierung einzurichten? Wenn nein, wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung? Unter Einbezug der Ergebnisse der Evaluation der Hessischen Lehrkräfteakademie des einjähri- gen Pilotprojektes Familienklassen in Hessen wird die Landesregierung vor Beendigung der Pilotphase über die Weiterentwicklung der Familienklassen entscheiden. Wiesbaden, 7. Januar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz
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