20. Wahlperiode Drucksache 20/2125 HESSISCHER LANDTAG 10. 06. 2020 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD) und Arno Enners (AfD) vom 27.01.2020 Fragen zur Vorbereitung auf eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus auch in Hessen – Teil I und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Teilen Asiens, müssen auch wir in Hessen dringend Vorbereitungen treffen, um dem zu begegnen. Mit dem Frankfurter Flughafen haben wir einen der größten europäischen Flughäfen, dessen Drehkreuzrolle weltweite Verbindungen ermöglicht, die von rund der Hälfte der Fluggäste auch genutzt wird. Nach Aussage von Forschern kann sich der neue Virus extrem schnell ausbreiten und es wurden bereits Fälle aus Thailand, Südkorea und nun auch aus den USA, gemeldet. Das Imperial College London warnt ausdrücklich davor, den Virus als nicht übertragbar anzusehen. Aktuell gibt es seitens der WHO keine Reisewarnungen, nicht einmal in die Region Wuhan in China, wo man den Ausgangspunkt vermutet. Dies beinhaltet ein entsprechend hohes Risiko einer weiteren, wesentlich breit- flächigeren Ausbreitung. Da die Inkubationszeit zwischen zwei Tagen und einer Woche liegt, können Reisende auch ohne direkte Krank- heitssymptome weltweit über den Flugverkehr reisen, ohne überhaupt von einer möglichen Erkrankung und Verbreitung des Virus zu wissen. Damit entsteht ein erhebliches Risiko, dass gerade Hessen über das Drehkreuz Frankfurt, ebenfalls mit dem neuen Virus konfrontiert wird. „Es ist dieselbe Virusart, nur eine andere Variante“, sagte der Direktor des Institutes für Virologie an der Charité in Berlin in Bezug auf das SARS-Virus. Damit kann ein direkter Vergleich zur SARS-Pandemie, ebenfalls von China ausgehend, gezogen werden. Bei der SARS- Pandemie starben 800 Menschen, bei 8000 erfassten Fällen weltweit. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Das neuartige, als SARS-CoV-2 bezeichnete „Corona-Virus“ ist erstmals Ende 2019 in China aufgetreten. Über die Herkunft, die Weiterverbreitung und die Folgen einer Erkrankung lagen anfangs wenig bis keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Mittlerweile verdichten sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, sind jedoch noch deutlich entfernt von sicherem Wissen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist in Hessen der Pandemieplan als Notfallplan ausreichend, der entsprechend der Vorbemerkung dieses Antrages bei Auftreten eines Falles wie in China, ausgeführt werden kann? Pandemiepläne orientieren sich naturgemäß an früherem Auftreten von Virus-Stämmen, ihrer Ausbreitung und ihrer Folgen und versuchen, mögliche denkbare Entwicklungen in die Zukunft voraus zu projizieren. Pandemiepläne sind kein fester Fahrplan, sondern gleichsam ein „Werk- zeugkasten“ möglicher Instrumente, um der Ausbreitung und den Folgen von viralen Erkrankun- gen zu begegnen. Es liegt auf der Hand, dass Pandemiepläne gerade für bei neu auftretende Virus- Arten nicht alle denkbaren Folgen vorhersehen können oder gar eine Blaupause für deren Bewäl- tigung bieten können. Frage 2. An welchen Voraussetzungen – wie insbesondere bei der Verfügbarkeit von Spezialmedizin und besonderen Behandlungsmaterialien/-abteilungen, der Präsenz von Ärzten in ausreichender Anzahl mit entsprechenden Fachkenntnissen/-informationen, bzw. besonders geschulten/informierten Mit- arbeitern – fehlt es nach Kenntnis der Landesregierung - in Hessen im Allgemeinen, - in Frankfurt a.M., - am Frankfurter Flughafen, um im Falle eines Auftretens der benannten Viruserkrankungen deren Ausbreiten effizient verhin- dern zu können (Bitte nach den Rubriken „Hessen im Allgemeinen“, „Frankfurt a.M.“, bzw. „Frankfurter Flughafen“, sowie jeweils nach einzelnen Voraussetzungen gesondert aufschlüsseln.)? Eingegangen am 10. Juni 2020 · Bearbeitet am 10. Juni 2020 · Ausgegeben am 12. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2125 Bei neu auftretenden viralen Erkrankungen liegen naturgemäß insbesondere am Anfang ihrer Aus- breitung keine ausreichenden und validen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, wie der Ausbrei- tung durch Einsatz der vom Fragesteller genannten Mittel effizient begegnet werden kann. Insge- samt wird das hessische Gesundheitssystem als gut ausgestattet angesehen. Frage 3. Gibt es einen Maßnahmenkatalog beim Frankfurter Flughafen, wie gerade aktuell einer Verbreitung des Virus über das Drehkreuz Frankfurt entgegengewirkt werden kann? Frage 4. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Betreiberfirmen von Fluglinien stehen der hessischen Lan- desregierung zur Gebote, um die Verbreitung der benannten Viruserkrankungen durch Fern- und Inlandsflüge zu verhindern? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Flughafen Frankfurt am Main ist als internationaler Verkehrsflughafen darauf vorbereitet, dass hier auch Flugzeuge, Passagiere und Fracht aus Regionen ankommen, in denen infektiologische Gefahren bestehen. Dazu gehört beispielsweise die Vorhaltung medizinischer Kapazitäten oder spezielle Abfertigungsprozeduren. Die Behandlung aus dem Ausland ankommender Flugzeuge richtet sich nach internationalen Vor- schriften. Hierzu gehört insbesondere der völkerrechtliche Vertrag über die Internationalen Ge- sundheitsvorschriften (IGV). Die dort vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere eine vor der Lan- dung durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer abzugebende Erklärung über den Gesund- heitszustand der Passagiere oder die Ausgabe von sogenannten Passenger Locator Forms (PLF) konnten jedoch bis Ende März nur vom Bundesministerium für Gesundheit angeordnet werden. Dieses hat hiervon schon im Februar Gebrauch gemacht. Die getroffenen Maßnahmen waren nach Einschätzung der Landesregierung geeignet, ein Ein- schleppen von Infektionen mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus wenigstens zu erschweren. Wiesbaden, 8. Juni 2020 Kai Klose