Personalsituation in der hessischen Justiz

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20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/2589 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 28. 04. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 23.03.2020 Personalsituation in der hessischen Justiz und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds warnte kürzlich vor einem massiven Personalproblem im Jus- tizsystem. Ursache ist die Altersstruktur, die in den kommenden Jahren zu einer „Pensionierungs-Welle“ führen wird. In den kommenden Jahren werden bundesweit mehr als 40 % der Richter in den Ruhestand gehen. Dies werde „die Justiz vor erhebliche Probleme stellen und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats womöglich ge- fährden“. Daher schlägt er vor, „überplanmäßig junge Kolleginnen und Kollegen einzustellen, damit diese die erforderlichen Erfahrungen sammeln können, bis ihre Vorgänger aus dem Dienst scheiden“. Problematisch ist dabei, dass die Justiz bereits heute erhebliche Probleme hat, geeignetes Personal zu finden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten streben nur noch weniger der Jura-Absolventen eine Tätigkeit im Staatsdienst an, da Unternehmen und Kanzleien deutlich höhere Gehälter zahlen. Hinzu kommt, dass auch seit der Abschaf- fung der bundeseinheitlichen Richter-Besoldung im Jahr 2006 die Bundesländer untereinander im direkten Wett- bewerb um die Absolventen stehen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Welcher prozentuale Anteil der an hessischen Gerichten tätigen Richter wird voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren pensioniert? Zum 24. März 2020 sind an den hessischen Gerichten insgesamt 1.881 Richter tätig. Von diesen Richtern werden bis einschließlich 31. Dezember 2029 an den hessischen Gerichten 474 in Altersruhestand gehen. Dies entspricht zum jetzigen Zeitpunkt einem Anteil von etwa 25 % der aktuell tätigen Richter. Frage 2.     Welcher prozentuale Anteil der an hessischen Gerichten tätigen Staatsanwälte wird voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren pensioniert? Zum 24. März 2020 sind an den hessischen Staatsanwaltschaften 502 Staatsanwälte, einschließlich Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags, tätig. Von diesen Staatsanwälten werden bis einschließlich 31. Dezember 2029 an den hessischen Staats- anwaltschaften 69 Staatsanwälte in den Altersruhestand gehen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 14 % der aktuell tätigen Staatsanwälte. Frage 3.     Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung, der drohenden Personalverknappung bei Rich- tern und Staatsanwälten entgegenzuwirken? Es gibt keine konkreten Erkenntnisse, dass in absehbarer Zukunft Schwierigkeiten bei der Beset- zung der Richter- und Staatsanwaltsstellen in Hessen auftreten könnten. Der Stellenbesetzungs- grad bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau und beträgt zum 29. Februar 2020 insge- samt 96,57 % (einschließlich Staatsanwaltschaften). Allein im Jahr 2019 erfolgten 100 Neuein- stellungen von Proberichterinnen und Proberichtern. Frage 4.     Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Rekrutierung qualifizierter Bewerber für die Besetzung von Stellen für Richter und Staatsanwälte? Die Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften und damit auch von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten steht schon seit geraumer Zeit im Fokus des Ministeriums der Justiz. Eingegangen am 28. April 2020 · Bearbeitet am 28. April 2020 · Ausgegeben am 30. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2589 Schon in der juristischen Ausbildung, vor allem in ihrer letzten und für die Berufswahl entschei- denden Phase – dem Referendariat – sollen die angehenden Juristinnen und Juristen motiviert werden, im Land zu bleiben bzw. nach Hessen zu wechseln. Deswegen ist die Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes in Hessen deutlich erhöht worden. So werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Hessen seit dem 1. November 2019 wieder verbeamtet. Dadurch erhalten sie deutlich höhere Bezüge als zuvor sowie weitere Vorteile, die eine Beamtenstellung gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit sich bringt. Zu den Vorzügen des Referendariats in Hessen gehört auch eine kostenfreie Nut- zung des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Landesticket. Damit einher geht eine Qualitätsoffensive für das Referendariat, die hauptamtliche Arbeitsge- meinschaftsleiterinnen und -leiter, den Zugang zu einer Online-Ausbildungsplattform mit einem Online-Klausurenkurs und ein Pflichtpraktikum bei der Polizei, der Gerichtsmedizin und im Jus- tizvollzug vorsieht. Das zweijährige Referendariat bietet zahlreiche Gelegenheiten zur persönlichen Ansprache geeig- neter Referendarinnen und Referendare – sei es durch die Ausbilderinnen und Ausbilder, andere Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und nicht zuletzt durch Prü- ferinnen und Prüfer im mündlichen Teil des zweiten Staatsexamens. Daneben kommen auch weitere Personalgewinnungsmaßnahmen zum Einsatz, um potenzielle Be- werberinnen und Bewerber auf verschiedenen Kommunikationswegen schon möglichst frühzeitig bekannt zu machen, dass in Hessen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staats- anwälte eingestellt werden. Dafür geht das Ministerium der Justiz auch mit eigenen Informations- veranstaltungen, Vorträgen und Mentoring-Abenden und durch Teilnahme an Bewerbermessen auf potentielle Bewerber zu und wirbt mit Flyern, Interviews und Anzeigen in Fachzeitschriften, Referendarführen und auf Online-Plattformen für die Justizberufen. Weitere Bausteine zur Steigerung der Attraktivität der hessischen Justiz sind der Ausbau des be- trieblichen Gesundheitsmanagements und die Zertifizierung des Ministeriums der Justiz sowie vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften über das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“, die künftig möglichst flächendeckend erfolgen soll. Wiesbaden, 27. April 2020 Eva Kühne-Hörmann
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