Situation der Geburtshilfe in Hessen
20. Wahlperiode Drucksache 20/594 HESSISCHER LANDTAG 30. 07. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 09.05.2019 Situation der Geburtshilfe in Hessen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: In den letzten Jahren schließen immer wieder Geburtshilfen. Die Situation in Hessen ist angespannt. Medien berichten seit geraumer Zeit über eine angespannte Versorgungslage in der Geburtsvorbereitung bzw. Ge- burtsnachsorge sowie in der Geburtshilfe selbst. So haben in den letzten Jahren mehrere Stationen schließen müssen, da die fachlichen und wirtschaftlichen Vorgaben nicht mehr zu erfüllen waren. Das Ministerium für Soziales und Integration hielt bislang nach eigenen Angaben Fahrtzeiten von bis zu 45 Minuten zur nächsten Geburtshilfe für zumutbar. Gerade im ländlichen Raum sind die Fahrtzeiten mittlerweile ein Problem, da ei- nige Geburtshilfestationen geschlossen wurden. Es muss daher dringend überprüft werden, ob die Versorgung in der Geburtshilfe in Hessen noch gesichert ist. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Versorgung in Hessen in Bezug auf Geburtsvor- bereitung, Geburt und Nachsorge? Frage 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Versorgungsprobleme von Schwangeren vor, während und nach der Geburt und welche Regionen Hessens sind besonders betroffen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Der Hessischen Landesregierung ist es ein großes Anliegen, dass Familien sich vor, während und nach der Geburt eines Kindes auf die vertrauensvolle Unterstützung von Hebammen oder Geburtshelfern verlassen können. Die Schließung geburtshilflicher Abteilungen in den zurückliegenden Jahren ist außerordentlich zu bedauern. Trotz dieser Schließungen ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in Hessen mit geburtshilflichen Versorgungsangeboten nach wie vor als sichergestellt anzusehen. Hinsichtlich der Bereiche Geburtsvorbereitung und Nachsorge verdichteten sich in den vergan- genen Jahren die Hinweise über Probleme bei der Hebammenversorgung. Es häuften sich die Berichte über eine mögliche Unterversorgung, vor allem in den Ballungsgebieten, aber auch in ländlichen Regionen. Frage 3. Welche geburtshilflichen Stationen in Hessen sind in den letzten Jahren (ab 2015) geschlossen wor- den bzw. werden zukünftig geschlossen? Seit dem Jahr 2015 haben vier geburtshilfliche Stationen in Hessen geschlossen. Ende des Jah- res 2016 hat die Geburtshilfe des Kreiskrankenhauses des Vogelsbergkreises in Alsfeld den Be- trieb eingestellt. Das Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt hat Ende des Jahres 2018 die geburtshilfliche Station geschlossen. Die geburtshilfliche Belegabteilung am St. Elisabeth- Krankenhaus in Volkmarsen hat zum 30. Juni 2019 ihren Betrieb eingestellt. Die geburtshilfli- che Abteilung des Diakonie-Krankenhauses Wehrda in Marburg wurde am 14. Juli 2019 ge- schlossen. Darüber hinaus haben das Marienhospital in Darmstadt sowie das Heilig-Geist-Hospital in Bensheim die Schließung der geburtshilflichen Abteilungen angekündigt. Eingegangen am 30. Juli 2019 · Bearbeitet am 30. Juli 2019 · Ausgegeben am 2. August 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/594 Frage 4. Durch welche Einrichtungen werden die Regionen Hessens, in denen geburtshilfliche Stationen geschlossen wurden, jetzt versorgt? Die geburtshilfliche Versorgung im Einzugsgebiet des Diakonie-Krankenhauses Wehrda wird hauptsächlich durch die Uniklinik Marburg sichergestellt, die geburtshilfliche Versorgung im Einzugsgebiet des St. Elisabeth-Krankenhauses in Volkmarsen wird durch die Geburtshilfe der Kreisklinik Hofgeismar sowie der geburtshilflichen Abteilungen des Stadtkrankenhauses Kor- bach und der Geburtskliniken in Kassel sichergestellt. In der kreisfreien Stadt Frankfurt gibt es sieben weitere Geburtskliniken, die die geburtshilfliche Versorgung des Agaplesion Markus Krankenhauses übernehmen können. Im Vogelsbergkreis stellt sich die Situation anders dar. Nachdem die Geburtshilfe in Alsfeld ge- schlossen wurde, verfügt der Vogelsbergkreis über keine Geburtsklinik mehr. Anlage 1 zeigt, an welchen Krankenhäusern Frauen aus dem Vogelsbergkreis im Jahr 2017 – also nach der Schließung der Geburtsklinik in Alsfeld – entbunden haben. Die dort aufgeführten Krankenhäu- ser stellen die Versorgung der Frauen aus dem Vogelsbergkreis sicher. Es ist zu erwähnen, dass diese Krankenhäuser bereits vor Schließung der Geburtshilfe in Alsfeld eine große Rolle für die geburtshilfliche Versorgung des Vogelsbergkreises gespielt haben. Zwei von drei Frauen aus dem Vogelsbergkreis haben schon vor der Schließung der Geburtshilfe in Alsfeld an den ge- nannten Krankenhäusern entbunden. In Anlage 1 ist zusätzlich dargestellt, in welchen Krankenhäusern Frauen, die direkt in der Stadt Alsfeld wohnen, im Jahr 2017 entbunden haben. Dies ist von Interesse, da vor der Schließung der Geburtshilfe in Alsfeld vier von fünf Frauen und damit ein hoher Anteil der Frauen aus Als- feld im heimischen Krankenhaus entbunden haben. Es zeigt sich, dass nach der Schließung die Frauen zur Geburt vorwiegend die Asklepios Klinik Schwalmstadt (33 %) sowie das Universitätsklinikum Marburg (17 %), das Klinikum Bad Hers- feld (16 %) und das Klinikum Fulda (12 %) gewählt haben (s. Anlage 1). Frage 5. Inwiefern hält die Landesregierung daran fest, dass Fahrtzeiten von 45 Minuten zur nächsten ge- burtshilflichen Station zumutbar sind? Mit den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Vereinbarung von Sicherstel- lungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) liegen erstmalig bundesrechtliche Regelungen über Entfernungen vor, die bei der Frage der flächende- ckenden stationären Versorgung zu berücksichtigen sind. Nach den Sicherstellungszuschläge- Regelungen (§ 1) erhalten diejenigen Krankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag, die „auf- grund des geringen Versorgungsbedarfs die Vorhaltung von basisversorgungsrelevanten Leis- tungen nicht aus den Mitteln des Entgeltsystems für Krankenhäuser (Fallpauschalen und Zusatz- entgelte) kostendeckend finanzieren können“. Ein Krankenhaus ist basisversorgungsrelevant, wenn es für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung notwendig ist, weil bei Schlie- ßung des Krankenhauses kein anderes geeignetes Krankenhaus die Versorgung übernehmen kann. Die Vorhaltung einer Fachabteilung Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe zählt zu den notwendigen Vorhaltungen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2). Eine Gefährdung der flächen- deckenden Versorgung für Leistungen einer Fachabteilung Geburtshilfe liegt vor, wenn durch die Schließung des Krankenhauses (der Geburtshilfe), dessen Zuschlagsfähigkeit überprüft wird, zusätzlich mindestens 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren PKW-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten aufwenden müssen, um das nächste geeignete Krankenhaus zu erreichen (Betroffenheitsmaß). Hinsichtlich der notwendigen Vorhaltungen einer Fachabteilung Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe liegt ein geringer Versorgungsbedarf vor, wenn die durchschnittliche Bevölke- rungsdichte von Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren im Versorgungsgebiet des Kran- kenhauses unterhalb von 20 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren je Quadratkilometern liegt. Ausgehend von den 2.829 Ortsteilen in Hessen hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) überprüft, inwieweit die flächendeckende Versorgung von Frauen durch ge- burtshilfliche Krankenhäuser sichergestellt ist. Von einem Großteil (93,9 %) der Ortsteile in Hessen ist die nächste Geburtsklinik innerhalb von 30 Minuten zu erreichen. Bei 164 Ortsteilen (5,8 %) ergeben sich Fahrtzeiten zwischen 31 und 40 Minuten. Bei neun Ortsteilen (0,3 %) sind Fahrtzeiten von über 40 Minuten zur nächsten Geburtsklinik festzustellen (s. Anlage 2). Bei den neun Ortsteilen mit Fahrtzeiten über 40 Minuten handelt es sich um Ortsteile der Stadt Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis und um Ortsteile der Gemeinde Grebenhain und der Stadt Schotten im Vogelsbergkreis.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/594 3 Bezogen auf die Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 49 Jahren und Wohnort in Hes- sen zeigt sich folgendes Bild: 98,7 % der Frauen erreichen die nächste Geburtshilfe innerhalb von 30 Minuten. Rund 16.200 Frauen (1,2 %) müssen 31 bis 40 Minuten bis zur nächsten Ge- burtsklinik fahren. 850 Frauen (0,1 %) sind von Fahrtzeiten über 40 Minuten betroffen (s. An- lage 3). Die Fahrtzeiten wurden über den Routinganbieter TomTom unter Beachtung der in den Sicher- stellungszuschläge-Regelungen beschriebenen Verfahrensregeln (§ 7) ermittelt. Dazu gehört u.a. die Berücksichtigung von Topographie, der Verkehrsinfrastruktur und der durchschnittlichen Verkehrslage. Frage 6. Welche konkreten Lösungsansätze (Konzept/Maßnahmen) zur Behebung des Versorgungsmangels verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die einzelnen betroffenen Regionen, um Sorge dafür zu tragen, dass Schwangere Frauen in Hessen gut versorgt werden (während der Geburt sowie in der Vor- und Nachsorge)? Frage 7. Inwiefern will die Landesregierung geburtshilfliche Stationen sowie im Gesundheitssystem alle an der Geburt beteiligten unterstützen, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung zu gewährleis- ten? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung möchte mit einem Zukunftsprogramm Geburtshilfe die Hebammenversor- gung sichern. Mit dem Zukunftsprogramm soll erreicht werden, dass die Eltern von der wert- vollen Unterstützung vor, während und nach der Geburt durch eine Hebamme profitieren kön- nen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat bereits im Oktober vergangenen Jahres das Deutsche Krankenhausinstitut und die Hochschule für Gesundheit Bochum beauf- tragt, ein Gutachten zur Situation der Hebammenhilfe in Hessen zu erstellen, um ein vollständi- ges Bild über die tatsächliche Versorgungssituation zu erhalten und zu einer verlässlicheren Datengrundlage zu kommen. Das Gutachten soll im Wesentlichen eine Strukturanalyse zur aktuellen Hebammenversorgung umfassen, eine Untersuchung des Inanspruchnahmeverhaltens der Hebammenversorgung durch Schwangere und junge Mütter und daran anschließend den Bedarf an Hebammen und Hebam- menhilfe aktuell und in der Zukunft bewerten. Die Ergebnisse des Gutachtens werden voraussichtlich Anfang September vorliegen und zu- nächst den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des „Runden Tisches Zukunftsprogramm Ge- burts- und Hebammenhilfe in Hessen“ vorgestellt. Auf der Grundlage des Gutachtens wird der Runde Tisch darüber beraten, welche Maßnahmen zur Unterstützung aller an der Geburts- und Hebammenhilfe beteiligten Akteure getroffen wer- den können und welche Maßnahmen dazu beitragen, die vorhandenen Strukturen der geburts- hilflichen Versorgung zu erhalten und zu stärken. Wiesbaden, 24. Juli 2019 In Vertretung: Anne Janz Anlagen
KA 20/594 Anlage 1 Anlage 1 Entbundene Frauen mit Wohnort im Vogelsbergkreis nach Krankenhaus der Entbindung, 2017 Geburtshilfliches Krankenhaus Standort im Vogelsbergkreis Anzahl Anteil ffü H m Klinikum Fulda Fulda 144 19% 16 12% Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda 117 16% 3 2% Asklepios Klinik Lieh Lieh 111 15% 6 5% Universitätsklinikum Marburg Marburg 91 12% 22 17% Helios St. Elisabeth-Klinik Hünfeld 63 9% 5 4% Asklepios Klinik Schwalmstadt Schwalmstadt 58 8% 42 33% Universitätsklinikum Gießen Gießen 49 7% 7 5% Klinikum Bad Hersfeld Bad Hersfeld 38 5% 21 16% Diakonie-Krankenhaus Wehrda Marburg 31 4% 1 1% St.-Josefs-Krankenhaus Balserische Stiftung Gießen 23 3% 3 2% Sonstige Krankenhäuser 16 2% 3 2% Insgesamt 741 100% 129 100% Quelle: § 21 Daten KHEntgG für das Berichtsjahr 2017.
KA 20/594 Anlage 2 Fahrtzeiten aus den hessischen Ortsteilen zur nächsten Geburtsklinik, Anteil und Anzahl der hessischen Ortsteile ■ 0 bis 10 Minuten b 11 bis 20 Minuten 21 bis 30 Minuten 31 bis 40 Minuten ■ mehr als 40 Minuten ' Hessisches Statistisches Landesamt: Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen, Heft 1 bis 3
KA 20/594 A n la g e 3 Fahrtzeiten aus den hessischen Ortsteilen zur nächsten Geburtsklinik, Anteil und Anzahl der Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren 1,2% (16.227) 0,1% (852) 9,8% (130.869) 42,9% (572.691) 46,0% (613.479) 0 bis 10 Minuten 11 bis 20 Minuten 21 bis 30 Minuten 31 bis 40 Minuten mehr als 40 Minuten 1Hessisches Statistisches Landesamt, Bevölkerung zum 31.12.2017. Berechnungen der Hessen Agentur: Anteilige Aufteilung der Gemeindebevölkerung auf die Ortsteile gemäß Ergebnissen des Zensus 2011.