Beauftrage der Hessischen Landesregierung

/ 2
PDF herunterladen
20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/1395 HESSISCHER LANDTAG                                                                             19. 11. 2019 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) vom 17.10.2019 Beauftragte der Hessischen Landesregierung und Antwort Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung Fragesteller: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/962 wirft weitere Fragen auf. Aus der Beantwortung ergibt sich, dass die Landesregierung zur damaligen Zeit 12 Beauftragte berufen hatte, mittlerweile sind 4 weitere Beauftragte hinzugekommen. Die Landesregierung hat jedoch bisher noch nicht die Personen namentlich benannt. Vorbemerkung Chef der Staatskanzlei: Zum Zeitpunkt des Eingangs der Kleinen Anfrage befanden sich die Positionen der/des Beauf- tragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie der/des Beauf- tragten der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte im Neubesetzungsverfah- ren. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragten der Hessischen Landesregierung im öffentlichen Raum wirken und die Namen der Beauftragten auch öffentlich zugänglichen Quel- len wie dem Internet entnommen werden könnten. Hierzu verweise ich beispielhaft auf die fol- genden Internetseiten:  https://staatskanzlei.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/organisationsplan_hessis che_staatskanzlei_stand_02.01.2019.pdf  https://innen.hessen.de/sicherheit/cyber-competence-center/der-zentrale-informationssicher- heitsbeauftragte-der-landesverwaltung  https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/staatsminister-beuth-begruesst-landes- beauftragte-ziegler-raschdorf-neuer-wirkungsstaette-0  https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/flugverkehr/anwohnerschutz/organisation-und- verwaltung-gegen-fluglaerm  https://tierschutz.hessen.de/%C3%BCber-uns/landestierschutzbeauftragte  https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/antisemitismusbeauftragter-becker-zur- aktuellen-studie-des-juedischen-weltkongresses-0 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, der Hessischen Ministerin der Justiz, der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Minister für Soziales und Integration sowie mit Einverständnis des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs wie folgt: Frage 1.     Wer wurde namentlich von der Hessischen Landesregierung für folgende Beauftragungen be- nannt:  der Sonderbeauftragte des Ministerpräsidenten für den Finanzplatz Frankfurt,  die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung,  der zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Se- curity Officer – CISO),  der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung,  der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler,  die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte,  der UNESCO-Welterbebeauftragte der Hessischen Landesregierung,  der Beauftragte für den Versicherungsbereich,  der Beauftragte für Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft, Eingegangen am 19. November 2019 · Bearbeitet am 19. November 2019 · Ausgegeben am 22. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
1

2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1395     der Mobilitätsbeauftragte,     die Fluglärmschutzbeauftragte,     die Landesbeauftragte für Angelegenheiten des Tierschutzes (LBT),     den Beauftragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus,     den Landesbeauftragten für barrierefreie IT,     den Beauftragten für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen. Folgende Personen wurden benannt:  Sonderbeauftragter des Ministerpräsidenten für den Finanzplatz Frankfurt: Folke M.,  zentraler Informationssicherheitsbeauftragter der Landesverwaltung (Chief Information Se- curity Officer – CISO): Ralf S.,  Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung: Dr. Walter Wallmann,  Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler: Margarete Ziegler-Raschdorf,  UNESCO-Welterbebeauftragter der Hessischen Landesregierung: Dr. Markus H.,  Beauftragter für den Versicherungsbereich: Prof. Dr. Wolfram W.,  Beauftragter für Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Jakob S.,  Mobilitätsbeauftragter: Volker S.,  Fluglärmschutzbeauftragte: Regine B.,  Landesbeauftragte für Angelegenheiten des Tierschutzes (LBT): Dr. Madeleine M.,  Beauftragter für jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus: Uwe Becker,  Landesbeauftragte für barrierefreie IT: Prof. Dr. Erdmuthe M. zu B.,  Beauftragter für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen: Prof. Dr. Helmut F. Frage 2.  Zum 1. April 2020 soll der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen tätig werden. Welche Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung erhält diese Person und welche Kosten sind hier insgesamt veranschlagt? Der Beauftragte für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen erhält eine monatli- che Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 € (zuzüglich Reisekosten). Außerdem sind Per- sonalmittel in Höhe von 96.500 € und Sachmittel in Höhe von 14.500 € jährlich veranschlagt. Frage 3.  Nach welchen Kriterien beruft die Hessische Landesregierung ihre Beauftragten? Ist dabei die Mitgliedschaft in der CDU oder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von besonderem Vorteil? Beauftragungen erfolgen nach fachlicher Eignung und Befähigung der betreffenden Person und unabhängig von einer etwaigen Parteizugehörigkeit. Wiesbaden, 15. November 2019 Axel Wintermeyer
2