20. Wahlperiode Drucksache 20/2130 HESSISCHER LANDTAG 17. 03. 2020 Kleine Anfrage Tobias Eckert (SPD) vom 28.01.2020 Planungsstand und Baubeginn der B 8 Umgehung im Bereich der Stadt Bad Camberg und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die geplante Umgehung der Bundesstraße 8 im Bereich der Stadt Bad Camberg ist eines der wichtigsten Inf- rastrukturprojekte im Bereich des südlichen Landkreises Limburg-Weilburg. Die Umsetzung des Umge- hungsstraßenbaus wird seit vielen Jahren dringend erwartet. Ursprünglich wurde eine Bauzeit von vier Jahren in Aussicht gestellt, inzwischen wird öffentlich durch Hessen Mobil bereits von sieben Jahren gesprochen. Durch die Umlegung der B 8 durch die neue Umgehungsstraße ergeben sich neue Möglichkeiten der Bele- bung und Attraktivitätssteigerung der Stadt Bad Camberg entlang der jetzigen B 8 Streckenführung. Vielfälti- ge Maßnahmen und Veränderungen sind seitens der Kommune geplant und angedacht. Daher nimmt die Stadt Bad Camberg am Förderprogramm Aktive Kernbereiche teil. Da im Rahmen dieser Förderung auch Maß- nahmen geplant sind, die eine Umgestaltung der bisherigen B 8 zum Ziel haben, wird dringend Planungssi- cherheit benötigt. Gänzlich inakzeptabel wäre nämlich der Verlust der Förderfähigkeit der Innenstadtbelebung durch das Land Hessen durch die verspätete Verkehrsfreigabe der B 8 Umgebung durch eben solche. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie sahen die bisherigen Planungen zur Umsetzung der B 8 Umgehung im Bereich der Stadt Bad Camberg bis zur Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses aus? Frage 2. Wann ist mit dem tatsächlichen Baubeginn zu rechnen? Frage 3. Haben sich Veränderungen hinsichtlich der Bauzeit und geplanten Dauer der Arbeiten ergeben; falls ja welche? Wenn nein, wie ist die unterschiedliche Angabe der geplanten Bauzeit von bisher vier und nun- mehr sieben Jahren erklärbar? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Seit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses im Frühjahr 2017 wurden im Rahmen der Bauvorbereitung umfangreiche Arbeiten durchgeführt. Dazu gehörten beispielsweise die Er- stellung der Bauwerksentwürfe sowie der detaillierten Streckenplanung in digitaler Form, der Flächenerwerb, Vermessungsarbeiten, die Kampfmittelsondierung, die geophysikalische Suche nach potentiellen archäologischen Fundstellen, die Umsetzung vorgreiflicher Artenschutzmaß- nahmen, Baugrunderkundungen sowie Rodungsarbeiten für die Emsbachrenaturierung. Aus der detaillierteren Bauablaufplanung, die im Rahmen der Bauvorbereitungen erstellt wurde und der die genauere Betrachtung individueller Prozessschritte zugrunde liegt, ergibt sich eine Bauzeit von etwa sieben Jahren. Die im Vergleich zu früheren Einschätzungen längere Bauzeit resultiert aus den Ergebnissen der schwierigen und zeitaufwändigen Abstimmung mit der Deut- schen Bahn AG als Baulastträger der zu querenden Strecke. Im zweiten Halbjahr 2020 ist der erste Spatenstich mit dem Baubeginn des ersten der insgesamt zehn Brückenbauwerke im Zuge der Ortsumgehung vorgesehen. Frage 4. Wann plant sie mit der Verkehrsfreigabe der neu errichteten B 8 Umgehung im Bereich der Stadt Bad Camberg? Die Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung ist nach aktuellem Planungsstand für das Jahr 2027 vorgesehen. Eingegangen am 17. März 2020 · Bearbeitet am 17. März 2020 · Ausgegeben am 19. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2130 Frage 5. Ist gewährleistet, dass die Stadt Bad Camberg die Förderungen aus dem Programm Aktive Kern- bereiche erhält, selbst wenn sich der Baubeginn oder die Dauer der Arbeiten zur B 8 Umgehung so verzögern sollten, dass die Förderperiode des Programms überschritten wird? Wenn nein, wie unterstützt die Landesregierung die Stadt Bad Camberg in der durch sie selbst verursachte Nicht- realisierung der geplanten Maßnahmen zur Innenstadtbelebung an der bisherigen B 8 Trasse? Die Stadt Bad Camberg wurde im Jahr 2018 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kern- bereiche“ in Hessen aufgenommen. Mit der Programmaufnahme ist eine Förderperspektive der städtebaulichen Gesamtmaßnahme von zehn Jahren verbunden. Die Stadt hat innerhalb dieses Zeitraumes jährlich die Möglichkeit, Fördermittel bei der WIBank für Projekte der Gesamtmaß- nahme zu beantragen. Weiterhin wird der letzte Zuwendungsbescheid (voraussichtlich im Jahr 2027) Fördermittel zur Abfinanzierung als Verpflichtungsermächtigung für vier weitere Jahre enthalten, so dass von einem Förderzeitraum bis zum Jahr 2031 ausgegangen werden kann. Ei- ne Gefährdung der Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Aktive Kernbereiche“ aufgrund von Bauverzögerungen der B 8 Umgehung wird nicht gesehen. Wiesbaden, 9. März 2020 Tarek Al-Wazir