20. Wahlperiode Drucksache 20/2751 HESSISCHER LANDTAG 24. 02. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 13.05.2020 Corona-Pandemie – Sicherstellung der Versorgung mit Schutzausrüstungen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Während der Corona-Pandemie zeigte sich in Kliniken und Praxen, aber auch in Pflegeeinrichtungen ein ekla- tanter Mangel an einfachsten Schutzvorkehrungen – wie etwa Handschuhe, Mundschutz und Schutzkleidung. Die genannten Artikel werden heute überwiegend im Ausland – v.a. in China – produziert. Produktionsausfälle oder eine Unterbrechung der Lieferketten, die unterschiedlichste Ursachen haben können, führen schnell zu Lieferengpässen. Großhändler konnten in Arztpraxen bereits im Februar die erforderlichen Lieferungen nicht mehr durchführen. Der mangelnde Nachschub traf aufgrund der Corona-Pandemie auf einen deutlich gesteigerten Bedarf, da die genannten Schutzausrüstungen auch von Alten- und Pflegeeinrichtungen angefordert wurden, die diese norma- lerweise nicht oder nur in geringem Umfang benötigen. Hinzu kam, dass im Rahmen der Kontaktverbote Hand- schuhe und Mundschutz auch zunehmend von Unternehmen für ihre Mitarbeiter bzw. von Privatpersonen an- gefordert wurden. Trotz frühzeitiger Erkennbarkeit der Problematik und intensiven Bemühungen gelang es weder der Bundesregierung noch anderen Behörden über einen langen Zeitraum, die benötigten Artikel in dem erforderlichen Umfang bereitzustellen. Die Folge war, dass Ärzte in ihren Praxen Patienten nicht mehr behandeln konnten bzw. aufgrund fehlender Schutzausrüstung gezwungen waren, notwenige Behandlungen ohne diesen Schutz durchzuführen. Da sich Epi- demien und Pandemien jederzeit ereignen können, muss zukünftig die Versorgung von Kliniken, Praxen und Unternehmen mit Schutzausrüstung in jedem Fall sichergestellt werden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Behörde(n) bzw. Stelle(n) ist/sind zuständig für bzw. überwacht die Sicherstellung der Versorgung von Kliniken, Arztpraxen, Unternehmen mit der für eine Pandemie erforderlichen Schutzausrüstung? Frage 2. Sieht die Landesregierung Versäumnisse bei den unter 1. aufgeführten zuständigen Stellen hinsicht- lich der Sicherstellung der Versorgung mit Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie? Frage 3. Falls 2. zutreffend: Worin liegen die Versäumnisse der zuständigen Stellen? Frage 4. Falls 2. unzutreffend: Wie erklärt sich die Landesregierung dann den Mangel an Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sicherstellung einer hinreichenden Bevorratung mit persönlicher Schutzausrüstung ist in ers- ter Linie Aufgabe der jeweiligen Arbeitgeber und wird von diesen eigenverantwortlich erledigt (siehe § 1 Abs. 1 HKHG 2011). Die Landesregierung sieht keine Versäumnisse bei diesen, da die Corona-Pandemie nicht mit vorangegangenen Pandemien vergleichbar ist. Dies gilt sowohl im Hinblick auf ihre weltweite Ausdehnung, ihre Dauer, die Zahl der infizierten Personen als auch die Zahl der Todesopfer. Hinzu kommt, dass nicht vorhersehbar war, dass das erste Zentrum der Pandemie ausgerechnet in dem Land lag, das den Großteil der weltweiten Produktion persönlicher Schutzausrüstung be- herbergt. Dies hat zu einem erheblichen Anstieg der Nachfrage innerhalb Chinas und zugleich zu einem temporären Ausfall von Produktionskapazitäten geführt. Aus den genannten Gründen ist nachvollziehbar, dass sich die Bevorratung der Arbeitgeber an bisherigen Pandemieverläufen orientiert hat und nicht auf den spezifischen Verlauf der Corona- Pandemie abgestimmt war. Eingegangen am 24. Februar 2021 · Bearbeitet am 24. Februar 2021 · Ausgegeben am 26. Februar 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2751 Frage 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich der zukünftigen Sicherstellung der Versor- gung mit Schutzausrüstung während einer Epidemie/Pandemie? Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, die Vorausplanung für den Pandemiefall, ein- schließlich der Bevorratung mit persönlicher Schutzausrüstung, an die während der COVID-19- Pandemie gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Frage 6. Falls 5. zutreffend: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig die Versorgung mit Schutzausrüstungen während einer Epidemie/Pandemie sicherzustellen? Die Landesregierung wird für eine Erweiterung der Bevorratung mit Schutzausrüstung Sorge tra- gen, indem sowohl eine zentrale wie auch dezentrale Reserve aufgebaut wird. Dieser Prozess wurde bereits begonnen. Wiesbaden, 18. Februar 2021 Kai Klose