Covid-Kinder- und Jugend-Impfkampagne

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/5699 HESSISCHER LANDTAG                                                                              10. 09. 2021 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD), Lisa Gnadl (SPD), Nancy Faeser (SPD) vom 06.05.2021 COVID-Kinder- und Jugend-Impfkampagne und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Kinder und Jugendliche sind in mehrfacher Hinsicht besonders von der Pandemie betroffen. Biontech hat die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder und Jugendliche ab zunächst 12 Jahren bei der EMA beantragt. Die ersten Ergebnisse zur Wirksamkeit sind sehr vielversprechend. Im Falle einer Zulassung können schrittweise auch jüngere Kinder mit dem Impfstoff versorgt werden. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Das Vakzin der Firma BioNTech ist seit dem 28. Mai 2021 für eine Verimpfung bei Personen ab 12 Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) emp- fiehlt die COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ist die Impfung nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des oder der Sor- geberechtigten möglich. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich in der Regel allein für oder gegen eine Impfung entscheiden. Deshalb konnten sich Jugendliche, die 16 Jahre und älter sind und die entsprechenden Vorausset- zungen erfüllen, bis zum 1. August 2021 im Terminvergabeportal des Landes für eine Impfung in den Impfzentren registrieren. In der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August 2021 wurde beschlossen, dass auch Jugend- lichen ab 12 Jahren in den Impfzentren standardisiert ein niedrigschwelliges Impfangebot gemacht werden soll. Zuvor wurden der betreffenden Altersgruppe Impfangebote in den hessischen Impf- zentren in verschiedenen Ausprägungsformen gemacht. Aufgrund des intensiven und von der STIKO angemahnten Beratungsbedarfs oblag es den jeweiligen Impfzentren, ein Impfangebot für die 12- bis15-Jährigen bereitzuhalten. Aufgrund des insgesamt zurückgegangenen Impfaufkom- mens in den Impfzentren ist es nunmehr möglich, ein flächendeckendes Angebot zu schaffen und den erhöhten Beratungsbedarf hessenweit abzudecken. In jedem Fall entscheidet nach wie vor erst der Impfarzt darüber, ob der oder die Jugendliche geimpft wird. Im Aufklärungsgespräch stellt der Arzt fest, ob der oder die Jugendliche versteht, was für Vor- und Nachteile eine Impfung hat oder haben kann. Für einen effektiven Ablauf der Impfung ist es notwendig und ratsam, dass die Eltern/Sorgeberechtigten grundsätzlich die Ein- willigungserklärung unterschreiben oder den Jugendlichen oder die Jugendliche ins Impfzentrum begleiten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage entspricht dem Sachstand vom 3. August 2021. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1.     Inwiefern plant die Landesregierung, eine Kinder- und Jugendimpfkampagne bzgl. COVID- Impfungen bzw. eine zentrale Lösung für das Impfprozedere durchzuführen, um für einen mögli- chen Impfstart vorbereitet zu sein? Die Hessische Landesregierung plante ursprünglich noch vor den Sommerferien damit zu begin- nen, Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren im Rahmen einer Sonderimpfaktion ein Impfangebot zu unterbreiten. Zentrale Voraussetzung für die Umsetzung dieser Planung war die Bereitstellung Eingegangen am 9. September 2021 · Ausgegeben am 10. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5699 von Sonderimpfstoffkontingenten, die seitens des Bundes im Mai angekündigt worden waren, sowie eine entsprechende Empfehlung der STIKO. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 27. Mai 2021 hat der Bund mitgeteilt, dass ein Sonderkontingent für die Umsetzung der geplanten Schülerimpfaktion nicht bereitgestellt werden kann. Deshalb konnte das Land die geplante Schülerimpfaktion nicht wie geplant umsetzen. Zu- dem wird auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2.   Wie will die Landesregierung allen Kindern und Jugendlichen einen gleichberechtigten Zugang zu einem Impfangebot gewähren? Frage 3.   An welchen Orten soll das Impfen von Kindern und Jugendlichen perspektivisch stattfinden? Frage 4.   Wer soll das Impfen der Kinder und Jugendlichen übernehmen? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach der entsprechenden Zulassung des Impfstoffes von BioNTech und dem Wegfall der Priori- sierung können seit dem 7. Juni 2021 auch Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren geimpft wer- den. Dies erfolgt bei den Haus- und Kinderärzten sowie in den Impfzentren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5.   Inwiefern kann der Impfstoff auch über mobile Impfteams in den Schulen und Kitas angeboten werden? Da es in nächster Zeit keinen zugelassenen Impfstoff zur Impfung der Kinder in Kitas geben wird, ist die Impfung dieser Kinder derzeit nicht geplant. Der Einsatz von mobilen Teams im Rahmen einer Sonderimpfaktion ist seitens des Landes nicht geplant. Die Entscheidung über die Durchführung solcher Sonderimpfaktionen obliegt den Impf- zentren vor Ort. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6.   Inwiefern ist geplant, innerhalb der Schulen und Kitas eine Priorisierung vorzunehmen? Die Impfung der Kinder in Kitas wird in nächster Zeit mangels hierfür zugelassenen Impfstoffs nicht erfolgen. Angesichts der Aufhebung der Priorisierung seit dem 7. Juni 2021 ist eine Priorisierung innerhalb der Altersgruppe von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht vorgesehen und auch rechtlich nicht möglich. Frage 7.   Wen will die Landesregierung in Impfkampagne einbeziehen? Siehe Frage 1 und 2. Frage 8.   Wann rechnet die Landesregierung mit einem Impfstart? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 sowie auf die Vorbe- merkung verwiesen. Wiesbaden, 12. August 2021 In Vertretung: Dr. Stefan Heck
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