20. Wahlperiode Drucksache 20/1394 HESSISCHER LANDTAG 25. 11. 2019 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD), Claudia Papst-Dippel (AfD) und Arno Enners (AfD) vom 17.10.2019 Krankenstand bei Erziehern und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Thematik „Krankenstand von Erziehern“ ist in den letzten Jahren von einer breiten Öffentlichkeit disku- tiert worden. Aus einer mittlerweile schon älteren Studie (2015) der Techniker Krankenkasse geht zum Bei- spiel hervor, dass Erzieher überdurchschnittlich oft krank sind und dabei psychische Störungen die Mehrheit der Fälle ausmachen. https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/tkstudie-erzieher-ueberdurchschnittlich-haeufig-krank- 42416# Ebenso berichtete im selben Jahr das Ärzteblatt über die Studie der Techniker Krankenkasse und fügte hinzu, dass der bestehende Erziehermangel durch die hohen Krankenstandzahlen die Situation vor Ort weiter ver- schärfen würde, da die Fehlzeiten durch die gesunden Erzieher ausgeglichen werden müssten, was wieder zu einer Überlastung eben dieser führen würde. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63805/Hoher-Krankenstand-in-der-Kinderbetreuung. Auch in der jüngeren Vergangenheit machten durch hohen Krankenstand und zu wenig Personal überlastete, und/oder geschlossene „Kitas“ Schlagzeilen, hier am Beispiel einer Kita in Babenhausen. https://www.main-echo.de/regional/rhein-main-hessen/Wegen-Personalmangels-werden-Babenhaeuser- Kinder-wieder-heimgeschickt;art3987,6622542 Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden durch Erzieher in Hessen seit 2015 gestellt? (Bitte nach Kommune, Jahr, Überlastungsgrund, Stand der Erledigung der jeweiligen Überlastungsanzeige aufschlüsseln) Frage 2. Wie hoch war der Krankenstand von Erziehern in Hessen seit 2015? (Bitte nach Kommune und Jahr aufschlüsseln) Frage 3. In wie vielen Kommunen aus Frage 2, war der Krankenstand überdurchschnittlich hoch? (Bitte in Prozent darstellen) Frage 4. Sofern bekannt, welche waren die häufigsten Krankmeldungsursachen? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhanges wie folgt gemeinsam beantwortet: Zu diesen Fragestellungen liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Es besteht hier keine Berichtspflicht der Träger. Im Bereich der Kindertagesbetreuung besteht eine Pluralität der Träger der derzeit 4.232 Kin- dertageseinrichtungen mit 59.706 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 50.727 Personen in den Bereichen Pädagogik, Leitung und Verwaltung (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Oktober 2018). Zentral erfasste Daten zu Überlastungsanzeigen oder Krankmeldungen liegen daher nicht vor. Es handelt sich um Angelegenheiten der Einrichtungsträger als Arbeitgeber. Eingegangen am 25. November 2019 · Bearbeitet am 25. November 2019 · Ausgegeben am 27. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1394 Frage 5. Gelten für Erzieher in Hessen beim Thema Krankenstand besondere Regeln? Spezifischer: werden beispielsweise schwangere Frauen auf Grund der Gefahr von Infektionen früher von der Arbeit freigestellt, bzw. in den Krankenstand versetzt, als Arbeitnehmer anderer staatlicher Berufsfelder? Bei einer Schwangerschaft handelt es sich nicht um eine Krankheit. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt alle schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz, während der Schul- ausbildung und im Studium, unabhängig davon, welche Tätigkeit oder welchen Beruf sie aus- üben. Verantwortlich für die Umsetzung des MuSchG ist der Arbeitgeber. Zur Feststellung der Gefährdungen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, in der unter an- derem auch besondere Infektionsrisiken für die schwangere oder stillende Frau bei der ausgeüb- ten Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, einen anderen Arbeitsplatz zuweisen oder wenn dies nicht möglich ist, die Frau frei- stellen. Zahlen über die Anzahl von Freistellungen liegen nicht vor, weil diese der Aufsichtsbe- hörde nicht angezeigt werden müssen. Wiesbaden, 18. November 2019 Kai Klose