Ärztliche Versorgung im Wetteraukreis

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/3472 HESSISCHER LANDTAG                                                                             02. 10. 2020 Kleine Anfrage Lisa Gnadl (SPD) vom 25.08.2020 Ärztliche Versorgung im Wetteraukreis und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1.     Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fach- ärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind derzeit in den Städten und Gemeinden des Wet- teraukreises kassenärztlich tätig? Bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben. Vertragszahnärztliche Versorgung: Stichtag:                                                                      31.12.2019 Gemeinde                                                                        Zahnärzte Altenstadt                                                                        6,75 Büdingen                                                                           13 Butzbach                                                                           14 Echzell                                                                             3 Florstadt                                                                           4 Friedberg                                                                          21 Gedern                                                                              4 Glauburg                                                                            1 Hirzenhain                                                                          0 Karben                                                                             12 Kefenrod                                                                            1 Limeshain                                                                           3 Münzenberg                                                                          6 Bad Nauheim                                                                       31,5 Nidda                                                                               9 Niddatal                                                                            2 Ober-Mörlen                                                                        3,5 Eingegangen am 2. Oktober 2020 · Bearbeitet am 2. Oktober 2020 · Ausgegeben am 5. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472 Ortenberg                                                                        4 Ranstadt                                                                         1 Reichelsheim                                                                     3 Rockenberg                                                                       2 Rosbach                                                                        11,25 Bad Vilbel                                                                      35 Wölfersheim                                                                    4,25 Wöllstadt                                                                      1,25 Summe                                                                          196,5 Quelle: Schreiben der KZVH vom 1. September 2020 Vertragsärztliche Versorgung: Die Angaben, wie viele Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte im Wetteraukreis tätig sind, sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.  Quelle: Schreiben der KVH vom 7. September 2020 Frage 2.     Wie viele dieser Ärztinnen und Ärzte sind über 60 Jahre alt? Bitte getrennt nach Städten und Ge- meinden angeben. Vertragszahnärztliche Versorgung: Stichtag:                                                                   31.12.2019 Gemeinde                                                                     Zahnärzte Altenstadt                                                                       1 Büdingen                                                                         4 Butzbach                                                                         2 Echzell                                                                          1 Florstadt                                                                        1 Friedberg                                                                        5 Gedern                                                                           3 Glauburg                                                                         1 Hirzenhain                                                                       0 Karben                                                                           1 Kefenrod                                                                         0 Limeshain                                                                        0 Münzenberg                                                                       1 Bad Nauheim                                                                      9 Nidda                                                                            3
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472             3 Niddatal                                                                           0 Ober-Mörlen                                                                        1 Ortenberg                                                                          2 Ranstadt                                                                           0 Reichelsheim                                                                       0 Rockenberg                                                                         1 Rosbach                                                                            4 Bad Vilbel                                                                         4 Wölfersheim                                                                        0 Wöllstadt                                                                          1 Summe                                                                             45 Quelle: Schreiben der KZVH vom 1. September 2020 Vertragsärztliche Versorgung: Gemäß Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) vom 7. September 2020 wa- ren im Wetteraukreis zum Stand 1. August 2020 ca. 32 % der vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 60 Jahre oder älter. Wie sich die Altersstruktur innerhalb der vier Versorgungsebenen darstellt, ist in Anlage 2 dargestellt.  Quelle: Schreiben der KVH vom 7. September 2020 Frage 3.    Welchen "Arzt-Patienten-Schlüssel" findet man in den jeweiligen Städten und Gemeinden vor? Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) mit Schreiben vom 1. September 2020 existiert für Zahnärzte ein „Arzt-Patienten-Schlüssel“ pro Gemeinde nicht. Die Messzahl im zahnärztlichen Bereich sei 1680 Einwohner pro Zahnarzt. Der daraus resultie- rende zahnärztliche Versorgungsgrad im Wetteraukreis beträgt 113 % (gem. Bedarfsplan vom 31. Dezember 2019). Vertragsärztliche Versorgung: Mit Schreiben vom 7. September 2020 teilt die KVH mit, dass eine Hausarzt-Einwohner-Relation der Anlage 1 zu entnehmen ist. Hierbei sei zu beachten, dass die Planung der einzelnen Arztgrup- pen innerhalb unterschiedlicher Versorgungsebenen erfolge. Der Unterschied bestehe in der räumlichen Ebene der Planungsbereiche. Während die Hausärztinnen und Hausärzte beispiels- weise zur Erhaltung einer wohnortnahen Versorgung sehr kleinräumig auf Ebene der Mittelbe- reiche beplant werden, gelten für die allgemeinen Fachärztinnen und Fachärzte die Landkreise und kreisfreien Städte als räumliche Planungsgrundlage. Die Bewertung der Versorgungssituation von einzelnen Gemeinden und Städten findet nicht statt. Frage 4.    Wie hat sich die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztin- nen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte, die in den genannten Städten und Ge- meinden tätig sind, seit 2010 entwickelt? Bitte getrennt nach Städten und Gemeinden angeben. Vertragszahnärztliche Versorgung: Stichtag:         31.12.2018     31.12.2017      31.12.2016       31.12.2015      31.12.2014   31.12.2013 Gemeinde           Zahnärzte      Zahnärzte       Zahnärzte        Zahnärzte       Zahnärzte    Zahnärzte Altenstadt            6,75               7                7              7               7            7
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4                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472 Büdingen      12,5   11,5            11         11,5       12,5             10 Butzbach        17     14            14           14         14           14,5 Echzell          3       3            3            3          3              3 Florstadt        4       4            4            4          4              4 Friedberg   22,75   26,25            22           25         25             24 Gedern           4       4            4            4          4              4 Glauburg         1       1            1            1          1              1 Hirzenhain       0       0            0            0          0              0 Karben          11     12            14           14         14             14 Kefenrod         1       1            1            1          1              1 Limeshain        3       3            3            3          3              3 Münzenberg       5       5            5          5,5        5,5              5 Bad 30   27,5            28           27         29             27 Nauheim Nidda            9   10,5          10,5          8,5        9,5            9,5 Niddatal         2       3            2            2          2              2 Ober- 3,5     3,5          3,5          3,5        3,5            3,5 Mörlen Ortenberg        4       4            4            4          4              4 Ranstadt         1       1            2            2          2              2 Reichels- 3       3            3            3          3              5 heim Rockenberg       2       2            2            2          2              2 Rosbach       9,25     10            10            9         10             10 Bad Vilbel      33     30          32,5           32         31           29,5 Wölfersheim      3       3            4            5          5              5 Wöllstadt        1       1          1,5            3          3              3 Summe        191,75 190,25           192          194        198            193 Stichtag:           31.12.2012             31.12.2011            31.12.2010 Gemeinde             Zahnärzte              Zahnärzte             Zahnärzte Altenstadt              7                     7                     7 Büdingen              11                     12                    12 Butzbach              14                     14                    13 Echzell                 3                     3                     3
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472  5 Florstadt                                4                        4                        4 Friedberg                              21                      24,5                    23,5 Gedern                                   4                        4                        4 Glauburg                                 1                        1                        1 Hirzenhain                               0                        0                        0 Karben                                 14                      14,5                      14 Kefenrod                                 1                        1                        1 Limeshain                                3                        3                        3 Münzenberg                             4,5                      5,5                      5,5 Bad Nauheim                            30                        31                      29 Nidda                                  9,5                       10                      10 Niddatal                                 2                        2                        2 Ober-Mörlen                            3,5                      2,5                      2,5 Ortenberg                                4                        4                        4 Ranstadt                                 2                        2                        2 Reichelsheim                             5                        4                        4 Rockenberg                               2                        2                        2 Rosbach                                  9                        9                        9 Bad Vilbel                             30                        30                      28 Wölfersheim                              5                        5                        5 Wöllstadt                                3                        3                        3 Summe                                192,5                      198                    191,5 Quelle: Schreiben der KZVH vom 1. September 2020 Vertragsärztliche Versorgung: Die Angaben, wie sich die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der Fachärztinnen und Fachärzte seit 2010 entwickelt hat, sind der Anlage 3 zu entnehmen.(Quelle: Schreiben der KVH vom 7. September 2020) Frage 5.    Gibt es in diesen Städten und Gemeinden aktuell unbesetzte Kassenarztsitze? Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Auskunft der KZVH mit Schreiben vom 1. September 2020 gibt es aktuell in Hirzenhain unbesetzte Vertragszahnarztsitze. Vertragsärztliche Versorgung: Mit Schreiben vom 7. September 2020 teilt die KVH mit, dass zum Stand 1. August 2020 im Wetteraukreis sechs Übernahmepraxen im Umfang von insgesamt 4,25 Versorgungsaufträgen vorhanden seien (innerhalb der hausärztlichen und allgemein fachärztlichen Versorgung). Hierbei handele es sich um Praxen, die zum derzeitigen Stand nicht besetzt seien und sich im Ausschrei-
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6                                     Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472 bungsverfahren befinden. Drei dieser Praxen seien der hausärztlichen Versorgungsebene zuge- ordnet (2,5 Versorgungsaufträge). Drei weitere Praxen gehörten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung an (1,75 Versorgungsaufträge), konkret der gynäkologischen, psychotherapeutischen sowie der chirurgischen bzw. orthopädischen Versorgung. Darüber hinaus seien mit Beschluss des Landesausschusses vom 30. April 2020 die Mittelbereiche Büdingen, Butzbach und Nidda im hausärztlichen Bereich partiell geöffnet. Die sich dadurch ergebenen Sitze können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Ebenfalls innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene seien gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 30. April 2020 für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendmedizinerinnen bzw. Kinder- und Ju- gendmediziner sowie der Nervenärztinnen und Nervenärzte Sitze im Wetteraukreis ausgeschrie- ben gewesen. Versorgungsgrad            Partielle              Partielle Fachgruppe             Planungsbereich in % 1)           Öffnungen 1)            Öffnungen 2) Hausärzte              Büdingen                       92,71                  4,25                  3,25 Hausärzte              Butzbach                     104,94                   1,00                  1,00 Hausärzte              Nidda                        104,58                   4,00                  1,00 Kinder- und Ju- Wetteraukreis                  83,60                  3,25                  3,25 gendärzte Nervenärzte            Wetteraukreis                  97,32                  2,00                  0,50 1) gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 30. April 2020; beruhend auf Arztstand dem 1. März 2020 unter Be- rücksichtigung der bis zum 2. Juli 2020 erfolgten Zulassungen aufgrund partieller Öffnungen aus dem Beschluss des Landesausschusses vom 28. November 2019 2) Stand ZA 25. August 2020 (Quelle: Schreiben der KVH vom 7. September 2020) Frage 6.     Wie weit ist die Entfernung zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger in den genannten Städten und Gemeinden, wenn keine ärztliche Versorgung innerhalb der Kom- mune gegeben ist? Bitte getrennt nach Fachrichtungen, Städten und Gemeinden auflisten. Vertragszahnärztliche Versorgung: Nach Mitteilung der KZVH vom 1. September 2020 gibt es innerhalb des Wetteraukreises flä- chendeckend eine Vielzahl von vertragszahnärztlichen Behandlerinnen und Behandler, die für eine wohnortnahe vertragszahnärztliche Versorgung zur Verfügung stehen (siehe vorgenannte Zahlen und die Antwort zu Frage 3). Vertragsärztliche Versorgung: Mit Schreiben vom 7. September 2020 weist die KVH darauf hin, dass hinsichtlich der Entfernung zur nächstgelegenen hausärztlichen Versorgung derzeit in jeder Gemeinde bzw. Stadt des Wet- teraukreises – von der Gemeinde Kefenrod abgesehen – mindestens eine hausärztliche Praxis ansässig ist. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kefenrod können die hausärztlichen Pra- xen im 11 km entfernten Büdingen und Ortenberg aufsuchen. In der Stellungnahme der KVH vom 7. September 2020 wird mitgeteilt, dass ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren und einer eher unwahrscheinlichen Nachbesetz, im Jahr 2030 in der im Wetteraukreis gelegenen Gemeinden Limeshain, Hirzenhain, Ranstadt, Echzell und Rockenberg keine hausärztliche Versorgung mehr gegeben wäre. Die Bürgerinnen und Bür- ger dieser Gemeinden müssten entsprechend Versorgungsangebote in den Nachbargemeinden bzw. Nachbarstädten wahrnehmen. Dies würde für die Bürgerinnen und Bürger eine Wegstrecke von ca. 6 bis 7 Kilometer bedeuten. Innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist nicht in jeder Stadt bzw. Gemeinde eine Ärztin bzw. ein Arzt der entsprechenden Arztgruppe vertragsärztlich tätig. Der Anlage 4 können die Entfernungen zur nächstgelegenen Stadt bzw. Gemeinde mit entsprechender Fachärztin bzw. entsprechendem Facharzt entnommen werden, welche Bewohnerinnen und Bewohner aus den genannten Städten bzw. Gemeinden zurücklegen müssten, sofern keine fachärztliche Versorgung vor Ort vorhanden ist.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472               7 Frage 7.    Hat sich eine Änderung der räumlichen Verteilung der Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztin- nen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte in den genannten Städten und Gemeinden seit 2010 ergeben? Vertragszahnärztliche Versorgung: Siehe Antwort zu Frage 4. Vertragsärztliche Versorgung: In den Karten der Anlage 5 ist die hausärztliche sowie die allgemein fachärztliche Versorgung im Wetteraukreis zum Stand 1. Oktober 2010 und 1. Oktober 2019 dargestellt.  Quelle: Schreiben der KVH vom 7. September 2020) Nach Auskunft der KVH mit Schreiben vom 7. September 2020 kann festgestellt werden, dass sich die hausärztlichen Arztsitze im Landkreis in beiden Jahren relativ gut verteilen. Im Jahr 2010 war in jeder Gemeinde bzw. Stadt des Wetteraukreises mindestens eine hausärztliche Praxis vor- zufinden. Im Jahr 2019 war Kefenrod die einzige Gemeinde im Wetteraukreis, in der keine haus- ärztliche Praxis ansässig gewesen ist. Innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung werde ersichtlich, dass bereits im Jahr 2010 der Großteil der Fachärztinnen und Fachärzte unter anderem in Butzach, Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel und Büdingen ansässig gewesen war. Zum Jahr 2019 könne dahingehend keine wesentliche Veränderung der räumlichen Verteilung der Praxis- standorte im Wetteraukreis festgestellt werden. Frage 8.    In wie vielen Fällen treten aktuell Schwierigkeiten bei der Suche nach Nachfolgerinnen oder Nach- folgern von Hausärztinnen und Hausärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fach- ärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte auf? Bitte getrennt nach Städten und Gemeinden an- geben. Vertragszahnärztliche Versorgung: Aktuell (Stand: 28. August 2020) ist der KZVH nach Informationen vom 1. September 2020 keine Praxisinhaberin bzw. kein Praxisinhaber in dem Planungsbereich bekannt, die bzw. der eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger sucht. Vertragsärztliche Versorgung: Nach Auskunft der KVH mit Schreiben vom 7. September 2020 konnte mit Hilfe einer Analyse der Nachbesetzungsverfahren aus den vergangenen Jahren festgestellt werden, dass in den Mit- telbereichen des Wetteraukreises für durchschnittlich ca. 91,16 % der Nachbesetzungen eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger innerhalb der hausärztlichen Versorgung gefunden werden konnte. Innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung konnten fast alle ausgeschriebenen Sitze nachbesetzt werden. Die Nachbesetzungsquote für die Gruppen der Frauenärztinnen und Frauenärzte, HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Psychothera- peutinnen und Psychotherapeuten sowie Urologinnen und Urologen habe bei 100 % gelegen. In- nerhalb der Gruppen der Chirurginnen und Chirurgen sowie Orthopädinnen und Orthopäden konnten in den letzten Jahren nicht alle ausgeschriebenen Sitze neu besetzt werden. Hier habe die Nachbesetzungsquote bei 90 % gelegen. Innerhalb der Gruppen der Augenärztinnen und Augen- ärzte, Dermatologinnen und Dermatologen sowie Nervenärztinnen und Nervenärzte fanden in dem überprüften Zeitraum keine Nachbesetzungen im Wetteraukreis statt. Frage 9.    Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Städten und Gemeinden hinreichend mit kassenärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, Zahn- ärztinnen und Zahnärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte ver- sorgt sind? Vertragszahnärztliche Versorgung: Gemäß Bedarfsplan vom 31. Dezember 2019 besteht im Wetteraukreis ein vertragszahnärztlicher Bedarf von 172 Behandlerinnen und Behandlern. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind 196,5 Zahnärztinnen und Zahnärzte dort vertragszahnärzt- lich tätig. Die Entwicklung dieses Verhältnisses sowie die Altersstruktur wird kontinuierlich be- obachtet und in der Niederlassungsberatung der KZVH eingebracht. Vertragsärztliche Versorgung: Wie die KVH in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2020 mitteilt, würden seit einigen Jahren detaillierte Analysen zum Status Quo der ärztlichen Versorgung und zur Entwicklung in den nächsten zehn bis 15 Jahren durchgeführt. Dadurch könnten frühzeitig Versorgungsgeschehnisse vorhergesehen und gegengesteuert werden, um die gute Verteilung der Haus- und Fachärztinnen sowie Haus- und Fachärzte in Hessen beizubehalten bzw. zu optimieren. Die KVH beschäftige zu diesem Zweck mehrere Versorgungsstatistikerinnen und Versorgungsstatistiker, die unter Ein- beziehung z. B. (sozio-)demographischer und infrastruktureller Entwicklungen Versorgungssze- narien ermitteln und simulieren würden.
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8                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3472 Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie eine bessere Verteilung der Haus- und Fach- ärztinnen sowie Haus- und Fachärzte in Hessen werde zudem über das Setzen von Anreizen zur Niederlassung in Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf vorangetrieben. Bereits mit dem 1. Hessischen Gesundheitspakt für die Jahre 2012 bis 2014 wurden Maßnahmen zur Ansiedlungsförderung vereinbart. Seit dem 1. Januar 2017 würden alle Fördermaßnahmen, die aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V finanziert werden, über die Sicherstellungsrichtlinie (SiRiLi) der KVH abgebildet. Der Strukturfonds wird jeweils hälftig von den Krankenkassen und der KVH gefüllt. Fördermaßnahmen der KVH seien u.a. eine Honorarumsatzgarantie zum Pra- xisstart, die Übernahme von Umzugs- oder Kinderbetreuungskosten, die Ansiedlungsförderung oder die Förderung von Hospitationen. Die KVH versuche weiterhin verstärkt, Studierende an den Universitäten in Hessen und Nach- wuchsärztinnen und -ärzte für die Allgemeinmedizin für den Raum außerhalb der großen, städti- schen Zentren zu begeistern. Dazu sei bereits vor fünf Jahren die Kampagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen worden. Ebenfalls setze die KVH weiterhin verstärkt Anreize, Weiterbildungskandidatinnen und -kandidaten im ambulanten Bereich auszu- bilden. So fördere die KVH die ambulante Weiterbildung in ausgewählten Fachgebieten, u. a. die Kinder- und Jugendmedizin, finanziell. Die Förderbeträge würden hälftig von der KVH und den Verbänden der Krankenkassen getragen. Zudem habe die Vertreterversammlung der KVH am 18. Oktober 2019 beschlossen, die SiRiLi um eine weitere Fördermaßnahme zu ergänzen. Zukünftig würden Weiterbildungsverbünde fi- nanziell unterstützt mit dem Ziel, die Qualität der Weiterbildung weiter zu steigern und neue Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung für die Weiterbildungsverbünde zu gewinnen. Im Rahmen der Weiterbildungsverbünde werde die gezielte Zusammenarbeit der ambulanten und stationären Weiterbildungsermächtigten aus verschiedenen Fachrichtungen in einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Praxen und den Krankenhäusern fixiert. So solle die Weiterbildung zur Fach- ärztin bzw. zum Facharzt in Hessen attraktiver gemacht werden. Im Fokus stehe dabei die abge- stimmte Gestaltung von stationären und ambulanten Weiterbildungsabschnitten während der ge- samten Weiterbildungszeit, die Gewährleistung fairer Rahmenbedingungen und eine durchgängige Betreuung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Dies stelle einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des vertragsärztlichen Nachwuchses und der Sicherstellung der ambulanten Ver- sorgung dar. Mittels der genannten Maßnahmen konnte der Status quo gehalten bzw. Versorgungsangebote verbessert werden. Wiesbaden, 24. September 2020 Kai Klose Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter:  http://starweb.hessen.de abgerufen werden.
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Anlage 1 zur Antwort auf die KLA 20/3472 - Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung im Wetteraukreis Arzt- Bevölkerungs-          2 Mittelbereich/Ort                               1           VA        Kopfzahl     Einwohner- stand Realtion Frankfurt Bad Vilbel                                                         34.216            20,3           25        1.686 Friedberg/ Bad Nauheim Karben                                                             22.436               9            9        2.493 Rosbach                                                            12.565             8,5           10        1.478 Wöllstadt                                                            6.475            4,5            5        1.439 Friedberg (Hessen)                                                 29.401            21,5           24        1.367 Bad Nauheim                                                        32.447            26,5           31        1.224 Reichelsheim (Wetterau)                                              6.706              3            3        2.235 Ober-Mörlen                                                          5.746            4,5            6        1.277 Wölfersheim                                                          9.784              7            7        1.398 Niddatal                                                             9.828              5            5        1.966 Florstadt                                                            8.799              8            8        1.100 Büdingen Altenstadt                                                         12.226             6,5            7        1.881 Büdingen                                                           22.436           15,25           17        1.471 Glauburg                                                             3.034              4            5          759 Ortenberg                                                            8.970            5,3            6        1.692 Gedern                                                               7.277            5,5            6        1.323 Limeshain                                                            5.747              2            2        2.874 Hirzenhain                                                           2.882              1            1        2.882 Nidda Nidda                                                              17.203              15           16        1.147 Ranstadt                                                             5.099              2            2        2.550 Echzell                                                              5.781              2            2        2.891
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Anlage 1 - Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung im Wetteraukreis Arzt- Bevölkerungs-                     2 Mittelbereich/Ort                                             1                VA            Kopfzahl    Einwohner- stand Realtion Butzbach Butzbach                                                                               26.432                      17           18       1.555 Münzenberg                                                                               5.777                       3           3       1.926 Rockenberg                                                                               4.339                       1           1       4.339 Gesamtergebnis Wetteraukreis                                                           308.339                  197,35           219       1.562 Stand: 01.08.2020 1 Stand 31.12.2019 2 VA = Versorgungsaufträge; ohne Übernahmepraxen (Praxen, die sich zum Stand 01.08.2020 nicht besetzt sind und sich im Ausschreibungsverfahren befinden)
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