Zustand der Landesstraße im Bereich der Gemeinde Waldsolms

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/544 HESSISCHER LANDTAG                                                                          26. 06. 2019 Kleine Anfrage Stephan Grüger (SPD) vom 30.04.2019 Zustand der Landesstraßen im Bereich der Gemeinde Waldsolms und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Am 11. April 2019 erging ein Schreiben der Gemeinde Waldsolms an Hessen Mobil betreffend den Zustand der Landesstraßen im Bereich der Gemeinde Waldsolms. Darin enthalten war ein Schreiben von Hessen Mo- bil vom 29. Januar 2019 an die Gemeinde Waldsolms. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Sind der Landesregierung die im Schreiben der Gemeinde Waldsolms beschriebenen Mängel auf der L 3053 von Kraftsolms bis Weperfelden, auf der L 3055 von Brandoberndorf bis zur Gemar- kungsgrenze Gräfenwiesbach, auf der L 3284 von Kröffelbach bis zur Gemarkungsgrenze Oberquembach, auf der L 3054 von Kraftsolms bis zur Gemarkungsgrenze Möttau und in der Schnurgasse auf der L 3055 im Ortsteil Brandoberndorf bekannt? Frage 2.     Seit wann sind der Landesregierung die einzelnen Mängel bekannt? Die Fragen 1 bis 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Aufgrund des insgesamt schlechten Erhaltungszustands des hessischen Landesstraßennetzes musste für alle erwogenen Sanierungsmaßnahmen 2015 eine Dringlichkeitsbewertung nach hes- senweit einheitlichen fachlichen Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Verkehrs- bedeutung, Wirtschaftlichkeit und Umfeldsituation vorgenommen werden. Die aufgeführten Streckenabschnitte wurden in diesem Zuge mitbewertet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Sanierung der Strecken im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 keine Berücksichtigung finden können. Frage 3.     Wie bewertet die Landesregierung den jeweiligen Zustand der oben beschriebenen Straßenab- schnitte insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit? Es liegen in den genannten Streckenabschnitten keine Unfallhäufungsstellen vor. Frage 4      Wie ist der Zeitplan für die Behebung der beschriebenen Mängel auf den einzelnen Straßenab- schnitten? Die Landesregierung hat für die laufende Legislaturperiode eine Steigerung der jährlichen Stra- ßenbaumittel von derzeit 120 Mio. € auf 170 Mio. € im Jahr 2024 beschlossen. Vor diesem Hintergrund wird zurzeit an einer Fortschreibung der Sanierungsoffensive gearbeitet. Die Er- gebnisse sollen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vorgestellt werden. In wieweit die genannten Streckenabschnitte hier Berücksichtigung finden können, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich wird bis zu einer Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an den oben ge- nannten Streckenabschnitten die Verkehrssicherheit durch die zuständige Straßenmeisterei si- chergestellt. So sind im Sommer diesen Jahres Ausbesserungsmaßnahmen an der Fahrbahndecke in den genannten Streckenverläufen vorgesehen. Wiesbaden, 18. Juni 2019 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 26. Juni 2019 · Ausgegeben am 3. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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