Kulturpolitische Aufarbeitung des Sammlungsgutes aus kolonialen Kontexten
20. Wahlperiode Drucksache 20/913 HESSISCHER LANDTAG 09. 08. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 03.07.2019 Kulturpolitische Aufarbeitung des Sammlungsgutes aus kolonialen Kontexten und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die Landesregierung stellt sich ihrer historischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem deutschen Kolonialismus und den vom kolonialen Denken geprägten Handlungen. Es ist daher unser erklärtes Ziel die gemeinsame koloniale Vergangenheit aufzuarbeiten und im partner- schaftlichen Dialog mit den Betroffenen und Nachfahren Kolonisierter eine neue Erinnerungs- kultur aufzubauen und zu pflegen. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft und ihrer Verbrechen muss systematisch und auf verschiedenen Ebenen angegangen werden. Die Landes- regierung begrüßt daher die Bestrebungen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Zu- sammenhängen ausdrücklich. Aus diesem Grund hat Hessen anlässlich der 366. Kultusminister- konferenz am 5. Juni 2019 den Fokus des Kamingesprächs auf den Themenkomplex „Prove- nienzforschung: Zur Herkunft unserer Kulturgüter“ gerichtet. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Kulturgutbewahrenden Einrichtungen, der Provenienzforschung und der Politik sehen wir unsere Aufgabe in der Erarbeitung von Lösungsansätzen bei diesem sensiblen Thema. Für ein partnerschaftliches, respektvolles, soziales und kulturell vielfältiges Miteinander ist die Aufarbeitung der dunklen und schmerzhaften Kapitel unserer Geschichte eine unabdingbare Voraussetzung. Wie im aktuellen Leitfaden des Deutschen Museumsbundes festgestellt worden ist, kann sich eben solches Kulturgut in Museums- und Sammlungstypen verschiedenster Art befinden. Hierzu gehören ethnografische, naturkundliche, (kultur-) historische und archäologische Sammlungen, Antiken-, Kunst-, Techniksammlungen ebenso wie Sammlungen der angewandten und der ost- asiatischen Kunst. Ebenso zeigt der Leitfaden auf, dass nach der hier getroffenen Definition des Begriffes „koloniale Kontexte“ nicht nur Sammlungsbestände mit Objekten aus Gebieten forma- ler Kolonialherrschaften betroffen sind, sondern auch außerhalb dieser Gebiete koloniale Struk- turen bestehen konnten, die zu Aneignungsprozessen von Sammlungsgut führten. Gleicherma- ßen sind auch Objekte zu den kolonialen Kontexten zu zählen, die „kolonial“ geprägt sind und in denen sich das koloniale Denken widerspiegelt. Allein die Begrifflichkeit zeigt auf, dass die Herangehensweise nicht nur eine objektbezogene Sicht erfordert, sondern die Erwerbungen in ihrem zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext verortet werden müssen. Hessen besitzt mit rund 400 Museen, zahlreichen Schlössern samt ihren Inventaren sowie den vielfältigen Universitätssammlungen ein reichhaltiges kulturelles Erbe mit außergewöhnlichen Sammlungsbeständen, das sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft steht. Da- runter sind die Sammlungen der drei hessischen Landesmuseen in Kassel, Darmstadt und Wies- baden mit ihren ethnografischen und naturkundlichen Sammlungsbereichen hervorzuheben. Ebenso müssen das Weltkulturen Museum in Frankfurt am Main oder etwa das Deutsche Le- dermuseum in Offenbach genannt werden. Aber auch die ethnografische Sammlung des Völker- kundemuseums in Witzenhausen, dessen Sammlungsbestand sich aus dem Wirken der Deut- schen Kolonialschule speist, oder beispielsweise die Völkerkundliche Sammlung der Philipps- Universität Marburg zählen zu den betroffenen Einrichtungen. Die Frage zum Umgang mit Kul- turgut aus kolonialen Zusammenhängen betrifft insofern auch die Kulturgut bewahrenden Ein- richtungen in Hessen. Grundsätzlich besteht für die Einrichtungen in privater oder kommunaler Trägerschaft in Hes- sen keine Berichtspflicht an die oberste Landesbehörde. Eine flächendeckende Erhebung, inwie- fern Sammlungen (museale, universitäre und forschende Sammlungen) in Hessen betroffen sind, steht daher bis auf Weiteres aus den genannten Gründen aus. Das Hessische Ministerium für Eingegangen am 9. August 2019 · Bearbeitet am 9. August 2019 · Ausgegeben am 13. August 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/913 Wissenschaft und Kunst prüft derzeit, wie ermittelt werden kann, in welchem Umfang Kultur- güter und Objekte aus kolonialen Kontexten in hessischen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen (museal und universitär) vorhanden sind. Im Folgenden werden die Fragen daher ausschließlich mit Bezug auf die staatlichen Einrichtungen des Mandanten „Historisches Erbe“ beantwortet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welchen Stellenwert misst die hessische Landesregierung der kulturpolitischen Aufarbeitung des Sammlungsgutes aus kolonialen Kontexten bei? Die Landesregierung stellt sich der historischen Verantwortung im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialgeschichte und ihren Folgen. Das während dieser Zeit geschehene Unrecht, mit seinen zum Teil bis heute bestehenden Nachwirkungen, darf nicht in Vergessenheit geraten. Die Aufarbeitung ist daher ein gesamtgesellschaftliches Thema, das einen breiten Diskurs und eine Erinnerungskultur erfordert. Hier sind unsere Kultur- und Forschungseinrichtungen als Or- te des Bewahrens, Erforschens und Erinnerns in einer besonderen Verantwortung und morali- schen Verpflichtung. Die Auseinandersetzung mit der Kolonialzeit darf keine Ausnahme sein, sondern muss zu einer gesellschaftlichen Bildungsaufgabe werden. Das Land erkennt die Bedeutung der Aufarbeitung kolonialer Kontexte an und strebt einen part- nerschaftlichen Austausch mit Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften auf Augenhöhe an. Es gilt daher größtmögliche Transparenz und Teilhabe am kulturellen Erbe der Menschheit über Grenzen hinweg zu ermöglichen. Hierfür bildet die Erforschung zur Herkunft von Sammlungs- gut und dessen Erwerbungsumständen die nötige Grundlage. Frage 2. In welcher Art und Weise wird eine diesbezügliche Provenienzforschung unterstützt? Seit diesem Jahr wurde die durch Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände getragene Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ (DZK) um den Fach- und Förderbereich „Kul- tur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ inhaltlich wesentlich erweitert. Gemäß der aktuellen Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungs- gut aus kolonialen Kontexten können damit seit dem 1. Januar 2019 öffentliche Kulturgut be- wahrende Einrichtungen Anträge auf Förderung zur systematischen Aufarbeitung ihrer Prove- nienzen sowie zur Grundlagenforschung stellen. Das Land behält sich darüber hinaus vor, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Provenienzfor- schung in Hessen zu ergreifen. Frage 3. Welche Maßnahmen zur Aufarbeitung des Sammlungsguts aus kolonialen Kontexten wurden be- reits in die Wege geleitet oder sind angedacht? Für die hessische Landesregierung bilden die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungs- gut aus kolonialen Kontexten“, auf die sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände an- lässlich ihres 10. Kulturpolitischen Spitzengespräches am 13. März 2019 verständigt haben, die Grundlage weiteren Handelns. Hier stehen insbesondere die Dialogbereitschaft sowie die Digita- lisierung von Beständen und Inventaren zum Zwecke der Transparenz und weltweiten Teilhabe an vorderster Stelle. Im Rahmen einer Digitalen Strategie für den Mandanten „Historisches Er- be“ werden daher aktuell Ziele und Handlungsfelder vereinbart, um die Landesmuseen bei der Digitalisierung ihrer Sammlungsbestände nachhaltig zu unterstützen. Darüber hinaus prüft das Land derzeit, wie die Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an den hessischen Landeseinrichtungen ergebnisorientiert umzusetzen ist. Hierzu ge- hören insbesondere die dokumentarische Erfassung, wissenschaftliche Erforschung, ethische Bewertung, angemessene Vermittlung und digitale Veröffentlichung von Objekten aus kolonia- len Kontexten. Ergeben sich im Zuge der Bearbeitung Kriterien für eine Restitution oder liegen Ersuche von Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften vor, so wird grundsätzlich die Rück- führung geprüft und im gegebenen Fall zeitnah ermöglicht. Darüber hinaus wird ein intensiver Austausch mit den Herkunftsstaaten und betroffenen Herkunftsgesellschaften angestrebt. Frage 4. Gibt es bereits Kunst- und Kulturgüter in den hessischen Museen und Sammlungen auf diese Be- schreibung zutrifft? (bitte unter Angabe des Ortes und der Art des Sammlungsguts) Frage 5. Welche Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht, wenn ein Sammlungsgut festgestellt wurde, welches aus heutiger Sicht nicht rechtmäßig erworben wurde? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/913 3 Für die Erforschung der Sammlungsbestände an den hessischen Landesmuseen sind die zustän- digen Dienststellen des Mandanten „Historisches Erbe“ verantwortlich. Hinsichtlich der Auf- arbeitung kolonialer Zusammenhänge zeigt sich, dass die Landesmuseen Darmstadt, Kassel und Wiesbaden sowie die Verwaltung Schlösser und Gärten in unterschiedlichem Grad betroffen sind. Nach vorliegenden Erkenntnissen besitzen die Einrichtungen typische Mischbestände, in denen sich auch Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befinden kann. Die Erschließung und Erforschung der ethnologischen Sammlungsbereiche erfährt derzeit hohe Priorität. Aktuell wird daher die systematische Erfassung der ethnologischen Sammlungen vor- bereitet, um weiterführende Maßnahmen ergreifen zu können. Grundsätzlich wird bei der wis- senschaftlichen Bearbeitung der Sammlungsbestände stets ein besonderes Augenmerk auf die Provenienz der Objekte gelegt und die Problematik eines unrechtmäßigen Erwerbs im Blick be- halten. Frage 6. Sollten bisher noch keine entsprechenden Sammlungsgüter identifiziert worden sein. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der hessischen Landesregierung erforderlich und welche Krite- rien müssen jeweils erfüllt werden? Die vereinbarten Eckpunkte („Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“) geben die zentralen Handlungsfelder und Ziele vor. Die dort festgehaltene Vorge- hensweise ist auch für die hessischen Landeseinrichtungen maßgebend. Das Sammlungsgut muss vollständig dokumentiert und wissenschaftlich bearbeitet werden, um die Bestände zeitnah digital verfügbar zu machen und eine nachhaltige, barrierefreie sowie offene Forschung und Vermittlung zu ermöglichen. Hierzu gehören auch die Erforschung zur Herkunft der Objekte und die Beurteilung der jeweiligen Erwerbungsumstände. Im Sinne des partnerschaftlichen Aus- tausches und der Transparenz sollte, wo immer möglich, das Wissen mit den Urheberinnen und Urhebern und ihren Nachfahren geteilt werden und dort, wo Konflikte um Objekte und ihre Bewahrung auftreten, gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Als praktische Hilfestellung dient den betroffenen Einrichtungen der Leitfaden des Deutschen Museumsbundes zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (2. Fassung 2019) Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Frage 7. Welche Bestrebungen gibt es, die Geschichte der Museen oder Sammlungen aber auch ggf. Uni- versitäten und Forschungsinstitute aufzuarbeiten? Die Geschichte der Museen und Sammlungen, aber auch der Universitäten und Forschungsinsti- tutionen ist eine elementare Voraussetzung, um die näheren Erwerbungsumstände und Her- kunftswege der Objekte zu erforschen. Sie stellt einen wesentlichen Anteil der Grundlagenfor- schung dar und gehört zur wissenschaftlichen Arbeit der Einrichtungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 5 verwiesen. Frage 8. Wie bewertet die Landesregierung die Eckpunkte, die im Rahmen des 10. Kulturpolitischen Spit- zengesprächs zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten beschlossen wurden? Das Land Hessen bekennt sich zum gemeinsamen Eckpunktepapier („Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“), das es aktiv in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten entwickelt und verab- schiedet hat. Das Eckpunktepapier vertritt die gemeinsame politische Position, die zu erreichen- den Ziele und Handlungsfelder, die für sämtliche unterzeichnenden Partner und damit auch für Hessen richtungsweisend sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 9. Welchen Beitrag kann Hessen leisten, um sich gemeinsam mit Bund und den anderen Bundeslän- dern an der Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels deutscher Kolonialgeschichte aktiv zu betei- ligen und sich der Verantwortung zu stellen? Als Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet Hessen aktiv die Umsetzung der Eck- punkte zum weiteren Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und beteiligt sich an der Errichtung einer zentralen Beratungsstelle für Hilfesuchende aus Herkunftsstaaten und Her- kunftsgesellschaften. Wiesbaden, 30. Juli 2019 Angela Dorn