Psyche und Corona im Hybridsemester – Belastungen im derzeitigen Studienalltag – Teil I
20. Wahlperiode Drucksache 20/5647 HESSISCHER LANDTAG 14. 07. 2021 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 03.05.2021 Psyche und Corona im Hybridsemester – Belastungen im derzeitigen Studienalltag – Teil I und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragestellerin: Der Studienalltag ist auf das soziale Miteinander ausgerichtet. Er hat sich durch die Corona-Pandemie stark verändert. Erste Studien beschäftigen sich damit, wie stark Studierende von Corona bzw. vom veränderten Studienalltag belastet sind. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hybridsemester stellen nicht nur die Studie- renden, sondern auch die Hochschulen vor große Herausforderungen. Daher haben die Landes- regierung und die Hochschulen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um in dieser schwierigen Zeit Nachteile für die Studierenden zu vermeiden. Dies betrifft sowohl Fragen der Studienfinan- zierung, als auch Sachverhalte, die sich auf den Studienbetrieb insgesamt beziehen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Inwiefern wurden Studierende, ihre Erfahrungs- und Lebenswelten sowie ihre psychische Belastung bei den Covid-19-Maßnahmen und Covid-19-Verordnungen des Landes Hessen berücksichtigt? Bei den Corona-Verordnungen des Landes Hessen handelt es sich um Verordnungen, die in der Ausnahmesituation einer Pandemie die Rechte und Pflichten für jede Bürgerin und jeden Bürger des Landes zum Schutz vor der Ansteckung mit und der Ausbreitung der Krankheit festlegen. Die Corona-Verordnungen beinhalten tiefe, aber notwendige Einschnitte in die persönliche Freiheit des Einzelnen und betreffen ausnahmslos alle gesellschaftlichen Gruppen. Diese Einschränkungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger mit Belastungen verbunden. Eine gesonderte Abfrage über die psychischen Belastungen der Studierenden wurde und konnte im Vorfeld der Entstehung der allgemeingültigen Verordnungen nicht erfolgen. Um den durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachten Einschränkungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs und auch den besonderen Belastungen der Studierenden zu begegnen, hat das Land Hessen zwei Verordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich vom 1. Juli 2020 und 26. Februar 2021 erlassen, mit denen die individuelle Regelstudienzeit für die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 immatriku- lierten Studierenden um jeweils ein Semester erhöht wurde. Auch BAföG-rechtliche Nachteile, die den Studierenden dadurch entstehen, dass sie pandemiebedingt die Regelstudienzeit bzw. die Förderungshöchstdauer überschreiten, sollen dadurch pauschal ausgeglichen werden. Um mögli- chen Schwierigkeiten und Problemen bei Prüfungen möglichst umfassend zu begegnen, wurde eine flächendeckende Freiversuchsregelung für nicht wiederholbare Prüfungen implementiert. Studierende, die unter Corona-Bedingungen eine eigentlich nicht wiederholbare Prüfung nicht bestanden haben, erhalten somit einen zweiten Versuch. Den Hochschulen ist es unbenommen, in eigener Zuständigkeit weitere individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende anzubieten. Frage 2. Wann und wie hat das Land bisher explizit Studierende selbst nach ihren Erfahrungen mit der Situation, dem Studium sowie ihrer Lebensphase in der Corona-Pandemie befragt? Die meisten Hochschulen des Landes Hessen haben ihre Studierenden im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 zu ihren Erfahrungen in der SARS-CoV-2-Pandemie befragt. Eingegangen am 14. Juli 2021 · Ausgegeben am 16. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5647 Es fanden etwa Studien zu den Auswirkungen der durch die SARS-CoV-2-Pandemie notwendig gewordenen kurzfristigen Umstellung auf ein digitales Studium (Online-Lehre) statt. Die Ergeb- nisse der Studien wurden durch einige Hochschulen auf ihren Homepages veröffentlicht. Einige Hochschulen haben sich sowohl an der Befragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) „Studieren zu Zeiten der Corona-Pandemie“ beteiligt als auch eigenständige Befragungen als Online-Befragungen ihrer Studierenden durchgeführt. In der o.g. Befragung des DZHW waren auch Fragen zum Belastungserleben enthalten. Diese externe Befragung wurde als Sonderbefragung an 24 bundesweit ausgewählten, staatlichen Hoch- schulen unterschiedlicher Größe, Fächerstruktur und regionaler Lage durchgeführt und bietet Vergleichsmöglichkeiten zu Studienbedingungen im digitalen Sommersemester 2020, Einschät- zung des Krisenmanagements, Gesundheit etc. Die Themen der eigenständigen Befragungen der Hochschulen umfassten auch Zufriedenheit, be- sondere Herausforderungen des Sommersemesters 2020 oder die individuelle Lebenssituation der Studierenden. Im Sommersemester 2021 plant die Technische Universität Darmstadt auch eine eigene hochschulweite Befragung durchzuführen mit einem Schwerpunktthema zur digitalen Lehre. Bei der hochschulweiten Auswertung sollen vulnerable Studierendengruppen und Studien- anfänger besonders in den Blick genommen werden. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Studie „Studieren in Coronazeiten“ von Pauli, Neuderth, Schuppert (2020) zu den negativen Folgen für das soziale Gefüge von Studieren- den? Die Studie „Studieren in Coronazeiten“ wurde Mitte April 2020 vom Lehrstuhl für Psychologie I und dem Zentrum für Psychische Gesundheit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Rahmen eines Forschungsprojektes erstellt, d.h. zu Beginn der corona-bedingten Einschränkun- gen in Deutschland. Die veröffentlichten Zwischenergebnisse lagen bereits am 25. Mai 2020 vor. Zudem wurden nur Studierende an den drei Würzburger Hochschulen befragt. Die Ergebnisse sind insofern nicht repräsentativ und zeigen lediglich die Corona-Auswirkungen auf die Studierenden in Würzburg zu Beginn der Pandemie. Frage 4. Welche Erkenntnis haben die Landesregierung und die hessischen Hochschulen aus der Umsetzung der Hybridsemester, insbesondere für Studierende, abgeleitet? Nach den Informationen der Hochschulen liegen folgend genannte Erkenntnisse aus der Umset- zung der Hybridsemester und den Rückmeldungen der Studierenden vor. Durch die Umsetzung der Hybridsemester hat sich das Studium grundsätzlich von der Hochschule weg in die eigenen Räumlichkeiten der Studierenden verlagert und virtuelle Räume in den Vide- okonferenzsystemen haben sich etabliert. Die vorhandenen technischen Möglichkeiten haben nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich getragen. Sowohl Lehrende als auch Studierende mussten bei der Umstellung auf digitale Lehre unterstützt werden (z.B. Bereitstellung von Leihlaptops, Unterstützungsangebote zu den Themen Digitales Lernen; Lerngruppen im di- gitalen Umfeld, Vernetzen – auch digital; Zeit- und Selbstmanagement, Angebot eines digitalen Mentorings). Die von den Hochschulen durchgeführten Studien haben ergeben, dass die meisten Studierenden unter den pandemiebedingten Einschränkungen zu ihrem Studium nicht so motiviert sind, wie sie es ohne die Einschränkungen wahrscheinlich wären. Demgegenüber gab ein kleiner Teil der Stu- dierenden an, dass die Lernmotivation unter den gegebenen pandemischen Rahmenbedingungen hoch war bzw. hoch geblieben ist. Die Befragten gaben an, dass der markanteste Unterschied zwischen Präsenz- und Onlinelehre in der fehlenden Kommunikation liege, d.h. weniger direkte und unmittelbare Interaktionen mit Lehrenden und Studierenden sowie Möglichkeiten zur Diskussion. Aber auch in den Bereichen (Selbst-)Organisation, Hardware (veraltete Geräte, mangelnde Professionalität im Umgang mit den neuen Systemen, Internetverbindung) wurden Herausforderungen gesehen. Des Weiteren stellt die adäquate Leistungsüberprüfung Prüfende und Studierende vor große Herausforderungen. Allerdings wurden auch positive Erfahrungen geschildert. Genannt wurden zum Beispiel die Er- möglichung einer freien Zeiteinteilung, der Wegfall von Fahrzeiten von und zur Hochschule und ein konzentrierteres Arbeiten durch den Wegfall von Ablenkungen und Störungen. Weitere Vor- teile der Hybridsemester seien, dass Unterrichtsformate, die hauptsächlich auf die Vermittlung theoretischen Inhalts angelegt sind, profitieren konnten. Zudem hätten asynchrone Formate auf- grund ihrer Flexibilität gerade für Studierende mit besonderen Herausforderungen (Care-Aufga- ben, Beeinträchtigungen, etc.) ein besseres Studieren ermöglicht. Ein Vergleich der Befragungsergebnisse zwischen dem Sommersemester 2020 und dem Winter- semester 2020/2021 zeige sogar eine Verbesserung. Die Zufriedenheit der Studierenden sei leicht
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5647 3 gestiegen. Die technische und didaktische Situation hätte sich verbessert. Eine gewisse Routine bei der Durchführung der Lehre sei erkennbar. Auf der anderen Seite fehle den befragten Studie- renden der persönliche Austausch mit anderen Studierenden noch stärker als es im Sommerse- mester 2020 bereits der Fall war. Auch gehe ein großer Teil der Studierenden von einer Studien- zeitverlängerung infolge der Pandemie bzw. aufgrund des Motivationsverlustes aus. Im Vergleich zu den übrigen Studierendenbefragungen vor der Corona-Pandemie zeige sich, dass die Zufrie- denheit der befragten Studierenden mit dem Studium insgesamt deutlich gesunken sei. Insgesamt sei festzustellen, für den Bereich der künstlerisch-praktischen Lehre haben sich digitale Formate als sinnvolle Unterstützung und Ergänzung, jedoch nicht als vollwertiger Ersatz erwiesen. In theoretisch-diskursiven Fächern haben sich digitale Formate bewährt und ein hohes Lehrniveau ermöglicht. Sie haben auch zu innovativen Entwicklungen in der Lehre geführt, die über die Pandemie hinaus positive Perspektiven eröffnen werden, wobei langfristig auch in diesem Bereich ein substanzieller Präsenzanteil wünschenswert und erforderlich sei, um umfassende Diskurse und Studienerfahrungen zu ermöglichen. Diese Erkenntnisse, die besondere Belastung der Studierenden und die schwierige Studiensituation haben bereits zur Anpassung prüfungsrechtlicher Regelungen geführt (weitreichende Freiver- suchsregelungen inkl. Möglichkeiten der Notenverbesserung im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21, Verlängerung von Bearbeitungszeiten, Bereitstellung von Labormate- rial, Messgeräten und elektronischen Bauteilen seitens einiger Hochschulen, damit die Studieren- den die Versuche zu Hause durchführen und mit dem Smartphone dokumentieren konnten etc.). Zudem haben Fachbereiche Aktivitäten entwickelt, um den Studierenden zusätzliche Möglichkei- ten des Austauschs und der Vernetzung zu bieten. Festzustellen ist, dass das Hybridsemesterkonzept den Hochschulen einen infektionssicheren und an die Pandemielage angepassten Studienbetrieb ermöglicht hat. Die Präsenzlehre ist unverzichtbarer Bestandteil jedes Studiengangs; Hochschulen und Landesre- gierung sind sich darüber einig, dass in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Pande- miegeschehens so viel Präsenzlehre wie möglich stattfinden sollte, soweit es unter Einhaltung der Hygienevorgaben zu verantworten ist. Als wichtige Unterstützungsmaßnahme hat die Landesre- gierung am 9. Juni 2021 mit Zustimmung des Haushaltsausschusses den hessischen Hochschulen 6,5 Mio. € aus dem Sondervermögen des Landes zur Finanzierung von Antigenselbsttest für Stu- dierende für das Sommersemester 2021 zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig sollen digitale Lehr- formate dort, wo sie sich bewährt haben, auch weiterhin im Interesse der Flexibilisierung genutzt werden können. Die Landesregierung beabsichtigt daher, im Rahmen der Novellierung des Hes- sischen Hochschulgesetzes digitale Lehrformen explizit im Gesetz zu verankern. Wiesbaden, 6. Juli 2021 Angela Dorn