Sanierung der L3307 Lütter-Welkers

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/1277 HESSISCHER LANDTAG                                                                             08. 11. 2019 Kleine Anfrage Sabine Waschke (SPD) vom 25.09.2019 Sanierung der L 3307 Lütter-Welkers und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragestellerin: Laut Gutachten von Hessen Mobil vom 27. Mai diesen Jahres hat der Verkehr auf der Landesstraße L3307 Lütter-Welkers seit 2015 deutlich zugenommen, insbesondere der Schwerlastverkehr. Besonders ist der An- stieg des Schwerlastverkehr in den Nachtstunden, was die Menschen, die dort wohnen, belastet. Zudem be- findet sich die Straße in einem sehr maroden Zustand, was die Lärmbelastung noch weiter steigert. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Gemeinde Eichenzell hat den TÜV Hessen mit einem Gutachten im Rahmen der Lärmmin- derungsplanung der Gemeinde Eichenzell beauftragt. Dieses datiert vom 27.05.2019. Das Gut- achten wurde Hessen Mobil übersandt. Bei der Durchsicht fiel auf, dass die vom TÜV verwen- deten Verkehrsdaten sowohl von der Gemeinde selbst erhoben als auch aus dem Verkehrsmodell „Region Fulda“ entnommen wurden. Insgesamt sind die Verkehrsdaten nicht geeignet, eine richtlinienkonforme Berechnung durchzuführen, die den Anforderungen an eine rechtssichere Beurteilung der Beeinträchtigungen infolge Verkehrslärm genügt. Zwischenzeitlich ist mit der Gemeinde Eichenzell und dem TÜV Hessen erörtert worden, dass die Verkehrsdaten aktualisiert werden müssen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wann ist die Sanierung der L3307 Lütter-Welkers geplant? Aufgrund des insgesamt schlechten Erhaltungszustands des hessischen Landesstraßennetzes musste für alle erwogenen Sanierungsmaßnahmen 2015 eine Dringlichkeitsbewertung nach hes- senweit einheitlichen fachlichen Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Verkehrs- bedeutung, Wirtschaftlichkeit und Umfeldsituation vorgenommen werden. Auch der oben angesprochene Streckenabschnitt wurde in diese Dringlichkeitsbewertung einbe- zogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Sanierung der Strecke im Rahmen der Sanie- rungsoffensive 2016 - 2022 nicht berücksichtigt werden konnte. Frage 2.     Ist an eine veränderte Priorisierung des Bauvorhabens im Rahmen der Dringlichkeitsreihung ge- dacht? Die Koalitionsvereinbarung sieht für die laufende Legislaturperiode eine Steigerung der jährli- chen Straßenbaumittel von derzeit 120 Mio. € auf 170 Mio. € im Jahr 2024 vor. Vor diesem Hintergrund wird zurzeit an einer Fortschreibung der Sanierungsoffensive gearbeitet. Die Er- gebnisse sollen voraussichtlich im Jahr 2020 vorgestellt werden. Inwieweit der genannte Stre- ckenabschnitt hier Berücksichtigung finden kann, bleibt abzuwarten. Frage 3.     Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts mindestens in den Nachtstunden geplant? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe? Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach den maßgeblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung aus Lärmschutzgründen anordnen, Eingegangen am 8. November 2019 · Bearbeitet am 8. November 2019 · Ausgegeben am 13. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                              Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1277 wenn die Richtwerte der (bundesrechtlichen) Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maß- nahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) überschritten sind. Die Richtwerte betragen für reine und allgemeine Wohngebiete 70 dB(A) zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr tags und 60 dB(A) zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nachts. Die Entscheidung über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutz- gründen wird die Straßenverkehrsbehörde erst nach Vorliegen der Aktualisierung des in der Vorbemerkung genannten TÜV-Gutachtens und gegebenenfalls entsprechender Überprüfungen der schalltechnischen Berechnungen durch Hessen Mobil treffen. Wiesbaden, 31. Oktober 2019 Tarek Al-Wazir
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