20. Wahlperiode Drucksache 20/5555 HESSISCHER LANDTAG 22. 06. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 21.04.2021 Corona-Pandemie – Fälschungen von Corona-Testergebnissen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Presse berichtete, dass die Fälschung von Corona-Tests stark zugenommen habe, seitdem für einreisende Passagiere die Verpflichtung bestehe, ein Testergebnis vorzuweisen. Nach Angaben des Bundesinnenministeri- ums wurden von Dezember 2020 bis Februar 2021 374 Fälle von gefälschten oder falsch ausgestellten Gesund- heitszeugnissen bekannt. Begünstigt werden Fälschungen dadurch, dass die Bescheinigungen keine Sicherheits- merkmale besitzen und sich leicht fälschen lassen. Auch fehlt ein QR-Code, mit dem sich das Ergebnis abrufen lässt. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 11.04.2021 wurden gefälschte Testberichte vor allem von einreisenden Asylbewerbern vorgelegt, da diese bei einem positiven Test Nachteile für ihr Verfahren befürchten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie viele Fälle von gefälschten Test-Berichten sind der Landesregierung aus Hessen bekannt? Frage 2. Welcher Personenkreis ist von Fälschungen besonders betroffen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu der im Pressebericht erwähnten Einreise von Asylbewerbern mit gefälschten Testberichten liegen dem Innenministerium keine Informationen vor. Die Kontrolle der Einreise ist Sache der Bundespolizei, das Asylverfahren wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt. Frage 3. Auf welche Merkmale hin werden Test-Ergebnisse bei der Vorlage (z.B. bei Einreise über den Flughafen Frankfurt (überprüft)? Als Nachweis gelten gemäß der Corona-Virus-Einreiseverordnung ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, engli- scher oder französischer Sprache zu erbringen. Die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Abstrichnahme darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Nähere Anforderungen an die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Testung werden vom Robert-Koch-Institut im Internet unter dieser Adresse veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-tests. Auf dieser Basis werden die Kontrollen vor Ort durchgeführt. Frage 4. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Form der Test-Bescheinigungen bezüglich der Fäl- schungssicherheit? Vorgaben zur Form des Testnachweises bestehen nicht. Frage 5. Plant die Landesregierung – ggf. in Kooperation mit der Bundesregierung oder der EU – einheitli- che Merkmale für Test-Bescheinigungen einzuführen, um deren Fälschung zumindest zu erschwe- ren (z.B. Verwendung eines QR-Codes)? Frage 6. Falls 5. zutreffend: Wie ist der aktuelle Stand dieser Planungen? Frage 7. Falls 5. unzutreffend: Warum nicht? Eingegangen am 22. Juni 2021 · Bearbeitet am 22. Juni 2021 · Ausgegeben am 24. Juni 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5555 Frage 8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um Fälschungen von testberichten mög- lichst zu verhindern bzw. Fälschungen als solche zu erkennen? Die Fragen 5 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat das Thema Fälschungssicherheit von Testnachweisen bereits im April gegenüber dem Bund und durch eine Befassung der GMK adressiert. Länder und Bund sind hier im steten Austausch. Nur ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen – auch unter Berücksichti- gung der Planungen zu dem Vorhaben eines EU-weit gültigen „grünen Passes“, der einen ein- heitlichen Nachweis für geimpfte, genesene und getestete Personen umfassen soll – ist in Sachen Testnachweis zielführend. Wiesbaden, 21. Juni 2021 Kai Klose