Kommunale Finanzen Offenbach

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20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/155 HESSISCHER LANDTAG                                                                             10. 05. 2019 Kleine Anfrage Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 14.02.2019 Kommunale Finanzen Offenbach und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Die Stadt Offenbach wird trotz eines jahrzehntelangen Sparkurses, verbunden mit massiven Auflagen durch den Regierungspräsidenten, die Haushaltsgenehmigung 2019 nur durch eine massive Grundsteuererhöhung erhalten. Aufgrund ihres Bevölkerungswachstums wird sie zusätzlich für den Schulneubau in erheblichem Umfang neue Schulden aufnehmen müssen. Nach wie vor werden die Kosten einer wachsenden Stadt im Ballungsraum und die soziale Struktur der Stadt beim Finanzbedarf seitens des Landes Hessen nicht ausreichend berücksichtigt. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete fallen hohe Infrastrukturkosten (u.a. für zusätzliche Schulen und Kitas) an, die kurz- und mittel- fristig auch nicht durch zusätzliche Steuereinnahmen gedeckt werden können. Gleichwohl hat die Regierungskoalition einige Maßnahmen zum Thema Kommunalfinanzen in ihrer Koali- tionsvereinbarung verankert, die, richtig konfiguriert, auch für Offenbach eine Hilfe sein könnten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1.     Die neue Landesregierung hat sich ausweislich ihres Koalitionsvertrags vorgenommen, Kommu- nen über den Kommunalen Finanzausgleich finanzielle Anreize zu bieten, damit diese sich der Verantwortung zur Ausweisung von Wohnbauflächen stellen. Wie sollen diese Anreize aussehen? Frage 2.     Ist auch eine Unterstützung für den Ausgleich von Infrastrukturkosten angedacht? Frage 3.     Wäre ein Ausgleich für die Kosten für den Kauf von Ökopunkten denkbar? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 20. Legislaturperio- de sieht vor, Kommunen, die sich der Verantwortung zur Ausweisung von Wohnbauflächen stellen, über den Kommunalen Finanzausgleich finanzielle Anreize zu bieten. Um eine effiziente und nachhaltige Bodennutzung zu gewährleisten, sollen die Wohnungsdichtevorgaben der Lan- desentwicklungs- und Regionalplanung eingehalten werden. Das Finanzministerium wird diesen Punkt, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, im Rahmen der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs, die für diese Legislaturperiode vorgesehen ist, in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Ver- kehr und Wohnen prüfen und dem Landtag hierzu einen Vorschlag unterbreiten. Aussagen inhaltlicher Art können vor dieser Prüfung nicht getätigt werden. Frage 4.     Sollten vom Investitionsprogramm (KIP III) – anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen – nicht auch Schul- und Kita-Neubauten unterstützt werden – nicht nur Sanierungen bestehender Bauten? Die Stadt Offenbach erhält aus den bereits aufgelegten Investitionsprogrammen KIP und KIP macht Schule! Förderkontingente in Höhe von rd. 53,5 Mio. €. Durch die gewählten Vertei- lungsschlüssel kann die Stadt überproportional an beiden Programmen partizipieren. Im KIP steht der Stadt ein Kontingent in Höhe von 32,2 Mio. € zu. In diesem Programm sind Kita- Neubauten grundsätzlich förderfähig. Zudem ist im Landesprogramm des KIP mit den Mitteln auch ein Schulneubau förderfähig. Eingegangen am 10. Mai 2019 · Bearbeitet am 10. Mai 2019 · Ausgegeben am 13. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/155 Die genaue Ausgestaltung eines weiteren Investitionsprogramms steht derzeit noch nicht fest, so dass weder über die Höhe der Beteiligung der Stadt Offenbach noch über eine mögliche Erwei- terung der im Koalitionsvertrag genannten Förderbereiche momentan eine abschließende Ein- schätzung getroffen werden kann. Frage 5.   Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, soziodemografische Faktoren, etwa einen ho- hen Migrationsanteil, bei der Ausstattung von Schulen und Kitas stärker als bisher zu berücksich- tigen? Das Land Hessen hat soziodemografische Aspekte bereits 2014 in der Landesförderung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) verankert. Seitdem stellt das Land zusätzliche Landesmittel für Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien nicht deutsch gesprochen wird und/oder die aus sozial benachteiligten Familien stammen zur Verfügung (vgl. § 32 Abs. 4 HKJGB, sogenannte Schwerpunkt-Kita-Pauschale). Diese Mittel dienen der Sprachförderung, der Förderung der Gesundheit, der sozialen, kulturel- len und interkulturellen Kompetenzen der Kinder, der Förderung der Bildungs- und Erziehungs- partnerschaft sowie der Vernetzung der Tageseinrichtung im Sozialraum. Es geht um die geson- derte Förderung für Kitas, die aufgrund der Zusammensetzung der Kinder (aus sozial benachtei- ligten Familien und/oder Familien mit Migrationshintergrund) einen erhöhten Aufwand bei der bestmöglichen frühen Bildung aller Kinder haben. Ergänzend erhält der Träger der Fachbera- tung, die die Schwerpunkt-Kitas berät, eine zusätzliche finanzielle Förderung (§ 32b HKJGB). Soziodemografische Faktoren werden im Bereich der hessischen Lehrerstellenzuweisung bei den über die Grundunterrichtsversorgung hinausgehenden zusätzlichen Maßnahmen direkt und indi- rekt berücksichtigt: Im Rahmen der 700 zusätzlichen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur unterrichtsbe- gleitenden Unterstützung wird neben der Größe einer Schule die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit inklusiver Beschulung sowie mit vorbeugenden Maßnahmen berücksichtigt. Im Rahmen des schulischen Integrationsplans hängt beim Integrationsindex mit einem Stellenvolu- men von aktuell 199 Lehrerstellen die Höhe der zusätzlichen Stellenzuweisung von der Anzahl der aus den Intensivklassen ins Regelsystem übergehenden (ehemaligen) Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab. Im Rahmen der sozial indizierten Lehrerstellenzuweisung wird anhand der Angaben über die Schülerinnen und Schüler in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) und der Erhebungen des Hessischen Statistischen Landesamtes der Anteil der Zuwanderer, der Anteil der Arbeitslosen nach SGB II, der Anteil der Sozialhilfeempfänger und der Anteil der bewohnten Einfamilienhäuser ermittelt. Auf dieser Basis wird ein schulform- und schulscharfer Sozialindex für jede Schule berechnet, der die Grundlage für die schulscharfe Zuweisung der insgesamt 560 zusätzlichen Lehrerstellen bildet. Soziodemografische Faktoren, die im Zusam- menhang mit dem Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler stehen, werden durch die zusätzliche Migrationsförderung mit rund 2.400 zusätzlich bereitgestellten Lehrerstellen be- rücksichtigt. Dabei richtet sich die Verteilung zentral nach der Anzahl der eingerichteten Inten- sivklassen und wird dezentral ergänzt durch den von den Schulämtern an den Schulen festge- stellten Bedarf. Ähnliches gilt für den zusätzlichen Bedarf der sonderpädagogischen Unterstüt- zung: Die Verteilung dieser rund 2.630 zusätzlichen Lehrerstellen wird dezentral in den inklusi- ven Schulbündnissen koordiniert. Im Hinblick auf die in der Vorbemerkung hervorgehobene soziale Struktur in Offenbach a.M. ist die Wirksamkeit der Berücksichtigung soziodemografischer Faktoren bei der hessischen Leh- rerstellenzuweisung auch am Anteil der auf den Schulamtsbereich Offenbach a.M. entfallenden Stellen aus den oben genannten Maßnahmen zu erkennen. Während der Schulamtsbereich Of- fenbach a.M. zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 mit 58.415 Schülerinnen und Schülern auf Platz 4 der Schülerzahlen der 15 Staatlichen Schulämter liegt, erhält Offenbach a.M. sowohl im Bereich der sozial indizierten Lehrerstellenzuweisung als auch beim Integrationsindex jeweils den zweithöchsten Stellenanteil nach Frankfurt a.M. Bei der sozial indizierten Lehrerstellenzu- weisung gilt dies seit ihrer Einführung im Schuljahr 2013/2014. Aktuell entfallen auf den Schulamtsbereich Offenbach a.M. rund 17 % der 560 eingesetzten Stellen. Im Integrationsindex liegt der Schulamtsbereich Offenbach a.M. bei rund 10 % der eingesetzten 199 Stellen. Im Be- reich der Migrationsförderung liegt der Schulamtsbereich Offenbach a.M. mit rund 7 % der zu- sätzlich bereitgestellten rund 2.400 Lehrerstellen an dritter Stelle nach den Schulamtsbereichen Frankfurt a.M. und Groß-Gerau / Main-Taunus-Kreis. Es ist geplant, die Kriterien für den Sozialindex (sozialindizierte Lehrerzuweisung) zu über- arbeiten und mit dem Integrationsindex zusammenzufassen. Ziel dabei ist, durch den Sozial- und Integrationsindex Schulen noch passgenauer als bislang besonders zu unterstützen, deren Schülerinnen und Schüler in überdurchschnittlichem Maß aus bildungsfernen oder sozial be- nachteiligten Elternhäusern kommen. Wiesbaden, 1. Mai 2019 Dr. Thomas Schäfer
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