20. Wahlperiode Drucksache 20/1047 HESSISCHER LANDTAG 24. 10. 2019 Kleine Anfrage Bernd-Erich Vohl (AfD) und Volker Richter (AfD) vom 21.08.2019 NesT-Initiative und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in der Gesellschaft sind viel diskutierte Themen in Deutsch- land. Mit dem Programm NesT (Neustart im Team) soll es besonders schutzbedürftigen Menschen auf der Flucht ermöglicht werden, in Deutschland Schutz zu finden und integriert zu werden. Diese Initiative wurde vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, der Beauftragten der Bundesregierung für Migra- tion, Flüchtlinge und Integration und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt. Des Weiteren haben Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche ebenso mitgewirkt wie der Paritätische, das Deut- sche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt sowie der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Auch verschiedene Flüchtlingsinitiativen haben sich bei der Entwicklung des Programms beteiligt. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung das NesT-Programm bekannt? Der Landesregierung ist das NesT-Programm bekannt. Frage 2. Wie viele Mitglieder des hessischen Landtags nehmen an dem Programm teil? Nach Kenntnis der Landesregierung nehmen bisher keine Mitglieder des hessischen Landtags an dem Programm teil. Frage 3. Wie viele Flüchtlinge nutzen das Programm in Hessen? Bisher werden keine Flüchtlinge durch eine hessische Mentorengruppe betreut. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet das Programm. Anträge aus Hessen sind dort noch nicht gestellt worden. Auch der neu geschaffenen Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS) ist bisher nicht bekannt geworden, dass sich Mentorinnen und Mentoren aus Hessen zu einer Gruppe zusammengeschlossen hätten. Frage 4. Welche Kosten entstehen der Landesregierung durch dieses Programm? Personen des NesT-Programms werden – wie andere geflüchtete Personen auch – den Gebiets- körperschaften nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) zugewiesen. Sie erhalten eine Aufent- haltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG, so dass sie Leistungen nach SGB II beziehen oder arbeiten können. Sofern ein zugewiesener Flüchtling des NesT-Programms im Leistungsbezug von SGB II steht, erhält die Gebietskörperschaft für maximal zwei Jahre die sog. Kleine Pauscha- le in Höhe von 120 € monatlich nach dem LAG (ausgezahlt als zweimalige Jahrespauschale). Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung diese Initiative? Der neue Ansatz des NesT-Programms besteht darin, die Zivilgesellschaft umfassend einzubin- den. Mindestens fünf Mentoren müssen sich gemeinsam dazu verpflichten, Flüchtlingen das Ankommen zu erleichtern und sie ideell und finanziell zu unterstützen. Die Verpflichtungen sind für die Mentoren zeitlich begrenzt und von vornherein kalkulierbar. Sie suchen eine geeig- Eingegangen am 24. Oktober 2019 · Bearbeitet am 24. Oktober 2019 · Ausgegeben am 28. Oktober 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1047 nete Wohnung und finanzieren die Kaltmiete für zwei Jahre. Außerdem unterstützen sie die Schutzbedürftigen ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe. Daneben tritt eine neu geschaffene ZKS. Diese stellt Informationen über das Projekt bereit, bietet Schu- lungen an und berät Interessierte. Sie besteht in der Pilotphase aus Vertretern des Deutschen Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Finanziert wird die ZKS von der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Mercator sowie der Evan- gelischen Kirche von Westfalen. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolgsaussichten für dieses Programm? Dies kann zum gegenwärtigem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Wiesbaden, 9. Oktober 2019 Peter Beuth