Corona-Tests in Hessen

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/3395 HESSISCHER LANDTAG                                                                              08. 04. 2021 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) und Moritz Promny (Freie Demokraten) vom 14.08.2020 Corona-Tests in Hessen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Der Kreis derer, die sich auf Covid-19 testen lassen können, ist seit Anfang Juni erheblich größer geworden. Entsprechend nimmt die Nachfrage nach Corona-Tests wieder zu. Im Juni 2020 hatte es sowohl im Vogelsberg- als auch im Odenwaldkreis gewisse Divergenzen zwischen der die Testzentren betreibenden Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den jeweiligen Landkreisen gegeben. Anlass waren vermeintliche Unzuverlässigkeiten bei den Testungen und vermeintlich mangelnde Testmöglich- keiten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie beurteilt die Landesregierung die Vorwürfe aus den Landkreisen Odenwald und Vogelsberg gegenüber den Tests und Testzentren sowie deren Standorten der KV Hessen? Probleme mit Testungen und Testzentren konnten im Planstab COVID mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) geklärt werden. Frage 2.     Hält die Landesregierung einen sofortigen zweiten Corona-Test nach einem positiven Corona-Test- ergebnis für sinnvoll? Diese Entscheidung obliegt der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Es erfolgen bei Bedarf üblicherweise Abstimmungen zwischen dem Labor und der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, wenn Unsicherheiten bei der Beurteilung eines Testergebnisses bestehen. Frage 3.     Sind der Landesregierung die strittigen Testfälle im Vogelsbergkreis bekannt? Ja. Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4.     Wie relevant ist in diesem Zusammenhang die Frage ein- oder zweistufiger Tests? Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 5.     Deckt sich die Kritik und das Vorgehen des Vogelsbergkreises mit den Empfehlungen des Robert- Koch-Institutes? Es handelte sich um einen sehr komplexen Sachverhalt: Je nach Inzidenzwert einer Infektions- krankheit muss mit mehr oder weniger falsch-positiven Testergebnissen bei den getesteten Perso- nen gerechnet werden (sog. Vorhersagewert für eine Laboruntersuchung). Zum genannten Zeit- punkt war die Inzidenz, gemessen an den derzeit hohen Werten, sehr gering, es musste mit einer höheren Anzahl an falsch-positiven Befunden gerechnet werden. Zur Beurteilung eines Testbe- fundes ist immer auch die gesamte Fallkonstellation einzubeziehen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen wie:  Sind aktuell Symptome erkennbar oder in den vergangenen Tagen aufgetreten?  Gibt es Infektionen im Umfeld, die eine Ansteckung vermuten lassen? Eingegangen am 8. April 2021 · Bearbeitet am 8. April 2021 · Ausgegeben am 9. April 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3395 Bei der Bearbeitung der Fälle stützt sich der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) auf die Emp- fehlungen des RKI. Das RKI empfiehlt auf seiner Webseite die „Dual-Target“-Methode, also wurden die Testmethoden eines Labors teilweise hinterfragt, wenn die Laborergebnisse aus ärzt- licher Sicht nicht plausibel erschienen (s.o.). Insofern deckt sich das Vorgehen des Vogelsberg- kreises durchaus mit den Empfehlungen des RKI zur PCR-Diagnostik. Frage 6.   Wie beurteilt die Landesregierung das Infektionsgeschehen im Odenwaldkreis, die Problematik der Testzentrenstandorte, Infektionskettennachverfolgung und Schutz der Pflegeheime? Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist eines der zentralen Themen des Gremiums Pflege des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Das dynamische Geschehen wird jeweils zeitnah und der Situation angemessen betrachtet und bearbeitet. Es besteht eine enge Kommunikation mit den Pflegeverbänden, der Betreuungs- und Pflegeaufsicht und dem Dezernat Gesundheit im Regierungspräsidium Darmstadt. Im aktuellen diffusen Infektionsgesche- hen sind eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen und die Identifizierung von Infektionsketten für die Gesundheitsämter schwierig. Die Fokussierung und der Einsatz der Personalressourcen erfolgen zielgerichtet. Dabei stehen insbesondere Infektionseinträge in vulnerable Bereiche wie z.B. Pflegeeinrichtungen im Vordergrund. Frage 7.   Wie viele zusätzliche Testzentren haben die Gesundheitsämter in Hessen eingerichtet? Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erre- gernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 8. März 2021 (BAnz. 09.03.2021 V1) bestehen grundsätzlich anlassunabhängige Testmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen durch hierzu beauftragte Leistungserbringer. Gem.  www.corona-test-hessen.de haben mit Stand 30. März 2021 642 Leistungserbringer in Hessen die Möglichkeit, bei Ihnen Tests auf Infektionen mit SARS-CoV-2 primär mittels Antigen- Schnelltests vornehmen zu lassen, angezeigt. Frage 8.   Sind der Landesregierung ungefähre Zahlen falsch-positiver und falsch-negativer Testergebnisse für Hessen bekannt? Nein, hierzu liegen keine Daten vor. Frage 9.   Wie viele Fallkonstellationen gibt es inzwischen in Hessen für die Durchführung und Abrechnung von Corona-Tests? Die Testung im Krankheitsfall, auch im Verdachtsfall, ist eine Leistung der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Daneben bestehen Testanlässe auf der Grundlage der Verordnung zum Anspruch asymptomati- scher Personen auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die teilweise mit Antigen-Schnelltests umgesetzt werden:  Testung von Kontaktpersonen.  Testungen von Personen im Rahmen des Infektionseintrags in Einrichtungen.  Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus/SARS-CoV-2, dazu gehören die Testungen im Rahmen der Testkonzepte von medizinischen Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen sowie die Bürgertestung.  Testungen von Reiserückkehrenden gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung. Die Landesregierung ermöglicht zudem dem Schulpersonal, Erzieherinnen und Erziehern sowie Tagespflegepersonen, sich regelmäßig freiwillig kostenfrei auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Das Angebot bestand zunächst aus einer PCR-Testung in Praxen von Vertragsärzten der Kassenärzt- lichen Vereinigung Hessen. Es wurde von Antigen-Schnelltests abgelöst, die wöchentlich wahr- genommen werden können. Ab dem 19. April 2021 wird das Angebot auf Antigen-Selbsttests umgestellt, die für zwei Testungen pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Daneben gab es ein PCR-Test-Angebot für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, bis die Testungen nach den individuellen Testkonzepten der Einrichtungen gemäß Coronavirus-Testverordnung des Bundes eingeführt waren. Wiesbaden, 1 April 2021 Kai Klose
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