20. Wahlperiode Drucksache 20/3228 HESSISCHER LANDTAG 03. 09. 2020 Kleine Anfrage Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 15.07.2020 Grundlage der Ermittlung der Gesamtzahl von Rechtsextremisten im Bericht des hessischen LfV und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Das Bundesinnenministerium war zunächst bestrebt, unter anderem die Junge Alternative für Deutschland (JA), die lediglich als ein sogenannter „Verdachtsfall“ eingestuft wurde, nicht im Verfassungsschutzbericht 2019 mit einem eigenen Kapitel zu erwähnen. Allerdings setzte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz ob der Sorge, bei Politik, Medien und Öffentlichkeit auf Unverständnis zu stoßen, mit der Forderung einer expliziten Erwäh- 1 nung letztlich durch. Diese Entscheidung hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Gesamtzahl der im Verfas- sungsschutzbericht genannten Rechtsextremisten in Deutschland: „Der Verfassungsschutzbericht zählt deshalb 2 für 2019 rund 32.000 Rechtsextreme – 8000 mehr als 2018.“ Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sofern die Mitglieder der Jungen Alternative des Landesverbandes Hessen pauschal bei der Berech- nung der Gesamtzahl von Rechtsextremisten miteinbezogen werden, weshalb ist dies der Fall? Frage 2. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet wird, findet eine selektive Zählung und damit eine Berücksich- tigung Einzelner bei der Ermittlung der Gesamtzahl statt und aufgrund welcher Kriterien? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit erstellt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Hessisches Verfassungsschutzgesetz (HVSG) einen jährlichen Bericht über extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten in Hessen. Die im Verfassungsschutzbericht des LfV Hessen genannten extremistischen Personenpotentiale basieren auf dem LfV Hessen be- kanntgewordenen Erkenntnissen in Verbindung mit nachrichtendienstlichen Bewertungen. Für die Berechnung der Gesamtzahl des rechtsextremistischen Gesamtpersonenpotentials in Hes- sen im Berichtsjahr 2019 wird auch das der Junge Alternative (JA) Hessen zuzurechnende Perso- nenpotential berücksichtigt. Die JA Hessen ist ein Beobachtungsobjekt des LfV Hessen. Bei der JA Hessen liegen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vor, die sich gegen wesentliche Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag beobachtet das LfV Hessen die JA Hessen, wertet die dabei gewonnen In- formationen aus und übermittelt diese auch an den Verfassungsschutzverbund. Frage 3. Sofern das Land Hessen die Mitgliederzahlen der JA Hessen pauschal an das BfV meldet, weshalb? Frage 4. Sofern selektiv Mitglieder der JA Hessen an das BfV gemeldet werden, nach welchen Kriterien erfolgt die Meldung? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erhebung der im Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ge- nannten Gesamtzahlen für extremistische Personenpotentiale in der Bundesrepublik Deutschland fällt in die Zuständigkeit des BfV. ______________________________ 1 Vgl. RND (2020): Verfassungsschutzbericht: Seehofer-Ministerium wollte keine AfD-Nennung; online im Internet: https://www.rnd.de/politik/verfassungsschutz-bericht-seehofer-ministerium-wollte-keine-afd-nennung- HPKOSPLCHJCQBDOWIX45E2L5AE.html. 2 Ebenda. Eingegangen am 3. September 2020 · Bearbeitet am 3. September 2020 · Ausgegeben am 7. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3228 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erklärte am 15. Januar 2019, dass es die JA als Verdachtsfall bewertet und systematisch beobachtet. Das LfV Hessen hat sich am 31. Januar 2019 dem Vorgehen des BfV angeschlossen. Das LfV Hessen beobachtet die JA Hessen gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in eigener Zuständigkeit, wertet die dabei gewonnenen Informationen zu Aktivitäten und Mitgliedern der JA Hessen aus und übermittelt diesbezügliche Erkenntnisse an das BfV sowie andere Verfassungsschutzbehörden. Frage 5. Ordnet der hessische Verfassungsschutz die JA Hessen dem rechtsextremistischen Spektrum zu und wenn ja, warum? Gemäß der Bewertung des BfV liegen für die JA sowohl inhaltlich wie auch numerisch hinrei- chend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei der JA um eine extremistische Be- strebung handelt. Dieser Bewertung liegt ein Gutachten zugrunde, welches das BfV auf Grundlage einer Materialsammlung des Verfassungsschutzverbundes erstellt hat. Das LfV Hessen schloss sich der Bewertung des BfV an und beobachtet die JA Hessen als rechtsextremistische Bestrebung. Die Beobachtung der JA Hessen durch das LfV Hessen begründet sich auf nachgewiesenen pro- grammatischen Äußerungen der JA Hessen und ihrer Vertreter, die gegen wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind. So propagiert die JA unter ande- rem den Vorrang eines ethnisch-homogenen Volksbegriffes und macht diejenigen, die dieser eth- nisch geschlossenen Gemeinschaft nicht angehören, in offensichtlicher Weise verächtlich. Eine solche Ideologie ist mit der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar. Ferner liegen deutliche Anhaltspunkte für eine migrations- und insbesondere islamfeindliche Hal- tung der JA vor. So bezeichnet der ehemalige Vorsitzende der JA Hessen die Migrationspolitik der Bundesregierung als „wahnsinniges Bevölkerungsexperiment“, für welches das „Volk [...] mit seinem Blut“ bezahle und welches dazu führe, dass das deutsche Volk abgeschafft werde. Die JA richtet sich in diffamierenden Aussagen auch gegen das gesamte politische System und das Demokratieprinzip. So hatte ein ehemaliges Mitglied des Landesvorstands der JA Hessen laut Medienberichten in einer internen Chatgruppe der JA Hessen die Todesstrafe für Politiker „die ihr Volk verraten“ gefordert und zudem dafür plädiert, Frauen das Wahlrecht zu entziehen. Im Jahr 2019 wurden darüber hinaus auch Bezüge von Mitgliedern des Landesvorstandes der JA Hessen zu der rechtsextremistischen Gruppierung Identitäre Bewegung medial bekannt. Frage 6. Wie viele Mitglieder der JA Hessen werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit vom LfV beobachtet? Das LfV Hessen rechnet der JA Hessen ein Personenpotential in mittlerer zweistelliger Höhe zu. Wiesbaden, 13. August 2020 Peter Beuth