Ereignisse in Stuttgart und Frankfurt: Schreiben der drei Baden-Württembergischen Oberbürgermeister an die Regierung des Landes Baden-Württemberg

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20. Wahlperiode                                                                          Drucksache 20/3287 HESSISCHER LANDTAG                                                                                  20. 10. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 23.07.2020 Ereignisse in Stuttgart und Frankfurt: Schreiben der drei Baden-Württembergischen Oberbürgermeister an die Regierung des Landes Baden-Württemberg und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Als Reaktion auf die Ereignisse in Stuttgart und aktuell auf dem Frankfurter Opernplatz haben die drei Ober- bürgermeister der Baden-Württembergischen Städte Tübingen, Schorndorf und Schwäbisch Gmünd ein Schrei- ben an den Ministerpräsidenten und den Innenminister des Landes gerichtet, der in der Presse im Wortlaut veröffentlicht wurde:  https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/der-brief-der-drei-buergermeister-im-wortlaut;art417930, 10569342 In dem Schreiben beklagen die Autoren die „zunehmende Aggressivität und Respektlosigkeit von Gruppen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unseren Städten“, die sich gegen „Einsatzkräften der Polizei, den Rettungsdiensten und der Feuerwehr (…) und Mitarbeitern in den Verwaltungen in unseren Städten“ richten, wobei die „Auseinandersetzungen und Kontakte in unserem Alltag generell (…) geprägt (sind) von Provokation, mangelnder Kommunikationsfähigkeit (…) und – in jüngster Zeit wachsend – auch von purer Gewaltbereit- schaft“. Sie stellen fest, dass „das Ausblenden und Tabuisieren von kulturellen, sozialen, religiösen und familiären „Karrieren“ solcher städtischen Stressgruppen“ nicht hilft. Der Staat hat nach ihrer Auffassung „alle Möglich- keiten, angemessen, abgestuft, deutlich und mit Nachdruck gegen Gewalt, Vandalismus und Aggression vor- zugehen und die Einhaltung von Regeln und Gesetzen durchzusetzen“ Hierzu bedarf es „mehr Selbstbewusst- sein, Mut und vor allem schnelles Handeln und eine schnelle Verurteilung nach begangenen Straftaten“. Dabei sei aber „auch ehrlich und offen nach den Ursachen der ähnlich gelagerten Gewaltausbrüche in Stuttgart und Frankfurt (zu) fragen“, wobei jedoch ein Aspekt in der Debatte bisher kaum Beachtung finde: „Die Rolle von Geflüchteten bei der Entstehung einer gewaltbereiten Szene in der Stuttgarter Innenstadt“. Bisher sei be- kannt, dass neun von 24 in der Nacht fest genommenen jungen Männer einen „Flüchtlingsbezug“ haben, also als Asylbewerber ins Land gekommen sind, wobei viele der Tatverdächtigen einschlägig bei der Polizei bekannt sein sollen. Auf Videos und Fotos aus der Krawallnacht könne „man erkennen, dass auch viele weitere Betei- ligte an den Krawallen zu dieser Gruppe gehören könnten“. In dieselbe Richtung deuten Aussagen der Polizei, „wonach in den letzten Wochen bei Kontrollen in der Stuttgarter Innenstadt 70 % der Probleme auf dort ver- sammelte junge Männer mit Flüchtlingsbezug entfallen seien“. Es sei daher „keine Stammbaumforschung, sondern notwendige Präventionsarbeit, das präzise zu analysieren“. Es gibt nach Beobachtung der Autoren „unter den Geflüchteten (…) eine kleine Gruppe gewaltbereiter junger Männer, die eine starke Dominanz im öffentlichen Raum ausüben und weit überdurchschnittlich an schweren Straftaten insbesondere der sexuellen Gewalt und Körperverletzung beteiligt sind“. Die Polizeiliche Kriminal- statistik (PKS) des Bundeskriminalamts bestätige, dass „es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem mit etwa 50.000 Mehrfachstraftätern unter den Geflüchteten“. Die „Erfahrung mit diesen jungen Männern“ zeige den Oberbürgermeistern, dass dies kein Problem der Landeshauptstadt ist: „in jeder Mittelstadt in Baden-Württemberg hat sich mittlerweile ein Milieu nicht integrierter, häufig mit Kleinkri- minalität und Straftaten in Verbindung zu bringender junger geflüchteter Männer gebildet, das an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen zusammenkommt. Von diesen sind mittlerweile viele nicht mehr für Sozial- oder In- tegrationsangebote erreichbar. Dafür ist neben Traumatisierung und Gewalterfahrungen auch eine herkunftsge- prägte Männlichkeitskultur verantwortlich. In vielen Fällen paart sich diese mit Enttäuschungen und Frustrati- onen über die Realität ihres Lebens in Deutschland. Sie fühlen sich nicht angenommen, sehen keine Perspekti- ven, oft wegen fehlender Aussicht auf Anerkennung völlig zurecht, haben keine Betätigung und können keine positiven Selbsterfahrungen machen. Eine gefährliche Mischung, die auch bei Ur-Gmündern, Ur-Schorn- dorfern und Ur-Tübingern zur Gefahr für die Allgemeinheit werde müsste“. Als Problemlösung halten die drei Oberbürgermeister „sinnvolle Betätigungsfelder für diese jungen Männer (für) notwendig“, z.B. am Bahnhof als „Kofferträger“ oder der „Einsatz als Helfer bei der Landesgartenschau“. Die Kommunen bräuchten „Instrumente und Möglichkeiten, um solche Tätigkeiten für die Allgemeinheit ver- pflichtend zu machen“. Unabhängig hiervon sei es „extrem wichtig“, dass unser Staat den „jungen Männern auf Abwegen“ frühzeitig „für sie verständlich zeigt, wo Schluss ist. Das tun wir nicht. Im Gegenteil. Kleinkri- minalität und stetige Konflikte mit der Polizei haben für Geflüchtete nur in seltenen Fällen reale Konsequenzen. Diese in vielen Herkunftsländern unbekannte Liberalität des Rechtsstaates wird oft als Schwäche unserer Polizei gedeutet und als Einladung zur Fortsetzung des strafbaren Verhaltens verstanden“. Daher sei ein Wechsel „aus Eingegangen am 20. Oktober 2020 · Bearbeitet am 20. Oktober 2020 · Ausgegeben am 23. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3287 dem attraktiven Sozialraum der Städte und Gemeinden in Folge von dauerhaftem Fehlverhalten“ erforderlich, z.B. durch eine „zeitweilige Rückverweisung in die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes“. Dort sei auch – im Gegensatz zu den auf Integration ausgerichteten Unterbringungen in den Städten – eine wirksame Kontrolle durch Polizei und Sicherheitskräfte möglich. Das Land Hessen habe bereits eine entsprechende Regelung in den Koalitionsvertrag aufgenommen, ohne dass dies auf rechtliche Bedenken gestoßen sei. Die Autoren des Schreibens verkennen dabei nicht, dass „diese unbequeme Wirklichkeit in unseren Städten politisch heikel ist“, da „daraus sofort ein Rassismus-Vorwurf konstruiert“ werde. Sie äußerten jedoch die „Überzeugung, dass wir Rassismus bekämpfen können, wenn wir die Kriminalitätsrate unter jungen Geflüch- teten Männern, insbesondere im Hinblick auf Straftaten im öffentlichen Raum, senken“. Daher fordern sie, „dass in Deutschland dringend ein verpflichtender gesellschaftlicher Grunddienst für alle jungen Menschen eingeführt wird, die in unserem Land leben – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürger- schaft. Zwölf Monate sollen sich die jungen Menschen hier für die Gesellschaft engagieren“ und ersuchen die Landesregierung „um die Unterstützung bei der Einführung eines Pflichtjahres für einen gesellschaftlichen Grunddienst in Deutschland“, indem sie „über den Bundesrat und die Kontakte zum Bund sowohl auf Regie- rungsebene wie auch in den jeweiligen Parteien eine solche Dienstpflicht für alle Menschen in unseren Städten und Gemeinden anregen, die rechtlichen, finanziellen und strukturellen Möglichkeiten, Chancen und Zielrich- tungen einer solchen Dienstpflicht für alle in Baden-Württemberg aufzeigen und Gespräche zu einer solchen Umsetzung mit den Vertreterinnen und Vertretern des Städte-, Gemeinde- und Landkreistages initiieren und aufnehmen“. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die polizeiliche Arbeit orientiert sich grundlegend am Verhalten von Menschen. Soziokulturelle Hintergründe werden, soweit bekannt, in der polizeilichen Aufgabenerledigung angemessen be- rücksichtigt. Die Vermittlung interkultureller Kompetenz ist fester und verpflichtender Bestandteil der Aus- und Fortbildung hessischer Polizeibeamtinnen und -beamten. Der sich beständig erhö- hende Anteil von Polizeibediensteten mit Migrationshintergrund trägt weiterhin zur professionel- len Aufgabenerledigung bei. Die hessische Polizei beschäftigt darüber hinaus 19 Migrationsbeauftragte in den Polizeipräsidien und im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA), deren zentrale Aufgabe es ist, nach außen der Zielgruppe der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund die Angebote der polizeilichen Prävention möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Nach innen unterstützen die Migrations- beauftragten auch die Sachbearbeitung der Polizei in verschiedenen Deliktsbereichen, um mittels soziokultureller Analysen bei Ermittlungen und bei der Einsatzplanung und -durchführung zu beraten. Insbesondere sind dabei die Fragen der Bildung, der Religion, der Kultur sowie soziale Rahmenbedingungen einzubeziehen. Eine schnelle Sanktion von Fehlverhalten und das konsequente Handeln der Polizei, der Staats- anwaltschaft sowie der Jugendämter kann zudem eine präventive Funktion haben. Zum Zweck der schnellen Intervention bei Jugendlichen und Heranwachsenden wurden daher in Hessen seit 2010 in einigen Städten sogenannte Häuser des Jugendrechts errichtet. Diese verfolgen das Ziel, auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und mit abgestimmten Maßnahmen zu reagieren. Hierbei gilt es, die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen zu berücksichtigen, konsequent zu handeln und auf diese Weise, im Sinne der Verhinderung einer kriminellen Karriere, weitere Delinquenz abzuwehren. Zusätzlich werden bei der hessischen Polizei auf Basis unterschiedlicher Kriterien Straftäterinnen und Straftäter einer täterorientierten und deliktsübergreifenden Sachbearbeitung zugewiesen (z.B. Mehrfachintensivtäter/-innen (MIT), Besonders auffällige Straftäter/-innen unter 21 (BaSu21) o- der Besonders auf- und straffällige Ausländerinnen/Ausländer (BasA)). Dieser Personenkreis wird somit einer intensiveren Betrachtung unterzogen. Anzumerken ist, dass immer dann, wenn von täterorientierten und/oder täterbezogenen Ermitt- lungen die Rede ist, ein individuell zugeschnittenes zielgruppengerechtes Maßnahmenbündel für den einzelnen Straftäter/Probanden erarbeitet und umgesetzt wird. Ziel ist es bei den MIT, den Täterkreis einer konsequenten Strafverfolgung zuzuführen und durch eine restriktive Sachbehand- lung einen Abbruch der kriminellen Karrieren zu erreichen. Das BaSu21-Konzept für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren hat primär zum Ziel, über eine zeitnah einset- zende präventive Intervention die Verfestigung von auffälligen Verhaltensmustern und somit ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern. Erreicht werden soll dies mit einem mehrschichtigen und auf den Einzelfall abgestimmten Interventionsansatz und zeitnahen Sanktio- nen. Die hessische Polizei analysiert regelmäßig und fortlaufend die Kriminalitätslage, um zielgerichtet mit präventiven und repressiven Maßnahmen Straftaten und die Entstehung auch von „gewaltbe- reiten Szenen“ in allen Bereichen zu verhindern. Im Rahmen der Lagebeurteilungen werden auch in allen Polizeipräsidien regelmäßig Phänomenbereiche wie Milieustrukturen in „Mittelstädten“ beobachtet und lageangepasste polizeiliche Maßnahmen initiiert. Studien belegen, dass junge Männer eine höhere Delinquenzrate aufweisen als andere Bevölkerungsgruppen. Aufgrund der Überrepräsentanz junger Männer in der Gruppe der Geflüchteten ist eine erhöhte Kriminalitäts- belastung erklärbar. Aus Sicht der Landesregierung kann kein strukturelles Problem der Straftaten durch Zuwanderer herausgelesen werden.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3287                  3 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1.   Teilt die Landesregierung die Auffassung der Autoren des zitierten Schreibens, dass „das Ausblen- den und Tabuisieren von kulturellen, sozialen, religiösen und familiären „Karrieren“ solcher städ- tischen Stressgruppen“ nicht hilft? Frage 2.   Teilt die Landesregierung die Auffassung der Autoren des zitierten Schreibens, dass es „mehr Selbstbewusstsein, Mut und vor allem schnelles Handeln und eine schnelle Verurteilung nach be- gangenen Straftaten“ bedarf? Frage 3.   Teilt die Landesregierung die Auffassung der Autoren des zitierten Schreibens, dass bei den Straf- taten, wie sie in Stuttgart und Frankfurt verübt wurden, die „Rolle von Geflüchteten bei der Ent- stehung einer gewaltbereiten Szene“ in den Blick zu nehmen und „präzise zu analysieren“ ist? Frage 4.   Kann die Landesregierung die Beobachtung der Autoren des zitierten Schreibens bestätigen, wo- nach es „unter den Geflüchteten (…) eine kleine Gruppe gewaltbereiter junger Männer (gibt), die eine starke Dominanz im öffentlichen Raum ausüben und weit überdurchschnittlich an schweren Straftaten insbesondere der sexuellen Gewalt und Körperverletzung beteiligt sind“ und „es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem mit etwa 50.000 Mehr- fachstraftätern unter den Geflüchteten“? Frage 5.   Kann die Landesregierung die Beobachtung der Autoren des zitierten Schreibens bestätigen, wo- nach es „in jeder Mittelstadt (…) mittlerweile ein Milieu nicht integrierter, häufig mit Kleinkrimi- nalität und Straftaten in Verbindung zu bringender junger geflüchteter Männer gebildet (hat), das an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen zusammenkommt“ und von denen „mittlerweile viele nicht mehr für Sozial- oder Integrationsangebote erreichbar“ sind? Frage 6.   Hält die Landesregierung den Vorschlag der Autoren des zitierten Schreibens für zielführend, „sinnvolle Betätigungsfelder für diese jungen Männer“ zu suchen, z.B. als „Kofferträger“ oder als Helfer bei einer Landesgartenschau und dass den Kommunen „Instrumente und Möglichkeiten“ gegeben werden soll, „um solche Tätigkeiten für die Allgemeinheit verpflichtend zu machen“? Frage 7.   Teilt die Landesregierung die Auffassung der Autoren des zitierten Schreibens, dass es „extrem wichtig“ sei, dass der Staat den „jungen Männern auf Abwegen“ frühzeitig „für sie verständlich zeigt, wo Schluss ist“ und dass „Kleinkriminalität und stetige Konflikte mit der Polizei (…) für Geflüchtete nur in seltenen Fällen reale Konsequenzen“ haben, was vielfach als „Einladung zur Fortsetzung des strafbaren Verhaltens verstanden“ wird? Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 7 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Es liegen keine Anhaltspunkte für die in den Fragestellungen aufgezeigten Schlussfolgerungen vor. Insbesondere ist aus Sicht der Landesregierung kein strukturelles Problem der Straftaten durch Zuwanderer belegbar. Auch empirische oder sonstige Erkenntnisse darüber, dass die be- zeichnete Form von Delinquenz von „jungen Männern“, hier wohl von Jugendlichen und Heran- wachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz, „nur in seltenen Fällen reale Konsequenzen" habe, liegen nicht vor. Das in § 152 Abs. 2 StPO kodifizierte Legalitätsprinzip verpflichtet die Ankla- gebehörde wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dieser Verfahrensgrundsatz gilt auch in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Einschränkungen erfährt der Grundsatz durch Opportunitätsregelungen, die in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende in §§ 45, 47 JGG eine besondere Aus- prägung erfahren haben. Hinweise darauf, dass es im Bereich des Jugendstrafverfahrensrechts zu einer unsachgemäßen Handhabung dieser Vorschriften oder auch des einschlägigen Sanktionen- rechts durch die hessischen Staatsanwaltschaften gekommen wäre, bestehen nicht. In letztgenann- ter Hinsicht ist schließlich darauf hinzuweisen, dass die rechtsprechende Gewalt – auch und ins- besondere in Bezug auf sanktionenrechtliche Entscheidungen – nach Artikel 92 und 97 des Grund- gesetzes unabhängigen Richterinneren und Richtern anvertraut ist. Deshalb können die entspre- chenden richterlichen Entscheidungen nur durch ein Gericht überprüft werden, und zwar nur dann, wenn nach der jeweiligen Verfahrensordnung ein Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung vorgesehen ist. Die Ministerin der Justiz ist zwar die oberste Dienstvorgesetzte der Richterinnen und Richter in Hessen. Dies umfasst nach unserer Verfassungsordnung jedoch nicht die Befugnis, die richterliche Tätigkeit inhaltlich zu kontrollieren, also gerichtliche Verfah- ren und richterliche Entscheidungen zu überprüfen, abzuändern oder auch nur zu kommentieren. Die Gestaltung und Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens unterfällt grundsätzlich der richterli- chen Unabhängigkeit. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Stärkung der Integration, zur Vermitt- lung von Werten des europäischen Kulturraums, gegebenenfalls aber auch Maßnahmen als Aus- fluss einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Entscheidung im Portfolio der zuständigen Stellen vorhanden sind. Zahlreiche Projekte, aber auch regionale bzw. kommunale Initiativen existieren bereits und werden mit integrativer und präventiver Zielrichtung umgesetzt. Eine große Bedeutung kommt hier zivilgesellschaftlich Gruppen mit ehrenamtlichem Engagement zu.
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4                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3287 Frage 8.    Hält die Landesregierung die Forderung der Autoren des zitierten Schreibens für sinnvoll und ziel- führend, in Deutschland einen verpflichtenden gesellschaftlichen Grunddienst für alle jungen Men- schen einzuführen? In Deutschland existiert eine große Vielzahl und Vielfalt von Angeboten, sich ehrenamtlich und freiwillig für das Gemeinwohl zu engagieren. Insbesondere die Angebote der Jugendfreiwilligen- dienste werden dabei von vielen jungen Menschen angenommen. So kann beispielsweise bezogen auf das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) von aktuell ca. 58.000 FSJ-Leistenden in Deutschland, bezogen auf das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) von aktuell ca. 3.000 FÖJ-Teilnehmenden in Deutschland und bezogen auf den Bundesfreiwilligendienst (BFD) von aktuell ca. 41.000 BFS- Leistenden in Deutschland ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landes- regierung für eine weitere Stärkung der Jugendfreiwilligendienste in Deutschland wie auch in Hessen ein. Frage 9.    Falls eine oder mehrere der unter 1. bis 8. aufgeführten Fragen mit „ja“ beantwortet wird: welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die genannten Forderungen umzusetzen? Die seit Mai 2016 hessenweit angebotenen Rechtsstaatsklassen verfolgen das Ziel, Flüchtlingen Orientierung zu bieten und sie mit dem Rechts- und Wertesystem des deutschen Rechtsstaates vertraut zu machen. Die Klassen werden vor allem von gerichtlichen und staatsanwaltlichen Prak- tikern (z.B. Richterinnen und Richtern) durchgeführt. Sie helfen Flüchtlingen dabei, sich in dem in Deutschland geltenden Rechts- und Wertesystem zurechtzufinden, sich an die in Deutschland geltenden Normen und Werte zu halten und Vertrauen in Justiz und Polizei aufzubauen. Die Rechtsstaatsklassen zeigen die Ge- und Verbote auf, welche der Rechtsstaat vorgibt, und machen unmissverständlich deutlich, dass die hiesige Werteordnung nicht zur Disposition steht. Die in der Zuständigkeit des Ministeriums für Justiz organisierten Rechtsstaatsklassen stehen allen hes- sischen Schulen mit Intensivklassen offen, in denen Flüchtlinge und Zuwanderer ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen beschult werden. Neben den Schulen nehmen auch Kommunen das Angebot wahr. Die Demokratie- und Werteerziehung aller Schülerinnen und Schüler einschließlich der Gruppe der Flüchtlinge und Zuwanderer hat in den Schulen einen besonderen Stellenwert. Die Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler u.a. befähigen, 1. in Anerkennung der Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen die Grundrechte für sich und andere wirk- sam werden zu lassen, eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen, 2. staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen und sowohl durch individu- elles Handeln als auch durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen mit anderen zur demo- kratischen Gestaltung des Staates und einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen, 3. die christlichen und humanistischen Traditionen zu erfahren, nach ethischen Grundsätzen zu handeln und religiöse und kulturelle Werte zu achten, 4. die Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität zu gestalten, 5. die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch über die Anerkennung der Leistungen der Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft zu erfahren, 6. andere Kulturen in ihren Leistungen kennen zu lernen und zu verstehen und 7. Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen und somit zum friedlichen Zusammenleben verschie- dener Kulturen beizutragen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzu- treten. Diese Orientierung der schulischen Arbeit an demokratischen Grundwerten spiegelt sich im hes- sischen Bildungssystem in der konkreten unterrichtlichen Auseinandersetzung mit den Grundrech- ten des Grundgesetzes, den Menschenrechten sowie den Kinderrechten wider. Schulen haben diese Orientierung in ihren Schulprogrammen verankert und setzen sie mithilfe schulischer In- strumente, z. B. in ihrer Schulordnung und in Unterrichtsprojekten, um. Um die Orientierung an den demokratischen Grundwerten in der schulischen Arbeit weiter zu stärken, hat das Hessische Kultusministerium (HKM) in seinem Antisemitismuserlass vom 23. Mai 2018 allen hessischen Schulen den Auftrag erteilt, antisemitische Vorfälle wie auch andere Fälle religiöser Diskriminierung zu melden, damit jedem Einzelfall gezielt nachgegangen werden kann. Darüber hinaus hat das HKM vielfältige Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsange- bote auf Ebene der Staatlichen Schulämter sowie mithilfe zahlreicher externer Kooperations- partner entwickelt, die von Schulen und einzelnen Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften sowie Schulleitungsmitgliedern unmittelbar für ein gewaltfreieres Schulleben und gewaltfreieres Handeln in Schule abgerufen werden können. Grundsätzlich zielen diese Angebote darauf ab, Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte sowie Schulleitungsmitglieder darin zu unterstützen, Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer personalen und sozialen Kompetenzen zu för- dern und Möglichkeiten der Intervention bei gewaltsamen Konflikten in der Schule aufzuzeigen. Vermittelt werden die Angebote u.a. durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den fünfzehn Staatlichen Schulämtern, die den hessischen Schulen beratend zur Seite stehen und sie in ihrer pädagogischen Arbeit auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3287        5 Methoden der Psychologie unterstützen. Dabei spielt sowohl die psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern als auch die präventive und systembezogene Beratung der ganzen Schulgemeinde eine wichtige Rolle. Für ihre gewaltpräventive Arbeit stehen den hessischen Schulen darüber hinaus eine ganze Reihe von Programmen sowie von Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung, auf die sie eigenständig nach einer schulspezifischen Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zurückgrei- fen können. Insbesondere das HKM-Projekt „Gewaltprävention und Demokratielernen“ kann die Schulen hier unterstützen und auch zu weiteren Angeboten, z. B. der Prävention von Mobbing, dem Einsatz des Klassenrats oder Lions-Quest-Programmen, informieren. Viele dieser Pro- gramme und Angebote zielen auf eine nachhaltige Präventionsarbeit, die auf die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler sowie auf die langfristige Verankerung eines gewaltfreien, respektvollen und wertschätzenden Miteinanders an den hessischen Schulen gerichtet ist. Zusätzlich bieten Handreichungen wie z.B. die „Handreichung Grundrechtsklarheit, Wertever- mittlung, Demokratieerziehung für hessische Lehrkräfte“, die „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext“ sowie „Ein Wegweiser zur Mobbingprävention und Mobbingintervention in Hessen“ der Gewaltpräventionsinitiative der Hessischen Landesre- gierung „Netzwerk gegen Gewalt“ vielfältige Informationen sowie Unterrichtsmaterialien, um die gewaltpräventive Arbeit an hessischen Schulen zu unterstützen. Aus polizeilicher Sicht ist die Kriminalprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam – mit allen Sicherheitspartnern, Akteuren und Verantwortungsträgern – bewältigt wer- den kann. Um dies zu erreichen, ist eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden und den die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Woh- nungspolitik gestaltenden Stellen untereinander als auch ein mit möglichst vielen gesellschaftli- chen Kräften einbeziehender Informationsaustausch zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund existieren bereits seit Anfang der 90er Jahre Präventionsräte in Hessen, die sich mit Kriminalprä- vention auf kommunaler Ebene auseinandersetzen. Hessen verfügt derzeit über mehr als 100 kommunale Präventionsräte. Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) bereits im Jahr 2017 die Sicherheitsinitiative KOMPASS vorgestellt. KOMPASS steht für das KOMmunalPro- grAmmSicherheitsSiegel. Das damals bundesweit einmalige Programm startete zunächst in den vier Modellkommunen Hanau und Maintal (beide Main-Kinzig-Kreis) sowie Bad Homburg v.d. Höhe (Hochtaunuskreis) und Schwalbach am Taunus (Main-Taunus-Kreis). Dort wurden passge- naue Sicherheitskonzepte durch die beteiligten Sicherheitspartner Kommune, Polizei, Bürger und weitere gesellschaftliche Akteure erarbeitet und gemeinsam umgesetzt. KOMPASS ist ein Ange- bot des HMdIS an die Städte und Gemeinden. Ziel des Programms ist es, die Sicherheitsarchitek- tur in den Kommunen individuell weiterzuentwickeln und passgenauere Lösungen für Probleme vor Ort zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Prävention. Zwischenzeitlich nehmen hessenweit rund 70 Kommunen an KOMPASS teil. Mit der städtebaulichen Kriminalprävention, die seit 2006 bei der hessischen Polizei eingerichtet wurde, trägt diese im Rahmen der interdis- ziplinären Kooperation dazu bei, kriminalitätsmindernde Rahmenbedingungen zu schaffen. Die hierzu eingesetzten Beraterinnen und Berater geben kriminalitätsmindernde Empfehlungen an pri- vate und öffentliche Bauträger. In den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit mit Bau- ämtern, Architekten und der Wohnungswirtschaft sukzessive aufgebaut und intensiviert. Zusätz- lich hat sich unter der Leitung des HLKA die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Städtebau und Kriminalprävention gebildet. Diese Arbeitsgruppe setzt sich u.a. aus Vertretern des Hessischen Städtetages, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Ministeriums für Um- welt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des HMdIS, der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Nassauischen Heimstätte, des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft zusammen. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig in hessischen Stadttei- len zu Rundgängen und Präsentationen. Danach bewerten die Teilnehmer das jeweilige Projekt- gebiet in kriminalpräventiver Hinsicht. Die Stellungnahmen oder formlosen „Kurzgutachten“ sol- len sowohl Hinweise zu gut umgesetzten Maßnahmen als auch Empfehlungen zu möglichen Prob- lemlagen aus Sicht der jeweiligen Profession enthalten. Darüber hinaus werden durch das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ verschiedene Projekte gefördert, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Vielfalt und Integration zu stärken. Dazu zählt beispielsweise das Projekt „Zukunftssichere Extremis- musprävention durch Bildung in Hessen“ des zivilgesellschaftlichen Trägers Rumi imPuls e. V. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die Bildung der Geflüchteten mit Blick auf Demokratie, Rechts- staat, Vielfaltsgesellschaft, Gleichberechtigung sowie den Abbau von Ressentiments. Das Projekt „Vielfalt – Werkstätten für Demokratie“ des Trägers Hessischer Jugendring e. V. unterstützt die Teilhabe junger Geflüchteter und junger Menschen mit Fluchterfahrung. Das Projekt „Hand in Hand gegen Extremismus – Distanzierungsarbeit mit radikalisierungsgefährdeten Geflüchteten“ des Trägers biku GmbH ermöglicht eine präventive Distanzierungsarbeit in Geflüchteten-Unter- künften, indem radikalisierungsgefährdeten Geflüchteten aus islamisch geprägten Ländern die
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6                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3287 Möglichkeit eröffnet wird, positive Erfahrungen und prägende Erlebnisse außerhalb eines radika- lisierten Umfeldes aufzunehmen. Um zugewanderte Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren kümmert sich das Projekt „Zukunftsbaustein Demokratie und Teilhabe“ des Trägers Zubaka gGmbH. Die Jugendlichen sollen erfahren, was Demokratie und Menschenrechte für sie und ihr Umfeld konkret bedeuten und wie sich entsprechend ihrer Interessen im eigenen Quartier vor der Haustür gesellschaftlich einbringen können. Wiesbaden, 9. Oktober 2020 In Vertretung Dr. Stefan Heck
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