Theoretische und praktische Verkehrserziehung an hessischen Schulen

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/1389 HESSISCHER LANDTAG                                                                             23. 01. 2020 Kleine Anfrage Manuela Strube (SPD) vom 17.10.2019 Theoretische und praktische Verkehrserziehung an hessischen Schulen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Im Jahr 2018 stieg bundesweit laut ADAC die Anzahl der im Verkehr getöteten Fahrradfahrerinnen und Fahr- radfahrer. Zudem sind seit Juni 2019 E-Scooter oder sogenannte Elektroroller mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h für Jugendliche ab 14 Jahren auch ohne Führerschein im Straßenverkehr zugelassen. Vorbemerkung Kultusminister: Die schulische Verkehrserziehung hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten gewandelt. Be- schränkte sich diese ursprünglich auf das Erlernen von Verkehrsregeln und die Radfahrausbil- dung, so stehen mittlerweile auch Inhalte der Mobilitätsbildung, der Nachhaltigkeit und soziale Aspekte des Verkehrsverhaltens im Fokus. Die Fragen der Sicherheit sind weiterhin relevant. In diesem Sinne bietet das Land Hessen den Schulen und Schulträgern, zum Beispiel im Rahmen der Nahmobilitätsstrategie, umfangreiche Unterstützung an. Weitere Partner, wie die Unfallkasse Hessen (UKH), die Landesverkehrswacht oder die Verkehrsgesellschaften, unterstützen die Schulen in Fragen der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit. Das Thema Verkehr und Mobilität ist eine gesamtpädagogische Aufgabe in der Schulentwicklung, die auf einer gemeinsamen pädagogischen Haltung aller Mitarbeitenden in den Schulen basiert. Ein handlungsorientierter Unterricht, unterschiedliche Lernorte und eine individuelle Förderung beziehen den Erfahrungsraum der Schülerinnen und Schüler mit ein. Als Grundlage für die Ver- kehrserziehung dienen den hessischen Schulen die Kerncurricula, die von den Schulen im Rahmen der jeweiligen Bedürfnisse vor Ort präzisiert werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1.     In welchem zeitlichen Umfang und durch wen wird in der Grundschule theoretische und praktische Verkehrserziehung durchgeführt? (Bitte nach Jahrgangsstufen, Akteuren, Theorie und Praxis auf- gliedern.) Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In Vorschulklassen und Klassen der Jahrgangsstufe 1 wird mit den Kindern im Rahmen der Schul- wegsicherung der sichere Schulweg sowie das richtige Verhalten am Bus bzw. an der Bushalte- stelle thematisiert. Das Thema kann im Unterricht von polizeilichen Verkehrserzieherinnen und Verkehrserziehern begleitet werden. Bei der Radfahrausbildung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden die theoretischen Grundlagen im Sachunterricht durch die schulischen Lehrkräfte vermittelt. Die Polizei unterstützt die Schulen mit ihrer verkehrspolizeilichen Fachkompetenz bei der praktischen Radfahrausbildung. Hessen- weit werden grundsätzlich an allen Grundschulen durch polizeiliche Verkehrserzieherinnen und Verkehrserzieher in fünf Doppelstunden die in der Theorie erarbeiteten Inhalte praktisch geübt. Eingegangen am 23. Januar 2020 · Bearbeitet am 23. Januar 2020 · Ausgegeben am 27. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1389 Frage 2.    Konnte in den letzten drei Jahren die flächendeckende Durchführung des praktischen Teils der Verkehrserziehung an Grundschulen in Hessen gewährleistet werden? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um dem Mangel an prakti- scher Verkehrserziehung im Schwalm-Eder-Kreis, der in der Kleinen Anfrage 19/3875 be- schrieben wurde, entgegenzuwirken? b) Wenn nein, welche Kreise wiesen einen Mangel in diesem Bereich auf? Die Radfahrausbildung erfolgt in Hessen grundsätzlich an allen Grundschulen, dabei arbeiten Schule und Polizei eng zusammen. Durch Krankheit oder andere nicht voraussehbare Gründe kann es vereinzelt vorkommen, dass die praktische Verkehrserziehung nur eingeschränkt durch- geführt werden kann. Generell sind der Landesregierung aber keine grundlegenden Schwierigkei- ten bei der Durchführung der praktischen Radfahrausbildung bekannt. Beispielsweise war das kurzfristige personelle Defizit im Schwalm-Eder-Kreis im Schuljahr 2015/2016 krankheitsbeding- ten Ausfällen geschuldet. Danach wurde die Radfahrausbildung im Schwalm-Eder-Kreis wieder durchgeführt. Des Weiteren konnten im Schuljahr 2017/2018 die Jahrgangsstufen 4 der Wiesba- dener Privatschulen aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht in die praktische Fahrradausbildung einbezogen werden. Ab dem Schuljahr 2018/2019 wurde der praktische Teil der Fahrradausbil- dung wieder flächendeckend durchgeführt. Für das Schuljahr 2020/2021 ist für Wiesbaden eine dritte Jugendverkehrsschule (JVS) geplant. Damit wird den höher werdenden Schülerzahlen Rech- nung getragen und die flächendeckende Durchführung des praktischen Teils der Fahrradausbil- dung gewährleistet. Im Zusammenhang mit der Unterstützung der Verkehrserziehung in Schulen führen die Polizei- präsidien neben der praktischen Radfahrausbildung zudem eigenständig polizeiliche Verkehrsun- fallpräventionsmaßnahmen durch. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildung von Schüler- oder Buslotsinnen und -lotsen, die Radfahrerbeschulungen u. a. von unbegleiteten Jugendlichen mit Fluchterfahrung, die Durchführung von Jugendgerichtshilfeseminaren oder das Projekt Gefahren- sensibilisierung (Polizeipräsidium Frankfurt), das auf die alltäglichen Gefahren des Straßenver- kehrs aufmerksam macht und dadurch Unfallzahlen reduzieren soll. Auch Optimierungsmöglich- keiten des Schulwegs werden bei diesem Projekt offengelegt. Frage 3.    In welchem zeitlichen Umfang und durch wen wird in der Sekundarstufe I theoretische und prakti- sche Verkehrserziehung durchgeführt? (Bitte nach Bildungsgang, Jahrgangsstufe, Akteuren, Theo- rie und Praxis aufgliedern.) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Neben den genannten Partnern werden die Schulen durch das jeweilige Polizeipräsidium mit regionalen Angeboten theoretisch und praktisch unter- stützt. Aktuelle Schwerpunkte liegen im Sekundarstufenbereich bei Themen der Nachhaltigkeit, der Ein- führung von Bikeschools und der Bewerbung des Wettbewerbs „Schulradeln“. Im Rahmen des Wettbewerbs Schulradeln wurde im Jahr 2019 die Rekordmarke von 1 Mio. geradelten Kilome- tern erreicht. Frage 4.    Aus welchem Grund sind in der Sekundarstufe I praktische Übungen zum Radfahren fakultativ? Es gibt viele Möglichkeiten, in der Sekundarstufe I Fragen zur Verkehrssicherheit zu thematisie- ren. Dabei kann der inhaltliche Rahmen zum Erwerb von Kompetenzen erweitert werden, sodass auch andere unterrichtliche Schwerpunkte zur Verkehrserziehung gesetzt werden können. Schulen nehmen zum Beispiel Angebote wahr, die Inliner, Roller oder Waveboards zum Inhalt haben. Frage 5.    In welchem Rahmen werden in der Sekundarstufe I theoretische Kenntnisse der Straßenverkehrs- ordnung erworben? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6.    Welche Fortbildungsangebote gibt es für Lehrkräfte in Hessen im Bereich der Verkehrserziehung? Es gibt u.a. Fortbildungsangebote für Grundschullehrkräfte, für Lehrkräfte der Sekundarstufe und Angebote zum Thema Mountainbike oder Bikeschool. Frage 7.    Welche Fortbildungsangebote gibt es für Lehrkräfte in Hessen speziell zu E- Scootern? Fortbildungen des Hessischen Kultusministeriums zum Thema E-Scooter gibt es nicht.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1389            3 Frage 8.    Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Schülerinnen und Schülern in Hessen den Um- gang mit E-Scootern mit dem Ziel einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen und diesen zu üben? Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung liegt auf der Radfahrausbildung von Schü- lerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 3 und 4. Die Nutzer von E-Scootern sind auf Grund der gesetzlichen Vorgaben in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung – eKFV) primär in der Altersgruppe über 14 Jahren zu finden. Etwaige themenbezogene Fragestellungen können im Rahmen der in Antwort auf Frage 2 genannten Initiativen zur Verkehrserziehung thematisiert werden. Das Polizeipräsi- dium Frankfurt plant beispielsweise das Thema E-Scooter im Bereich der Maßnahme Gefahren- sensibilisierung für die Sekundarstufe I aufzugreifen. Wiesbaden, 17. Januar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz
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