Einsatz von Big Data zur Erstellung von Lagebildern

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/644 HESSISCHER LANDTAG                                                                          09. 09. 2019 Kleine Anfrage Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 16.05.2019 Einsatz von Big Data zur Erstellung von Lagebildern und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Es gibt keine allgemein verbindliche Definition des Begriffs Lagebild. Lagebilder dienen dem Erkennen, der Analyse und der Prognose relevanter Ereignisse und Entwicklungen sowie orga- nisationsinternen Erfordernissen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, dem Kultusminister, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1.     In welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden werden zu welchen Zwecken (z.B. Krimi- nalitätsbekämpfung, Terrorismusabwehr, Cyberbedrohungen, Einsatzbereitschaften, Zustands- und Prognoseerhebungen für Mobilität, Luft, Energie, Gesundheit, etc.) Lagebilder generiert und/ oder verwendet? Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) werden im Hessischen Cyber Competence Center (Hessen3C) Lagebilder zur Cybersicherheit erstellt und Lagebilder von Dritten, darunter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, verwendet. In den nachgeordneten Behörden des HMdIS − schwerpunktmäßig im Hessischen Landeskrimi- nalamt (HLKA) − werden zum Zwecke der Verhütung und der Verfolgung von Straftaten La- gebilder erstellt. Beispielsweise für die Verbesserung der Kriminalitätskontrolle bei der Terro- rismusbekämpfung. In den nachgeordneten Polizeibehörden werden im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme Daten erfasst, die mittels des beim Hessischen Präsidium für Technik betriebenen Systems der „Elekt- ronischen Unfalltypen-Steckkarte“ (EUSKa) zur Verkehrsunfalllage zusammengeführt werden. Diese Datenzusammenführung dient der Verkehrssicherheitsarbeit bei den Polizeibehörden, beim HLKA sowie beim Landespolizeipräsidium. Die dazu verwendeten Daten werden auf- grund gesetzlicher Verpflichtungen auch an das Statistische Bundesamt sowie an das Hessische Statistische Landesamt abgegeben. Darüber hinaus erstellt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben gemäß § 2 des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes Lagebilder. Bei den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel finden Lagedarstellungen generell nur im Katstrophenfall Verwendung. Die beiden Regierungspräsidien verwenden in ihren Katastro- phenschutzstäben das Lagebild des Gemeinsamen Lagezentrums der Länder, das täglich und ge- sondert im Lagefall über die aktuelle Katastrophen- und Zivilschutzlage informiert. Nur in kon- kreten Einsatzfällen und Übungen werden Lagebilder ggf. auch mit Drohnen von Einsatz- bzw. Übungsstellen gefertigt. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) und das Ministe- rium der Justiz (HMdJ) gaben an, keine Lagebilder zu generieren. Hessen Mobil stellt der hes- Eingegangen am 9. September 2019 · Ausgegeben am 12. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644 sischen Polizei Daten, z.B. über die Verkehrssituation in Hessen, die für die Erstellung von La- gebilder genutzt werden, zu Verfügung. Das HMdJ teilte mit, Lagebilder der Polizeibehörden − etwa diejenigen des Bundeskriminalamts zur Organisierten Kriminalität − im staatsanwalt- schaftlichen Geschäftsbereich und in der für den Justizvollzug zuständigen Fachabteilung des HMdJ zu Informationszwecken zu verwenden. Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) verar- beitet das Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen Warnmeldungen zu Cyberbedrohungen, die von einschlägigen Stellen wie dem Nationalen IT-Lagezentrum des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Hessen3C oder dem DFN-CERT (Com- puter Emergency Response Team (CERT) im Deutschen Forschungsnetz) herausgegeben wer- den. Die Informationen werden dazu verwendet, um aktuellen Bedrohungen entgegenzuwirken. Des Weiteren nutzt die Frankfurt University of Applied Sciences offene Quellen und amtliche Informationen sowie Hinweise anderer Organisation zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilun- gen und Lageeinschätzungen bei Auslandsmobilitäten, Exkursionen und Forschungsreisen. Das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) generiert bzw. verwendet in den Fachbereichen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchen Lagebilder. Im Fachbereich Lebensmittelüberwachung werden im Rahmen von Ereignissen oder Krisen im Bereich der Lebensmittelsicherheit Lagebilder zur Visualisierung von Warenströmen und zur besseren Rückverfolgbarkeit von Lieferwegen verwendet. Die Lagebilder selbst, werden in der Regel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellt. Im Fachbereich Tierseuchen wird in allen Veterinärbehörden Deutschlands das Tierseuchen- nachrichtensystem mit seinem integrierten Krisenmanagementsystem als einheitliches computer- gestütztes nationales Berichtssystem für Tierseuchen und Tierkrankheiten genutzt. Die Software ermöglicht es, die Koordinaten von Seuchenausbrüchen und Tierhaltungen zu digitalisieren. Mittels eines integrierten Karten-Explorers können flexible kartografische Auswertungen und aussagekräftige Kartendarstellungen erzeugt werden. Bei diesem Bildmaterial handelt es sich nicht um „Lagebilder“ im Sinne von z.B. Katastrophenlagedarstellungen, sondern um Rahmen- karten (Gebietskarten) Hessen, die die Grenzen der jeweiligen Restriktionsgebiete entsprechend der Tierseuchenbekämpfungsvorschriften darstellen. Das Kultusministerium (HKM) gibt an, in Fällen der Krisenintervention grundsätzlich einzel- fallbezogen vorzugehen. Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Soziales und Integra- tion gaben für ihren jeweiligen Geschäftsbereich inklusive der nachgeordneten Behörden an, keine Lagebilder zu generieren und/oder zu verwenden. Frage 2.   In welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden sollen zukünftig zu welchen Zwecken La- gebilder generiert und/oder verwendet werden? Im Geschäftsbereich des HMdIS weist das Regierungspräsidium Gießen darauf hin, dass es sich künftig als sinnvoll erweisen kann, im Katastrophenschutzstab der Behörde Lagebilder zu gene- rieren oder zu verwenden. Konkrete Planungen bestehen momentan aber nicht. Das HMdJ teilte mit, auch zukünftig Lagebilder der Polizeibehörden im staatsanwaltschaftlichen Geschäftsbereich und in der für den Justizvollzug zuständigen Fachabteilung des HMdJ zu In- formationszwecken zu verwenden. Im Geschäftsbereich des HMWK prüft die Frankfurt University of Applied Sciences derzeit den Zukauf einer privatwirtschaftlichen Datenbank und eines 24/7 – Notdienstes zur validen Prü- fung von Reisegebieten und der Möglichkeit einer jederzeitigen Kontaktaufnahme, für den Fall eines persönlichen Notfalls oder einer Krise im Reisegebiet. Es soll so ein aktuelles Lagebild der Reiseländer und der dort befindlichen Personen generiert werden Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. Frage 3.   Welche Daten werden im Einzelnen durch wen erhoben und wem werden diese zur Verfügung gestellt? Im Hessen3C des HMdIS werden Lagebilder anhand verschiedener Informationsquellen erstellt. Hierzu gehören hoch-aggregierte Protokolldaten von Sicherheitssystemen im Netz der Landes- verwaltung, z.B. Auswertung der zentralen Virenschutz-Lösung im Landesnetz, Auswertung der Einwahl über die zentrale VPN-Lösung für das Landesnetz, statistische Daten zur Viren- schutz- und zur Anti-SPAM-Lösung am zentralen Internet-Übergang des Landesnetzes sowie
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644       3 statistische Daten zu fehlgeschlagenen Anmeldevorgängen. Als weitere Quellen dienen die Ta- ges-, Quartals-, Jahres- und Themen-Lageberichte, die Warn- und Informationsdienste sowie die Cybersicherheitswarnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Darüber hinaus werden Informationen aus der Malware Information Sharing Plattform und der Aus- tauschplattform des Verwaltungs-CERT-Verbundes für technische Indikatoren zur Angriffser- kennung genutzt. Ferner werden tägliche (manuelle) Auswertungen von fachlich relevanten On- line-Diensten und Informationen aus der Lagebesprechung und der fallbezogenen Zusammenar- beit mit Polizei und/oder LfV herangezogen. Über die Zentralabteilung des HMdIS können die Lagebilder den betroffenen Einsatzleitungen zur Verfügung gestellt werden. In den nachgeordneten Behörden des HMdIS werden die Daten aus dem computergestützten Vorgangsbearbeitungssystem erhoben und im System Kriminalitätslagebild weiterverarbeitet. Nutzer sind hessische Polizeibeamte nach einem mit dem Hessischen Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit abgestimmten Rollen- und Rechtekonzept. Durch die Polizeiprä- sidien werden bei einer Unfallaufnahme in Abhängigkeit von der Schwere und der Komplexität des Unfallgeschehens unterschiedliche Datenmengen (Informationen zu Ort und Zeit, zum Ge- schehensablauf, sowie typisierende, die Art der Verkehrsteilnahme ausdrückende Informationen zu den Unfallbeteiligten) erhoben, im computergestützten Vorgangsbearbeitungssystem erfasst sowie automatisch und anonymisiert an das System EUSKa übertragen. Die Daten stehen den Hessischen Polizeibehörden zur Verfügung. Sie können auch kommunalen Behörden im Rah- men der Zusammenarbeit in den Unfallkommissionen zur Verfügung gestellt werden. Die Bediensteten des LfV Hessen erheben sach- und personenbezogene Daten und verarbeiten sie gemäß §§ 15 ff. des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. Das LfV Hessen ist verpflichtet, die Informationen an die zuständigen Stellen zu übermitteln, damit diese rechtzeitig die erfor- derlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundord- nung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder treffen können. Mit seinen Analysen unterrichtet das LfV Hessen ebenso die Ministerien und die Staatskanzlei sowie den öffentlichen Bereich. Darüber hinaus ist es verpflichtet, die Öffentlichkeit über verfassungs- feindliche Bestrebungen zu informieren und diesen durch Präventionsmaßnahmen vorzubeugen. Das HMWEVW bündelt und verarbeitet in der Verkehrszentrale Hessen alle Daten, die im Au- tobahnnetz in Hessen automatisch in Echtzeit erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Daten aus Messquerschnitten (Infrarot/Radarsensoren oder Induktivschleifen) im Zuge von Verkehrs- beeinflussungsanlagen, an denen Verkehrsstärken sowie mittlere Geschwindigkeiten erfasst werden. Des Weiteren handelt es sich um Daten aus Umfeld-Sensoren im Zuge von Verkehrs- beeinflussungsanlagen, an denen Temperatur, Niederschlagsmengen und Sichtweiten gemessen werden, sowie um Videobilder aus Kameras zur Verkehrsbeobachtung, die den Operatoren der Verkehrszentrale Hessen zur Unterstützung betrieblicher Prozesse der Verkehrsbeeinflussung - hier insbesondere der temporären Seitenstreifenfreigabe - dienen. Auf Basis dieser Informatio- nen werden Maßnahmen ergriffen. Diese umfassen die Steuerung von Netzbeeinflussungsanla- gen zur Information von Verkehrsteilnehmern, die Steuerung von Streckenbeeinflussungsanla- gen zur Optimierung des Verkehrsablaufs sowie Temporäre Freigabe des Seitenstreifens auf rund 100 km Autobahnen. Nach Vorgabe der Rahmenrichtlinie für den Verkehrswarndienst (RVWD) werden aus den Da- tenbeständen der Verkehrszentrale Hessen Informationen zu Verkehrsstörungen kontinuierlich und automatisiert an die von der hessischen Polizei betriebene Landesmeldestelle übertragen. Sie liefert auf diesem Weg den Großteil des Meldungsbestands der Landesmeldestelle, der die Basis für die Verbreitung von Verkehrsinformationen über den gesprochenen Verkehrswarn- dienst im Rundfunk sowie die Informationsweitergabe über den RDS-TMC-Dienst an Navigati- onssysteme ist. RDS steht dabei für Radio Data-System, TMC für Traffic-Message-Channel. Diese beiden Dienste werden verwendet, um über normale Radiokanäle neben dem Ton auch Verkehrslagedaten zu transportieren. RDS-TMC ist die technische Basis für die dynamische Anpassung des Routings auf den Navigationsgeräten. Bilddaten der Verkehrsbeobachtungska- meras an wichtigen Entscheidungspunkten werden in Form von Videosequenzen mit kurzem Zeitversatz über den Verkehrsservice www.verkehrsservice.hessen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieser Dienst steht auch den Polizeiautobahnstationen zur Verfügung. Bei den im Zuge der temporären Seitenstreifenfreigabe eingesetzten Kameras handelt es sich um technische Einrichtungen des Bundes, die ausschließlich betrieblichen Zwecken gemäß Allge- meinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2002 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dienen. Der Betrieb und die Nutzung der Kameras erfolgen nach den Vorgaben des Bundes. Sie werden nicht zur Verfügung gestellt. Im Geschäftsbereich des HMWK werden durch den Beauftragten der Hochschule für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz und Bedrohungsmanagement der Frankfurt University of Applied Sciences die Reisenden (Professoren, Mitarbeitende und Studierende) über die offen zugängliche aktuelle Lage in außereuropäischen Ländern informiert. Es werden keine persönli-
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4                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644 chen Daten der Reisenden gespeichert. Es erfolgt nur ein Nachweis der Unterweisung und Be- urteilung der individuellen Gefährdungen. Im HMUKLV werden in den Fachbereichen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchen Daten erhoben und zur Verfügung gestellt. Im Fachbereich Lebensmittelüberwachung fallen hierunter v.a. Betriebsdaten, Warenmengen, Lieferwege und Kontrolldaten, die durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden oder die Task Force Lebensmittelsicherheit ermittelt und über die Fachabteilung im HMUKLV dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung gestellt wer- den. Darüber hinaus werden Untersuchungsdaten von Proben in Hessen durch den Landesbe- trieb Hessisches Landeslabor erhoben, ausgewertet, zusammengefasst und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermittelt. Im Fachbereich Tierseuchen werden Koordinaten der Betriebe in den Restriktionszonen und der Kontaktbetriebe durch die zuständigen Veterinärämter ausschließlich zur Berichterstattung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die EU erhoben. Die Nutzung des Programms ist zugriffsbeschränkt und nur für die Veterinärverwaltung vorgesehen. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. Frage 4.   In welcher Weise werden die Datenschutzbehörden hierbei eingebunden? Im Hessen3C des HMdIS werden keine personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet und somit besteht keine Notwendigkeit zur formalen Einbindung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informa- tionsfreiheit wird bei der Einführung neuer IT-Verfahren, mit denen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, einbezogen. Dies gilt beispielsweise für die geplante Einführung eines Task- und Ticket-Management-Systems. Mit diesem zur Verwaltung von Aufgaben und Anfragen die- nenden Instrument wird ein schnelles Reagieren auf eine Störung oder ein Serviceanliegen er- möglicht, wobei eine übersichtliche Kontrollmöglichkeit gegeben ist. Das System soll zur Ver- besserung der Arbeitsabläufe dienen. Im Rahmen des Einführungsprojekts werden ein Ver- zeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten und eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einbezogen. Auch die Ein- richtung des Systems Kriminalitätslagebild in den nachgeordneten Polizeibehörden erfolgte un- ter Einbindung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ferner wird das LfV Hessen bei seiner Aufgabenerfüllung durch den behördlichen Datenschutzbeauf- tragten sowie den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrol- liert. Lediglich im Katastrophenfall verwenden die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel in ih- ren Katastrophenschutzstäben Lagebilder des Gemeinsamen Lagezentrums der Länder, welche über das HMdIS (Abteilung für Brand- und Katastrophenschutz) zur Verfügung gestellt werden. Diese Lagebilder enthalten keine personenbezogenen Daten. Gemäß Angaben des HMWEVW handelt es sich bei den direkt an den Datenempfänger über- mittelten, über den Mobilitätsdatenmarktplatz bereitgestellten und/oder über den Verkehrsser- vice Hessen bereitgestellten Daten nicht um personenbezogene Daten. Bei der Übermittlung bzw. Bereitstellung sind daher keine rechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Da- ten anzuwenden. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, den Prozess zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Lageeinschätzungen bei Auslandsmobilitäten, Exkursionen und Forschungsreisen mit der Datenschutzbeauftragten abgesprochen und genehmigt zu haben. Personenbezogene Daten würden nicht digital gespei- chert werden. In Bezug auf den Fachbereich Tierseuchen im HMUKLV wird die Datenschutzbehörde nicht eingebunden, da keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden. Eine Einbindung der Datenschutzbehörden erfolgt auch nicht im Fachbereich Lebensmittelüberwachung. Es werden grundsätzlich nur Daten weitergegeben, für deren Weitergabe eine gesetzliche Grundlage im EU-Recht oder im nationalen Recht vorhanden ist. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644              5 Frage 5.   Wie erfolgen die aktive und passive Verteilung von bereitgestellten Daten und Informationen an welche Dienststellen? Das Hessen3C des HMdIS betreibt einen Warn- und Informationsdienst für die Dienststellen der hessischen Landesverwaltung (IT-Sicherheitsbeauftragte, IT-Betriebsverantwortliche) und der hessischen Kommunen. Die Warnmeldungen sind sanitarisiert, d.h. sie werden so gestaltet, dass keine personenbezogenen Daten enthalten sind und dass betroffene Organisationen nicht erkannt werden können. Fallbezogene Informationen werden mit dem Einverständnis des Betroffenen an die zuständigen Stellen bei Polizei und Verfassungsschutz weitergegeben. Sanitarisiert werden Informationen mit dem Verwaltungs-CERT-Verbund und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik geteilt. Im System Kriminalitätslagebild in den nachgeordneten Behörden erfolgt ein elektronischer Zu- griff auf sogenannte Dashboards, darüber hinaus werden Lagebilder als Dokumente an die fach- lichen Verteilerkreise elektronisch übersandt, beispielsweise sind alle Staatsschutzdienststellen (ST) Empfänger von ST-Lagebildern des HLKA. Die Übermittlung von Lagebilder des Gemeinsamen Lagezentrums der Länder erfolgt im Kata- strophenfall per E-Mail durch die Abteilung für Brand- und Katastrophenschutz des HMdIS an die Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel. Sofern im Einzel- fall notwendig, werden diese Lagebilder an die jeweiligen Einsatzleitungen ebenfalls per E-Mail übersandt. Speichermedien (USB-Stick, CD oder DVD) kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. Das LfV Hessen nutzt zur Aufgabenerfüllung diverse Datenbanken, welche auch Informationen im gesamten Verfassungsschutzverbund austauschen. Hinsichtlich der aktiven und passiven Verteilung von bereitgestellten Daten und Informationen durch das HMWEVW wird auf die Antwort auf die Frage 3 verwiesen. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, keine Daten mit Dritten zu teilen. Im HMUKLV erfolgt die aktive und passive Verteilung von bereitgestellten Daten und Informa- tionen in den Fachbereichen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchen. Im Fachbereich Le- bensmittelüberwachung erfolgt ein Austausch von Daten zwischen den kommunalen Lebensmit- telüberwachungsbehörden, den Regierungspräsidien und dem HMUKLV. Seitens HMUKLV er- folgt der Austausch von Daten mit anderen Bundesländern und Bundesbehörden (z.B. Bundes- amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesinstitut für Risikobewertung). In der Regel erfolgt der Austausch der Daten im E-Mail-Versand. Im Fachbereich Tierseuchen erfolgt die Verteilung der Daten im ge- schlossenem Tierseuchennachrichtensystem von Veterinärbehörde über Regierungspräsidien an das HMUKLV. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. Frage 6.   Wie erfolgt die operative Zusammenarbeit zwischen Dienststellen, Behörden und ressortübergrei- fend (Prozesse und technische Systeme inkl. Schnittstellen bitte beschreiben)? Im Hessen3C des HMdIS ist die operative Zusammenarbeit fall- und adressatenabhängig. Landesdienststellen und kooperierende Hessische Kommunen erhalten sanitarisierte Warnungen und Informationen zu IT-Sicherheitsrisiken. Die Berichte und Warnungen werden als PDF- Dokument via E-Mail verschickt. Dabei wird das Traffic Light Protocol (TLP), eine Vereinba- rung zur Wahrung unterschiedlicher Vertraulichkeitsstufen, eingesetzt. Landesdienststellen und Kommunen werden zudem einzelfallbezogen beraten und insbesondere bei Sicherheitsvorfällen unterstützt. Die Informationen werden via E-Mail und Telefon gemäß TLP-Protokoll ausge- tauscht. Bei diesen Informationen handelt es sich in der Regel um Anleitungen und technische Parameter für die Analyse, um fachliche Bewertungen und Log- sowie Konfigurationsdateien, die der Betroffene dem Hessen3C zur Verfügung stellt. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung HZD werden einzelfallspezifische Informationen via E-Mail oder Telefon ausgetauscht. Zukünftig soll die HZD über eine Web- Anwendung (ODIS-BLITS) sicherheitsrelevante Statusinformationen bereitstellen. Der Hessi- sche Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den aktuellen proof of concept (PoC), d.h. die vorläufige, noch in Entwicklung befindliche Umsetzung der technischen Idee zum Nachweis der Machbarkeit und zur Bewertung des Nutzerwertes, begleitet. Erst nach dem
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6                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644 PoC wird über den dauerhaften Einsatz und die vollständige Umsetzung entschieden. Gemäß ak- tuellem PoC werden nur aggregierte und anonymisierte Daten über sicherheitsrelevante Ereig- nisse und keine personenbezogenen Daten übermittelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Verwaltungs-CERT-Verbund werden Meldungen gemäß Meldeschema nach den Meldestandards des IT-Planungsrates geteilt. Die Meldungen werden nach dem zum Standard zugehörigen verbindlichen Meldeschema erstellt und als PDF- Dokument per E-Mail im Verwaltungs-CERT-Verbund geteilt. Einen wichtigen Beitrag für das Cybersicherheitslagebild bilden zudem regelmäßige Präsenzbe- sprechungen mit der Polizei und dem Verfassungsschutz zur gemeinsamen Lagefeststellung und -bewertung. Bei akuten Einzelfällen erfolgt die Lagefeststellung und -bewertung auch per E- Mail und Telefon. Die hessische Polizei verfügt über zentrale polizeiliche Anwendungen, hierdurch ist beispiels- weise das System Kriminalitätslagebild von jedem Arbeitsplatz in Hessen technisch erreichbar und gemäß der vergebenen Rechte nutzbar. Ressortübergreifend werden Lagebilder im Einzel- fall elektronisch übermittelt. Zur operativen Zusammenarbeit des LfV Hessen, insbesondere zu den technischen Systemen, Schnittstellen und Plattformen, kann nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet werden, da durch deren Offenlegung Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden des Landesamts möglich wären und somit die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des LfV Hessen gemäß § 2 des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes ernstlich gefährdet oder erheblich er- schwert würde. Das HMWEVW stellt Bilddaten der Verkehrsbeobachtungskameras an wichtigen Entschei- dungspunkten in Form von Videosequenzen mit kurzem Zeitversatz der Öffentlichkeit sowie den Polizeiautobahnstationen zur Verfügung. Hinsichtlich der ressortübergreifenden Zusam- menarbeit betreffend das HMWEVW wird im Übrigen auf die Antwort auf die Frage 3 verwie- sen. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, dass eine operative Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen derzeit nicht notwen- dig sei. Im HMUKLV erfolgt eine operative Zusammenarbeit betreffend die Fachbereiche Lebensmit- telüberwachung und Tierseuchen. Im Fachbereich Tierseuchen erfolgt die operative Zusammenarbeit zwischen Dienststellen, Be- hörden und Ressorts im geschlossenen Tierseuchennachrichtensystem. Im Fachbereich Lebensmittelüberwachung erfolgt die Kommunikation zwischen den kommuna- len Lebensmittelüberwachungsbehörden, den Regierungspräsidien und dem HMUKLV in der Regel über E-Mail. Beim Austausch von Untersuchungsdaten gibt es eine Schnittstelle zwischen dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor und den kommunalen Lebensmittelüberwachungs- behörden im Softwaresystem BALVI IP. Dieses Softwaresystem ist eine Datenbank zur behörd- lichen Überwachung im Veterinär- und Lebensmittelbereich. Das Programm integriert die ge- setzlich definierten Überwachungsbereiche der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in Form einzelner Programmmodule, die alle auf denselben standardisierten Daten arbeiten. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und Bundesbehörden erfolgt die Kommunikation über die obersten Landesbehörden. Im Falle des Informationsaustausches innerhalb des europäischen Schnellwarnsystems (Food and Feed Safety Alerts – RASFF und Rapid Exchange of Information System – RAPEX) erfolgt der Datenaustausch mit den Bundesländern und Bund über die Schnellwarnkontaktstelle in Hes- sen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Das Schnellwarnsystem ist ein IT-Tool mit dem zwi- schen nationalen und internationalen Behörden auf raschem Weg Informationen über lebens- und futtermittelbedingte Gesundheitsgefahren ausgetauscht werden. Im Falle eines Ereignisses oder eines Krisengeschehens erfolgt zudem ein Datenaustausch über das Fachinformationssys- tem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Austausch von Untersuchungsdaten zwischen dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor und dem Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit erfolgt über die Datenmeldestelle des Bundesamts für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644                 7 Frage 7.   Welche gemeinsamen Plattformen werden genutzt? Im Hessen3C des HMdIS werden die Malware Information Sharing Plattform und die Aus- tauschplattform des Verwaltungs-CERT-Verbundes für technische Indikatoren zur Angriffser- kennung genutzt. Darüber hinaus werden die Warn- und Informationsdienste des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ohne Personenbezug genutzt, um XML-Dateien in ei- nen Sharepoint-Server, d.h. eine recherchierbare Datenbank, zu übernehmen. Für den schnel- len, informellen Austausch auf Ebene der CERT-Teams (Analysten und Incident-Handler) im Verwaltungs-CERT-Verbund wird eine Chat-Lösung des Bundesamts für Sicherheit in der In- formationstechnik genutzt. Die hessische Polizei nutzt zentrale polizeiliche Anwendungen, die von jedem Arbeitsplatz in Hessen technisch erreichbar und gemäß der vergebenen Rechte nutzbar sind. Dies betrifft bei- spielsweise das System Kriminalitätslagebild. Bei der Software EUSKa handelt es sich um das Produkt eines kommerziellen Anbieters. Die Datenspeicherung und -verarbeitung findet jedoch auf einem Server der Hessischen Polizei statt. Das LfV Hessen nutzt die gemeinsame Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden NADIS WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem - Wissensnetz). Das HMWEVW machte keine Angaben zu gemeinsam genutzten Plattformen. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, keine gemeinsame Plattform zu nutzen. In den Fachbereichen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchen des HMUKLV erfolgt eine Plattformnutzung differenziert nach Fachbereichen. In dem Fachbereich Tierseuchen wird das Tierseuchennachrichtensystem genutzt. Im Fachbereich Lebensmittelüberwachung werden vier Plattformen genutzt: das Softwaresystem BALVI IP, wobei hierüber kein Austausch von Lage- bildern erfolgt, das Europäische Schnellwarnsystem, das Fachinformationssystem für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Datenmeldestelle des Bundesamts für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. Frage 8.   In welcher Weise werden Dritte (nicht-staatliche Stellen und Institutionen) eingebunden und wel- chen Zugriff haben diese? Hessen3C des HMdIS bindet keine Dritten, d.h. auch keine nicht-staatlichen Stellen und keine Institutionen ein. Dritten werden keine Zugriffe gewährt. Zukünftig wird Hessen3C zwar auf kommerzielle Informationsdienste zugreifen, z.B. über manuelle webbasierte Abfragen oder ggfs. automatisierte Abfragen über sog. Web-APIs, also über Schnittstellen für und von Websi- tes und Webapplikationen, dabei werden von Hessen3C aber keine Daten an nicht-staatliche Stellen oder Institutionen geliefert. Auf das System Kriminalitätslagebild der Polizei und auf Daten des LfV Hessen haben Dritte, dies inkludiert nicht-staatliche Stellen und Institutionen, ebenfalls keinen Zugriff. Bei der Software EUSKa handelt es sich um das Produkt eines kommerziellen Anbieters. Die Datenspeicherung und -verarbeitung findet jedoch auf einem Server der Hessischen Polizei statt. Dritte haben somit keinen Zugriff. Bei der Erstellung von Lagebildern durch Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes wer- den Dritte grundsätzlich nicht eingebunden. In Einzelfällen kann es aber vorkommen, dass Pri- vatpersonen Bilder zur Verfügung stellen. Auf Daten des LfV Hessen haben Dritte keinen Zugriff. Das HMWEVW stellt Bilddaten der Verkehrsbeobachtungskameras an wichtigen Entschei- dungspunkten in Form von Videosequenzen mit kurzem Zeitversatz über den Verkehrsservice www.verkehrsservice.hessen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung. Im Übrigen werden Dritte weder in die Datenverarbeitung eingebunden noch haben sie Zugriff auf Daten des HMWEVW. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, dass Partnerhochschulen vor Ort oder aufnehmende Nichtregierungsorganisationen bei Reisewarnungen oder aktuellen Vorkommnissen sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Vor- kommnissen kontaktiert werden; diese aber keinen Zugriff auf Daten der Hochschule haben. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.
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8                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/644 Frage 9.   Welche Beauftragungen an private Unternehmen existieren bezüglich der Erstellung von Lagebil- dern bzw. Lageszenarien? Im Hessen3C des HMdIS werden keine privaten Unternehmen mit der Erstellung von Lagebil- dern beauftragt. Es werden jedoch öffentlich bereitgestellte Berichte und Lagedarstellungen kommerzieller Anbieter zur Lagefeststellung und -bewertung herangezogen. Die Lagebilder der Polizei werden durch Polizeivollzugsbeamte der hessischen Polizei erstellt. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, dass derzeit keine Beauftragungen für private Unternehmen bestehen. Der Zukauf einer globalen Datenbank für Reisetätigkeiten wird geprüft. Eine gemeinsame Beschaffung aller hessischen Hochschulen wird angestrebt. Hinsichtlich des HKM wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. Frage 10. In welcher Weise werden Big Data und Künstliche Intelligenz zur Generierung von Lagebildern bzw. Lageszenarien genutzt? Das Hessen3C des HMdIS setzt keine Big-Data- oder KI-Anwendungen zur Generierung von Lagebildern bzw. Lageszenarien ein. Auch die anderen Abteilungen und der nachgeordnete Be- reich des HMdIS, inklusive Polizei und LfV Hessen, nutzen für die Generierung von Lagebil- dern bzw. Lageszenarien derzeit keine „Big-Data“-Technologien und Künstliche Intelligenz. Das HMUKLV nutzt ebenfalls keine Big-Data- oder KI-Anwendungen zur Generierung von La- gebildern bzw. Lageszenarien. Den Geschäftsbereich des HMWK betreffend hat die Frankfurt University of Applied Sciences angegeben, auch keine Big-Data- oder KI-Anwendungen zur Generierung von Lagebildern bzw. Lageszenarien einzusetzen. Das HKM gibt an, keine eigenen Big Data für die Erstellung von Lagebildern zu verwenden. Wiesbaden, 18. August 2019 Peter Beuth
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