Übergriffe auf Frauen in Hessen
20. Wahlperiode Drucksache 20/975 HESSISCHER LANDTAG 19. 09. 2019 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD), Dirk Gaw (AfD) und Klaus Herrmann (AfD) vom 26.07.2019 Übergriffe auf Frauen in Hessen und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: In den letzten Jahren häufen sich die Nachrichten über sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen und Grup- penvergewaltigungen an Frauen. Das Thema Gruppenvergewaltigung (§§ 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB) gelangte besonders durch die Kölner Silvester-Ausschreitungen 2015 ins Bewusstsein der Öffentlich- keit. Am 14.07.2019 ereignete sich im hessischen Kreuztal eine versuchte Gruppenvergewaltigung, bei welcher eine Frau von einer „Gruppe von 6 bis 7 Männern“ auf dem Nachhauseweg von der Disco abgefangen wur- de. Diese Gruppe versuchte die Frau zu entkleiden und zu vergewaltigen. (https://www.focus.de/panorama/welt/fall-in-kreuztal-versuchte-gruppenvergewaltigung-polizei-fahndet-nach- mehreren-maennern_id_10951468.html) Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden Auswertungen anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorgenommen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg um 525 Fälle auf insge- samt 4.391 Straftaten im Jahr 2018 festzustellen. Die Aufklärungsquote ist mit 82,9 % im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr (82,2 %) erneut leicht angestiegen und erfährt somit in den letzten Jahren eine konstante Verbesserung. Der Anstieg der Fallzahlen ergibt sich vorwiegend durch eine Zunahme von Fällen aus den Straftatbeständen der §§ 177 (Sexueller Übergriff, se- xuelle Nötigung, Vergewaltigung) und 184i StGB (Sexuelle Belästigung). Mitursächlich dafür sind die gesetzlichen Novellierungen des Sexualstrafrechts (grundlegende Umgestaltung des § 177 StGB und Neuschaffung des § 184i StGB) Ende 2016, die zu einem verstärkten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung („Nein heißt Nein“) führten. Mit § 184i StGB wurde eine Lü- cke in der bisherigen Rechtsprechung geschlossen, die daraus resultierte, dass das Berühren über der Kleidung bislang von der Rechtsprechung in der Regel nicht als Sexualdelikt, sondern als Beleidigung auf sexueller Grundlage bewertet wurde. Die Neuregelung ist hauptverantwort- lich für den Rückgang der Fallzahlen bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage und die Höhe der in der PKS seit 2017 erfassten Werte bei der sexuellen Belästigung. Durch die Reformen im Strafgesetzbuch liegt die Schwelle zur Strafbarkeit sexualisierter Gewalt niedriger als in den Jahren zuvor. Dies führte bereits im Jahr 2017 zu einer Erhöhung von Fallzahlen. Die insge- samt tendenziell gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Sexualdelikte sind zudem auf eine er- höhte Anzeigebereitschaft der Bevölkerung und damit verbundene Erhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen. Darüber hinaus hat die Gesetzesänderung im Sexualstrafrecht zu Verschiebungen der Fallzahlen zwischen Deliktarten sowie zur statistischen Neuerfassung in der PKS (Anpassung des Delikt- schlüsselkatalogs) geführt. So wurden 2016 in der PKS 56 unterschiedliche Straftatbestände ge- führt. Im Jahr 2017 waren es 58. Seit 2018 sind in der PKS 66 unterschiedliche Straftatbestände hinterlegt. Vergewaltigungen durch Einzeltäter oder Gruppen werden seit 2018 nicht mehr ge- trennt erfasst. Die Anpassungen haben zu einer Verschiebung in den Fallgruppen und einer da- mit verbundenen geänderten Fallerfassung geführt. Ein Vergleich der Fallzahlen der Sexualde- likte mit den Vorjahreszahlen ist daher nur bedingt möglich. Dies betrifft insbesondere den Vergleich des Fallaufkommens der Straftatbestände gemäß § 177 StGB. Vergewaltigung, se- xuelle Nötigung und sexueller Übergriff einschl. mit Todesfolge (PKS-Schlüssel 111000) wur- Eingegangen am 19. September 2019 · Bearbeitet am 19. September 2019 · Ausgegeben am 23. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/975 den im Jahr 2018 in 646 Fällen bekannt. Darunter fallen neben schweren sexuellen Übergriffen und Nötigung auch 605 Fälle von Vergewaltigungsdelikten gemäß § 177 Abs. 6, 7 und 8 StGB (PKS-Schlüssel 111700). Die Aufklärungsquote von Vergewaltigungsdelikten lag 2018 bei 86,4 %. Sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigungen gemäß § 177 StGB (PKS-Schlüssel 112100) wurden 2018 in 536 Fällen registrierte. Die Aufklärungsquote lag bei 86,9 %. Für das Jahr 2019 können valide Zahlen erst im Jahr 2020 mitgeteilt werden, da sog. unterjäh- rige Zahlen den Veränderungen des laufenden Kalenderjahres unterliegen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Straftaten der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung wurden in Hessen seit 2014 re- gistriert (Bitte nach Jahren und Delikt von 2014 bis 2019 aufschlüsseln.)? Wie in der Vorbemerkung erwähnt, wurde die Erfassung der Fälle der angefragten Straftaten infolge der Strafrechtsreform im Herbst 2016 geändert. Daher sind allgemeingültige Auswer- tungen und Aussagen zu Einzeldelikten nicht möglich. Eine Auswertung nach den zusammengefassten Deliktsarten „Vergewaltigung, sexuelle Nöti- gung und sexueller Übergriff einschl. mit Todesfolge“ (PKS-Schlüssel 111000) und „(sonstige) sexuelle Übergriffe und Nötigungen“ (PKS-Schlüssel 112000 bzw. 112100) für den Zeitrahmen 2014 bis 2018 ergab folgende Gesamtfallzahlen: davon davon Sexualdelikte Jahr Vergewaltigung, sexuelle insgesamt o.g. Deliktsarten (sonstige) sexuelle Nötigung und sexueller Übergriffe und Übergriff einschl. mit Nötigungen Todesfolge 2014 3.245 952 524 428 2015 3.220 873 458 415 2016 3.197 1.060 478 582 2017 3.866 1.017 742 275 2018 4.391 1.182 646 536 Hinsichtlich der vorgenannten Auswertung wird auf die Tabelle 99 zu den PKS-Veröffent- lichungen 2014 bis 2018 verwiesen, abrufbar unter: https://www.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Statistik/Kriminalstatistik/ Frage 2. Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden in Hessen registriert? (Bitte nach Jahren von 2014 bis 2019 aufschlüsseln) Wie in der Vorbemerkung erwähnt, wurde die Erfassung der Fälle der angefragten Straftaten infolge der Strafrechtsreform im Herbst 2016 geändert. Infolgedessen werden seit 2018 Verge- waltigungen durch Einzeltäter oder Gruppen nicht mehr getrennt erfasst. Eine differenzierte Auswertung im Sinne der Fragestellung ab 2018 ist daher nicht möglich. Eine Auswertung für die Vorjahre 2014 bis 2017 anhand der bis 2017 gültigen Deliktskatego- rien „Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen)“ (PKS-Schlüssel 111200) und „Vergewal- tigung durch Gruppen“ (PKS-Schlüssel 111300) ergab folgende Fallzahlen: davon Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Gruppen- davon Jahr Übergriff einschl. mit To- vergewaltigungen Vergewaltigung über- Vergewaltigung durch desfolge gesamt fallartig Gruppen (durch Gruppen) 2014 524 42 5 37 2015 458 48 12 36 2016 478 41 11 30 2017 742 36 7 29
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/975 3 Hinsichtlich der vorgenannten Auswertung wird auf die Tabelle 99 zu den PKS- Veröffentlichungen 2014 bis 2017 verwiesen, abrufbar unter: https://www.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Statistik/Kriminalstatistik/ Frage 3. Wie viele dieser Tatverdächtigen zu Ziffer 1 und Ziffer 2 besitzen eine deutsche, eine zweite und wie viele keine deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte nach Jahren 2014 bis 2019 und nach Staats- bürgerschaft aufschlüsseln) Die Auswertung zu den Tatverdächtigen zu Ziffer 1 ergab: davon TV Ziffer 1 (Frage1) Jahr TV mit zweiter gesamt Deutsche TV Nichtdeutsche TV Staatsangehörigkeit 500 297 67 2014 797 (63 %) (37 %) (8 %) 458 274 41 2015 732 (63 %) (37 %) (6 %) 473 415 69 2016 888 (53 %) (47 %) (8 %) 486 383 59 2017 869 (56 %) (44 %) (7 %) 592 444 78 2018 1036 (58 %) (43 %) (8 %) Die Auswertung zu den Tatverdächtigen zu Ziffer 2 ergab: davon TV Ziffer 2 (Frage1) Jahr TV mit zweiter gesamt Deutsche TV Nichtdeutsche TV Staatsangehörigkeit 38 25 11 2014 63 (60 %) (40 %) (17 %) 25 32 1 2015 57 (44 %) (57 %) (2 %) 25 23 7 2016 48 (52 %) (48 %) (15 %) 13 29 7 2017 42 (31 %) (70 %) (17 %) In dem Gesamtzeitraum von 2014 bis 2017 besitzen die Tatverdächtigen zu Ziffer 1 und 2 mit einer zweiten oder keiner deutschen Staatsangehörigkeit in der Mehrzahl der Fälle eine türki- sche Staatsangehörigkeit. Hinsichtlich der vorgenannten Auswertungen wird auf die Tabellen 20, 40 und 50 der PKS-Ver- öffentlichungen 2014 bis 2018 verwiesen, abrufbar unter: https://www.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Statistik/Kriminalstatistik/ Hinsichtlich der Auswertung bez. der zweiten Staatsangehörigkeit erfolgte eine Sonderauswer- tung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Auswertung nach Delikten Überzählungen von Tat- verdächtigen möglich sind, wenn ein Tatverdächtiger mehrere Straftaten begangen hat und in beiden ausgewerteten Deliktsarten separat erfasst ist. Darüber hinaus kann es dazu kommen, dass Tatverdächtige unterschiedliche Staatsangehörigkeiten angeben. Die Staatsangehörigkeit kann nicht immer zweifelsfrei geklärt werden. Frage 4. Wie viele der nicht-deutschen Tatverdächtigen hatten den Status Migranten (Zuwanderer), den Status Flüchtlinge und den Status Asylanten (Bitte nach Jahren von 2014 bis 2019 und nach Staatsbürgerschaft aufschlüsseln.)? Frage 5. Und wie viele verfügen über eine Duldung? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/975 Für die Auswertung wurde der gemeinsame PKS-Abfrageparameter „Zuwanderer“ als Oberbe- griff verwendet. Die Auswertung ergab: PKS Auswertung 2014 2015 2016 2017 2018 Asylbewerber 14 40 121 86 92 Asyl- und Schutzberechtigte, 0 1 15 23 30 Kontingentflüchtlinge Duldung 3 6 6 8 8 Gesamt „Zuwanderer“ 17 47 142 117 130 In dem Gesamtzeitraum von 2014 bis 2018 besitzen die Tatverdächtigen mit o.g. Status in der Mehrzahl der Fälle eine syrische oder afghanische Staatsangehörigkeit. Hinsichtlich der vorgenannten Auswertung wird auf die Tabellen 61 der PKS-Veröffent- lichungen 2014 bis 2018 verwiesen, abrufbar unter: https://www.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Statistik/Kriminalstatistik/ Hinsichtlich der Auswertung bez. Asyl- und Schutzberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie Duldung erfolgte eine Sonderauswertung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Auswertung nach Delikten Überzählungen von Tat- verdächtigen möglich sind, wenn ein Tatverdächtiger mehrere Straftaten begangen hat und in beiden ausgewerteten Deliktsarten separat erfasst ist. Darüber hinaus kann es dazu kommen, dass Tatverdächtige unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und/oder unterschiedliche Aufent- haltsstatus angeben. Wiesbaden, 3. September 2019 Peter Beuth