Corona-Pandemie – Störungen des Online-Unterrichts durch Externe und Cyberkriminelle
20. Wahlperiode Drucksache 20/5102 HESSISCHER LANDTAG 17. 08. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 16.02.2021 Corona-Pandemie – Störungen des Online-Unterrichts durch Externe und Cyberkriminelle und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Distanzunterricht und Beschulung in Form von Homeschooling sind seit einiger Zeit für hessische Schüler normaler Alltag. Neben rein technischen Problemen wie der temporären Unerreichbarkeit von Lernplattformen tritt zunehmend das Problem der Störung des Unterrichts durch Externe und Cyberkriminelle in Erscheinung. Dabei wird über Teilnahme von nicht befugten Personen am Online-Unterricht berichtet, die diesen teilweise massiv stören oder behindern – etwa durch Einspielen von Störgeräuschen. In einem Fall wurde über die Ein- spielung pornografischen Materials in die Plattform einer Grundschule berichtet. Teilweise werden auch Un- terrichtsinhalte aufgezeichnet und in den sozialen Medien in Form von Parodien aufgearbeitet und wiedergege- ben. Die Teilnahme von unbefugten Personen am Online-Unterricht scheint vielfach relativ einfach zu sein, da der Zugang zu den entsprechenden Plattformen entweder völlig offen ist oder Links und entsprechende Pass- wörter an Unbefugte weitergegeben werden oder im Netz kursieren. Auch scheint die Kontrolle der teilneh- menden Personen durch die Lehrkräfte – soweit eine solche überhaupt erfolgt – vielfach lückenhaft zu sein. Vorbemerkung Kultusminister: Das Hessische Kultusministerium unterstützt die Schulen fortlaufend mit Hinweisen zum Umgang mit virtuellen Besprechungen. Zum Beispiel wurden die Schulen im Jahr 2020 darauf aufmerksam gemacht, dass beim Einsatz von Videokonferenzsystemen ein erhöhtes Risiko durch den Beitritt unerwünschter Personen besteht. Einzelne Vorfälle dieser Art wurden Anfang des Jahres 2021 bekannt, woraufhin das Hessische Kultusministerium umgehend weitere Informationen an alle Schulen versandt hat, damit die Schulen mit diesen Situationen im schulischen Alltag sensibel umgehen können. Diese Informationen beinhalten unter anderem Handlungsempfehlungen des Hessischen Landeskriminalamts und des Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) des Hessi- schen Ministeriums des Innern und für Sport. Darüber hinaus bereitet das Hessische Kultusministerium aktuell die Einführung einer daten- schutzkonformen landesweiten Videokonferenzlösung einschließlich technischem Support für die Schulen vor. Mit dem Landessystem wird den spezifischen Anforderungen für den Schulbetrieb und dem Datenschutz in besonderer Weise Rechnung getragen. Es wird in enger Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgebaut. Mit der Erar- beitung einer landesweiten Videokonferenzlösung reagiert die Hessische Landesregierung auf die datenschutzrechtlichen Unwägbarkeiten, die mit den vorhandenen Videokonferenzangeboten ver- bunden sind. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung sowie dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie viele Fälle von Störungen des Online-Unterrichts an hessischen Schulen sind der Landesregie- rung bekannt? Dem Kultusministerium wurden über die Staatlichen Schulämter insgesamt vier Fälle gemeldet, die sich als gravierende Störung („Zoombombing“) verursacht durch fremde Personen einordnen lassen. Eingegangen am 17. August 2021 · Bearbeitet am 17. August 2021 · Ausgegeben am 19. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5102 Frage 2. Über welche Arten der Störungen wurde bei den unter 1. aufgeführten Fällen berichtet? In zwei Fällen handelte es sich um das Zeigen von pornographischen Darstellungen beziehungs- weise Bildern. In zwei weiteren Fällen handelte es sich um grobe Beschimpfungen mit sexisti- schen Ausdrücken. Frage 3. Konnten in den unter 1. aufgeführten Fällen die Täter bzw. Tatverdächtigen ermittelt werden? Frage 4. Falls 3. zutreffend: Konnten die unter 2. aufgeführten Täter bzw. Tatverdächtigen entsprechend zivil-, ordnungsrechtlich oder strafrechtlich verfolgt werden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu den konkreten Ermittlungsergebnissen kann aktuell noch keine abschließende Aussage getrof- fen werden. Frage 5. Gibt es Vorgaben der Landesregierung an die Schulen über die Ausgestaltung des Online-Unter- richts hinsichtlich der Sicherheit des Zugangs bzw. der Kontrolle und Identifizierung der teilneh- menden Personen? Frage 6. Falls 5. zutreffend: Welche Vorgaben hat die Landesregierung den Schulen hierzu gemacht? Frage 7. Falls 5. unzutreffend: plant die Landesregierung, entsprechende Vorgaben zu machen, um einen störungsfreien Online-Unterricht zu gewährleisten? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass grundsätz- lich kein vollständiger technischer Schutz vor Angriffen von Dritten möglich ist. Dennoch können geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, um das Risiko unautorisierter Zugriffe zu minimieren. Auf diese Maßnahmen hat das Hessische Kultusministerium die Schulen mit dem in der Vorbe- merkung genannten Schreiben hingewiesen. Entscheidend für die Abwehr von Zugriffen von Dritten ist hierbei vor allem der Konferenzzu- gang. Bei den meisten angebotenen Lösungen erstellt die Lehrkraft einen sogenannten virtuellen Konferenzraum und verschickt hierzu Einladungen oder Identifikationsnummern, sogenannte „Meeting-IDs“. Diese Zugänge sollten niemals öffentlich verteilt oder kommuniziert werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen deshalb sensibilisiert werden, mit diesen Zugängen entspre- chend vorsichtig und verantwortungsvoll umzugehen. Die Lehrkraft sollte außerdem zu jeder Zeit die Kontrolle über den Zugang zur Videokonferenz haben. Hierzu eignen sich Maßnahmen wie zum Beispiel das Vergeben eines Passwortes oder einer PIN oder auch das Einrichten von Zu- gangsräumen, über die dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst zugelassen werden, wenn man sie eindeutig identifizieren kann. Die Lehrkraft sollte darüber hinaus während der Videokon- ferenz sicherstellen, dass sie in der Lage ist, Teilnehmende oder unerwünschte Inhalte aus der Konferenz zu entfernen. Konferenzsysteme, in denen es keine explizite Rolle als Administratorin beziehungsweise Administrator für die Lehrkraft gibt, sind nicht zu empfehlen. Unterstützung steht den Schulen und Lehrkräften über die Fachberatungen für Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern sowie die regionalen Medienzentren zur Verfügung. Um mehr Si- cherheit im Umgang mit Videokonferenzsystemen zu gewinnen, bietet die Hessische Lehrkräf- teakademie Lehrkräften zudem verschiedene Online-Fortbildungen an, die auch die Vermeidung potentiellen Missbrauchs zum Inhalt haben. Darüber hinaus steht Lehrkräften das e-Learning- Angebot „Grundlagenwissen zur Informationssicherheit“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung. Außerdem sind folgende grundsätzliche Vorkehrungen gemäß Hessen3C zu empfehlen: Um auf Sicherheitsvorfälle adäquat reagieren zu können, sind schulinterne Meldeketten ein- zurichten. - Meldungen haben unverzüglich zu erfolgen. - Die Schulleitung und im Fall von Videokonferenzsystemen, die durch den Schulträger betrieben werden, die Informationssicherheitsbeauftragte beziehungsweise der Informati- onssicherheitsbeauftragte und die Datenschutzbeauftragte beziehungsweise der Daten- schutzbeauftragte des Schulträgers sind zu informieren. Um im Klassenverband zeitnah auf entsprechende Vorfälle reagieren zu können, wird emp- fohlen, einen einheitlichen E-Mail-Verteiler der jeweiligen Klasse durch die Klassenlehrkraft einzurichten und diesen stets aktuell zu halten. Der Versand von E-Mails durch Lehrkräfte darf ausschließlich über E-Mail-Adressen des Landes oder der Schulträger erfolgen. Darüber hinaus können an der Schule alternative Kommunikationswege genutzt werden. Es wird empfohlen, für den Online-Unterricht einen geschlossenen Teilnehmerkreis zu nutzen und die Benutzernamen der Schülerinnen und Schüler so festzulegen, dass eine eindeutige
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5102 3 Identifikation des jeweiligen Gruppenmitglieds möglich ist. Unberechtigte können so schnell identifiziert und aus dem Meeting entfernt werden. Die Teilnehmenden sollten darauf hingewiesen werden, dass die zur Einwahl in den Online- unterricht verwendeten mobilen Endgeräte vor einem unberechtigten Zugriff geschützt sein sollten. Zum Beispiel sollte bei einer Abwesenheit vom Endgerät die Teilnehmende bezie- hungsweise der Teilnehmende dahingehend sensibilisiert werden, dass sie ihr mobiles Gerät sperren. Neben den allgemeinen Verhaltensregeln für ein strukturiertes Kommunizieren, die auch außer- halb einer Videokonferenz gelten, gibt es bei Videokonferenzen noch einige zusätzliche Aspekte zu beachten, auf die die Teilnehmenden hingewiesen werden sollten, wie zum Beispiel, dass das Teilen von unangemessenen Inhalten verboten ist oder die Bildschirmfreigabe grundsätzlich de- aktiviert sein sollte und nur durch die Lehrkraft freigegeben werden kann. Sofern es trotz der vorgenannten Maßnahmen zu einem Zwischenfall und einer schwerwiegenden Störung kommen sollte, werden von der Polizei unter anderem folgende Maßnahmen empfohlen: Sofern es sich um strafrechtlich relevante Sachverhalte handelt, sollten umgehend Screenshots zur Beweissicherung angefertigt und Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstattet werden. Nicht eingeladene Personen sollten umgehend aus dem Meeting entfernt werden. Bei Zwischenfällen mit Schülerinnen und Schülern sollte die Sitzung umgehend beendet und neue Zugangsdaten mit einem neuen Passwort zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der kriminalpolizeilichen Prävention stehen in jedem Polizeipräsidium Ansprechper- sonen für die Bereiche Jugendkoordination, Prävention Cybercrime und Opferschutz für entspre- chende Beratungen bei einem Vorfall oder im Vorfeld zu präventiven Aspekten zur Verfügung. Die Übersicht aller Ansprechpersonen ist im Internet abrufbar. Das Hessen3C berät die Schulträ- ger rund um alle Fragen zur IT-Sicherheit und unterstützt bei Sicherheitsvorfällen. Wiesbaden, 11. August 2021 Prof. Dr. R. Alexander Lorz