20. Wahlperiode Drucksache 20/3296 HESSISCHER LANDTAG 24. 08. 2020 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD) und Dimitri Schulz (AfD) vom 28.07.2020 Nachfrage zum Integrationskompass – Gründe von Zuwanderung – Teil II und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Auf Seite 10 des hessischen Integrationsmonitors 2020 heißt es wie folgt: „Die meisten Drittstaatsangehörigen – also Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU – wandern aus familiären, oder humanitären Gründen zu, nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.“. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen, welche seit 2012 aus Drittstaaten nach Deutschland eingewandert sind, sind aus Gründen zur Aufnahme eine Erwerbstätigkeit nach Deutschland eingereist (bitte nach Jahr, Gesamtanzahl und Anzahl des jeweiligen Grundes aufschlüsseln)? Zur Beantwortung dieser Frage kann das Ausländerzentralregister, das die erteilten Aufenthalts- titel ausweist, herangezogen werden. Das AZR ist eine Vollerhebung, d.h. sämtliche Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, werden hier erfasst; Eingebürgerte und Doppelstaatler werden nicht aufgenommen. Anhand der Grafik (Anlage 1) sind die Zahlen der verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse für die Jahre 2013 bis 2018 ausgewiesen. Der Abbildung ist zu entnehmen, dass zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zwischen 7.123 (2013) und 14.762 (2018) Drittstaatler einwanderten (gelbe Segmente). Die Graphik (Anlage 2) differenziert die Aufenthaltstitel (gelbe Segmente) der obigen Graphik nach dem Qualifikationsniveau. Es ist ersichtlich, dass der größte Teil der erteilten Aufenthaltstitel in den vergangenen Jahren zur Ausübung einer qua- lifizierten Beschäftigung vergeben wurden (grüne Segmente in der Anlage 2). Frage 2. Zu 1.: Wie viele Personen, welche aus Gründen zur Aufnahme eine Erwerbstätigkeit einwanderten, gehen aktuell einer Erwerbstätigkeit nach? Das AZR ist mit den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, die die Beschäftigten erfassen, nicht verknüpft. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Frage 3. Zu 2.: Wie viele Personen, welche aus Gründen zur Aufnahme eine Erwerbstätigkeit einwanderten, sind aktuell erwerbslos? Das AZR ist mit den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, die die Arbeitslosen erfassen, nicht verknüpft. Frage 4. Zu 4.: Wie viele Personen, welche aus Gründen zur Aufnahme eine Erwerbstätigkeit einwanderten, erhalten aktuell Leistungen nach SGB II, oder SGB VIII? Das AZR ist mit den entsprechenden Statistiken nicht verknüpft. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Wiesbaden, 18. August 2020 Kai Klose Anlagen Eingegangen am 24. August 2020 · Bearbeitet am 24. August 2020 · Ausgegeben am 27. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de