Ärztliche Versorgung im Schwalm-Eder-Kreis

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/2095 HESSISCHER LANDTAG                                                                                27. 02. 2020 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) und Regine Müller (Schwalmstadt) (SPD) vom 22.01.2020 Ärztliche Versorgung im Schwalm-Eder-Kreis und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1.     Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fach- ärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind derzeit in den Städten und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises kassenärztlich tätig (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben)? Vertragszahnärztliche Versorgung siehe Anlage 1. Vertragsärztliche Versorgung: Die Angaben, wie viele Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte es im Schwalm- Eder-Kreis gibt, ist der beigefügten Anlage 2 (Quelle: Schreiben der Kassenärztlichen Vereini- gung Hessen (KVH) vom 4. Februar 2020) zu entnehmen. Frage 2.     Wie viele dieser Ärzte sind über 60 Jahre alt (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben)? Vertragszahnärztliche Versorgung siehe Anlage 3. Vertragsärztliche Versorgung: Im Schwalm-Eder-Kreis waren nach Auskunft der KVH vom 04. Februar 2020 zum Stand 01.01.2020 ca. 32% der vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 60 Jahre oder älter. Wie sich die Altersstruktur innerhalb der vier Ver- sorgungsebenen darstellt, ist der Anlage 4 (Quelle: Schreiben der KVH vom 4. Februar 2020) zu entnehmen. Frage 3.     Wie hat sich die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztin- nen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte, die im Schwalm-Eder-Kreis kassenärzt- lich tätig sind, seit 2014 entwickelt (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben)? Siehe Anlage 5. Vertragsärztliche Versorgung: Die Angaben, wie sich die Zahl der Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte im Schwalm-Eder-Kreis seit 2014 entwickelt hat, ist der beigefügten Anlage 6 (Quelle: Schreiben der KVH vom 04. Februar 2020) zu entnehmen. Frage 4.     Gibt es im Schwalm-Eder-Kreis aktuell unbesetzte Kassenarztsitze? Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Auskunft der KZVH vom 04. Februar 2020 beträgt der Versorgungsgrad im Schwalm- Eder-Kreis 94 % (gemäß aktuellem Bedarfsplan vom 31. Dezember 2018). Vertragsärztliche Versorgung: Zum Stand 01. Januar 2020 seien nach Mitteilung der KVH vom 04. Februar 2020 im Schwalm- Eder-Kreis 22 Übernahmepraxen im Umfang von 14,25 Versorgungsaufträgen vorhanden. Hier- Eingegangen am 27. Februar 2020 · Bearbeitet am 27. Februar 2020 · Ausgegeben am 28. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                      Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2095 bei handele es sich um Praxen, die zum derzeitigen Stand nicht besetzt sind und sich im Aus- schreibungsverfahren befinden. 14 dieser Praxen seien der hausärztlichen Versorgungsebene zu- geordnet, die weiteren der allgemeinen fachärztlichen Versorgung und hier konkret der kinder- ärztlichen, dermatologischen, augenärztlichen, psychotherapeutischen, gynäkologischen und or- thopädisch-chirurgischen Versorgung. Darüber hinaus seien mit Beschluss des Landesausschusses vom 28. November 2019 die Mittel- bereiche Schwalmstadt, Homberg (Efze), Borken, Melsungen und Kassel-Süd im hausärztlichen Bereich partiell geöffnet worden. Die sich dadurch ergebenen Sitze können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Ebenfalls innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgungs- ebene seien gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 28. November 2019 für die Arztgruppe der Augen-, Frauen-, HNO-, Kinder- und Jugend- sowie Nervenärzte sowie für die Urologen Sitze im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis ausgeschrieben worden. Darüber hinaus käme es in der Raumordnungsregion Nordhessen zu einer partiellen Öffnung im Umfang von 0,5 Versorgungs- aufträgen innerhalb der Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater, die jedoch bereits in der Zwischenzeit wiederbesetzt wurde. Versorgungs-           Partielle         Partielle Fachgruppe               Planungsbereich                         1                  1                 2 grad in %          Öffnungen          Öffnungen MB Schwalmstadt                 97,57               4,50               4,50 MB Homberg (Efze)               95,36               2,00               1,50 Hausärzte                   MB Borken                       88,48               3,50               3,50 MB Melsungen                   104,26               2,00               2,00 MB Kassel-Süd                   98,30               9,50               7,75 Augenärzte                  Schwalm-Eder-Kreis             103,29               1,00               1,00 Frauenärzte                 Schwalm-Eder-Kreis             108,84               0,50                 - HNO-Ärzte                   Schwalm-Eder-Kreis              88,46               1,50               1,50 Kinder- und Jugendärzte                 Schwalm-Eder-Kreis              66,00               4,50               4,50 Nervenärzte                 Schwalm-Eder-Kreis              80,87               2,50               2,50 Urologen                    Schwalm-Eder-Kreis             106,48               0,50               0,50 Kinder- und Jugendpsychiater            ROR Nordhessen                 105,71               0,50                 - 1 gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 28.11.2019; beruhend auf Arztstand 01.10.2019; der Beschluss des Landesausschusses vom 28.11.2019 befindet sich derzeit für die Fachgruppe der Nervenärzte in Korrektur 2 Stand 17.12.2019 Quelle: Schreiben der KVH vom 04. Februar 2020 Frage 5.      Wie weit ist die Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises, wenn keine ärztliche Versorgung inner- halb der Kommune mehr gegeben ist? Vertragszahnärztliche Versorgung: Die KZVH verweist auf die vorgenannten Zahlen und die Antwort zu Frage 4., so dass sich diese Frage aus ihrer Sicht nicht stelle (Quelle: Schreiben der KZVH vom 04. Februar 2020). Innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises gebe es flächendeckend eine Vielzahl von vertragszahnärztlichen Be- handlerinnen und Behandler, die für eine wohnortnahe vertragszahnärztliche Versorgung zur Ver- fügung stehen würden. Vertragsärztliche Versorgung: Hinsichtlich der Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung weist die KVH mit Schreiben vom 4. Februar 2020 darauf hin, dass in jeder Gemeinde bzw. Stadt des Schwalm- Eder-Kreises – von der Gemeinde Malsfeld abgesehen – mindestens eine hausärztliche Praxis ansässig sei. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Malsfeld benötigten ca. 8 km bis zur nächsten hausärztlichen Praxis. Ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren und einer eher unwahrscheinlichen Nachbesetzungsquote von 0 %, würde im Jahr 2030 ebenfalls in den im Schwalm-Eder-Kreis gelegenen Gemeinden/Städten Knüllwald, Guxhagen, Morschen, Jesberg, Neukirchen, Oberaula,
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2095               3 Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn und Niedenstein keine hausärztliche Versorgung mehr ge- geben sein. Die Bürgerinnen und Bürger dieser beiden Gemeinden müssten entsprechende Ver- sorgungsangebote in den Nachbargemeinden bzw. Nachbarstädten wahrnehmen. Dies würde für die Bürgerinnen und Bürger eine Wegstrecke von 6 bis 24 km bedeuten. Längere Wegstrecken betreffen besonders die Bürgerinnen und Bürger aus dem südlichen Teil des Schwalm-Eder-Krei- ses (konkret aus den Städten/Gemeinden Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach und Schwarzenborn). Bürgerinnen und Bürger aus diesen Orten müssten alle die hausärztliche Ver- sorgung in Willingshausen wahrnehmen. Frage 6.   Hat sich eine Änderung der räumlichen Verteilung der Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztin- nen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte im Schwalm-Eder-Kreis seit 2014 ergeben? Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Auffassung der KZVH, übermittelt mit Schreiben vom 4. Februar 2020, zeige die Aufstel- lung zur Frage 3. nur marginale Veränderungen, die auch keinen signifikanten räumlichen Bezug aufweisen würden. Vertragsärztliche Versorgung: In den Karten der Anlage 7 (Quelle: Schreiben der KVH vom 04. Februar 2020) ist die hausärzt- liche sowie die allgemein fachärztliche Versorgung Schwalm-Eder-Kreis zum Stand 01. Oktober 2014 und 01. Oktober 2019 dargestellt. Wie von der KVH in ihrem Schreiben vom 04. Februar 2020 mitgeteilt, kann festgestellt werden, dass sich die hausärztlichen Arztsitze im Landkreis in beiden Jahren relativ gut verteilen würden. Im Jahr 2014 wäre lediglich in Ottrau kein Hausarzt niedergelassen gewesen; im Jahr 2019 lediglich in Malsfeld. In den weiteren Gemeinden und Städten des Schwalm-Eder-Kreises sei sowohl im Jahr 2014 als auch im Jahr 2019 mindestens eine hausärztliche Praxis vorzufinden gewesen. Innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung werde ersichtlich, dass bereits im Jahr 2014 der Großteil der Fachärzte in Schwalmstadt, Homberg (Efze) und Melsungen ansässig sei. Zum Jahr 2019 könne dahingehend keine wesentliche Veränderung der räumlichen Verteilung der Pra- xisstandorte im Schwalm-Eder-Kreis festgestellt werden. Frage 7.   In wie vielen Fällen treten aktuell Schwierigkeiten bei der Suche nach Nachfolgerinnen oder Nach- folgern von Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fach- ärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte auf (bitte getrennt nach Städten und Gemeinden an- geben)? Vertragszahnärztliche Versorgung: Aktuell (Stand: 30. Januar 2020) seien der KZVH nach ihrer Auskunft vom 04. Februar 2020 vier Praxisinhaber in dem Planungsbereich bekannt, die eine Nachfolge suchten. Vertragsärztliche Versorgung: Mit Hilfe einer Analyse der Nachbesetzungsverfahren aus den vergangenen Jahren konnte nach Auskunft der KVH vom 04. Februar 2020 festgestellt werden, dass in den Mittelbereichen des Schwalm-Eder-Kreises für durchschnittlich ca. 92% der Nachbesetzungen eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger innerhalb der hausärztlichen Versorgung gefunden werden konnte. Dies gelte ebenfalls weitestgehend für die allgemeine fachärztliche Versorgungsebene. Innerhalb der Arzt- gruppe der HNO-Ärztinnen und -Ärzte hätten in den letzten Jahren im Schwalm-Eder-Kreis nicht alle ausgeschriebenen Sitze nachbesetzt werden können. Frage 8.   Wie möchte sie sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis hinreichend mit kassenärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztin- nen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte versorgt sind? Vertragszahnärztliche Versorgung: Gemäß Bedarfsplan vom 31. Dezember 2018 bestehe im Schwalm-Eder-Kreis ein vertragszahn- ärztlicher Bedarf von 103 Behandlerinnen und Behandlern, so die KZVH in ihrem Schreiben vom 04. Februar 2020. Zum Stichtag 31. Juli 2019 seien 104 Zahnärzte dort vertragszahnärztlich tätig. Die Entwicklung dieses Verhältnisses sowie die Altersstruktur werde kontinuierlich beobachtet und in der Niederlassungsberatung der KZVH eingebracht. Vertragsärztliche Versorgung: Die KVH führt nach eigener Aussage, übermittelt mit Schreiben vom 4. Februar 2020, seit eini- gen Jahren detaillierte Analysen zum Status Quo der ärztlichen Versorgung und zur Entwicklung in den nächsten zehn bis 15 Jahren durch. Dadurch könnten frühzeitig Versorgungsgeschehnisse vorhergesehen und gegengesteuert werden, um die gute Verteilung der Haus- und Fachärztinnen
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4                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2095 sowie Haus- und Fachärzte in Hessen beizubehalten bzw. zu optimieren. Die KVH beschäftigte zu diesem Zweck zwischenzeitlich mehrere Versorgungsstatistiker, die unter Einbeziehung z. B. (sozio-)demographischer und infrastruktureller Entwicklungen Versorgungsszenarien ermitteln und simulieren würden. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie eine bessere Verteilung der Haus- und Fach- ärztinnen sowie Haus- und Fachärzte in Hessen werde zudem über das Setzen von Anreizen zur Niederlassung in Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf vorangetrieben. Bereits mit dem ersten Hessischen Gesundheitspakt für die Jahre 2012 bis 2014 wurden Maßnahmen zur Ansied- lungsförderung vereinbart. Seit dem 1. Januar 2017 würden alle Fördermaßnahmen, die aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V finanziert werden, über die Sicherstellungsrichtlinie (SiRiLi) der KVH abgebildet. Der Strukturfonds werde jeweils hälftig von den Krankenkassen und der KVH gefüllt. Fördermaßnah- men der KVH seien u.a. eine Honorarumsatzgarantie zum Praxisstart, die Übernahme von Um- zugs- oder Kinderbetreuungskosten, die Ansiedlungsförderung oder die Förderung von Hospita- tionen. Die KVH versuche weiterhin verstärkt, Studierende an den Universitäten in Hessen und Nach- wuchsärzte für die Allgemeinmedizin sowie den Raum außerhalb der großen, städtischen Zentren zu begeistern. Dazu sei bereits vor fünf Jahren die Kampagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen worden. Ebenfalls setze die KVH weiterhin verstärkt Anreize, Kandidatinnen und Kandidaten der Weiterbildung im ambulanten Bereich auszubilden. So fördere die KVH die ambulante Weiterbildung in ausgewählten Fachgebieten u. a. die Kinder- und Jugendmedizin finanziell. Die Förderbeträge würden hälftig von der KVH und den Verbän- den der Krankenkassen getragen. Zudem habe die Vertreterversammlung der KVH am 18. Oktober 2019 beschlossen, die SiRiLi um eine weitere Fördermaßnahme zu ergänzen. Zukünftig würden Weiterbildungsverbünde fi- nanziell unterstützt mit dem Ziel, die Qualität der Weiterbildung weiter zu steigern und neue Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung für die Weiterbildungsverbünde zu gewinnen. Im Rahmen der Weiterbildungsverbünde werde die gezielte Zusammenarbeit der ambulanten und stationären Weiterbildungsermächtigten aus verschiedenen Fachrichtungen in einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Praxen und den Krankenhäusern fixiert. So solle die Weiterbildung zur Fach- ärztin/zum Facharzt in Hessen attraktiver gemacht werden. Im Fokus stehe dabei die abgestimmte Gestaltung von stationären und ambulanten Weiterbildungsabschnitten während der gesamten Weiterbildungszeit, die Gewährleistung fairer Rahmenbedingungen und eine durchgängige Be- treuung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Dies stelle einen wichtigen Beitrag zur Un- terstützung des vertragsärztlichen Nachwuchses und der Sicherstellung der ambulanten Versor- gung dar. Wiesbaden, 24. Februar 2020 Kai Klose Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter:  http://starweb.hessen.de abgerufen werden.
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KA 20/2095 Anlage 1 Stichtag:                                         31.07.2019 Gemeinde                                          Zahnärzte Borken                                                 7 Edermünde                                              3 Felsberg                                               5 Frielendorf                                            1 Fritzlar                                               13 Gilserberg                                             0 Gudensberg                                             7 Guxhagen                                               4 Homberg (Efze)                                         7 Jesberg                                                2 Knüllwald                                              4 Körle                                                  2 Malsfeld                                               2 Melsungen                                              9 Morschen                                               3 Neuental                                               1 Neukirchen                                             3 Niedenstein                                            1 Oberaula                                               1 Ottrau                                                 0 Spangenberg                                            3 Schrecksbach                                           1 Schwalmstadt                                         17,5 Schwarzenborn                                          0 Wabern                                               3,25 Willingshausen                                       1,25 Bad Zwesten                                            3 Summe                                                 104 Quelle: Schreiben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) vom 04.02.2020
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Anlage 2 - Hausärztliche Versorgung KA 20/2095 Hausärztliche Versorgung im Schwalm-Eder-Kreis 1 Mittelbereich/Ort                      VA              Kopfzahl Fritzlar                                                15                 18 Fritzlar                                              11                 13 Wabern                                                 4                  5 Schwalmstadt                                            31                 35 Schwalmstadt                                          13                 15 Frielendorf                                          4,5                  5 Gilserberg                                             2                  2 Neukirchen                                           3,5                  4 Oberaula                                               2                  2 Ottrau                                                 1                  1 Schrecksbach                                           3                  4 Schwarzenborn                                          1                  1 Willingshausen                                         1                  1 Homberg (Efze)                                          11                 12 Homberg                                                9                 10 Knüllwald                                              2                  2 Borken (Hessen)                                       10,5                 11 Borken (Hessen)                                        4                  4 Jesberg                                                2                  2 Bad Zwesten                                            2                  2 Neuental                                             2,5                  3 Melsungen                                               29                 30 Melsungen                                           10,5                 11 Felsberg                                               9                  9 Guxhagen                                               3                  3 Körle                                                  2                  2 Morschen                                             2,5                  3 Spangenberg                                            2                  2 Kassel-Süd                                              12                 13 Edermünde                                              4                  4 Gudensberg                                           6,5                  7 Niedenstein                                          1,5                  2 Gesamtergebnis                                       108,5                119 Stand: 01.01.2020 1 VA = Versorgungsaufträge; ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.01.2020 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden) Hinweis: Dem Mittelbereich Kassel-Süd sind ebenfalls die Gemeinden Bauntatal, Fuldabrück, Habichtswald, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Schauenburg und Söhrewald zugeordnet. Da sie jedoch im LK Kassel liegen, wurden sie in der obigen Tabelle nicht aufgeführt.
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Anlage 2 - Allgemeine fachärztliche Versorgung                                             KA 20/2095 1 Summe der Versorgungsaufträge der Arztgruppe der.. Gemeinde                              Chirurgen und                                                 Hals-Nasen-                                Psychothera- Augenärzte                                 Dermatologen          Frauenärzte                        Kinderärzte Nervenärzte              Urologen Orthopäden                                                   Ohrenärzte                                   peuten Fritzlar                         1                    5                       1                   6               2,5              2          1,5           6,5       0,5 Schwalmstadt                     2                    2                       2                 2,75               1               1           2             5         2 Wabern                                                                                                                                        0,3           0,7 Homberg                          1                    1                                          1,5              0,5              1                        4,5        1 Borken (Hessen)                  1                                                                                                            0,5           1,5 Jesberg                                                                                                                                       0,5           1,5 Melsungen                        3                    1                                           3                1                          0,5            5         1 Bad Zwesten                                                                                                                                    1             5 Felsberg                                                                                                                                                     1 Guxhagen                                              1 Frielendorf                                           2                                                                                      0,15          1,85 Neukirchen                       1                    1                                                                                                      1 Schrecksbach                                                                                                                      1,5 Schwarzenborn                                                                                    0,5 Willingshausen                                                                                                                                              0,5 Gudensberg                                                                                                                                                   2 Niedenstein                                                                                                                                                 0,5 Gesamtergebnis                   9                   13                       3                13,75               5              5,5        6,45         36,55       4,5 Stand: 01.01.2020 1 ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.01.2020 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
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Anlage 2 - Spezialisierte fachärztliche Versorgung KA 20/2095 1 Summe der Versorgungsaufträge der Arztgruppe der.. Gemeinde                                                          Kinder- und Anästhesisten           Internisten               Jugend-          Radiologen psychiater Fritzlar                                               5,5                                       2,5 Schwalmstadt                       1                     4                      1,5               1 Homberg                                                  1 Borken (Hessen)                                          1 Jesberg                            1 Melsungen                                              2,5 Bad Zwesten                                                                                      0,5 Gesamtergebnis                     2                    14                       4               1,5 Stand: 01.01.2020 1 ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.01.2020 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
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Anlage 2 - Gesonderte fachärztliche Versorgung                             KA 20/2095 1 Summe der Versorgungsaufträge der Arztgruppe der.. Gemeinde             Human-                                  Neuro-              Nuklear-                             REH-     Strahlen- Laborärzte                                                 Pathologen genetiker                              chirurgen            mediziner                          Mediziner therapeuten Fritzlar                                                                1 Schwalmstadt                                                            1 Gesamtergebnis                   0                 0                    2                    0                0                0          0 Stand: 01.01.2020 1 ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.01.2020 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
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KA 20/2095 Anlage 3 Stichtag:                      31.07.2019 Gemeinde                       Zahnärzte Borken                              2 Edermünde                           0 Felsberg                            1 Frielendorf                         0 Fritzlar                            4 Gilserberg                          0 Gudensberg                          2 Guxhagen                            1 Homberg (Efze)                      1 Jesberg                             1 Knüllwald                           0 Körle                               1 Malsfeld                            0 Melsungen                           0 Morschen                            0 Neuental                            0 Neukirchen                          0 Niedenstein                         0 Oberaula                            0 Ottrau                              0 Spangenberg                         0 Schrecksbach                        0 Schwalmstadt                       2,5 Schwarzenborn                       0 Wabern                            0,25 Willingshausen                      0 Bad Zwesten                         2 Summe                            17,75 Quelle: Schreiben der KZVH vom 04.02.2020
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