Maßnahmen und Schutz des Feldhamsters in Hessen

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/1023 HESSISCHER LANDTAG                                                                                13. 09. 2019 Kleine Anfrage Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.08.2019 Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters in Hessen und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragestellerinnen: In der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Deutschlands wird der Feldhamster als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Er ist international streng geschützt (FFH-Richtlinie). Auch national steht er durch das Bundesnaturschutzgesetz § 44 unter besonderem Schutz. In den vergangenen 20 Jahren führten ins- besondere stetiger Lebensraumverlust und intensive landwirtschaftliche Praktiken zu starken Zusammenbrü- chen der Feldhamsterpopulationen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerinnen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Frage 1.     Wie hat sich die Population der Feldhamster in den letzten 15 Jahren verändert? In ihren hessischen Vorkommensgebieten hat sich die Feldhamsterpopulation innerhalb der vergan- genen 15 Jahren deutlich ausgedünnt. Einige ehemalige Vorkommen sind vollkommen erloschen. Frage 2.     Wo in Hessen sind Feldhamstervorkommen bekannt? Die Vorkommen des Feldhamsters erstrecken sich in Hessen über einen Teil des Landkreises Limburg-Weilburg, einen Bereich des südlichen Landkreises Gießen, die Wetterau und den Main-Kinzig-Kreis sowie westlich des Ballungsraums Frankfurt/Main über Wiesbaden, Groß- Gerau nach Süden bis Lampertheim. Frage 3.     Welche Maßnahmen werden in Hessen zum Schutz der Feldhamster durchgeführt? In Hessen werden Maßnahmen zum Schutz der Hamster im Wesentlichen durch das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM), im Speziellen durch die Maßnahme H2 Arten- und Biotopschutz im Offenland, umgesetzt. Im Jahr 2019 werden Maßnahmen zum Schutz der Hamster auf 158 Hektar mit 438.120 € gefördert. Im Folgenden ein finanzieller Förderüberblick der letzten Jahre. Vertragsnaturschutz Feldhamster in Hessen Jahr                       Betrag (€) 2009                           76.015 2010                           89.220 2011                           98.670 2012                         114.590 2013                         124.990 2014                         167.910 2015                         170.780 2016                         224.360 2017                         264.990 2018                         346.870 2019                         438.120 Mitteleinsatz HIAP (bis 2014) bzw. HALM H2 Eingegangen am 13. September 2019 · Bearbeitet am 13. September 2019 · Ausgegeben am 20. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1023 Die Maßnahmen zum Schutz der Hamster im Rahmen des HALM umfassen folgende Schutz- maßnahmen:  Einfacher Nacherntestreifen Bei der Ernte verbleibt ein Streifen ohne Getreideernte als Nahrung und/oder Deckung für den Feldhamster. Die Mindestbreite der Streifen beträgt zwei Meter, die maximale Breite acht Meter.  Nachernte- und Ackerstreifen Neben einem Nacherntestreifen (siehe oben) wird ein Ackerstreifen angegliedert, dessen Breite variabel ist, mindestens aber fünf Meter beträgt. Der Ackerstreifen ist eine hohe Stoppelbrache, bei deren Anlage das Getreide direkt unterhalb der Ähren zu schneiden ist. Die Stoppelhöhe soll mindestens 30 cm betragen. Hierdurch bieten die Ackerstreifen dem Feldhamster Deckung, wobei die sogenannten Nacherntestreifen die wirkungsvollere Varian- te darstellen, da sie zudem auch als Futtervorrat dienen (Breite angestrebt mind. 4-5 Meter).  Blühstreifen Jährliches Anlegen einer Blühfläche für Hamster.  Mutterzellen Hier werden Rechtecke von mindestens 1200 m² auf den Getreidefeldern nicht abgeerntet. Die Mutterzelle ist die nachweislich wirkungsvollste Schutzmaßnahme. Der Umfang der angebotenen Schutzmaßnahmen soll um die Maßnahme „gezielt begrünte Ackerbrache“ erweitert werden. Noch nicht einbezogen sind bei den vorgenannten Zahlen HALM-Blühflächen für Bienen und Rebhühner, die auch dem Feldhamster zugutekommen sowie Luzernefelder und andere Maß- nahmenflächen, die beispielsweise von der Landeshauptstadt Wiesbaden oder dem Hochtaunus- kreis zugunsten des Feldhamsters angelegt wurden. Einen Beitrag zum Schutz des Feldhamsters leisten ebenfalls die neuen Anwendungsbestimmun- gen für zinkphosphidhaltige Fertigköder zur Feldmausbekämpfung, die seit dem Jahr 2018 suk- zessive im Zuge der Neu- bzw. Wiederzulassung durch das zuständige Bundesamt für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit ausgesprochen wurden. Die neuen Anwendungsbestim- mungen verbieten die Anwendung der Köder u.a. in Vorkommensgebieten des Feldhamsters. Darüber hinaus wurde im Jahr 2018 ein sogenannter „Letter of Intent“ als Absichtserklärung für den Schutz des Feldhamsters unterzeichnet. Partner sind neben dem Land Hessen die AG Feldhamsterschutz der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), die Landeshauptstadt Wiesbaden, der Hochtaunuskreis, der Landschaftspflegeverband Hochtau- nuskreis, der Opel-Zoo und der Arbeitskreis Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gie- ßen. Mit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ erklären sie ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume für Feldhamster in verschiedenen Projektgebieten, die Er- richtung von zwei Feldhamsterstationen für Fundtiere, den Aufbau einer Erhaltungszucht für Feldhamster sowie für Maßnahmen zur Bestandsstützung und Wiederansiedelung des Feldhams- ters in Hessen. Beide Feldhamsterstationen wurden bereits eingerichtet. Der Aufbau einer Er- haltungszucht startete 2019 im Opel-Zoo. Eng damit verzahnt ist das Sonderprogramm „Förderung von Leitarten der Feldflur“, welches im Jahr 2018 im Rahmen der Naturschutzkampagne initiiert wurde. Ziel des Programms ist es, in bis zu zehn ausgewählten Schwerpunkträumen (u.a. im Main-Kinzig-Kreis) eine Verbesse- rung der Erhaltungszustände der Zielarten (u.a. auch Feldhamster) zu erreichen. Hierfür stehen, neben einer Konzentration bestehender Instrumente, auch gesondert Mittel für die Vorbereitung, Organisation und Umsetzung von neuen Schutzmaßnahmen zur Verfügung (400.000 € im Jahr 2019). Flankiert werden die Aktivitäten des Landes Hessen auch durch ein neues Projekt im Bundes- programm Biologische Vielfalt. Das Projekt „Feldhamsterland“ ist in mehreren Bundesländern mit Hamsterbeständen aktiv. Ehrenamtlicher Projektpartner des Bundesamtes für Naturschutz ist die AG Feldhamsterschutz der HGON. Im Rahmen dieses Projektes soll in Hessen ab 2019 vor allem Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Feldhamster durchgeführt werden. Frage 4.    Konnten durch die Maßnahmen bereits Erfolge verzeichnet werden? Ja, in Bereichen mit Feldhamstervorkommen, in denen die in der Antwort zu Frage 3. beschrie- benen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, können signifikant höhere Feldhamsterbau- Zahlen verzeichnet werden als außerhalb dieser Maßnahmenflächen. Z.B. wurden im Feldhams-
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1023    3 ter-Populationsraum Zeilsheim im Jahr 2017 in 17 Maßnahmenflächen insgesamt 29 Feldhams- terbaue gezählt (1,7 Baue/Hektar), in Bad Vilbel-Schöneck wurde der höchste Wert 2017 ermit- telt, mit 196 Bauen in 72 Maßnahmenflächen. Dies entspricht einem Anteil von 2,7 Bauen pro Hektar. Dies entspricht lokal einem guten Erhaltungszustand gemäß Bundesbewertungsrahmen für das Stichprobenmonitoring der FFH-Arten. Insgesamt wurden im Jahr 2017 199 Maßnahmenflächen hinsichtlich des Vorkommens von Feldhamstern untersucht. Es konnten 284 Feldhamsterbaue in den Maßnahmen nachgewiesen werden. Dabei konnten überhaupt nur in drei von neun untersuchten Populationsräumen Feld- hamster nachgewiesen werden, diese konzentrierten sich in den Flächen mit Schutzmaßnahmen. Frage 5.    Wer führt diese Maßnahmen aus? Die Fachdienste der Landkreise für den ländlichen Raum/Landwirtschaft/Landschaftspflege u.a. setzen die Förderung der HALM-Hamster-Maßnahmen um. In der Fläche werden die Maßnah- men durch die Landwirte realisiert. Hierbei stehen vom Land Hessen bezahlte Gutachter bera- tend (mit sogenannten Dienstleistungsverträgen) zur Verfügung. Frage 6.    Wie und durch wen werden diese Maßnahmen finanziert? Mit dem Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) werden die Maßnahmen zum Hamsterschutz durch das Land Hessen finanziert. Darüber hinaus stellt das Land Hessen im Rahmen des Sonderprogramms „Förderung von Leit- arten der Feldflur“ gesondert Landesmittel zur Vorbereitung, Organisation und Umsetzung von neuen Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Frage 7.    Gibt es weitere Arten, die von diesen Maßnahmen profitieren? Ja, es profitieren weitere Offenlandarten von diesen Maßnahmen. Insbesondere sogenanntes Niederwild, wie Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Grauammer, Schafstelze, aber auch weitere Vogel- und zahlreiche Insektenarten. Frage 8.    Sind Wiederansiedelungen in ehemals besiedelten Bereichen geplant? Da mehrere hessische Feldhamsterpopulationen in den vergangenen 15 Jahren teilweise deutli- che Bestandsrückgänge verzeichnen mussten und einige Vorkommen sogar erloschen sind, ist es erforderlich, in diesen Gebieten Bestandsstützungen oder Wiederansiedlungen durchzuführen, um den durch das europäische Naturschutzrecht geforderten günstigen Erhaltungszustand der Art erreichen zu können und um Inzuchteffekten und der Isolation einzelner Populationen vor- zubeugen. Der Opel-Zoo in Kronberg hat dazu eine Feldhamster-Erhaltungszucht-Anlage erstellt. Aktuell wird in dieser Anlage eine Feldhamsterzuchtgruppe aufgebaut, so dass künftig Tiere aus kon- trollierter Nachzucht in entsprechend vorbereiteten Projektgebieten ausgewildert werden kön- nen. Der Opel-Zoo und die Fasanerie der Landeshauptstadt Wiesbaden kooperieren bei der Häl- terung von Feldhamstern. Erste reguläre Wiederansiedlungen und Bestandsstützungen sollen ab 2020 im Rahmen des Son- derprogramms „Förderung von Leitarten der Feldflur“ durchgeführt werden. Entsprechende Vorbereitungen dafür werden aktuell in den Feldflur-Projektkulissen „Wiesbaden-Ost“, „Vor- dertaunus“ im Hochtaunuskreis sowie in der „Feldflur bei Limburg“ getroffen. Wiesbaden, 4. September 2019 Priska Hinz
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