WLAN im öffentlichen Personennahverkehr

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/2469 HESSISCHER LANDTAG                                                                             06. 04. 2020 Kleine Anfrage Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 25.02.2020 WLAN im öffentlichen Personennahverkehr und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Kostenloses WLAN macht den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Fahrgäste attraktiver. Der Rhein- Main-Verkehrsbund (RMV) hat im vergangenen Jahr seine S-Bahnen mit WLAN nachgerüstet. Ein unterbre- chungsfreier WLAN-Empfang ist jedoch nicht im gesamten Streckennetz gewährleistet. In den SPNV- Leistungen des Regionalverkehrs und Buslinien ist bisher keine standardmäßige WLAN-Verfügbarkeit gege- ben. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Aufgabenträger für den ÖPNV in Hessen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und Sondersta- tusstädte. Diese nehmen die Aufgabe der Planung und Organisation des ÖPNV in Selbstverwal- tung wahr. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen wurden von den hessi- schen Verkehrsverbünden als Aufgabenträgerorganisationen bezogen. Die Antworten beziehen sich auf die hessischen Aufgabenträger. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viel Prozent der vom Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie vom Schienenpersonenfern- verkehr (SPFV) genutzten Schienenwege in Hessen verfügen nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig mindestens über eine Netzabdeckung von 4G/LTE? (Bitte nach SPNV und SPFV auf- schlüsseln) Die LTE-Verfügbarkeit für Bahnstrecken beträgt derzeit 99,3 %, für ICE-Strecken 98,4 % (ag- gregiert über alle Anbieter, Stand Oktober 2019). Frage 2.     Auf wie viel Prozent der ausgeschriebenen Linien im SPNV ist nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig eine Ausstattung mit WLAN gegeben? Im Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV) sind alle neun S-Bahn-Linien sowie neun der 58 Regional- zuglinien des RMV mit WLAN ausgestattet. Hierin eingeschlossen sind die Linien, die den Land- kreis Bergstraße mit dem RMV-Gebiet verbinden. Sofern Linienlänge oder Fahrtenhäufigkeit un- beachtet bleiben, handelt es sich um 27 % des Schienenverkehrsangebots im RMV. Im Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) wird die Ausrüstung mit WLAN derzeit vorbereitet. Frage 3.     Welche Aufgabenträger des SPNV verlangen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Neuaus- schreibung einer Linie/eines Netzes bisher keine Ausstattung der Schienenfahrzeuge mit WLAN? Alle Neuausschreibungen im SPNV der hessischen Verkehrsverbünde sehen eine Ausstattung mit WLAN vor. Frage 4.     Welche Aufgabenträger des SPNV haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits eine Nach- rüstung der Schienenfahrzeuge mit WLAN vorgenommen oder nehmen diese gegenwärtig vor? Sowohl im RMV als auch im NVV laufen gegenwärtig Vorbereitungen zur Ausrüstung von (wei- teren) Schienenfahrzeugen/Linien mit WLAN. Eingegangen am 6. April 2020 · Ausgegeben am 8. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2469 Frage 5.   Wie hoch wären nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten, um alle SPNV-Leistungen des Regionalverkehrs in Hessen mit WLAN auszustatten? Frage 6.   Wie viele der den Ländern über das Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellten Mitteln wur- den nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren zur WLAN-Nachrüstung von Schienenfahrzeugen eingesetzt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Frage 8.   Wie plant die Landesregierung die Ausstattung von Leistungen des ÖPNV mit WLAN zukünftig zu fördern? Die Fragen 5, 6 und 8. werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten in den Fahrzeugen, unterschiedlicher Länge der Fahrzeuge sowie geringerem Aufwand bei dem Einbau vor der Inbetriebnahme liegt hierzu keine Kostenschätzung vor. Die Kosten sind im Aufwand für die Verkehrsverträge enthalten und nicht durchgehend separat ermittelbar. Die Verkehrsverträge werden von den Verkehrsverbünden aus den Mitteln bezahlt, die sie vom Land Hessen über die laufende Finanzierungsvereinbarung erhalten. Dieses Budget ist dafür aus- reichend und enthält die Regionalisierungsmittel sowie die Landesmittel. In der laufenden Finan- zierungperiode stellt das Land den Verkehrsverbünden über 20 % mehr Mittel zur Verfügung als in der vorangegangenen. Eine weitere Förderung ist daher nicht erforderlich. Für die knapp 200 S-Bahn-Fahrzeuge beliefen sich die Investitionskosten auf rund 5 Mio. €. Frage 7.   Auf wie viel Prozent der ausgeschriebenen Buslinien im ÖPNV ist nach Kenntnis der Landesregie- rung gegenwärtige eine Ausstattung mit WLAN gegeben? Im regionalen Verkehr des RMV ist derzeit die Expressbuslinie X17 Hofheim – Flughafen – Neu- Isenburg mit WLAN ausgestattet. Die Komplettausstattung aller Expressbuslinien soll zeitnah umgesetzt werden. Im regionalen Verkehr des NVV sind derzeit die Linien 100 und 500 ausgerüstet. Innerhalb der kommenden fünf Jahre sollen alle Linien im Regionalverkehr ausgerüstet sein. Zur Ausrüstung von Linien im Zuständigkeitsbereich der lokalen Aufgabenträger liegen keine Daten vor. Wiesbaden, 31. März 2020 Tarek Al-Wazir
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