Psychotherapeutische Behandlung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer in Hessen

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/366 HESSISCHER LANDTAG                                                                          25. 07. 2019 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD), Gerhard Schenk (AfD) und Dimitri Schulz (AfD) vom 20.03.2019 Psychotherapeutische Behandlung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer in Hessen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Nach einem Bericht der Bundesregierung sind die psychosozialen Versorgungsangebote für unbegleitete min- derjährige Flüchtlinge unzureichend (Drucksache 18/11540). Nach einem Artikel im Ärzteblatt sind sie be- sonders häufig von psychischer Traumatisierung betroffen. Die Angebote an psychosozialer und psychothera- peutischer Versorgung seien kaum ausreichend und dies bei einem ansteigenden Bedarf. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viele minderjährige unbegleitete Ausländer (umA) wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in Hessen psychotherapeutisch behandelt, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 2.     Welche Arten von Therapien wurden angewendet, z. B. Einzel-, Gruppen-, Gesprächs-, Malthe- rapie, Ergotherapie, usw.? Frage 3.     Wie hoch waren die Gesamtkosten für die therapeutischen Maßnahmen in Hessen, in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten? Der Hessische Landkreistag hat zu den Fragen 1, 2 und 3 folgendes geantwortet: Alle drei Fragen sind nicht bzw. in Teilen nur durch das Ziehen einzelner Akten zu beantwor- ten. Es gibt keine umA, die regulär krankenversichert sind, sondern nur über § 264 SGB V, d.h. sie haben eine Versichertenkarte und werden behandelt wie tatsächlich Versicherte. Die Krankenkasse rechnet – bis zu zwei Jahren später – die Kosten dann per Sammelrechnung mit den Jugendhilfeträgern ab. Aus diesen Sammelrechnungen ergeben sich aber nicht die einzelnen Leistungen (z.B. Therapie). Selbst wenn im Hilfeplan im Idealfall eine psychotherapeutische Hilfe festgehalten wird, würde das bedeuten, dass das Jugendamt jede einzelne Akte ziehen müsste Insofern ist es nicht möglich die Fragen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu beant- worten. Wiesbaden, 19. Juli 2019 In Vertretung: Anne Janz Eingegangen am 25. Juli 2019 · Bearbeitet am 25. Juli 2019 · Ausgegeben am 26. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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